Hallo,
ich möchte gerne das gemeinsame Sorgerecht für meine 2-jährigen Zwillinge jetzt beantragen, die Kindsmutter ist leider dagegen.
Kurz zur Vorgeschichte: 2 Monate nach der Geburt hab ich mich von ihr getrennt, danach aber auch regelmäßig Kontakt zu meinen Kindern gehabt. Nach einem halben Jahr hab ich vor Gericht das Umgangsrecht erwirkt, um die Kinder auch bei mir zu Hause zu haben. Mittlerweile übernachten die Kleinen über 40% der Zeit bei mir und meiner neuen Frau, da die Kindsmutter oft überfordert ist und daher jede Hilfe annimmt. Mein Glück...
Das Verhältnis zu ihr ist mal so, mal so, aber es findet regelmäßige Kommunikation statt. Meist per SMS oder Mail, seltener per Telefon, aber meines Erachtens insgesamt in sehr hohem Maße. Sie hat von früher her noch Vertrauensdefizite und empfindet die Kommunikation aber nicht als ausreichend, auch ein Grund, das sie das Gemeinsame Sorgerecht ablehnt. Es gibt auch hin und wieder Streit um Kleinigkeiten, aber das Kindswohl ist nie beeinträchtigt!
Da es nun eine neue Gesetzeslage zu geben scheint, und ich mich oft benachteiligt bei Entscheidungen fühle, möchte ich den lang schon gehegten Wunsch nach Gemeinsamen Sorgerecht jetzt in die Tat umsetzen. Ich wollte beim JA eine Beratung, die meinten aber nur telefonisch, das ich einen Antrag beim Familiengericht stellen soll.
Würdet ihr auch gleich zu Gericht? Eigentlich dachte ich, das das JA sich nach meine Bitte auf Gemeinsamen Sorgerecht erstmal ihre Meinung anhört und, und falls diese ablehnend ist, ich vor Gericht ziehe.
Ich möchte keinen Nachteil bei einem Prozess, nur weil ich die Kindsmutter vielleicht irgendwie übergangen habe. Ein gemeinsamer Termin beim JA kommt für mich nicht in Frage da ich die Antworten der Kindsmutter schon kenne und sich alles nur verzögern würde.
Muss ich bei einem eventuellen Antrag beim Familiengericht gleich vor Ort ausführlich meine Wunsch und die Gründe die dafür sprechen schriftlich erläutern?
Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben.
Danke
Hi,
warte noch ab. Mitte Mai tritt endlich die Sorgerechtsreform in Kraft.
Siehe auch hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-17263-start-msg302768.html#new
LG,
Mux
Mach aber am besten schon vorher einen Termin bei denen zwecks Abgabe einer Sorgererklärung, denn danach dürfte bei denen die Bude ziemlich voll sein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.