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Gemeinsames Sorgerecht zeitnah nach Geburt / Vaterschaftsanerkennung einfordern

 
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo allerseits,

seit dem 19.05.2013 gilt das neue Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern. Damit ist, insbesondere auch im Vergleich zur Zwischenregelung durch das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Änderung eingetreten:

Nach dem neuen §1626 a des BGB überträgt das Familiengericht auf Antrag beiden Eltern die gemeinsame Sorge, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.  Außerdem gilt die gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht, wenn nichts entsprechendes bei Gericht vorgetragen wird oder dem Gericht bereits bekannt ist.

Das bedeutet für alle "Neu-Väter" ohne Sorgerecht:
1. Wenn das GSR beantragt wird, muss die Mutter belegen, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. Es wird wahrscheinlich schwierig sein, schlüssig zu belegen, dass eine gemeinsame Sorge mit dem Vater dem Kindeswohl widerspricht, wenn es keine Erfahrung in der Zusammenarbeit als Eltern gibt, weil das Kind gerade erst geboren wurde. Im Gegensatz zu früher ist jetzt die Mutter in der Beweispflicht.
2. Wenn das Kind noch klein ist, kann man es aus dem Streit der Eltern um das GSR heraushalten. Ein Säugling muss weder vom Jugendamt noch vom Gericht zu dieser Frage gehört werden. Das Kind wird also nicht in den Gerichtsstreß hineingezogen.
3. Es besteht wahrscheinlich eine höhere Aussicht, dass das Verfahren im vereinfachten schriftlichen Verfahren durchgeführt werden kann, weil es mangels Vorgeschichte einfach keine nachvollziehbaren Gründe gegen ein GSR gibt.

Diese 3 Gründe sprechen aus meiner Sicht dafür, das GSR zeitnah nach Geburt/Vaterschaftsanerkennung notfalls gerichtlich einzufordern.

Und auch wenn es stimmt, dass das GSR in seiner Wichtigkeit wahrscheinlich überbewertet ist, denn alle wichtigen Entscheidungen (Name, Wohnort, Taufe) sind bereits gelaufen, bis der Vater überhaupt das GSR gegen den Widerstand der Mutter bekommen kann, so ist es dennoch mehr als nur nichts.

Für einen Vater der sich persönlich für das Kind engagieren will, ergeben sich aus meiner Sicht zwei Vorteile:
1. Er darf selber mit anderen über das gemeinsame Kind sprechen. Ein Vater ohne Sorgerecht ist in Deutschland ja derartig der Lächerlichkeit preisgegeben, dass man allen Ernstes von ihm verlangt eine Erlaubnis der Mutter vorzulegen, wenn er mal mit der Erzieherin im Kindergarten über sein Kind sprechen will. Damit ist der Vater ohne Sorgerecht rechtlich dem Bäcker an der Ecke gleich gestellt. Auch dem könnte die Mutter erlauben mal mit der Erzieherin über das Kind zu sprechen. Außer natürlich, dass der Bäcker keinen Unterhalt zahlen muss.
2. Sofern man vor Gericht das volle GSR bekommt, kann die Mutter auch nicht mehr ganz so einfach mal 500 km mit dem Kind wegziehen, wenn ihr gerade danach ist. (Leider ist es wie bei Geschiedenen aber trotzdem immer noch relativ leicht).

Beste Grüße,
Schultze, der denkt, dass es endlich normal werden sollte, dass auch jeder nicht eheliche Vater ab Geburt/Vaterschaftsanerkennung für sein Kind sorgeberechtigt sein sollte. Und der hofft, dass bei zeitnaher Beantragung auch praktisch jeder Vater das GSR zugesprochen bekommt. Wenn sich das herumspricht, werden die Gerichtsverfahren weniger werden, weil eine KM dann weiß, dass sie das GSR nicht ohne Grund verhindern kann, aber zusätzliche Kosten hat.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2013 18:13
(@bester-papa)
Registriert

Absolut richtig  :thumbup:  :thumbup:  :thumbup:
Vor allem, weil man mal mit dem Klassenlehrer sprechen kann/darf, ohne damit zu rechnen, von der Schule verwiesen zu werden. Daher finde ich auch, ist das GSR sehr wohl wichtig!!

Und vor allem fühlt man sich nicht mehr als Vater 2. Klasse (auch wenn Umgang viel wichtiger ist).

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2013 18:32
(@Brainstormer)

Moin,

Diese 3 Gründe sprechen aus meiner Sicht dafür, das GSR zeitnah nach Geburt/Vaterschaftsanerkennung notfalls gerichtlich einzufordern.

Das sehe ich auch so, allerdings werden vermutlich die wenigsten Väter in intakten Beziehungen den gerichtlichen Weg beschreiten wollen.

Deshalb bin ich ebenfalls der Meinung:

dass es endlich normal werden sollte, dass auch jeder nicht eheliche Vater ab Geburt/Vaterschaftsanerkennung für sein Kind sorgeberechtigt sein sollte.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2013 20:05
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo

Das sehe ich auch so, allerdings werden vermutlich die wenigsten Väter in intakten Beziehungen den gerichtlichen Weg beschreiten wollen.

Wenn die KM in einer intakten Beziehung im Ernst der Meinung sein sollte, der Vater brauche kein Sorgerecht, weil sie alleine über das Kind entscheiden möchte, dann würde ich der betreffenden Mutter vorschlagen, dass der Vater in Zukunft dafür alle finanziellen Dinge alleine entscheiden möchte und sie sich künftig jede Ausgabe vom Vater genehmigen lassen muss. Ich bin sicher sie wird begeistert sein.

Im Ernst, bei einer Frau, die mir das Grundrecht auf Pflege und Erziehung des eigenen Kindes vorenthalten will, gäbe es ohnehin keine Grundlage für eine intakte Beziehung mehr. Insofern sehe ich dann keinen Hinderungsgrund gegen einen Antrag bei Gericht.

Beste Grüße,
Schultze


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2013 21:31