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Gibt es ne Chance das mein Sohn bei mir bleibt?

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(@Brainstormer)

Moin Sputnik,

@Brainstormer: Was meinst du dazu? Wahnsinnig viele Alternativen bleiben einem ja heute bis Dienstag sowieso nicht mehr.

Die Idee finde ich nicht schlecht, denn zum Einen ist es ja nicht mehr soo lange hin bis zur Verhandlung und zum Anderen dient eine Anzeige zwar dazu, unmissverständlich klarzustellen, dass man ganz und gar nicht damit einverstanden ist, viel mehr darf man sich aber nicht davon erhoffen.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 11:06
(@tom89)
Schon was gesagt Registriert

So hatte sie heute erreicht,,, ihr es gesagt mit den termin...
wie erwartet ist sie völlig ausgeflippt und hat iwas gemeint das ich jetzt den krieg angefangen habe...
ich wollte es ihr sagen den hätte ich es nicht gesagt wär bestimmt iwie was gekommen das ich die briefe unterschlagen habe oder so...
sie hatte eh gesagt das sie nicht kommt da sie ja schule hat...
was sie wieder erwähnte das sie mich ausziehen will.
und das allerschärfste sie hatte mir gedroht sollte ich den kleinen wirklich bekommen oder ähnliches  und ich ihn ihr nicht mehr gebe dan wird Sie ihn sich holen und wenn sie mir dabei was antun muss...
ich dachte ich höre nicht richtig...

anzeigen werde ich Sie nicht das würde meinen sohn nur noch mehr belasten
und wenn ich ehrlich bin was hätte ich davon? nichts nur mehr streiterei.

wegen den UVF und den anderen werde ich mir klar noch bis nach der verhandlung zeit lassen den jetzt ist ja noch nichts entschieden.

naja bammel hab ich ja schon sehr wegen der verhandlung
war noch nie in nenm Gericht gesessen oh man aber mal schauen was daraus wird...

wünsche  euch allen noch nen schönen tag...
lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2013 21:10
(@Brainstormer)

Moin Tom,

wie erwartet ist sie völlig ausgeflippt und hat iwas gemeint das ich jetzt den krieg angefangen habe...

Den Schuh musst du dir nicht anziehen, denn mit ihrem eigenmächtigen Handeln hat sie dich erst in diese Situation gebracht.

sie hatte eh gesagt das sie nicht kommt da sie ja schule hat...

Ihre Entscheidung, aber dann kann sie natürlich auch keine Gegenargumente bringen was, wie gesagt, dir in die Hände spielen könnte.

was sie wieder erwähnte das sie mich ausziehen will.

Hat sie dir auch verraten, wie sie das anstellen möchte? Das ist nicht mehr, als ein verzweifelter Einschüchterungsversuch.

und das allerschärfste sie hatte mir gedroht sollte ich den kleinen wirklich bekommen oder ähnliches  und ich ihn ihr nicht mehr gebe dan wird Sie ihn sich holen und wenn sie mir dabei was antun muss...

Ein weiterer verzweifelter Einschüchterungsversuch.

anzeigen werde ich Sie nicht das würde meinen sohn nur noch mehr belasten
und wenn ich ehrlich bin was hätte ich davon? nichts nur mehr streiterei.

Richtig, es ist wichtig jetzt von der Paarebene in eine Elternebene zu finden und da schmeißt man nicht mit Dreck. Grundsätzlich solltest du dir darüber im klaren sein, dass Kinder beide Eltern brauchen und der Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil zu fördern ist und diese Grundsätze solltest du auch vor Gericht vertreten.

Alles Gute!
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 21:59
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tom89 

Wie ich lese kochen bei dir auch immer schnell die Emotionen hoch. Du solltest etwas ruhiger
werden. Besonders bei Gericht macht es sich gut wenn man ruhig und besonnen an die Sache rangeht.
Heisst, nicht laut werden, sich nicht provozieren lassen.
Hast du schon ein tragfähiges Betreuungskonzept im falle des ABR für dich ?? 

jenpa


..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 22:17
(@tom89)
Schon was gesagt Registriert

Danke dir

wie sie mich auszihen will hat sie nicht gesagt
nur iwie sie hat beweise oder son zeug,,,
weil sie in FBvon mir ein lied gefunden hat mit nen ziemlich ich nenn es mal Eckligen text,,,
weil ich ja ein psycho bin und mal der tisch kaputt gegangen ist. ich denke mal, lieber der tisch wie sie...
jeder hat mal aussetzer diese hatte ich aber nie vor dem kleinen...
und dagegen habe ich mich auch in ärztliche behandlung gegeben obwohl ich dieses problem auch ohne behandlung im griff hatte ur um einiges zu verbessern...

und da bin ich mir sicher das sie so zeug alles erwähnt und noch einiges hinzulügt

und dem bin ich in klaren das hab ich den jugendamt auch gesagt
das unser sohn beie elternteile braucht...
ich weiß selbst wie sowas ist wenn vater und mutter getrennt sind
und dan noch diese ewigen streitereien...

lg tom


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2013 22:22
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Du könntest zusätzlich noch eine Strafanzeige wegen Kindesentziehung erwägen.

Nein, kann er nicht. Sie ist die Mutter und kann das Kind nicht entziehen, da sie ebenfalls das ABR hat. Eine Kindesentziehung ( richtigerweise heißt es "Entziehung Minderjähriger") kann nur begehen, wer nicht mit dem Kind verwandt ist oder das Kind ins Ausland verbringt, mit dem Ziel es einem Elternteil vorzuenthalten.
Mit dieser Thematik (ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht) habe ich so meine Erfahrungen.

In jedem Fall möchte ich warnen. Mit irgend gearteten Anzeigen wird regelmäßig genau das Gegenteil erreicht, von dem was beabsichtigt war. Strafverfollgungsbehörden haben im Familienrecht nichts zu suchen und derartige Versuche werden dem Verursacher spätestens vorm Familienrichter um die Ohren fliegen.

Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 19:27
(@Brainstormer)

Moin Jeremy,

Nein, kann er nicht. Sie ist die Mutter und kann das Kind nicht entziehen, da sie ebenfalls das ABR hat. Eine Kindesentziehung ( richtigerweise heißt es "Entziehung Minderjähriger") kann nur begehen, wer nicht mit dem Kind verwandt

Das stimmt so nicht. Siehe § 235 StGB (Hervorhebungen durch mich):

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 21:16
(@jemmy)
Registriert

Doch, das stimmt. Eine Entziehung kann nur erfollgen, wenn das ABR bei einem liegt, aber selbst dann wird solch eine Anzeige schlicht eingestellt. Bei GSR GIBT ES KEINE ENTZIEHUNG MINDERJÄHIGER.
Sogar für eine Rückführung aus dem Ausland ist es zwingend notwendig, dass in Abwesenheit des Verfahrensgegners das ABR auf den Antragsteller übertragen wird, denn erst dann wird es zur Entziehung Minderjähriger.

Worum es mir geht: Es hat noch niemand durch Strafanzeigen das ABR, GSR oder sonst irgend etwas vor einem Familiengericht erhalten. Aus diesem Grund ist mein Rat zu dieser Thematik : FINGER WEG DAVON !


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 21:23
(@Brainstormer)

Moin Jeremy,

Doch, das stimmt. Eine Entziehung kann nur erfollgen, wenn das ABR bei einem liegt

Gibt es dazu eine belegbare Rechtsgrundlage? Mir ist diesbezüglich nichts bekannt.

aber selbst dann wird solch eine Anzeige schlicht eingestellt.

Deshalb hatte ich auch geschrieben:

zum Anderen dient eine Anzeige zwar dazu, unmissverständlich klarzustellen, dass man ganz und gar nicht damit einverstanden ist, viel mehr darf man sich aber nicht davon erhoffen.

Bei GSR GIBT ES KEINE ENTZIEHUNG MINDERJÄHIGER.

Auch das stimmt so nicht.

Worum es mir geht: Es hat noch niemand durch Strafanzeigen das ABR, GSR oder sonst irgend etwas vor einem Familiengericht erhalten.

Das hat auch niemand behauptet.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 22:24
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich kann Jemmy nur zustimmen.
Auch ich habe das durch.
Meine EX konnte ich nicht Anzeigen, wohl aber den Next meiner EX.
Und das habe ich damals getan,...mt Erfolg.

Ich konnte sogar erwirken, das er bei den ''Übergaben'' nicht mehr anwesend sein durfte und auch ein ''Näherungsverbot''wurde ausgesprochen, desweiteren wurde ihm ein empfindliches Bussgeld angedroht.

Ich würds immer wieder tun.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 22:45




(@jemmy)
Registriert

@wedi

cool, höre ich das erste Mal, dass da mal was passiert ist.

Was Brainstormer angeht, lassen wir es dabei. Das dir dazu nichts bekannt ist, erklärt einiges.
Fakt ist: GSR und du kannst dein Kind einbehalten, bis die Herrausgabe durch ein Gericht angeordnet wird, was mit der Übertragung des ABR einher geht und sich in Form einer Einstweiligen Anordnung manifestiert, welche durch Gerichtsvollzieher unter zu hilfenahme der Polizei durchgesetzt wird.

Um es anders zu erklären:
Nach deiner Definition ist es Entziehung Minderjähriger, wenn ein Elternteil sich weigert das Kind herraus zu geben und kann somit angezeigt werden. Das ist schlicht und ergreifend absoluter Mumpitz. Wenn ich GSR habe, kann ich mein Kind einbehalten und muß nicht einmal die Polizei über meine Türschwelle lassen und wenn du mir hier etwas über dieses Thema erzählen willst, dann lies mal meine Geschichte.

@Admin
Bitte diese Beiträge abtrennen, die zerfleddert unnötig den MainThread


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AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 23:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jemmy,
schön mal wieder von dir zu hören!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 23:13
(@Brainstormer)

@Jeremy: Deine pauschalisierten Aussagen sind so einfach nicht richtig. Das du meine Frage nach einer Rechtsgrundlage nicht beantworten kannst, erklärt einiges, aber belassen wir es dabei.

Moin Wedi,

Auch ich habe das durch.
Meine EX konnte ich nicht Anzeigen

Rein aus persönlichem Interesse...weißt du noch auf welcher Rechtsgrundlage dies abgelehnt wurde?

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 23:16
(@jemmy)
Registriert

Hallo Beppo

Danke, freut mich auch !

Aber bitte lass das mal abtrennen! Wir hören uns und wenn du möchtest auch mal über Telefon.

@Brainstormer

Interessant, liest du die Beiträge so aufmerksam, wie meinen Namen? Egal, ich mach dir einen Vorschlag: Wir regeln die Sache über PN und verhindern dadurch eine weitere Zerfledderung des MainThread.


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Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 23:16
(@Brainstormer)

Interessant, liest du die Beiträge so aufmerksam, wie meinen Namen? Egal, ich mach dir einen Vorschlag: Wir regeln die Sache über PN und verhindern dadurch eine weitere Zerfledderung des MainThread.

Sorry für den falschen Namen. Ich wäre auch für PN.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 23:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob es nun an den von Jemmy genannten Gründen liegt oder nicht, die Praxis zeigt, dass es so gut wie unmöglich ist, eine Mutter wg dieses § dran zu kriegen.
Im Zweifel hapert es einfach an der fehlenden List fehlt.

Fakt ist, dass die Anzeige ein Fehlschlag würde und deswegen zu unterlassen ist.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 23:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Im Zweifel hapert es einfach an der fehlenden List fehlt.

Jep, das ist das Stichwort, die List.
Der Staatsanwallt hat mich damals angerufen und mir gesagt, das einer Mutter nie ''List und Tücke'' unterstellt werden könne und solche Sachen zivilrechtlich zu klären seien.
''List und Tücke'' muss auch bei nicht verwandtschaftlichen Verhältnissen bewiesen werden und das konnte ich damals.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 23:48
(@jemmy)
Registriert

Ich kann nicht anders:

Nochmal: Der Inhaber/in des ABR und/oder GSR kann nicht wegen "Entziehung Minderjähriger" belangt werden, da er/sie die Berechtigung hat, den Aufenthaltsort des minderjährigen Kindes zu bestimmen. Dieses Fakt schließt aus, das eben dieser Inhaber für das bestraft wird, was seine Aufgabe ist, in diesem Fall den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.

Ebenso wenig kann die Gleichberechtigte Partei ( Vater/Mutter) eine Herausgabe erzwingen oder durchsetzen indem sie Rechtsstaatliche Hilfe in Anspruch nimmt, welche durch die Polizei vertreten wird. Ermöglicht wird das erst durch einen Richterlichen Spruch.

Die Polizei kann in diesem Fall weder eine Herrausgabe verlangen, noch kann sie ohne richterlichen Beschluss sich Zugang zu den Wohnräumen rausnehmen.

Daraus resultiert, dass nach Klageerhebeung ein Richter über diese ganze Nummer entscheiden muss und bis dahin bleibt das Kind, wo es ist.


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AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 01:37
(@Brainstormer)

Ich kann auch nicht anders:

Nochmal: Der Inhaber/in des ABR und/oder GSR kann nicht wegen "Entziehung Minderjähriger" belangt werden

Das es darauf hinaus läuft, dürfte allen klar sein und hatte ich bereits mehrfach geschrieben, aber das ist auch nicht Sinn der Sache. Worum es geht, habe ich dir per PN bereits geschrieben.

Ebenso wenig kann die Gleichberechtigte Partei ( Vater/Mutter) eine Herausgabe erzwingen oder durchsetzen indem sie Rechtsstaatliche Hilfe in Anspruch nimmt, welche durch die Polizei vertreten wird. Ermöglicht wird das erst durch einen Richterlichen Spruch.

Die Polizei kann in diesem Fall weder eine Herrausgabe verlangen, noch kann sie ohne richterlichen Beschluss sich Zugang zu den Wohnräumen rausnehmen.

Daraus resultiert, dass nach Klageerhebeung ein Richter über diese ganze Nummer entscheiden muss und bis dahin bleibt das Kind, wo es ist.

Ich weiß nicht, wo du in diesem Thread irgendeine Erwähnung dieser Aussagen gefunden hast. Mit diesem Ziel braucht niemand eine derartige Anzeige zu stellen und darum geht es auch nicht im Geringsten.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 02:09
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Zusammen,

auch wenn wir damit weiter vom Thema abweichen stimmt die Aussage von Jemmy abetr auch Brainstormer hat wiederum recht.

Hier gibt es dazu eine sehr interessante Seite die ein wenig Aufschluß gibt.

http://www.kindesentzug24.com/

Ergänzend dazu, möchte ich nochmal auf den TO verweisen. Die Fragestellung der Anzeige wegen Kindesentzug kam aus folgenden Grunde zustande: Die KM ist mit dem Kind an einen unbekannten Ort "geflüchtet". Beide haben das vollständige Sorgerecht und damit das ABR inne.

Heute ist soweit ich weiß die Verhandlung genau über das ABR, zu dem die Mutter auch nicht erscheinen wollte.

Gruß
an alle.....

Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 11:01




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