Gemeinsames Sorgere...
 
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Gemeinsames Sorgerecht - Schaffung von Gleichheit der Eltern wenn es ...

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(@butterblume)
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So wie mir es scheint, scheint ihr arg zerstritten zu sein. Ich finde es aber gut das du ihm das gSR geben möchtest.

Das du ihm auch entgegen kommen möchtest, aber er kann nicht nur von dir Dinge wie namensänderung fordern.
Was ich gar nicht verstehe und was für mich auch gegen eine Mitnahme des Kindes sprechen würde ist das mit der Telefonnr. Du darfst sie nicht haben? Wie wollt ihr euch dann verständigen? Wie wollt ihr gemeinsam Vertrauen und Eltern sein, wenn der eine nicht mal vom anderen die Telefonnummer haben darf?

Ihr solltet wenn ihr eine vernünftige Basis für euer Kind schaffen wollt, einen Meditator dazu holen. Damit er euch hilft, auf die Elternebene zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 15:10
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Butterblume,

4 Jahre Beziehung - hinterlassen wurden nicht die schönen Erinnerungen an die gemeinsame Zeit, sondern ein einziger Splitter- und Scherbenhaufen.
Scherben verrotten leider nicht sondern sie wandern mit der Zeit immer tiefer in den Boden hinein.
Außer man sammelt sie vorher auf.

Wenn ich an meinen Ex denke, dann fällt mir nur dieses eine Lied ein.
Das könnte ich selbst geschrieben haben.
http://www.youtube.com/watch?v=3moHZxlezM0

Ich habe Fehler gemacht, er hat fehler gemacht. Ich glaube wir haben uns beide nichts genommen und nichts gegeben.
Und im Prinzip ist es unser Kind, welches darunter leidet/leiden wird.

Als er das letzte mal da war hat er das GSR angesprochen. Ich habe ihm versucht klar zu machen, dass ich ihm nicht vertraue.
Hatte auch ein anderes Bild vom GSR als mir jetzt in diesem Forum klar gemacht wurde.
Wieder waren wir in der Spirale der Vergangenheit festgesessen.
Wir meinten es nicht so aber man hat sich wieder angegriffen gefühlt.
Ein nettes Wort wird sofort negativ ausgelegt. Meist auf beiden Seiten.
Wenn ich versuche einzulenken, ihm versuche klar zu machen, dass es nicht so gemeint war, lässt er mich nicht mal ausreden.
Ich höre ihm meist zu, da ich ihn gerne verstehen würde was ihn dazu bewogen hat, während der Schwangerschaft und in den ersten 10 Monaten mich/sein Kind so hängen zu lassen. Schlucke aber auch viele Dinge die er mir an den Kopf wirft, da eine Antwort darauf wieder nur Streit provozieren würde.
Ob er das genauso macht weiß ich nicht. Das Gefühl habe ich nicht.
Ich denke das wäre erst mal ein guter Schritt in die richtige Richtung. Nicht immer auf seine Ansicht bestehen.

Aber in erster Linie geht es doch gar nicht um uns.
Es geht um unseren gemeinsamen Sohn. Für ihn muss doch eine Basis geschaffen werden.
Beim letzten Besuch meines Ex war er nur am jammern und am heulen und wollte dass ich mit ihm vom Tisch weg gehe.
Ich denke, auch wenn er noch so klein ist und es nicht versteht, er hat die Spannung gespührt.
Und wenn ich ehrlich bin, habe ich schon richtig Angst vor dem nächsten Wochenende, wenn er wieder kommt.
Ich kann mich ja auch nicht einfach in die Küche/Schlafzimmer usw. verziehen um ihn auszuweichen, da der Kleine anfängt mich zu suchen und mich auch finden wird. Ich möchte ihm auch nicht das Gefühl geben, ihn mit dem fremden Mann alleine zu lassen.

Mittlerweile bin ich gedanklich wirklich so weit, dass ich ihm den Kleinen an der Haustür übergebe und ihn dort wieder entgegennehme.
Alles andere macht mich psychisch fertig.
Aber das kann doch dann auch nicht fürs Kind gut sein. Abgegeben wie ein Paket. Na toll.

Sein Bruder hingegen genießt absolute Entspanntheit.
Mama, Papa und sogar seine neue Freundin gehen zusammen essen, verbringen das Wochenende zusammen, gehen in den Zoo.
Der Kleine wird auch das mitbekommen und sich irgendwann fragen, warum er das nicht mit seinem eigenen Papa erleben darf.

Darüber bin ich so traurig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2013 15:55
(@fruchteis)
Registriert

Moin Mphak,

mein starker Eindruck ist, bevor ihr an das Kind denken könnt, wird es nötig sein,
die Paarebene zu lösen und die Elternebene zu finden.

Das wird jeder für und bei sich und werdet ihr dann zusammen klären müssen.
Ohne Hilfe wird das wohl nicht gehen.

Wird dieses Eltern-Fundamente nicht sorgfältig gerichtet, dann besteht die Gefahr, daß Euer 'Haus' bei jeder Kleinigkeit wackelt und einzustürzen droht.  

Ihr 'hört' mE noch viel zu sehr mit dem angegriffenen 'Ohr', statt Euch gegenseitig einfühlen und verstehen zu können und zu wollen.  

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 16:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich will  (und kann) gar nicht in die Details Eurer Beziehung, Eurer Trennung sowie das derzeitige Verhalten des KV tiefer einsteigen.

Zum Thema "Umgang" allerdings folgendes:
Wenn Du dies

Es geht um unseren gemeinsamen Sohn. Für ihn muss doch eine Basis geschaffen werden.

wirklich ernst meinst, dann ist dies

Vorstellungen zum Umgangsrecht:
Meine Vorstellung:
Er kommt 2-3 mal die Woche für mehrere Stunden bei mir vorbei und lernt dieses Kind kennen.
[...]
Dannach kann er das Kind für ein paar Stunden mitnehmen.
Wenn das Kind älter (mind. 3 Jahre) ist muss neu darüber diskutiert werden.

viel zu lange viel zu wenig.
Wenn nicht mehr gestillt wird, spricht nichts dagegen, schneller den Umgang auf einen ganzen Tag und dann auch Übernachtung auszuweiten. Lediglich der Weg dahin, sollte ein wenig flexibel, den Bedürfnissen des Kindes angepasst werden, was aber kein Vorwand sein darf, es herauszuzögern...

Dies

Beim letzten Besuch meines Ex war er nur am jammern und am heulen und wollte dass ich mit ihm vom Tisch weg gehe.
[...] da der Kleine anfängt mich zu suchen

ist doch ganz normal bei einem Wurm in dem Alter. Die Gedanken machst Du Dir doch wahrscheinlich auch nicht, wenn Du Oma, Tante oder Babysitter bittest, zu übernehmen.

Ich denke auch, dass Du (wahrscheinlich ihr beide) noch einiges auf Paarebene zu klären habt und es nicht schafft, die Elternebene zu trennen.
Deshalb auch das große "JA ABER" von Dir, wenn es ums GSR geht...

Und ein WM

Ein WM wäre für das Kind sicher toll, aber für mich unter den jetzigen Voraussetzungen absolut undenkbar. Für mich ist er zum Fremden geworden und er will es auch bleiben.

ist bei Euch leider sowas von meilenweit weg. Findest Du es wirklich so toll für Euer Kind?
Oder schreibt es sich einfach leicht?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 16:22
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Umgang?!?

OK TotoHH, in Angesicht der Tatsache, dass ich ihm nicht vertraue und im Angesicht der Tatsache, wie es andere (alle 14 tage am Wochenende) machen fand ich meinen Vorschlag mit 2-3 mal die Woche sehr großzügig. Ich lasse mich aber gern des besseren belehren.
Mal abgesehen von der Tatsache, dass ich weder weiß wie er wohnt noch telefonisch erreichen kann.
Weiterhin arbeitet er Schicht, hat Rufbereitschaft und arbeitet auch am Wochenende.
Ich dachte kurze und mehrmalige Besuche lassen sich da eigentlich besser einbauen, da er ja auch im Nachbarsort wohnt.
Solange ich noch nicht arbeiten gehe kann ich auch flexibel auf seine Zeiten, Rufbereitschaften usw. reagieren, so dass diese Sorge schon mal weg fällt.

Wie siehst du das?

Der Umgang bei mir (begleitenten Umgang hatte ich ihn auch angeboten) ist auch nur auf max. 6 Monate befristet. Dann kann er ihn auch mitnehmen.
Aber erstmal nicht über Nacht und auch nicht übers ganze Wochenende. Das möchte ich nicht solange der Kleine noch nicht reden und erzählen kann.
Es gab einfach Vorkommnisse zwischen ihm und meinem großen Sohn (keine körperliche Gewalt!!!!!), die nicht so einfach vergessen werden können. Er kennt diese, ich kenne diese. Das reicht.
Erzähle ich diese rum, würde ich ihn damit nur als schlechten Mensch hinstellen.
Und das will ich nicht, denn er war auch ein guter Mensch und hätte/hat das öffentliche anprangern auch nicht verdient.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2013 17:18
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Zum WM nochmal.

Nein, es schreibt sich nicht einfach so toll.
Wenn die Rahmenbedingungen dafür passen wäre es doch das beste fürs Kind.

Das Kind hätte weiterhin  die Grunderfahrung der triadiischen Natur.
Nähmlich weiterhin die dreier Beziehung (Vater-Mutter-Kind Beziehung).

Es erfährt daraus viele Dinge, die für spätere Beziehungen, gleich welcher Art, für das Kind wichtig sind.

Es erfährt daraus unter anderem das Verhalten der Eltern zu dem Kind
Das Verhalten der Eltern zueinander.
Was meiner Meinung nach für das Kind auch extrem wichtig ist, denn für das Kind gibt es erst mal nichts wichtigereres als das Vorbild Eltern.
Wie es sich verhält, wenn das Kind mit einem Elternteil streit hat.
Usw. Usf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2013 17:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Umgang?!?

OK TotoHH, in Angesicht der Tatsache, dass ich ihm nicht vertraue und im Angesicht der Tatsache, wie es andere (alle 14 tage am Wochenende) machen fand ich meinen Vorschlag mit 2-3 mal die Woche sehr großzügig.

Für den Anfang des Kennenlernens sicher sinnvoll. Aber mein Statement bezog sich - in Unkenntnis all der offenen Baustellen ("kein Vertrauen", "keine Erreichbarkeit", die "Vorkommnisse") - darauf, dass erst mit 3 Jahren vielleicht über eine Ausweitung gesprochen werden kann. Wenn Du eine Ausweitung nicht zulassen kannst, dann sollte es gute Gründe geben (wobei ich dann Dein ganzes Verständnis für ein GSR nicht verstehe). Wenn Du es nicht zulassen willst, dann verweigerst Du Eurem Kind (und dem Vater) den angemessenen Umgang. Also, er kann ein liebevoller (Umgangs-)Vater sein, dem Du vertraust, oder es gibt objektive Gründe in seinem Verhalten, die dagegen sprechen!

Zur Organisation:

Solange ich noch nicht arbeiten gehe kann ich auch flexibel auf seine Zeiten, Rufbereitschaften usw. reagieren, so dass diese Sorge schon mal weg fällt.

Das ist löblich! Aber ich glaube, es hilft Euch nicht! Ihr beide (und später gerade auch das Kind) braucht einen verlässlichen Rhythmus. Sonst hat jeder die "Ausreden" die man/frau braucht. Über kfr. Flexibilität in Ausnahmefälle brauchen wir nicht zu reden.

So, und jetzt

Es gab einfach Vorkommnisse zwischen ihm und meinem großen Sohn (keine körperliche Gewalt!!!!!), die nicht so einfach vergessen werden können. Er kennt diese, ich kenne diese.

wird es zu vage. Mit solchen Andeutungen, die alles und nichts heißen können, fällt es leider schwer, noch was sinnvolles zu raten.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 17:36
(@fruchteis)
Registriert

Mphak,

ihr habt als Paar noch schlimme Schwelbrände, die immer wieder auf die Elternebene durchbrennen.

Fangt da mal schleunigst mit Löschen an. Sucht Euch dazu gute 'Brandspezialisten'. 😉

Euer Kind wird es Euch danken.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 18:18
(@diskurso)
Registriert

Der Umgang bei mir (begleitenten Umgang hatte ich ihn auch angeboten) ist auch nur auf max. 6 Monate befristet. Dann kann er ihn auch mitnehmen.

Das empfindet ein liebender Vater als unverschämte Bevormundung und wird daher zwangsläufig nur mit Konflikten funktionieren.
6 Monate von der misstrauischen Mutter in deren Wohnung beobachtet und "geprüft" zu werden bis sie sich dazu herablässt, auch Ausflüge zu genehmigen, ist für Kind und Vater eine Zumutung.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 18:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das empfindet ein liebender Vater als unverschämte Bevormundung und wird daher zwangsläufig nur mit Konflikten funktionieren.
6 Monate von der misstrauischen Mutter in deren Wohnung beobachtet und "geprüft" zu werden bis sie sich dazu herablässt, auch Ausflüge zu genehmigen, ist für Kind und Vater eine Zumutung.

ich denke, man sollte die Kirche im Dorf lassen und aus den konkreten Fragen der Openerin nicht gleich wieder eine Grundsatzdiskussion über benachteiligte Väter machen. Dass die Openerin keine wilde Umgangsboykotteuse und Kindesbesitzerin ist, sondern reflektiert darüber nachdenkt, wie das GSR und die Anbahnung einer Vater-Kind-Beziehung sinnvoll realisiert werden können, hat sie mittlerweile mehrfach dargelegt. Die Rahmenbedingungen lauteten immerhin:

Mein Kleiner ist ganze 11 Monate alt. Sein Vater hat 10 1/2 Monate gar nicht nach dem Kleinen gefragt, geschweige denn besucht.
In den letzten drei Wochen war er nun dreimal da und eröffnete mir gestern, dass er das gemeinsame Sorgerecht haben möchte.
Gut sagte ich. Er wird es bekommen. Aber ich möchte zunächste dafür eine Basis aufbauen und vor allem sehen, dass er sich um sein Kind sorgt.
Ich habe ihm vorgeschlagen, zunächst erstmal zu einer Beratung zum Jugendamt zu gehen. Doch er will, dass ich gleich unterschreibe. Alle meine Vorschläge und bedenken interessieren nicht.

Ein "liebender Vater" hat vor allem Verständnis dafür, dass es einem Kind nicht um väterliche Rechte geht, sondern um die Anbahnung einer bislang gar nicht (mehr) bestehenden Vertrauensbeziehung, auch und vor allem zu diesem Kind, das ihn bislang gar nicht kennt. Sich als Vater während der Schwangerschaft und in den ersten 10 Lebensmonaten des Kindes unsichtbar zu machen, um dann im 11. Monat schlagartig Rechte einzufordern, ist faktischer Blödsinn. Man stellt damit vor allem unter Beweis, dass man von Kleinkindern und ihren Bedürfnissen keinerlei Ahnung hat. Und leistet - nebenbei - anderen Vätern in laufenden GSR-Verfahren einen Bärendienst, denn die werden dann gerne in denselben Topf geworfen.

Kein Elternteil (auch Väter!) drückt sein kleines Kind einfach einem faktisch Fremden in die Hand, nur weil der für sich in Anspruch nimmt, er hätte das "Recht" dazu. Denn diese "Rechte" sind für ein knapp 1-jähriges Kind vollkommen bedeutungslos.

Dafür, wie die Umgangsanbahnung im konkreten Fall sinnvoll realisiert werden kann und wie man von einer verkrachten Paar-Ebene auf eine verantwortungsvolle Elternebene kommt und sich gegenseitig auf dieser Basis (wieder) vertraut, gibt es sicher mehrere Optionen, nach denen @mphak hier gefragt hat und frägt. Sicher ist aber auch: Keine davon funktioniert über Nacht; das ist ein langwieriger Prozess. Was in knapp zwei Jahren versemmelt wurde, holt man nicht in drei Kurzbesuchen wieder auf.

Grüssles
Martin
(der nach dem Erwerb seines Führerscheins vor 37 Jahren Papas Auto auch nicht "einfach so" bekommen hat, weil er ja jetzt das "Recht" zum Autofahren hatte, sondern erst, nachdem sein Vater einige Male als Beifahrer neben ihm gesessen hatte. Und der sicher ist, dass jetzt gleich jemand etwas über "hinkende Vergleiche" sagen muss... 😉 )

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 19:16




(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Brille,

Vollumfänglich  :thumbup:

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 19:18
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

Zum WM nochmal.
Nein, es schreibt sich nicht einfach so toll.
Wenn die Rahmenbedingungen dafür passen wäre es doch das beste fürs Kind.

Das Wechselmodell: Definition, Praxis und Stand der psychologischen Forschung
von Prof.Dr. jur. Hildegund Sünderhauf
http://vev.ch/phocadownload/Fachtagung/v...erhauf.pdf
... unter besonderer Beachtung von Seite 22

Auch erhellend: Zeitempfinden von Kindern:
http://wikimannia.org/Kindlicher_Zeitbegriff

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 19:26
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille,

vielen dank. Du hast alle Tatsachen wieder an den Tisch geholt.
Mich hat diese Diskussion sehr viel weiter gebracht und ich bin enorm von meinem eigentlichen Standpunkt weggerückt.

Der Vater und ich haben nun ausgemacht, dass wir das Jugendamt um einen Termin bitten, wenn er gerade bei meinem Sohn ist, so fällt die Rückfrage, ob er/ich Zeit haben weg.

Bin mal gespannt wie sich das ganze entwickeln wird.

Euch allen möchte ich für eure Hilfsbereitschaft danken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2013 11:01
(@Hoffmann)

Hallo brille,

(der nach dem Erwerb seines Führerscheins vor 37 Jahren Papas Auto auch nicht "einfach so" bekommen hat, weil er ja jetzt das "Recht" zum Autofahren hatte, sondern erst, nachdem sein Vater einige Male als Beifahrer neben ihm gesessen hatte. Und der sicher ist, dass jetzt gleich jemand etwas über "hinkende Vergleiche" sagen muss... 😉 )

Keine Ahnung, ob unsere unterschiedliche Meinung über das Sorgerecht durch unsere unterschiedliche Erfahrungen verursacht sind. Ich habe direkt nach dem Erwerb des Führerscheins Papas Auto "einfach so" bekommen. Er war der Meinung, dass ich erwachsen bin und in einer Fahrschule fahren gelernt hätte. Das reichte ihm. Auto und ich haben Papas Vertrauen unfallfrei überstanden.  🙂

Ein "liebender Vater" hat vor allem Verständnis dafür, dass es einem Kind nicht um väterliche Rechte geht, sondern um die Anbahnung einer bislang gar nicht (mehr) bestehenden Vertrauensbeziehung, auch und vor allem zu diesem Kind, das ihn bislang gar nicht kennt. Sich als Vater während der Schwangerschaft und in den ersten 10 Lebensmonaten des Kindes unsichtbar zu machen, um dann im 11. Monat schlagartig Rechte einzufordern, ist faktischer Blödsinn. Man stellt damit vor allem unter Beweis, dass man von Kleinkindern und ihren Bedürfnissen keinerlei Ahnung hat. Und leistet - nebenbei - anderen Vätern in laufenden GSR-Verfahren einen Bärendienst, denn die werden dann gerne in denselben Topf geworfen.

Ein "liebender Vater" möchte vor allem Verantwortung für das gemeinsame Kind übernehmen und nicht in die Rolle eines Babysitters abgedrängt werden. Und der Vater ohne Sorgerecht unterscheidet sich halt nur insofern vom Babysitter, als dass er von der Mutter kein Geld bekommt sondern welches bezahlt. Ach ja und dadurch dass er das Babysitten (mit starken Einschränkungen) auch durch ein Gericht erzwingen kann. Das kostet ihn dann aber noch mehr Geld.
Und ja, wer Pflichten übernehmen soll (in diesem Fall die Umgangspflicht) der sollte wohl auch ein selbstverständliches GRUNDRECHT haben:
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz)
Da steht Eltern und nicht Mutter. Die Mutter darf dieses Grundrecht ohne weitere Bedingungen sofort für sich in Anspruch nehmen. Warum hat der Vater dieses Grundrecht nicht? In der Mehrheit der EU-Staaten (Tendenz steigend) ist es selbstverständlich, dass auch der nichteheliche Vater kraft Gesetz direkt ab Anerkennung der Vaterschaft auch sorgeberechtigt ist. Er ist ja schließlich auch genauso unterhaltspflichtig wie der geschiedene eheliche Vater. In diesen Ländern muss der Vater vorher auch niemandem und schon gar nicht der Mutter beweisen was für ein toller Vater er ist. Und nur in dem Fall, wenn die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts dem Kindeswohl widerspricht, wird es wieder entzogen. Dies ist aber offenbar selten notwendig, wie man anhand der relativ seltenen Fälle der Sorgerechtsentziehung von ehelichen Vätern vermuten kann.
Es ist für mich vollkommen inakzeptabel hier vom Vater irgendwelche Vorleistungen zu verlangen, wenn er sich nicht durch ein von einem Gericht festgestelltes Fehlverhalten im vorhinein disqualifiziert hat (z.B. Verurteilung wegen Gewalt gegen Kinder). Wenn für die Mutter die Vermutung gilt, dass sie das Sorgerecht im Sinne des Kindes ausüben wird, sollte diese Vermutung selbstverständlich auch für den Vater gelten. Leider hält man in Deutschland immer noch an einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung von Männern und ihren Kindern fest.

Kein Elternteil (auch Väter!) drückt sein kleines Kind einfach einem faktisch Fremden in die Hand, nur weil der für sich in Anspruch nimmt, er hätte das "Recht" dazu. Denn diese "Rechte" sind für ein knapp 1-jähriges Kind vollkommen bedeutungslos.

Dafür, wie die Umgangsanbahnung im konkreten Fall sinnvoll realisiert werden kann und wie man von einer verkrachten Paar-Ebene auf eine verantwortungsvolle Elternebene kommt und sich gegenseitig auf dieser Basis (wieder) vertraut, gibt es sicher mehrere Optionen, nach denen @mphak hier gefragt hat und frägt. Sicher ist aber auch: Keine davon funktioniert über Nacht; das ist ein langwieriger Prozess. Was in knapp zwei Jahren versemmelt wurde, holt man nicht in drei Kurzbesuchen wieder auf.

Was hat das mit der Frage des Sorgerechts zu tun? Ob das Kind dem Vater "in die Hand gedrückt" wird oder nicht, ist doch eine Frage des Umgangsrechts. Dieses Recht hat der Vater bereits. In diesem Thread geht es um das Sorgerecht, das der Vater der TS nicht hat. Dehalb nochmal die Frage: Was hat die Umgangsanbahnung mit der Frage des Sorgerechts zu tun?

Das Sorgerecht bietet für den nicht betreuenden Elternteil relativ wenige echte Einflussmöglichkeiten. Dies ist an anderer Stelle bereits ausführlich diskutiert worden. Eine Mutter, die die Ausübung des Grundrechts auf Pflege und Erziehung des Kindes durch den Vater an Bedingungen knüpft, muss sich fragen lassen, ob sie wirklich an einer gemeinsamen Elternschaft interessiert ist oder sich lieber ein Hintertürchen offen lassen will, um den Vater besser ausgrenzen zu können, wenn er nicht so "funktioniert", wie sie sich das vorstellt. Wenn die Mutter dieses geringe Risiko der Mitbeteiligung des Vaters nicht eingehen will, weshalb sollte der Vater sich auf das Risiko einlassen nach Anbahnung des Umgangs dann von der Mutter nach belieben wieder ausgegrenzt werden zu können?

@mphak
Ich würde dir empfehlen, dem Sorgerecht bedingungslos zuzustimmen. Sorgerecht beinhaltet auch SorgePFLICHT. Wenn du wirklich willst, dass der Vater sich kümmert, dann hast du so auch eine bessere Argumentationsbasis diese Sorge auch einzufordern. Mit etwas Glück wird der Vater sich dann auch als Elternteil wahrgenommen fühlen. Als Kehrseite wirst du natürlich auch mal einen Kompromiss machen müssen. Dafür hat euer Kind die Chance auf beide Eltern.
Ich drücke dir die Daumen.

Gruß,
Hoffmann

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 02:46
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Er wird sein gemeinsames Sorgerecht schon bekommen. Ich habe ihm das bereits schon zugesichert.
Ich hatte einfach ein anderes Verständnis von Sorgerecht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2013 01:35
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

So, ich hatte mal die meisten Beiträge überflogen und denke, dass bei Euch das Problem nicht das Sorgerecht ist, sondern eure ungelösten Pflichten. Von den Erzählungen her würde ich vermuten, dass hier nicht ein gemeinsamer Kinderwunsch realisiert wurde. Geht man davon aus, würde ich sagen, dass er sich betrogen fühlt und das Kind abgeleht hat, sich mittlerweile eines besseren besonnen hat, es ist halt da uns ben auch sein Kind, aber dir nicht verziehen hat. Desweitern gehe ich davon aus, dass dich die Ablehnung dir gegenüber stört es geht hierbei nicht ums Kind sondern um euren Konflikt. Da müsste Ihr beide dran arbeiten. Und ich weiss jetzt nicht, was genau gewesen ist, wahrscheinlich liege ich falsch, aber... je nachdem, was so war, muss man eben auch darin die Gründe in eurem Verhalten sehen. Das Kind jedoch hat mit Euren Konflikten wenig am Hut.

Bezüglich des gemeinsamen Sorgerechtes kann ich nur sagen, dass es mitnichten so ist, dass er keine Verantwortung tragen muss, sondern ganz im Gegenteil von Geburt an und ohne Wahlmöglichkeit die alleinige fianzielle Sorge trägt, und dies mindestens 18 Jahre lang. Ich finde es doppelzüngig vom Staat, zwar die finanzielle Verantwortung voll auf den Vater zu übertragen, gleichzeitig aber alle möglichen Gründe zu finden, warum er kein Sorgerecht haben kann, wobei dieses sowieso am Ende ein Papiertiger bleibt. Auf der anderen kann jemand sich nicht verantwortlich für Dinge fühlen, die nicht in seiner Hand liegen. Ein Papiertiger Vater kann nicht verantwortlich sein, und kann damit auch nur begrenzt Vater sein.

Und bezüglich der Konflikte gilt, es gibt nunmal unterschiedliche Meinungen, aber wer sagt, dass seine Meinung immer die falsche ist? Vielleicht führt auch der ein oder andere Konflikt zu einer Reflektion und besseren Lösung. Und wenn das Kind ein Sohn ist, lernt er so eben auch auch, das Männer Eier haben können...

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 02:08
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Nein dantes_79. Die Verhütung weg zu lassen ging von ihm aus. Ich hatte nichts gegen ein zweites Kind und deshalb auch nicht darauf bestanden. Er kann mir deshalb auch nicht übel nehmen, dass ich Abtreibung nicht als nachträgliche Verhütungsmethode ansehe.

Er hat gefordert (um nicht zu sagen Druck aufgebaut), dass ich unser Kind abtreibe, da er sich einer anderen versprochen hatte.
Behinderung, keine Überlebenschance sind zwei von ganz wenigen Gründen, warum ich den Schritt einer Abtreibung wagen würde.
Aber eine neue Freundin des Erzeugers/Vaters ist für mich kein Grund mein Kind umzubringen!!!
Er warf mir von Anfang an vor, dass ich Abtreiben muss. Aus Schutz des noch ungeborenen Lebens. Denn dieses Kind würde am Rande des Existenzminimums oder von Hartz IV leben. Das wäre kein vernünftiges Leben für ein Kind.
Wenn er ein Kind bekommen würde, dann soll dieses auch gut im Leben stehen und auch etwas geboten bekommen dürfen.
Das war seine Meinung.

Ich verstehe allerdings nicht, wie man sich so am Kindesunterhalt auslassen kann.
Wären beide Elternteile zusammen, würden sich doch auch beide Eltern finanziell für das Kind einsetzen. Der eine mehr, der andere weniger. Und ehrlich gesagt lege ich im Monat an Finanzen für dieses Kind auch noch mit drauf (sei es wirklich drauf zahlen oder Verzicht). Denn wäre dieses Kind nicht, müsste ich nicht so viel Heizen, bräuchte ich nicht so eine große Wohnung usw.)
Was ist wenn der Vater Arbeitslos wird. Da muss auch die Mutter dafür Sorge tragen, dass ihr Kind etwas zu essen bekommt oder etwas zum Anziehen bekommt.
Ich finde nicht, dass die finanzielle Verantwortung alleine dem Vater zusteht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2013 10:11
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich verstehe allerdings nicht, wie man sich so am Kindesunterhalt auslassen kann.
Wären beide Elternteile zusammen, würden sich doch auch beide Eltern finanziell für das Kind einsetzen. Der eine mehr, der andere weniger. Und ehrlich gesagt lege ich im Monat an Finanzen für dieses Kind auch noch mit drauf (sei es wirklich drauf zahlen oder Verzicht). Denn wäre dieses Kind nicht, müsste ich nicht so viel Heizen, bräuchte ich nicht so eine große Wohnung usw.)
Was ist wenn der Vater Arbeitslos wird. Da muss auch die Mutter dafür Sorge tragen, dass ihr Kind etwas zu essen bekommt oder etwas zum Anziehen bekommt.
Ich finde nicht, dass die finanzielle Verantwortung alleine dem Vater zusteht.

Prinzipiell gebe ich dir ja vollkommen recht aber Kindsunterhalt und Kindergeld sind genau dafür vorgesehen. Das heißt, dass es ohne weiteres so kalkuliert ist, dass nicht nur Sachgüter und Nahrung sondern auch Kosten für Transporte, Miete und und davon getragen werden müssen.

Zudem, wenn dein Ex die Verantwortung übernimmt Vater zu sein so legt auch er drauf. Schliesslich will euer Kind bei Umgängen sicher später mal ein kinderzimmer bei hm zuhause haben. Mit Papa ins Kino gehen oder in den Zoo usw. Oder zahlst du ihm das von dem erhaltenen Kindergeld und Kindsunterhalt zurück?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 12:17
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Ganz ehrlich.
In diesem Fall bin ich Egoistisch.

Denn
1. Die Verhütung ganz weg zu lassen und somit ein Kind zu zeugen ging von ihm aus
2. Er ist nach dem ersten FA Termin wortlos gegangen und am gleichen Tag noch ausgezogen
3. Es hat ihm keiner gebeten, dass er gehen soll, sondern er ist aus freien Stücken gegangen.
4. Das man Unterhalt zahlen muss wusste er vorher.

Also tut er mir in dieser Hinsicht auch nicht leid.

Ich gebe ihm die Möglichkeit, mehrmals die Woche sein Kind zu besuchen und später auch mehrmals die Woche mitzunehmen.
Das Kind hat eine feste Adresse wo es sich zuhause fühlen muss. Wo es sein eigenes Zimmer hat und meiner Meinung nach auch braucht.
Möchte der Vater sich den Luxus können, ein eigenes Zimmer für seinen Sohn bei ihm zuhause zu haben, so muss er sich dieses Zimmer und evtl. auch eine größere Wohnung leisten können.
Kann er es nicht, muss der Sohn bei ihm im Bett mitschlafen.
Es gibt immer Möglichkeiten!!!

Ich trage dafür Sorge, dass sich unser Kind in seinem Wohnsitz wohl fühlt und an nichts fehlt. Das hat Priorität!!!

Klamotten etc. kann sich der Vater jederzeit bei mir abholen. 2km sind keine Höllenstrecke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2013 15:37
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