Hallo an alle,
Und zwar wollte ich mich bei euch einmal informieren wie das ist wenn sich Meine Freundin naja jetzt Ex von mir trennt und unseren Sohn einfach mitnimmt ( wir haben beide das Sorgerecht).
Bevor ich die Story schreibe wollte ich noch was nebenbei schreiben. Und zwar hab ich gehört das der Vater jetzt nicht mehr so benachteiligt ist wie es mal war. Soll ein neues Gesetz sein. Wo kann ich da etwas Finden?
So nun geht es aber los,
Namen Orte usw. will ich nicht öffentlich Preis geben gerne aber per PN
Ich und meine ex Partnerin waren 5 Jahre zusammen, nach ca 2 Jahren als der kleine (Wunschkind) unterwegs war sind wir zusammengezogen. Sie kam von weiter weg ca. 250km.
Der kleine Wuchs Also bei mir in meiner Stadt auf klar besuchten wird Ihre Eltern öft.
Er ist aber hier gemeldet geht hier auch in den Kindergarten hat schon den ein oder anderen Freund gefunden. Usw.
Gleich nach seiner Geburt hatten wir Geteiltes sorgerecht und einigten und das er meinen Familiennamen trägt , was er auch tut.
Seit ca. 2 Jahren lief bei uns nichts mehr kuscheln nervte Sie und alles andere eben auch .
Seit ca. einen Halben Jahr fing bei Ihr wieder regelmäßiger Kontakt mit ihren alten Freunden und bekannten an. Ich wollte mit diesen Leuten nichts zu tun haben da Ich sie alle kannte und mir diese Geschichten die mir meine Ex erzählt hat zu übel waren (Drogen Alkohol usw.) Und seit ca. einen halben Jahr hat Sie wieder regelmäßig Kontakt zu denen dann fing das weggehen an erstmal bis 2 Morges und seit 3 Monaten bis 9 Uhr morgens… Sie drehte sich um 180grad und hab eben jetzt Angst
Das Sie wieder so wird wie Sie mir es erzählt hat.
Vor Kurzen war die Trennung , wir einigten uns das wir uns zeit lassen und mal scheuen ob sich etwas ändert. Nun Zieht Sie aber in Ihre Heimatstadt zurück mit unseren Sohn hat ihn einfach vom kindergarten abgemeldet. Ich hab im Kindergarten dann nachgefragt ob dies Rechtens ist da ich ja auch das sorgerecht habe, und die sagten es reicht wenn ein Elternteil die Kündigung einreicht und das andere kann nichts dagegen machen. Ich will unseren Sohn aber nicht aus seinen gewohntem Umfeld weg gehen lassen. Da er sich sehr schwer tut sich in einen anderen Kiga einzugewöhnen das hab ich ja selbst gesehen wie es war als er zum kindergarten ging. Auserdem bin ich der Meinung das der Umgang mit Ihren Freunden usw. nicht gut ist… und das weiß ich auch, man müsste nur hören wie die untereinander Reden (Alda, dei Mama, Nigga, man bin ich Hight usw.) er soll einfach nicht in so einen Umfeld aufwachsen. Dan kommt aber auch dazu das Sie seit langen mit den Kleinen überfordert ist,
Er wird von Ihr angeschriehen sie ich will nicht sagen schlägt Ihn aber wenn er was macht oder nicht hört bekommt er eine am Hinterkopf auf den mund oder Fingern. Ok es kann man passieren soll es aber nicht und das muss auch nicht sein. Vor allem So wie Sie es macht. Da schütteln auch unsere Freunde den kopf. Kral Schimpf Ich auc mit den kleinen aber Ich würde Ihn nie so anfassen.
Was man vill. Noch wissen sollte, das wenn der kleine mi mir alleine ist ist er das bravste Kind er Kuschelt wir Spielen er macht alles wir blödeln rum und Ich muss nicht einmal schimpfen. Kaum kommt Sie aber hinzu und wir sind zu 3. Dreht er völlig ab er Haut schreit rum führt sich einfach unter aller Sau auf. Wir meinen das er es von uns sieht , klar schaben wir auch gestritten aber ich hab es immer vermieden das er es mitbekommt, auch ich hab mal die Tür geknallt und alles wenn es mir gereicht hat und der Grund dafür war immer das , wie Sie mit den kleinen umgeht… er hat es bestimmt auch mitbekommen und ich geb mir auch die schuld dafür das er so ist ich glaube aber Sie trägt den größeren teil dazu bei.
Ich glaube ich schweife vom Thema ab .
So fass mich mal kurz
Ich denke das es der kleine bei mir besser haben wird.
Ich will auch nicht das er aus seinem gewohnten Umfeld Rausgerissen wird.
Ich habe sie schon darauf angesprochen das Ich ihn behalten will und da Flippt Sie total aus und sagt das ich es vergessen kann vor allem wenn ich Saufe. Ich will dazu aber sagen wenn ich den kleinen hab trinke ich keinen Schluck oder erwäne das Wort Alkohol oder Bier. Ich trinke Sehr selten was und nur wenn der kleine nicht in meiner nähe ist und ich weiß daser in guten händen ist. (trinken wirnicht alle mal was nach ner trennung.
Vor kurzen wollte Ich hochfahren, da sagte Sie ne des kann ich vergessen das ich den seh wann es mir passt usw.
Was kann ich tun das der kleine bei mir bleiben kann, muss ich alleiniges sorgerecht beantragen?
Oder kann das geteilte sorgerecht beibehalten werden und der kleine wohnt trotzdem bei mir?
Hatte eventuell von euch jemand solche Erfahrungen wo Mutter und Kind sehr weit wegziehen?
Bin Ich als Vater wirklich immer und bei allem benachteiligt?
Wie stehen die Chancen den Kleinen zu bekommen? (neue Regelung)
Ich war heute schon im Jugendamt leider kommt die Frau die für mich zuständig wäre erst morgen.
Aber mir wurde Gesagt Ich muss das übers Gericht laufen lassen.
Gibt’s da auch andere Wege, man bedenke das Ich mit Ihr nicht über dieses Thema Reden kann weil Sie immer gleich sagt Sie sitzt am längeren Hebel. Aber was ist mit mir er wird aus meinen und Seinem gewohnten Umfeld “weggerissen”
Ich würde mich sehr sehr freuen um hilfreiche antworten. Und auch euren Erfahrungen die sich mit meiner Situation Ähneln. Vill sollte auch erwähn wärden das ich derzeit “nur” eine schulische Ausbildung mache die von Aamt gefördert wird und wenn alles glatt läuft werdeich dieses Jahr einen Gesellenbrief in der hand halte. Muss also bis dahin Von Alg2 leben. Sie hingegen Macht eine Ausbildung zur Kiderpflegering und bekommt kein Alg2 sondern Bafög. Habe ich Deswegen schlechtere Chancen?
Was ich aber loswerden will ist. Das Ich Ihr nichts reindrücken will oder ähnliches es ist eben aus und das muss man Akzeptieren.
Mir geht’s es bei dem allem nur um das wohl meines kleinen!!
Ich hoffe ich hab das auch richtig eingestellt wenn nicht bitte bescheid geben,
sry wegen der schreibweise mir fällt das alles nicht so leicht.
Wünsche euch allen noch eine schöne woche
Grüße
moin Tom,
ich möchte hierzu nur ein paar kurze statements abgeben:
bekommt er eine am Hinterkopf auf den mund oder Fingern. Ok es kann man passieren...
Nein, sowas kann mal eben nicht so passieren!
muss ich alleiniges sorgerecht beantragen?
Nein, solange ihr euch irgendwie einigt, könnte ihr beide weiterhin das Sorgerecht behalten.
Nun Zieht Sie aber in Ihre Heimatstadt zurück
nu denn, dann lass sie ziehen....
Nun Zieht Sie aber in Ihre Heimatstadt zurück mit unseren Sohn
wenn das bereits gelaufen ist, kannst du Deine Chance Eurer Kind bei Dir zu lassen zu 99,9 % bereits vergessen.
Hast du mal mit ihr darüber geredet, dass SIE gehen kann, aber Euer Kind bei Dir bleibt?
Kannst Du eine Rundumbetreuung gewährleisten?
Wenn Deine DEF dagegen ist, und Du bereit bist, für den Verbleib Eures Kindes bei Dir zu kämpfen, nimm Dir einen Anwalt und versuche zu verhindern, dass sie MIT Eurem Kind umzieht.
Derjenige der feste Tatsachen schafft ist im Vorteil.
(und natürlich tauscht man nicht während ihrer Abwesenheit zum Beispiel die Schlösser der Wohnung aus).
Anwaltlicher Rat klingt mir angebracht in Eurer Situation.
gruß
jo
Moin Tom,
wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, wo der Lebensmittelpunkt Eures Kindes künftig sein soll, muss das ein Gericht für Euch übernehmen. Und das sagt dann "hier" oder "dort", denn auseinanderreissen kann man es nicht. Über eine gewisse Mütterlastigkeit deutscher Familiengerichte sollte man sich ebenfalls keine Illusionen machen.
Es geht dabei nicht in erster Linie um "wer darf was?" oder "wer hat welche Rechte?" Auch die Freunde Deiner Ex werden nicht diskutiert; die sucht sich jeder selbst. Der Versuch, sich dadurch besser darzustellen, dass man mit Dreck nach dem anderen Partner schmeisst, geht regelmässig schief; das interessiert Familiengerichte nicht. Von einiger Bedeutung wird allerdings die Frage sein, wer das Kind in der Vergangenheit (belegbar) schwerpunktmässig betreut hat. Und wer von Euch das nach Überzeugung des Gerichts in Zukunft besser können wird.
Es ist aber in jedem Fall die bessere Option, zuerst einmal nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Gerichtliche Schritte verhärten die Fronten erfahrungsgemäss.
Grüssles
Martin
***edit - PS: "Einvernehmlich" bedeutet, nach Lösungen für die Zukunft zu suchen; nicht, sich gegenseitig die Vergangenheit vorzuwerfen oder dass der andere nicht so ist, wie man ihn gerne hätte. Beim "wie könnten wir was machen?" haben Formulierungen wie "du machst immer..." oder "es ist aber mein Recht..." nichts zu suchen; da geht es um das Kind und um nichts sonst.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
danke euch für die antworten.
also am 25. diesen monat sind sie weg
ja klar wenn sie gehen will soll sie ich will nur meinen sohn bei mir haben...
einigen kann ich mich nicht mit ihr weil sie total abblockt.
verstehe ich das richtig
wenn ich die ganze sache vor 25. beantrage stehen meine chancen deutlich besser?
morgen werde ich eh nochmal zum jugendamt den da ist die frau da die für mich zuständig wäre.
und ja für eine Rundumbetreuung kann ich gewährleisten, der kleine wäre ganztags im kindergarten
und ich in der schule gäbe es aber ein problem und ich müsste ihn holen kann ich vom unterricht gehen das ist alles kein problem.
und ja ich habe versucht mit ihr zu reden das der kleine bei mir bleibt und sie kann gehen
aber es kam nur streiterei ihrerseits raus obwohl ich versuche normal mit ihr zu reden.
was ist den DEF ^^ wo kann ich diese abkürzungen nachlesen?
Moin Tom,
kannst Du bitte mal die Frage beantworten, wer die Betreuung Eures Kindes bisher schwerpunktmässig geleistet hat?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
sry hab ich leider vergessen
es war geteilt
wis die monate leider nicht genau aber ab september2012 macht Sie die ausbildung und der kleine zur selben zeit in den kindergarten.
ich hab ihn dan eigentlich immer hingebracht und abgeholt da ich von meiner schule aus immer gehen konnte wegen der kiga eingewöhnungsphase. aber die erste zeit als ich meine erste ausbildung gemacht habe war sie ja im mutterschutz da war sie mehr für ihn da nach ca. eineinhalb jahren musste ich die ausbildung beenden und wir hatten ihn meist zu zweit beträut...
ich ich könnte die genaue zeit auch raussuchen wenn diese gebraucht wird.
ist die betreuungszeit etwa ausschlaggeben für mein vorhaben?
und nochwas muss dies unbedingt über gericht gehen?
liebe grüße und schönen abend euch allen
danke für eure hilfe 🙂
Moin Tom,
ist die betreuungszeit etwa ausschlaggeben für mein vorhaben?
ja, die bisherige Betreuungssituation hat grosses Gewicht; viel mehr als ein bestimmter Kindergarten oder eine bestimmte Wohnung. Wenn Eltern berufsbedingt umziehen müssen, fragt da ja auch niemand danach.
und nochwas muss dies unbedingt über gericht gehen?
wenn Ihr Euch als Eltern verantwortungsvoll einigen könnt, braucht man kein Familiengericht. Aber das scheint ja gerade nicht der Fall zu sein. Was dachtest Du, wie man einen anderen Menschen ansonsten gegen seinen Willen von der eigenen Meinung überzeugt? Sachlich betrachtet können sich gerade zwei juristisch gleichberechtigte Elternteile nicht über den künftigen Lebensmittelpunkt ihres Kindes einigen. Dann ist der übliche Weg, ein Familiengericht diese Frage entscheiden zu lassen (und mit dieser Entscheidung dann auch leben zu müssen).
Andererseits: Du schreibst, dass Deine Ausbildung in einem Jahr beendet sein wird. Was spräche dagegen, dann in der Nähe von Ex und Kind eine Arbeitsstelle zu suchen? Immerhin ist Deine Ex vor drei Jahren ja auch zu Dir gezogen, ohne an Deinem Wohnort jemanden zu kennen. Es ist nicht unverständlich, dass sie nach dem Ende Eurer Beziehung nicht in einer ihr eigentlich fremden Stadt bleiben möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
das ich in die nähe ziehe wäre eine schlechte idee sie will mich nicht mehr sehen usw. des volle programm eben...
will so gut es geht streit vermeiden.
leider geht dies nicht.
kann mir vill auch jemand sagen nach was das familiengericht urteilt ?
zum ersten ist es ja die betreuungssituation aber ich glaube nicht das dies das einzige ist.
was gibt es da für punkte?
ich bin mir sicher das ihr hauptargument ihre familie sein wirdund bestimmt sagt die war immer für den kleinen da usw. , mit meiner ist sie ja leider nicht so gut ausgekommen.
dieses sollte , denke ich aber keine rolle spielen.
Moin Tom,
jetzt komm mal aus Deiner Kindergartenecke und sein ein erwachsener Mann und Vater.
das ich in die nähe ziehe wäre eine schlechte idee sie will mich nicht mehr sehen usw. des volle programm eben...
das wird sich nicht vermeiden lassen; ich seid Eltern (sogar eines Wunschkindes) und müsst deshalb auf irgendeine Weise mindestens die nächsten 15-20 Jahre miteinander auskommen. Ein höflicher und respektvoller Umgang von Trennungseltern ist keine unüberwindliche Hürde; das musst Du auch mit jedem Arbeitskollegen hinkriegen, selbst wenn Du ihn nicht leiden kannst. "Kind zu mir" löst dieses Problem nicht; Euer Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Beschäftige Dich also nicht mit dem, was (angeblich) nicht geht, sondern mit dem, was ein erwachsener Mensch möglich machen kann. Notfalls auch einem Umzug.
kann mir vill auch jemand sagen nach was das familiengericht urteilt ?
nein, das kann niemand auch nur näherungsweise vorhersagen; das ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der unterschiedlichste Punkte eine Rolle spielen und gewichtet werden. Ansonsten bräuchte man keine Gerichte.
zum ersten ist es ja die betreuungssituation aber ich glaube nicht das dies das einzige ist.
was gibt es da für punkte?
nicht das einzige, aber das Wichtigste. Familiengerichte entscheiden nicht über "böse" oder "gute" Elternteile, bei denen der das Kind bekommt, der mehr Dreck nach dem anderen schmeisst. Sie treffen Entscheidungen im Interesse des Kindes, die zerstrittene Eltern nicht selbst treffen können oder wollen. Diese Entscheidungen sind nicht immer richtig oder glücklich, da die Gerichte die jeweilige Situation ja nur sehr oberflächlich aus den Akten kennen.
ich bin mir sicher das ihr hauptargument ihre familie sein wirdund bestimmt sagt die war immer für den kleinen da usw. , mit meiner ist sie ja leider nicht so gut ausgekommen.
dieses sollte , denke ich aber keine rolle spielen.
es ist einer der besonders gefährlichen Irrtümer im Familienrecht, das eigene Gerechtigkeitsempfinden für massgebend zu halten. Was eine Rolle spielt, entscheidet das Gericht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
danke dir
und ne ich bin nicht in der kindergartenecke
ob ich jetzt 100km näher bei ihm wohne oder nicht macht keinen unterschied
da ich aus die 250km fahren werde.
kann mit ihr nicht mehr reden da sie jaimmer abblockt...
aber wenn wir da weiter reden wird alles OT und das sollte es nicht werden..
ich kann es dir auch gerne per pn schreiben
gib einfach bescheid und ich erklär dir dass.
nun werde ich mich mal über das Aufenthaltsbestimmungsrecht informieren,
was ich vorhin gehört habe sollte dies keine große sache sein,
angeblich gibt das der rechtsanwalt den gericht weiter und das gericht entscheidet innerhalb 48std ohne verfahren, bei wen das kind bleibt.
und bei beiden soll das sorgerecht bleiben...
werde mich aber morgen erst mit nen rechtsanwalt und den Jugendamt in verbindung setzen
über infos und erfahrungen von euch würde ich mich trotzdem freuen.
lg Tom
Moin Tom,
ob ich jetzt 100km näher bei ihm wohne oder nicht macht keinen unterschied
da ich aus die 250km fahren werde.
es geht nich um 100 oder 250 km, sondern im Zweifelsfall um 5 oder 10 km, die es Dir erlauben würden, wesentlich präsenter im Leben Eures Kindes zu sein als ein alle "2 Wochen-Besuchspapa".
kann mit ihr nicht mehr reden da sie jaimmer abblockt...
etwas Ähnliches wird sie über Dich sagen. Aber Trennungen, bei denen einer alles falsch und der andere alles richtig macht, gibt es nicht.
ich kann es dir auch gerne per pn schreiben
gib einfach bescheid und ich erklär dir dass.
das ist ein Internet-Forum; "Privatberatungen" sind weder vorgesehen noch hilfreich.
nun werde ich mich mal über das Aufenthaltsbestimmungsrecht informieren,
was ich vorhin gehört habe sollte dies keine große sache sein,
dann hast Du das falsch verstanden; ein ABR-Verfahren kann eine ziemlich grosse Sache werden.
angeblich gibt das der rechtsanwalt den gericht weiter und das gericht entscheidet innerhalb 48std ohne verfahren, bei wen das kind bleibt.
das was Du meinst, ist eine Einstweilige Anordnung, bei der entschieden werden KANN, dass der eine oder der andere Elternteil das ABR vorläufig bekommt, bis diese Frage in einem anschliessenden Hauptsacheverfahren ausführlich geklärt wird. Es ist kein "ich drücke auf einen Knopf und kriege das ABR dauerhaft"-Verfahren. Und dass das ohne Anhörung der Parteien entschieden wird, halte ich nicht für einen Vorteil für Dich; gerade im verkürzten EA-Verfahren ist ein "Kind bleibt bei der Mutter" durchaus wahrscheinlich; vor allem, wenn sie die überwiegende Betreuung behaupten und Du diese Behauptung nicht stichhaltig widerlegen kannst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Tom,
Du hast hier sehr viele erfahrene Mitglieder, die Dir Rat geben können. Du hast hier auch gerichtserfahrene Väter dabei.
angeblich gibt das der rechtsanwalt den gericht weiter und das gericht entscheidet innerhalb 48std ohne verfahren, bei wen das kind bleibt.
und bei beiden soll das sorgerecht bleiben
Das Problem ist, dass Familienrecht nicht auf 2 Sätze in einem Internetblog einzudampfen ist. Leider bekommt man den Eindruck, wenn man nur Tante Google dazu benutzt.
Bei Euch seh ich keinen Grund für irgendwelche Eilbedürftigkeit. Da wird sicherlich nichts in 48 Stunden bei Euch entschieden.
Vielmehr fände ich es wichtig, dass Du mit Deiner Ex mal wieder richtig ins Gespräch kommst. Da kann auch das Jugendamt oder ein Mediator bei helfen.
Deine Argumente mit ihren Freunden etc. zählen nicht. Deine Ex kann übrigens machen was sie möchte, es geht Dich nichts mehr an. Genauso wie sie nicht über eine neue Partnerin von Dir zu richten hat (was Exen sehr gerne tun).
Vielmehr sehe ich bei Euch das Problem, dass der Punkt Unterhalt ein großer Streitpunkt bei Euch wird. Nach jetztigem Kenntnisstand ist keiner von Euch beiden wirklich leistungsfähig. Würdest Du es überhaupt schaffen, den Mindest-KU von 225 Euro zu erbringen?
Generell "schimpfst" Du mir auch etwas zu sehr über Deine Exe. So wirklich glorreiche Taten kann ich bei Dir jetzt auch nicht erkennen. Du knallst mit den Türen, das "züchtigen" von Kindern "kann mal passieren" und auch ansonsten seh ich bei Dir auch noch viel Entwicklungspotential hin zu wirklicher Verantwortung. Wie Dir schon geschrieben wurde, müsst ihr die nächsten 15 Jahre noch miteinander auskommen. Mindestens.
ich kann es dir auch gerne per pn schreiben
gib einfach bescheid und ich erklär dir dass
Das Forum lebt gerade davon, dass sich auch andere Mitglieder ein Bild von Dir machen können. So würden hier wichtige Informationen verloren gehen. Gruß Ingo
Hallo,
da hast du was falsch verstanden , ich wollte nur die situation schildern
klar kann sie machen was Sie jetzt will
wird sind ja getrennt.
Ich möchte nur nicht dass mein sohn in einem solchen umfelg aufwächst
und zugleich aus seinem gewohntem umfeld rausgerissen wird.
wie schon gesagt
würde ich alles in guten klären wollen
nur leider lässt sie sich auf kein gespräch ein,
wegen unterhalt hatte sie nur gemeint
ich werde unterhaltsvorschuss beantragen
dies könne ich zurückzahlen...
und nein so sehr ich auch wollte den unterhalt könnte ich jetzt nicht aus eigener tasche zahlen.
ICh will alles auf die schnelle machen da sie am 25. einfach mit den kleinen wegzieht und ich die angst dan hab noch weniger chancen zu haben wie eh schon...
Moin Tom,
meiner Meinung nach machst du das schon ganz richtig. Ein schneller Gang zum Jugendamt und zum Anwalt ist jetzt erforderlich, wenn deine Ex bereits angekündigt hat, einfach in knapp 2 Wochen mit eurem Kind und ohne dein Einverständis, wegzuziehen.
Wovon du wegkommen musst, ist die Denkweise, dass es irgendjemanden interessiert, was deine Ex macht und in welches vermeintlich schlechte Umfeld sie zieht. Ein Richter, der es tagtäglich mit hochstreitenden Leuten zu tun hat, ist von solchen Geschichten eher genervt. Für ihn zählen nur Fakten und allein danach entscheidet er.
Gruß
Brainstormer
Danke Brainstormer,
war gestern beim juamt und hab am montag erst nen thermin bein rechtsanwalt.
Das ist mir bewusst
das das umfeld nicht zählen wird
die dame vom jugendamt hat mir das alles ausführlich erklärt.
auch wenn ich das aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bekomme bekommt es sie und ich hab nichts mehr zu melden, die dame sagte auch umso schneller ich das beantrage umso mehr chancen habe ich
im prinzip steht es 50/50 sagte sie
hab irgendwie bammel es zu tun
aber ich will ja das es meinen sohn gut geht...
wusste garnicht das man in seinem leben auch solch schwere entscheidungen klarkommen muss...
danke euch nochmals für die ratschläge und infos.
immer mal aktualisieren..
wünsche euch noch einen schönen freitag.
lg
Moin Tom,
auch wenn ich das aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bekomme bekommt es sie und ich hab nichts mehr zu melden
Das würde ich so nicht sagen, denn das Sorge- und Umgangsrecht behältst du weiterhin.
wusste garnicht das man in seinem leben auch solch schwere entscheidungen klarkommen muss...
Na ja, nach deiner Schilderung war es ein Wunschkind, somit hast du bereits damals eine wichtige Entscheidung getroffen...
Gruß
Brainstormer
@Tom89
Warst du schon beim JA und hast dein Problem denen geschildert ?
Du solltest dem Umzug deines Sohnes nicht zustimmen. Mache dies schriftlich
am besten mit Holfe eines Rechtswalest.
Bevor du aber diesen Schritt gehst, solltest du dir deine Betreuungskonzept
überlegen und zu Papier bringen. Und der 25 ist bald, würde jetzt in die Spur kommen-
Wenn KM einmal weg ist,ist es vorbei.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
seit ein paar tagen gibt es neues...
am dienstag ist sie mit den kleinen einfach abgehauen ohner meiner zustimmung
ich habe sie dan fahren lassen den ich will nicht das der kleine da immer mehr mitreingezogen wird...
Sie hatte gesagt sollte ich irgendwas unternehmen und den kleinen Ihr wegnehmen wollen
wird Sie alleiniges Sorgerecht beantragen und mir das lezte Hemd ausziehen...
Ist das so leicht wie Sie meint das alleinige Sorgerecht zu bekommen wenn es geteilt ist?
mir wär es am Liebsten Das Gemeinsame zu lassen.
Und was kann Sie mir "ausziehen"?
Unterhalt für kind ist klar würde ich auch gerne bezahlen und werde dies auch tun wenn Ich Arbeit habe!
Ich werde mindestens noch bis Juni/Juli ALG2 bekommen den bis dorthin geht die Schule.
Muss Ich auser unterhalt noch etwas für meinen kleinen bezahlen oder kann sie noch weiteres beantragen?
aber was kann Sie mir noch nehmen?
und gestern kam der erste brief zu mir
Leistungen Nach den UVG für Kind....
die wollen meine einkünfte wissen die weis Ich bis jetzt auch noch nicht da Ich eine Schulische ausbildung mache und vom Amt ALG2 bekomme, und da Ex und Kind Rausgefallen sind wird das für mich alleine erst berechnet...
naja ist doof da ich meinen neuen Bescheid erst bekomme und die wollen des zeug schon am 3.3. haben...
hoffentlich ist bis dahin alles da
heute kam dan endlich ne antwort auf den Antrag für das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Es wird eine Verhandlung am den kommenden Dienstag, Geladen ist: Sie, Mein Anwalt, Ich und das Jugendamt meiner Stadt...
Aber da Sie am Dienstag ja abgehauen ist Sie aber noch in meiner Wohnung gemeldet ist und sich am 25. oder sogar erst 1. erst ummeldet hab natürlich auch Ich den Brief von Ihr bekommen....
und Sie weis noch nichts von der verhandlung,weil Sie ja nicht ans Telefon geht....
Aber was solll ich da tun?
Und Dan kam heute noch ein Brief...
Beistandschaft für Kind...
dort Steht Ich soll ab 1.3. monatlich den betrag *** auf das konte des Jugendamtes Ihrer alten bzw zukünftigen Stadt überweisen....
Es steht auch drin:
Bitte teilen Sie und auch mit, ob Sie zu einer freiwilligen und kostenfreien Beurkundung Ihrer noch zu berechnenden aktuellen Unterhaltspflicht bei uns oder bei dem für Sie zuständigen Stadtjugendamt meiner Stadt bereit sind....
Was ist damit gemeint?
Hängt das mit den Brief Leistungen Nach den UVG für Kind.... zusammen
ich denke nicht...
so das ist erstmal das neuste was es gibt
ich werde euch auf dem Laufenden halten
und Drückt mir für Dienstag die Daumen...
wünsche auch ein schönes Wochenende 🙂
und freue mich schon auf eure antworten...
lg
Moin Tom,
am dienstag ist sie mit den kleinen einfach abgehauen ohner meiner zustimmung
Damit hat sie unabgesprochen Fakten geschaffen. Ein derartiges eigenmächtiges Handeln widerspricht grundsätzlich dem Kindeswohl, es sei denn, es bestehen besondere Gründe, die dies rechtfertigten.
Den Antrag zur Übertragung des ABR hast du ja bereits gestellt. Du könntest zusätzlich noch eine Strafanzeige wegen Kindesentziehung erwägen.
Ist das so leicht wie Sie meint das alleinige Sorgerecht zu bekommen wenn es geteilt ist?
mir wär es am Liebsten Das Gemeinsame zu lassen.Und was kann Sie mir "ausziehen"?
Das alleinige Sorgerecht wird sie nicht ohne weiters bekommen und "ausziehen" kann sie dich auch nicht, denn es wird bei euch nur um Kindesunterhalt gehen, der dann vermutlich nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen sein wird.
und gestern kam der erste brief zu mir
Leistungen Nach den UVG für Kind....
die wollen meine einkünfte wissen die weis Ich bis jetzt auch noch nicht da Ich eine Schulische ausbildung mache und vom Amt ALG2 bekomme, und da Ex und Kind Rausgefallen sind wird das für mich alleine erst berechnet...
naja ist doof da ich meinen neuen Bescheid erst bekomme und die wollen des zeug schon am 3.3. haben...
Bevor du hier irgendwelche Nachweise erbringst, wartest du erstmal die ABR Verhandlung ab:
heute kam dan endlich ne antwort auf den Antrag für das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Es wird eine Verhandlung am den kommenden Dienstag
Und das hier:
Aber da Sie am Dienstag ja abgehauen ist Sie aber noch in meiner Wohnung gemeldet ist und sich am 25. oder sogar erst 1. erst ummeldet hab natürlich auch Ich den Brief von Ihr bekommen....
und Sie weis noch nichts von der verhandlung,weil Sie ja nicht ans Telefon geht....
Aber was solll ich da tun?
ist nicht dein Problem und es könnte dir vielleicht sogar in die Hände spielen, wenn sie nicht erscheint.
Und Dan kam heute noch ein Brief...
Beistandschaft für Kind...
dort Steht Ich soll ab 1.3. monatlich den betrag *** auf das konte des Jugendamtes Ihrer alten bzw zukünftigen Stadt überweisen....
Auch hier wartest du erstmal ab, was bei der Verhandlung rauskommt, bevor du irgendetwas antwortest.
Gruß
Brainstormer
Du könntest zusätzlich noch eine Strafanzeige wegen Kindesentziehung erwägen.
Guten Morgen,
den Gedankengang hatte ich auch zuerst, allerdings könnte das dem Gericht auch einen Hinweis darauf geben, dass der Vater der konflikttreibende Elternteil ist, wenn dieser polizeilich ein Strafanzeige stellt.
Vielleicht ist es besser dahingehend eine Meldung in Form eines Hilferufs beim Jugendamt zu machen, nach dem Motto, meine Ex + Kind ist weg, was kann ich tun?
Das Ja wird ja beim Gericht dabei sein und dann auch dazu entsprechend Protokoll liefern.
ist nicht dein Problem und es könnte dir vielleicht sogar in die Hände spielen, wenn sie nicht erscheint.
Und dann könnte man vorsichtig beim Richter nachfragen, in vorheriger Erklärung, dass man sehr über das Wohl seines Kindes besorgt ist, und ob eine Strafanzeige sinnvoll ist, oder das Gericht selber aktiv wird....... Man kommt dabei passiver rüber, aber trotzdem nicht streitsüchtig, sondern kontrolliert und konstruktiv. JA und Richter mögen so etwas ja meistens.
@Brainstormer: Was meinst du dazu? Wahnsinnig viele Alternativen bleiben einem ja heute bis Dienstag sowieso nicht mehr.
@Tom: Hör auf deine Ex zu suchen und lass den Dienstag auf dich zukommen. Ich denke schon, dass man den Fakt ihrer Flucht ausnutzen sollte und so vielelicht Vorteile schaffen sollte. Wichtig ist, den Richter durch deinen Anwalt klar zu machen, dass du betreuender Elternteil Nr.1 gewesen bist und bleiben kannst.
