GSR Pro-Argumente
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

GSR Pro-Argumente

 
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Ich habe morgen einen Termin beim Jugendamt, wo ich mich zum GSR Beraten lasse. Ich möchte das GSR. Bis jetzt hat die Mutter das alleinige.

Nun bin ich nicht so der Redner und suche deshalb gute Argumente für das GSR, welche ich dem Mitarbeiter vortragen kann.
Dass das GSR nichts mit dem Umgang zu tun hat ist mir bewusst.

Hat jemand gute, treffende Argumente?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2013 11:47
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun bin ich nicht so der Redner und suche deshalb gute Argumente für das GSR, welche ich dem Mitarbeiter vortragen kann.

Guten Morgen,

im Grunde kannst du von einem ausgehen: Gegenüber ehelichen Kindern stellt es eine Gleichberechtigung für nichteheliche Kindern dar, wenn sie im Bewusstsein aufwachsen, zwei sorgepflichtige und sorgeberechtigte Elternteile zu haben, welche gemeinschaftlich zum Wohle des Kindes gewichtige Entscheidungen treffen. Zudem kannst du als Vater auch auf deine gesetzlich belegte Sorgepflicht hinweisen.

Das ist eine Frage des Grundsatzes. Ansonsten gibt es im Alltag viele Gründe die dafür sprechen können.

Allerdings brauchst du einen Jugendamtsmitarbeiter nicht davon zu überzeugen. Die ordnen kein GSR an! Entweder überzeugst du die Mutter und sie geht mit dir zum JA und unterschreibt das oder du stellst einen gerichtlichen Antrag. Auch da brauchst du keine große Überzeugungsarbeit zu leisten, da der Gesetzgeber vom Grundsatz davon ausgeht, dass die Gemeinsame Sorge beider Eltern dem Kindswohl grundsätzlich am besten entspricht. Heißt im umgekehrten Fall: Die Kindsmutter müsste in deinem Fall im gerichtlichen Verfahren entweder schriftlich oder auch mündlich dem Richter Argumente liefern warum eine Beteiligung der Gemeinsamen Sorge deiner Person schädlich für das Kind ist.

Gruß
Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2013 12:02
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Die Kindsmutter müsste in deinem Fall im gerichtlichen Verfahren entweder schriftlich oder auch mündlich dem Richter Argumente liefern warum eine Beteiligung der Gemeinsamen Sorge deiner Person schädlich für das Kind ist.

Was wären den Gründe die eine Mutter vortragen könnte gegen ein GSR, die ein Richter gegen das GSR verwenden kann ..
(Außer jetzt mal Drogen, Gewalt usw..)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2013 12:15
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Was wären den Gründe die eine Mutter vortragen könnte gegen ein GSR, die ein Richter gegen das GSR verwenden kann ..
(Außer jetzt mal Drogen, Gewalt usw..)

Vor dem 19 Mai hätte man dir die Frage leichter beantworten können, da es die gesetzliche Regelung in der Form noch nicht gab. Da reichte es einem Richter aus, wenn die Mutter Kommunikationsprobleme vorgertragen hat um den Vater weiter vom GSR auszuschliessen. Andere Richter haben das aber auch schon damals nicht als Show-Stopper gesehen.

Nach der Reform des Sorgerechts ist das noch schwer zu beantworten, da es zu wenig Fallentscheidungen gibt. Fühlt man dem Gesetzgeber auf den Zahn, so ist es enorm schwierig einen Vater zukünftig vom GSR auszuschliessen. Aber ob die Richter das auch 1 zu 1 so umsetzen, daran zweifelt manch einer noch, da diese eher dazu neigen altes Denkschema noch lange weiter umzusetzen.

Prinzipiell stelle ich mir wirklich vor, das Drogen und hoher Alkoholkonsum eine Rolle spielen kann. Auch die Verweigerung des Unterhalts trotz Zahlungsfähigkeit. Nachweisliches Desinteresse, auch phasenweise können sicher Gründe sein. Ohne Frage auch Gewalt.

Gehen wir von einen Vater aus, der sein Kind liebt, alles mögliche tut um für sein Kind Unterhalt zu leisten und gehen wir davon aus, dass er alles dafür tut dem Kind nahe zu sein, heißt sich bemüht viel Umgang mit dem Kind zu haben und die Vater-Kind-Beziehung intakt ist, sollte es keine Gründe geben die gegen das GSR sprechen. Aber wie gesagt, alles nur Theorie bisher..... Noch!


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2013 12:26
(@bester-papa)
Registriert

Hi!
Gehst Du jetzt ohne die KM zum JA? Da wird nicht allzu viel bei rauskommen.
Wenn solltet ihr beide dort gemeinsam hin. Dann erfährst Du ja die Argumente der KM.

Betone ganz einfach die Gemeinsamkeiten: Ihr könnt miteinander vernünftig reden, seit euch in wichtigen Dingen einig und Umgang hast Du auch u somit eine innige Vater-Kind-Beziehung.
Insofern spricht aus Deiner Sicht nichts gegen das GSR.

Und rede nicht schlecht über die KM, auch wenn sie selber versucht, mit Dreck zu schmeissen. Immer schön ruhig bleiben und alle Lügen widerlegen.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2013 12:47
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Hi!
Gehst Du jetzt ohne die KM zum JA? Da wird nicht allzu viel bei rauskommen.

Ja ich gehe ohne KM zum JA. Sie würde sowieso nicht mitkommen wenn ich ihr es sage. Da wird schon eine Einladung vom Jugendamt benötigt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2013 12:54
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja ich gehe ohne KM zum JA. Sie würde sowieso nicht mitkommen wenn ich ihr es sage. Da wird schon eine Einladung vom Jugendamt benötigt.

Warum gehst du zum JA und besprichst die Frage des GSR mit denen? Du kannst das natürlich machen, du müsstest das jedoch nicht tun.
Bist du mit der neuen Gesetzeslage bezüglich des GSR vertraut?


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2013 12:58
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Warum gehst du zum JA und besprichst die Frage des GSR mit denen? Du kannst das natürlich machen, du müsstest das jedoch nicht tun.
Bist du mit der neuen Gesetzeslage bezüglich des GSR vertraut?

ja mit allem sehr vertraut.

Das am Ende alles vor dem Richter landet ist mir klar, nur ich möchte den ordentlichen, bürokratischen Weg gehen ohne sofort zum Gericht zu rennen.
Spätestens wenn die Mutter Einwände bringt und es zur Verhandlung kommen sollte, könnte das JA befragt werden.
Eine Hau-Ruck-Aktion bringt meiner Meinung nach nicht viel ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2013 13:06
(@bester-papa)
Registriert

Da wird schon eine Einladung vom Jugendamt benötigt.

Das wäre aber das einzig Sinnvolle. Kommt sie trotz Einladung des JA nicht, würde ich den Antrag bei Gericht stellen.

Damit hast Du gezeigt, dass Du es aussergerichtlich versucht hast.

Ansonsten dürfte das Gespräch dort recht einseitig ablaufen. Die Zeit kannst Du Dir sparen.

LG
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2013 13:52
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Das wäre aber das einzig Sinnvolle. Kommt sie trotz Einladung des JA nicht, würde ich den Antrag bei Gericht stellen.

Damit hast Du gezeigt, dass Du es aussergerichtlich versucht hast.

Ansonsten dürfte das Gespräch dort recht einseitig ablaufen. Die Zeit kannst Du Dir sparen.

LG
BP

Ich denke z.B. am Telefon zu verlangen dass sie die KM mal einladen sollen ist nicht vorteilhaft. Bei einem persönlichen Gespräch mit dem JA-Mitarbeiter kann man dies doch dann
vorbringen. Man muss halt dann nochmal zum JA aber ich denke das macht so einen besseren Eindruck..


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2013 14:06




(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

ja mit allem sehr vertraut.

Versteh mich nicht falsch. Das war kein Vorwurf sondern wirklich eine Frage. Ich halte es für sehr wichtig gründlichst über die Gesetzeslage informiert zu sein, bevor man endlose Diskussionen führt. Von daher weißt du sicher auch, dass du dich darauf stützen kannst, dass allein die Tatsache, dass du Vater bist, dich um dein Kind kümmerst und deine Sorgepflicht wahrnehmen möchtest, dein Kind und du das Recht haben, dass du mit der Mutter das GSR ausführst.

Das am Ende alles vor dem Richter landet ist mir klar, nur ich möchte den ordentlichen, bürokratischen Weg gehen ohne sofort zum Gericht zu rennen.
Spätestens wenn die Mutter Einwände bringt und es zur Verhandlung kommen sollte, könnte das JA befragt werden.
Eine Hau-Ruck-Aktion bringt meiner Meinung nach nicht viel ...

Die Taktik das JA von Anfang an ins Boot zu nehmen, ist nicht mal so falsch. Letztenendlich ist es so, dass diese spätestens im Falle einer mündlichen Anhörung mit ins Boot geholt werden. An deiner Stelle würde ich dem Mitarbeiter den Sachstand erläutern und ihm erklären, dass du zweifellos das GSR ausführen möchtest und entsprechend auch den gerichtlichen Weg gehen würdest. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ist es einer der Jugendämter, die Initiativen des Vaters positiv bewerten oder eben nicht. Aber so oder so, das Jugendamt spielt bei den gerichtlichen Verfahren im GSR im Standardfall keine allzu große tragende Rolle mehr.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2013 14:10