GSR und Unterschrif...
 
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GSR und Unterschrift auf Zeugnis

 
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal wieder eine Frage, da ich im Netz nicht wirklich was gefunden habe.

Wie verhält es sich mit der Unterschrift auf Zeugnissen? Müssen beide Elternteile unterschreiben, oder reicht es, wenn einer unterschreibt?

P.S. Mittlerweile ist das Protokoll vom OLG eingegangen, aber leider steht da nicht viel drinnen. Nur kurz die Kindesanhörung und das KM nach eindringlicher Beratung die Beschwerde zurück genommen hat. Der Beschluss selbst ist nun erst einmal an das Amtsgericht zurück. Also dauert es noch eine Weile, bis dieser bei uns ankommt.

Liebe Grüße Burzel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2015 20:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf dem Zeugnis reicht eine Unterschrift

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 20:26
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für deine schnelle Antwort.
Find es jedoch sehr schade, dass es  so ist.

LG Burzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2015 20:34
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Burzel.

Deine Frage taucht so oder so ähnlich immer wieder auf.

Aus Sicht der Schule reicht es mE, wenn sie einem Elternteil das Zeugnis vorlegt und dieser die Kenntnisnahme mit Unterschrift bestätigt. Im elterlichen Binnenverhältnis haben sich die Eltern dann gegenseitig zu informieren.

Aus Sicht eines abgetrennten sorgeberechtigten Elternteiles sieht es mE so aus, daß dieser einen unmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegen die Schule hat. Macht dieser ET seinen Anspruch geltend, dann darf sich die Schule mE nicht damit rausreden, daß sie den anderen ET informiert, ihm das Zeugnis vorgelegt hätte.

Mich würde mal interessieren, was die Verwaltungsgerichte dazu sagen.

W.  

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 20:44
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hm... wo anders habe ich nur gelesen, dass man der Schule mitteilen soll, dass zukünftig auch die Unterschrift des anderen Elternteils einzuholen ist. Und man auch Informationen bzgl. Elternabende o. ä. von der Schule direkt mitzuteilen sind.

Wäre eben ne schlecht, da das Kind in der 2. Klasse angeblich auch keine schriftliche Beurteilung zum Jahresende erhalten hat. Allerdings gab es eine am Ende des ersten Schuljahres.

Denke aber nicht, dass eine Schule dazu verpflichtet werden kann, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern.

Mal den RA fragen.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2015 20:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

schickt der Schule doch einen frankierten Rückumschlag mit der Bitte, die Kopie des Zeugnisses (einfach, unbeglaubigt) zukommen zu lassen. Wenn noch notwendig, mit Hinweis auf das GSR und dass er leider das Zeugnis dennoch nicht zu sehen bekommt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 21:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oh Mann, nicht so kompliziert und schon gar nichts für den RA...

Danke für deine schnelle Antwort.
Find es jedoch sehr schade, dass es  so ist.

Schon zu meinen Schulzeiten und in einer heilen Elternwelt hat immer eine Unterschrift unter Zeugnissen oder Klassenarbeiten ausgereicht. Und was wäre das für ein irrer Aufwand, wenn da - in den heutigen Trennungs- und Patchworkzeiten - immer die Unterschriften beider GSR-Inhaber drunter kommen müsste...

und auch dies

wo anders habe ich nur gelesen, dass man der Schule mitteilen soll, dass zukünftig auch die Unterschrift des anderen Elternteils einzuholen ist.

ist in der Praxis doch gar nicht nachzuhalten.

Richtig ist, dass als Mit-Gsr-Inhaber die Schule berechtigt ist, auch dem UET Auskunft zu geben. Und ich kann mir die Diskussion gar nicht vorstellen, wenn die Schule dies einem nachweislichen GSR-Inhaber verweigert. Muss sie diese Auskunft unaufgefordert zweimal erteilen? Nein! Kann man die Schule/ KlassenlehrerIn höflich bitten, auch über Elternabende uÄ separat informiert zu werden und auf die mittlerweile üblichen E-Mail-Verteiler aufgenommen zu werden - aber selbstverständlich!

Gruß toto, der sich sehr wundert, dass es nach Ende des zweiten Schuljahres keine schriftliche Beurteilung gibt?!  :puzz:

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 21:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sehe es wie Toto. Wir hatten doch schon viele Fälle, wo durch Betroffene die Meinung vertreten wird, dass die Schule doch verpflichtet sei, beide Elternteile anzuschreiben, wenn es um Elternabende etc. geht. Das kann aber auch aus meiner Sicht nicht sein. Die Schule kann nicht alle ihre Elternteile in "intakte" und "Trennungselternteile" einteilen. Hier muss der Betroffene im Innenverhältnis für Klärung sorgen bzw. sich die Auskunft selbst einholen.

Gute Schulen fragen übrigens bei der Anmeldung, ob Spannung zwischen den Elternteilen herrscht (wenn auf das Thema Trennung hingewiesen wurde) und werden dann sicher kooperativ mit dem Thema umgehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 21:25
(@fruchteis)
Registriert

Ich sehe da eigentlich keine größeren Herausforderungen für eine Schule, in der Schülerakte den Elternstatus zu vermerken und dann ggf beide Eltern gesondert anzuschreiben, einzuladen oder was auch immer, geschieht ja ohnehin meist mit elektronischer Hilfe.

Die Schule muß das eigentlich nur wollen.
Es gibt nach Trennung und Scheidung nun mal zwei Familien, in denen ein Trennungskind lebt. 

Diese Umstände sind alltäglich und sollten von der Schule auch so berücksichtigt werden. Anderenfalls müßte sich die Behörde den Vorwurf gefallen lassen, nicht mehr im Sinne des Grundgesetzes zu handeln, das den Schutz von Familie, Familienleben, Eltern- und Kind-Interessen vorsieht. Schule gehört mit zu den 'Wächtern' darüber.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 22:13
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

auf die Zeugnisse meiner Zwerge kommt auch immer nur eine Unterschrift. Nicht weil Papa das Zeugnis nicht zu sehen kriegt, sondern weil er es seit letztem Jahr schlichtweg nicht mehr unterschreibt. Warum, hat er mir nicht verraten. Die Kinder tragen immer kurz nach Erhalt brav das Zeugnis zu ihm, er guckt es sich an, meckert, weil er nicht zufrieden ist (es sind immer gute Zeugnisse), und dann tragen sie das Zeugnis wieder nach Hause.
Wer nicht will, der hat schon. Ich laufe ihm wegen der Unterschrift nicht mehr hinterher, und die Kinder schon gar nicht.

Toto, schriftlich Beurteilungen gibt es, glaube ich, generell nicht mehr. Dafür wieder "Kopfnoten". Meine haben diesmal auch keine ausformulierte Beurteilung mehr bekommen (5. und 8. Klasse).

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 22:26




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

schriftlich Beurteilungen gibt es, glaube ich, generell nicht mehr. Dafür wieder "Kopfnoten". Meine haben diesmal auch keine ausformulierte Beurteilung mehr bekommen (5. und 8. Klasse).

In unserem Bundesland gibt es in der ersten und zweite Klasse jeweils zum Schuljahresende eine 2(!)-seitige schriftliche Beurteilung sowie 3 Kompentenz-Kreuzchen (und zum Ende des jew. ersten Halbjahres) eine Selbsteinschätzung, die im Rahmen eines Elterngesprächs kommentiert wird und anhand deren Zielvereinbarungen zwischen Lehrer und Schüler getroffen werden.

Man kann solche Zeugnisse ohne Noten gut oder schlecht finden - aber ganz ohne irgendwelche schriftliche Beurteilung geht glaube ich kein Schuljahr an einer staatlichen Regelschule zu Ende.

Gruß, toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 22:41
(@susi64)
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Hallo,

nur weil 2 Menschen, Eltern eines Kindes, sich wie Kindergartenkinder benehmen ist die Schule nicht verpflichtet als Gouvernante auf sie aufzupassen.
Ein Zeugnis ist letzlich eine amtliche Urkunde, die deshalb auch nicht beliebig oft ausgefertigt wird.

In der Regel ist eine Schule aber entgegenkommend, wenn es um Informationen geht, die per E-Mail verschickt werden. In den Verteiler bei persönlicher Vorsprache aufnehmen lassen und es wird funktionieren.
Freundlich nachfragen und um eine Kopie bitten kann auch funktionieren. Wie gesagt es gibt ein Auskunftsrecht, das man aber eben auch einfordern muss.
Ansonsten wird es sehr kompliziert, weil durchaus Situationen vorstellbar sind, wo es große Probleme bereitet, wenn immer beide unterschreiben müssen und einer halt nichts macht.

Beim googlen habe ich gefunden, dass eigentlich alles möglich ist; Noten ohne Beurteilung, Beurteilung und keine Noten, Beurteilung und Noten. Ist von Klassenstufe zu Klassenstufe, von Bundesland zu Bundesland und von Schule zu Schule verschieden. Schule kann ein kirre machen!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 22:50
(@frieda)
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Hallo Toto,

nun, einmal Gymnasium und einmal Regionalschule mit Orientierungsstufe, keine schriftlichen Beurteilungen in diesem Schlujahr. Es gab ein Gespräch mit der Lehrerin, 10 Minuten, beim Kleinen, da besprach sie mit ihm seine Zensuren und was er im nächsten Jahr besser machen könnte, das hab ich dann unterschrieben und Kind auch, und das wars.
Bei der Großen gabs einen Zettel mit nach Hause, auf dem ich ein "Orientierungsgespräch" oser so ähnlich bestätigen sollte. Auf Nachfrage meine meine Große, die Lehrerin hätte das Gespräch mit ihr geführt, Elterngesprächen würde die Klassenlehrerin aus Zeitmangel nicht schaffen. Aha. (Wiederholt sich das, werde ich mit der Dame mal reden müssen, noch schiebe ich es auf die Unerfahrenheit einer Berufsanfängerin, nächstes Jahr zieht die Ausrede nicht mehr).

Ich habe mitterweile mehrfach von befreundeten Eltern gehört, daß es (zumindest hier in MV) wohl keine schriftlichen Beurteilungen im Zeugnis mehr gibt.

Zensuren haben wir allerdings schon noch  😉

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 22:51
(@burzel)
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Hallo,

das Zeugnis hat er in Kopie bekommen und wir sind auch mächtig stolz auf die guten Noten, trotz der ganzen *Sch...* in den letzten Jahren. Was mich eben wundert ist, dass er diesmal keine Beurteilung bekommen haben soll. Da es ja letztes Jahr noch welche gab und Kopfnoten stehen auch nicht auf dem Zeugnis. Nur 15 entschuldigte Fehltage, die wir auch nicht ganz zusammen bekommen. Aber seis drum, so lange die Noten stimmen, ist es nicht "so" schlimm.
Es soll auch gar nicht dazu kommen, dass die Schule vermitteln, oder verhandeln soll/muss. Es muss doch eigentlich "normal" sein, dass man als Eltern beide unterschreibt und das sogar unabhängig ob GSR oder nicht.
Wenn jemand kein Interesse daran hat, von mir aus, aber sollte man heutzutage in einer "anonymen" Gesellschaft nicht froh sein, jemanden zu haben, der einen unterstützt?
Aber da liegt mein Weltbild ganz weit weg, von dem der KM.

Schlimm ist eben nur, dass KM nur das nötigste macht, was sie machen muss. Sie hat durch die 3 Richterinnen deutliche Worte gehört und kann bzw. möchte diese nicht mal Ansatzweise umsetzen.

Ich kenne eben von meinen Eltern nur, dass sie immer beide unterschrieben haben. Deswegen war ich schon etwas überrascht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2015 22:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ok - vielleicht falsch interpretiert von mir.

Zensuren/ Noten = schriftlich
Das habe ich mit der "Beurteilung" gleichgesetzt. und anfangs vermutet, man wolle dem KVweißmachen, dass es nichts mehr schriftliches am Schuljahresende gibt...

Das es außer (schriftlich) Noten keinen Roman mehr gibt und ggf auch nicht mehr die unsäglichen Kopfnoten, dass kann ich mir wiederum sehr gut vorstellen!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2015 23:07
(@schwarzwaldmaedel)
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Hallo Burzel,

Ich habe schon erlebt, dass die Schule sich trotz GSR weigert auch nur Zeugniskopien in frankierten Umschlägen zuzusenden oder gar einen Gesprächswunsch an die Klassenlehrerin weiter zu geben. Kann alles passieren. Dass Schulen einem in den Mailverteiler aufnehmen, damit man wenigstens ab und an etwas erfährt ist leider auch kein Regelfall, so unsere/meine Erfahrung.

Aber eben, ich würde im Sekretariat anrufen bzw. die Klassenlehrerin kontaktieren und fragen, ob es möglich wäre Kopien der Zeugnisse zu erhalten, wenn man frankierte Rückumschläge sendet. Auch die Frage nach dem Mailverteiler sollte nicht fehlen. Am Besten ist, sofern zeitlich und entfernungstechnisch möglich, sich intensiv in der Schule einzubringen z.B. als Elternsprecher 😉

Grüsse aus dem Schwarzwald

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2015 22:56
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Schwarzwaldmädel,

leider ist die Entfernung zwischen Kind und KV für so ne Aktivitäten zu groß - 300 km - dafür hatte die KM nach Sorgerechtsantrag schon gesorgt.
Er wird mal in der Schule anrufen. Nun ist auch endlich der Beschluss da und kann bei verlangen vorgelegt werden.
Wir hoffen einfach mal, dass die Schule gutmütig ist.
Aus dem Hort hatte er ja schon mal interessante Informationen erhalten. Den Hort sollte man vielleicht auch nicht außer acht lassen.

Als nächstes soll auch ein Termin vorm JA stattfinden, wegen Umgangsregelung 🙁
Mal sehen was das werden soll. Sie will nur noch Umgang aller 3-4 Wochenenden und der KV nicht. Bisher hat der Umgang immer regelmäßig im 2-Wochen-Rhythmus stattgefunden. Das will sie ändern.
Leider steht im Protokoll vom OLG drinnen, dass die Fahrerei das Kind sehr nervt. Damit wird sie sich wieder im Recht fühlen.
Unsere Änderungen im Umgang sollen die Ferienzeiten sein (neu dann hälftige Ferien), sowie, dass sie eine Strecke fahren muss.

Aber ich denke, im Hinblick darauf, dass das Kind größer wird und auch irgendwann in der Schule mehr zu erledigen hat, wird zwar die Ferienregelung angepasst werden, aber dafür auch nur noch ein 3-Wochen-Rhythmus stattfinden und sie muss natürlich nicht fahren.  😡
Aber, nichts genaues weiß man nicht.

Es ist manchmal einfach nur zum heulen.

LG Burzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2015 23:00