Hallo,
ich habe einen Sohn, jetzt 2 1/2 und mit der Kindesmutter (ohne Trauschein) 2 Jahre zusammengelebt.
Noch vor der Trennung haben wir bei einem Notar gemeinsames Sorgerecht beurkundet.
Mutter war zur Beurkundung nur mit Ausklammerung des ABR bereit, dies liegt lt. der notariellen Urkunde bei ihr.
Rechtsgültig ist diese Erklärung nur nach Eintrag in das Sorgeregister, welches am Geburtsort des Kindes geführt wird.
Das Jugendamt, bei dem dieses Sorgeregister geführt wird, hat die Eintragung verweigert und der Kindesmutter eine sogenannte "Negativerklärung" ausgestellt, wonach keine gemeinsame Sorge vorliegt.
Das JA begründet seine Weigerung, damit, dass hier eine Bedingung enthalten sei, eine Sorgeerklärung jedoch nicht unter einer Bedingung abgegeben werden darf.
Wegen der Negativerklärung läuft nun eine Klage meinerseits gegen die Kindesmutter (nicht gegen das JA), wurde aber nun in der ersten Instanz direkt abgewiesen. Das Gericht argumentiert anders als das JA dahin, dass eine Vereinbarung über das ABR nicht durch Rechtsgeschäft möglich sei, damit dann auch die gesamte Urkunde unwirksam ist.
Zu einer erneuten, möglicherweise etwas abgeänderten Erklärung wird die Kindesmutter heute vermutlich nicht mehr bereit sein.
Es ist daher äußerst wichtig für mich, das die seinerzeit abgegebene notarielle Erklärung über das SR Rechtsgültigkeit erlangt. Die Tatsache, dass eine solche "Konstruktion" (GSR, ABR bei der Mutter) bei geschiedenen Eheleute nichts ungewöhnliches ist, scheint mich hier auch nicht weiterzubringen
Hat jemand Erfahrung bzw. liegt eine solche Situation bei jemandem vor oder kennt jemand sogar evtl. einschlägige Urteile ?
Vielen Dank im Voraus !
Nabend, in Österreich ist es so, das nach Antrag bei Gericht das JA eingeschaltet wird um eine Erklärung abzugeben, ist diese Negativ, kein GSR. In Deinem Fall gelagert in Ö würde das bedeuten das Du kein GSR inne hast.
Ich hoffe das es in D anders ist!
Gruss
edit:
Wegen der Negativerklärung läuft nun eine Klage meinerseits gegen die Kindesmutter (nicht gegen das JA), wurde aber nun in der ersten Instanz direkt abgewiesen. Das Gericht argumentiert anders als das JA dahin, dass eine Vereinbarung über das ABR nicht durch Rechtsgeschäft möglich sei, damit dann auch die gesamte Urkunde unwirksam ist.
Allerdings schaut es doch so aus, als wäre die Urkunde unwirksam. Hoffentlich irre ich mich.
Moin,
danke für die völlig unmaßgebliche und nicht hilfreiche Darstellung der rechtlichen Verhältnisse in Österreich. Wenden wir uns dem Zentrum dieses Topics zu, nämlich Deutschland.
Gem. >§ 1626a Abs. 1 BGB< kann durch gemeinsame Sorgeerklärung der nicht miteinander verheirateten Eltern das GSR hergestellt werden. Sorgeerklärungen sind gem. >§ 1626b BGB< unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung unwirksam.
Die Hergabe des ABR wertet das JA als Bedingung. Ich würde es als Beschränkung werten. Tatsächlich kann das ABR als Bestandteil des SR nicht durch private Verträge geregelt werden. Das hätte der Notar auch wissen müssen, weswegen er haftbar zu machen wäre für die dir entstandenen Kosten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Edit
Hallo !
@ Deep
Habe ich das richtig verstanden, dass die ganze Sache den Bach runtergeht, weil ein Notar zu dusselig ist ein Schriftstück rechtswirksam aufzusetzten?
Verständnislose Grüße
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Für mich siehte es so aus.
Unkritisch wäre gewesen die SR-Erklärung beim Notar mit anschließendem Antrag auf ABR und Zustimmung von PP. Dann hätte das Gericht zum ABR im schriftlichen Verfahren entschieden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich neige zur Vorsicht ....
Es kann dem Notar dem Grunde nach kein Vorwurf gemacht werden, denn dessen Aufgabe ist es den Willen zweier Vertragspartner zu beurkunden. Es steht nirgendwo, dass dieser beurkundete Wille auch den Gesetzen entsprechen muss. Dafür gibt es dann wieder den "Wald und Wiesen Juristen" der dann auch haftbar gemacht werden kann.
Sprich:
der Notar hat den Vertrag beurkundet. Er berät nur über die Auswirkungen. Nicht über die notwendigen Formulierungen.
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Meine Erfahrungen bezüglich Notaren halten sich in äußerst eng abgesteckten Grenzen ( in Richtung : nicht vorhanden: ) . Aber auch ein Notar ist ein Jurist. Von daher sollte er doch in der Lage sein eine mögliche Rechtskraft auch einzuschätzen. Wie verhält es sich damit?
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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🙂 Große Freude !!!
Sicher war meine Situation eine mit Seltenheitswert; dennoch möchte ich euch das Ergebnis nicht vorenthalten:
Zwischenzeitlich hat der 8. Senat für Famiiensachen des OLG Düsseldorf ein als Grundsatzentscheid zu wertendes Urteil gefällt:
Im Einzelnen: Die Sorgeerklärung ist wirksam, da sie den Anforderungen des §1626 BGBe genügt - Sorgeerklärungen sind nur unwirksam, wenn dies nicht der Fall ist. Die weiter abgegebene Erklärung bezüglich des ABR´s ist unwirksam :thumbup:, dies führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit der Sorgeerklärung (s.o.)
Wie schon gesagt, sehr seltene Konstellation, aber wer mehr wissen möchte, der kann´s unter II-8 UF 267/07 OLG Düsseldorf auch inzwischen im Netz finden.
Ein kostenfreier Link findet sich >>>HIER<<<. Infos im letzten Absatz
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
zunächst Danke für das Update.
Fein, dass sich das OLG Düsseldorf dazu durchringen konnte, mein laienhaftes Rechtsverständnis zu bestätigen. Das macht Mut.
Dein Urteil ist >hier< im Volltext. Brille007 hatte deinen RA ja schon gefunden (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Soso,
da ist man hier schon seit Monaten im Bilde - aber ist ja auch "professionell anmutend" :thumbup: oder wie war das noch ? 🙂
Eine Frage bleibt: Bleibe ich jetzt in der Tat auf den RA-Kosten sitzen ?
Wär schon schade, wenngleich - die Sache war´s natürlich wert !
Moin nochmal,
da ist man hier schon seit Monaten im Bilde
Nääääääääää - ich stelle Urteile immer mit dem Verkündungsdatum ein. Deines habe ich heute flugs aufgenommen. 😉
Eine Frage bleibt: Bleibe ich jetzt in der Tat auf den RA-Kosten sitzen ?
Jep. Das OLG Düsseldorf hat hier den Mütterbonus walten lassen und sich daran erinnert, dass in Familiensachen die Kosten nach Belieben verteilt werden können.
In Summe bedeutet dein Urteil für mich: Es kann der größte Blödsinn in der Sorgeerklärung stehen. Wichtig ist nur die Erfüllung der Bedingungen gem. §§ 1626b bis 1626d BGB. Also kann man Zugeständnisse und Nebenabreden ohne Ende machen. Diese sind im Zweifelsfall unwirksam ohne Auswirkung auf die Sorgeerklärung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!