Gemeinsames Sorgere...
 
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Gemeinsames Sorgerecht - Schaffung von Gleichheit der Eltern wenn es ...

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(@azurit)
Schon was gesagt Registriert

Umgekehrt könnte der Vater DICH kritisch fragen, ob Deine Alleinsorge noch dem Kindeswohl entspricht, wenn Du einfache Transportaufgaben nicht alleine bewältigen kannst...

Ein tatsächlich "sorgender Vater" würde das wohl nicht als "einfache Transportaufgabe" ansehen, sondern als Möglichkeit, seinem kranken Kind beizustehen und zu erfahren, wie es ihm geht. Und würde sich über das Angebot freuen. Das wäre jedenfalls mein erstes Gefühl bei der Sache, und ich könnte mir vorstellen, hier geht es vielen Vätern, gerade denen die mühsam um Umgang und Kontakt kämpfen müssen, ähnlich. Hatte ich grade erst, dass mein Sohn bei der Mutter plötzlich krank wurde, und die ganze Familie sich in der Klinik traf. In so einem Fall würde ich alles, wirklich alles stehen und liegen lassen um bei meinen Kindern zu sein.

Wenn sich jemand erst ein Jahr nach der Geburt an sein Kind erinnert, hätte ich als bis dahin alleinsorgender Elternteil auch Probleme, das ernst zu nehmen.

Darüber hinaus, Mphak: Das Sorgerecht wird in meinen Augen überschätzt. Viel wichtiger ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, ABR. Wer das hat, bestimmt wo das Kind sich aufhält. Mach Dich mal schlau darüber, bevor Du zum Jugendamt gehst. Andererseits: In dieser Mütterschutzinstitution  😡 wirst Du (und nicht der Vater) sowieso viele Verbündete finden.

Grüsse!
azurit

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 14:52
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish

Ich finde soetwas sollte Gesetz werden  😉
Keine Benachteiligungen der Elternteile, das Kind hätte nur Vorteile
und es würde keine Streitigkeiten um Unterhalt (Kindes-, Betreuungs-, Trennungsunterhalt usw.) geben.

Habe nun begriffen, dass das Sorgerecht nur etwas rechtliches ist und man daraus auch keine umgangsrechtlichen Dinge ziehen kann.
Das Umgangsrecht aber mehr sein sollte, als das Kind nur zu besuchen bzw. zu sich zu nehmen.

Es bedarf aber immer der Vernunft, des gegenseitigen Vertrauens und die Kommunikationsfähigkeit der Eltern beides so zu mixen, dass sich für alle Beteiligten und vor allem für die Kinder keine Nachteile ergeben.

Sehe ich das richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 14:52
(@fruchteis)
Registriert

Moin azurit.

Ich habe es so verstanden, daß die TO an den Vater herangetreten ist, um sich und Kind bequem transportieren zu lassen, nicht um etwa gemeinsam dem Kind beistehen und gemeinsam entscheiden zu können.

So angesprochen hätte ich mich vermutlich auch von der Mutter mißbraucht und nicht als Vater geschätzt gesehen.

Mit Blick auf das gemeinsame Kind wäre ich dennoch gefahren.  

W.

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Geschrieben : 06.01.2013 15:04
(@azurit)
Schon was gesagt Registriert

Hi Wildlachs,
ich finde auch, man kann das so oder so deuten. Frau Mphak klingt aber für mich nicht nach Umgangsboykotteuse. So eine hätte nie den Vater angerufen in der Situation. Viele der hier vertretenen Väter hätten sich über so eine Gelegenheit gefreut.
Grüsse!
azurit

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Geschrieben : 06.01.2013 15:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich finde soetwas sollte Gesetz werden  😉
Keine Benachteiligungen der Elternteile, das Kind hätte nur Vorteile
und es würde keine Streitigkeiten um Unterhalt (Kindes-, Betreuungs-, Trennungsunterhalt usw.) geben.

Ich bin zwar ein absoluter Verfechter des WM (und auch ein Praktiker  :wink:), aber man muss schon ehrlich sein, dass ein WM erhebliche Anforderungen an beide Eltern stellt. Die auch von Dir angesprochenen Kmmunikationsfähigkeiten (auf Elternebene) müssen vorhanden, es muss logistisch überhaupt möglich sein und man darf die Augen nicht davor verschließen, dass ein WM in Summe immer kostenintensiver ist, also nicht von allen Elternpaaren zu leisten ist! Aber, und das sollte "Gesetz" sein, es darf eben nicht nur vom Goodwill eines ET (meist der KM) abhängen, denn mit Dollarzeichen in den Augen und einem Machtbedürfnis wird dann der Standard-UmgangsET (eben meist der KV) drunter zu leiden haben. 

Konkret @ mpahk: Was spricht denn bei Euch gegen ein WM, wenn der Wurm ein wenig größer ist?

Gruss. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 15:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mphak,

erstmal möchte ich dir sagen, dass ich es sehr gut finde, dass du dich hier in Höhle des Löwen begibst, um auch evtl. unbequeme Antworten zu suchen.

Du scheinst tatsächlich nicht gerade ein Prachtexemplar eines Vaters erwischt zu haben aber ich schließe mich auch den Anderen, mehr oder weniger umfassend an:

Das Sorgerecht sollte sich auch ein Vater nicht erst verdienen müssen, sondern es steht ihm aus meiner Sicht schleicht und einfach per Zeugung und Geburt zu.
Und erst recht steht es dem Kind zu, dass es 2 Eltern hat, die sich sorgen wollen und dürfen.

Ob er sorgen will, darauf hast du relativ wenig Einfluss.
Darauf, dass er sorgen darf aber schon und ich finde, wenn man möchte, dass jemand durch eine bestimmte Tür geht, sollte man sie ihm auch aufschließen.

Ich kann deine Wünsche und Vorstellungen, wie er als Vater zu sein hat, durchaus nachvollziehen jedoch solltest du nicht diejenige sein, die darüber entscheidet.
Du hast dieses "Recht" ja auch vom ersten Moment an "geschenkt" bekommen.
Ohne irgendwelche Vorbedingungen und ohne, dass du den Vorstellungen des Vater entsprechen musstest.

Und wie oben schon besprochen, handelst du dir damit deutlich weniger Risiken und Nachteile ein, als du glaubst.

I.d.R. bekommt eine allein erziehende Mutter fast alles auch ohne Zustimmung des Vaters durchgesetzt, was sie möchte. Oft genug auch gegen die eigentliche Pflicht, sich seine Zustimmung einzuholen.

Ob er dadurch tatsächlich zu einem besseren Vater wird, kann ich nicht vorhersagen aber die Chance, dass er seiner Vaterrolle vollständig nachkommt, wenn er tatsächlich gleichberechtigt ist, halte ich für relativ hoch.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 15:34
(@fruchteis)
Registriert

Toto,

mal von räumlicher Nähe der Eltern abgesehen.

Was unterscheidet das WM hinsichtlich Komm und Koop der Eltern prinzipiell von anderen Umgangsregelungen?

Die Aufenthalte ändern sich zeitlich graduell, prinzipell nicht wesentlich.
Ich sehe nicht, daß das WM ein höreres Maß an elterlicher Zusammenarbeit erfordert.

Eher im Gegenteil. Gegenseitige Auskunftsnotwendigkeiten fallen weg, da sich die ET sehr viel direkter und besser über ihre Kids informieren können. Alles andere wird - wie bei jeder Umgangsregelung auch - einfach in einer Elternvereinbarung festgelegt.  Fertig.  

W.  

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 15:49
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Mphak,

also zunächst einmal ist zu sagen, dass das von Dir eingangs beschriebene Eilverfahren zum GSR zwar vom Bundeskabinett und dem Rechtsausschuss des Bundestages gebilligt wurde, aber noch nicht durch den Bundestag ist. MaW es ist noch nicht Gesetz.

Dieses dürfte wohl aber nun im Frühjahr kommen. Danach müsstest Du in der Tat innerhalb von 6 Wochen kindeswohlgefährdende Gründe nennen, ansonsten kann das Gericht auch ohne mündliche Anhörung das GSR beschliessen.

Im umgekehrten Falle kann sich das Verfahren aber schon in die Länge ziehen, sofern das Gericht Deinen Gründen Bedeutung beimisst.

Dass sich der Vater bisher nicht gekümmert hat und sich bisher auch gar für euer Kind interessiert hat, sind in meinen Augen Standardantworten von Müttern, dies das GSR verhindern wollen. Wir lesen hier nur Deine Seite, kennen aber die Seite des Vaters nicht.

Aber ok, unterstellen wir, dass dies wirklich so ist. Wie die anderen User bisher richtig schrieben, betrifft das GSR nur die wichtigen Entscheidungen wie Kigaauswahl, Schulauswahl, OP-Eingriffe, das Tragen einer Brille oder Zahnspange, eine spätere Ausbildung etc.. Dazu gehören NICHT die alltäglichen Dinge wie Arztbesuche und auch NICHT Elternabende im Kiga etc..

Nun kann man unterstellen, dass der Vater kein Interesse an eurem Kind hat, wenn er es nicht zum Arzt fahren will. In meinen Augen ein absolutes No-Go!! Hat aber andererseits auch nichts mit dem GSR zu tun.  

Im Leben eines Kindes bis zur Volljährigkeit gibt es vielleicht 10 wichtige Entscheidungen, die ihr als Eltern gemeinsam treffen müsst. Welche berechtigten Annahmen hast Du, dass der Vater an diesen Entscheidungen nicht mitwirkt unter der Berücksichtigung, dass euer Kind gerade einmal 11 Monate alt ist? Ich denke, die lassen sich nicht (oder noch nicht) finden. Auch wen man sein Kind nur wenig sieht, kann man sich als Vater ein Bild von den Sorgen und Nöten eines Kindes machen.

Im übrigen hat das GSR nichts mit Gleichstellung zu tun (auch wenn einige es hier anderes sehen). Das Gericht beschliesst das GSR weil es dem Kindeswohl dient und nicht, um den Vater auf eine Stufe mit der Mutter zu stellen.

Und wenn ihr euch auf eine Schule einigt, die eben nicht bei Dir vor der Haustür liegt sondern wo Du eine längere Fahrtzeit in Kauf nehmen musst, dann bedenke auch hier, dass nicht Deine Bequemlichkeit im Mittelpunkt steht sondern die Frage, welche Schule die bessere ist und sonst gar nichts!!! Das hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun.

Du scheinst mir aber dennoch eine Mutter zu sein, die den Umgang fördern will und auch generell die Vorteile des gemeinsamen Sorgerechts sieht. Damit bist Du hier eine positive Ausnahme.

An Deiner Stelle würde ich Deine Bedenken dem Vater gegenüber schildern (insbesondere dass Du Sorgen hast dass er an wichtigen Entscheidungen später nicht mitwirkt oder zu wenig Interesse hat) und ihn zu einem gemeinsamen Gespräch bei einer Erziehungsberatung einlädst. Das muss ja nicht das Jugendamt sein.

Dieses Gespräch kann er unmöglich ausschlagen. Tut er es doch, zeigt er damit, dass er an gemeinsamen Gesprächen mit Dir nicht bereit ist. Und dann sprächen in der Tat Gründe gegen das GSR.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 16:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Wildlachs: Ohne den Thread hier jetzt zerflettern zu wollen, bin ich schon der Meinung, dass ein WM im Sinne des Kindes nur dann funktionieren kann, wenn ein grundlegender Kommunikationswille (und auch Kompromisswille) der Eltern vorliegt. Gerade weil ein häufiger Wechsel stattfindet und der Alltag bei beiden ETs stattfindet, muss man sich austauschen. Zwei komplett unterschiedliche Erziehungsstile im WM werden nicht funktionieren, Hobby Fussball nur in der einen Woche und in der anderen Balletttanz klappt nicht und eine Kommunikation über den Zustand bei der Übergabe eines kranken Kindes ist nicht vermeidbar. Von einem Austausch über pädagogische Sachverhalte in Kita und Grundschule ganz zu schweigen!
All dies ist bei Standard-Umgang natürlich auch wünschenswert, wenn der UmgangsET nicht nur Wochenend-Bespaßungs-ET sein will; ist letztlich aber nicht notwendig!
Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 16:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich habe von GSR wohl auch ein verzerrtes Bild, denn für mich heißt das auch mehr, als die "10 wichtigsten Entscheidungen" treffen. Und auch ich hätte wohl zuerst den KV angerufen und gefragt, ob er Kind und mich ins KH fährt, ohne ihn deshalb als Taxi zu missbrauchen bzw. natürlich mit dem Wissen, dass er bei der Untersuchung anwesend sein wird.

Erstaunlich, wie ihr aus so einem simplen Sachverhalt ein Problem basteln könnt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 19:54




(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Freunde, hallo Mphak
Ich finde schon das ein mit sorgender  Vater  wohl in der Lage ist sein Kind zum Arzt zu fahren. Gerade bei so einen Kleinen. Ich finde Mphak hat total richtig gehandelt erst mal den Vater anzurufen, denn für mich gehört das auch zum Sorgerecht.  Ich kann diesen Vater nicht verstehen . ich wohne knapp 1050 km von meiner kleinen entfernt, würde mich die KM bitten wegen Krankheit auf die Kleine aufzupassen ich würde in der Nacht noch losfahren ,würde sogar die Arbeit sausen lassen denn  mein Kind ist mir wichtiger als alles andere auf der Welt.Nur leider heißt meine Ex nicht Mphak
Grüße OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 20:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@LBM:

Erstaunlich, wie ihr aus so einem simplen Sachverhalt ein Problem basteln könnt.

Dass das Verhalten des KV fragwürdig ist, hat hier glaube ich fast jeder gesagt.
Die Verknüpfung dieses "simplen Sachverhalts" mit dem GSR hat die TOin gemacht,und gerade dazu wurde hier auch recht deutlich kritisch gefragt, warum sie ihm dies nur "unter Bedingung" geben will.

Wenn sie es ernst meint mit dem GSR (so wie sie schreibt), dann stellt sich eigentlich die Frage gar nicht. Und wie die Eltern dann zukünftig ihre Verantwortung in alltäglichen Dingen wahrnehmen, ist der nä Schritt.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 21:19
(@fruchteis)
Registriert

Mphak,

ich möchte die Eingangsfrage mal an Dich zurück geben:
Was bringt es Dir, mit dem Vater die Elterliche Sorge NICHT zu beurkunden?

Anders gefragt:
Was befürchtest Du, wenn er zur Mitsorge berechtigt und verpflichtet wäre?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 00:40
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

ich möchte die Eingangsfrage mal an Dich zurück geben:
Was bringt es Dir, mit dem Vater die Elterliche Sorge NICHT zu beurkunden?
W.

Weniger Streit, weniger Stress, weniger Diskussionen!!!

@Wildlachs und azurit

Nein, ich bin nicht an den Vater meines Kindes herangetreten um mich mal bequem von ihm zum Arzt fahren zu lassen.
Ich habe das bisher auch immer gut alleine bzw. mit der Hilfe von Freunden hinbekommen!!!

Vielmehr habe ich ihn kontaktieren lassen (anrufen kann ich ihn nicht, denn sobald ich seine Telefonnummer rausbekomme lässt er sie wieder ändern), weil ich ihm die Chance geben wollte (will)), von nun an auch wirklich Vater für den Kleinen zu sein. Vater, mit allen Vor- und Nachteilen die sich eben daraus ergeben.
Er hat sich am Vortrag darüber ausgelassen, dass er alles, was ich ihm über die Gesundheit unseres Sohnes (unser Kleiner wird hin und wieder einfach bewusstlos) erzähle, so schlucken muss. Er hat absolut kein Recht, beim Arzt nach Auskunft zu fragen (wobei er mir das einfach hätte sagen müssen. Ich hätte ihn so oft und so gerne mitgenommen und in schwierigen Situationen an meiner Seite gehabt. Und ich hätte auch dem Arzt mitgeteilt, dass es ok wäre ihm Auskunft zu geben.)

Mein KV hat sich jedenfalls nicht darüber gefreut  ;(

Ich weiß auch nicht, ob ich ihn nochmals in einer solchen Situation um Hilfe bitten würde.

Er wird zukünftig, wenn der Kleine krank ist oder ihm sonst irgendwas betrifft nur noch einen Brief oder eine Mail erhalten. Entweder er meldet sich oder er lässt es.

Dreimal um Hilfe gebeten, dreimal keine Hilfe von ihm bekommen. Ich bin es einfach leid!!!

@TotoHH
Was spricht gegen ein WM?
Die neue Freundin  :rofl2:
Nein, war ein Spaß.

Ein WM wäre für das Kind sicher toll, aber für mich unter den jetzigen Voraussetzungen absolut undenkbar. Für mich ist er zum Fremden geworden und er will es auch bleiben.
Schließlich hat er mir bereits beim ersten Besuch in aller Deutlichkeit gesagt, dass er mit mir nichts zu tun haben möchte.

@ Bester Papa
Zunächst danke für das Kompliment.
Ja, es ist einfach mein Wunsch, dass der KV Anteil nimmt am Leben seines Kindes.

@ TotoHH
Dieser Meinung bin ich auch. Aber genau das ist doch auch sehr Wünschenswert.

@ Lausebackesmama
Danke für deine Unterstützung  😉
Aber man muss auch sagen, ich fühle mich in keiner Weise persönlich angegriffen.
Wenn ich falsch liege und es sagt mir keiner, dann kann ich meine eigene Meinung auch nicht überdenken.
Bis auf wenige Sätze sind die Beiträge für mich alle sehr konstruktiv, höflich und hilfreich.
Es hilft mir, meine eigenes Denken zu überprüfen, zu überdenken und anders evtl. auch Dinge über den Vater aus einer anderen Brille zu sehen.

Vielen Dank an euch alle, ihr seid einfach toll!!!!!!!!!!!!!

Nach dem ich auch diesen Thread nun zig mal durchgelesen habe, bin ich auf die Erkenntnis gekommen, dass ich ihm das GSR geben werde.
Ich habe ihm das auch schon geschrieben.
Nennt mich Schwarzmalerin oder nicht.
Aber gut fühle ich mich allerdings nicht dabei.
Ende Januar steht die Taufe meines Kleinen an. Sein Vater ist Atheist und wollte vor zwei 2 ½ Jahren schon nicht, dass sein Kind getauft werden würde (dieses Kind habe ich im vierten Monat verloren). Dann kommt noch hinzu, dass er den Paten des Kindes nicht mehr ausstehen kann (sie waren mal beste Freunde).
Werde ihm diese Taufe gleich am Wochenende wenn er wiederkommen sollte ganz Sachlich unter die Nase reiben.
Weiterhin hat er sich in Anwesenheit von mir mit seinem Freund (der als Zeuge zu den Besuchen mitkommt) über eine evtl. Namensänderung unterhalten. Ich nehme an, dass es auch hierzu zu Diskussionen kommt oder er es gar versuchen möchte.
Ich habe keine Ahnung ob ich stark genug für das sein werde. Ich habe seit unserer Trennung und der Schwangerschaft so viele andere Probleme dazu gewonnen, dass ich mich damit nicht auch noch herumschlagen möchte  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2013 01:16
(@Brainstormer)

Moin Mphak,

Ich habe keine Ahnung ob ich stark genug für das sein werde.

Mach dir das Leben doch nichts selbst schwerer, als es ist. Belese dich, welche Rechte das GSR beinhaltet.
Soetwas gehört jedenfals nicht dazu:

Weiterhin hat er sich in Anwesenheit von mir mit seinem Freund (der als Zeuge zu den Besuchen mitkommt) über eine evtl. Namensänderung unterhalten. Ich nehme an, dass es auch hierzu zu Diskussionen kommt oder er es gar versuchen möchte.

Und da musst du dich auch nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 01:54
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Brainstormer du bist ein Schatz.
Danke!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2013 02:07
(@fruchteis)
Registriert

Wenn Du Bauchweh bei der Umsetzung der gES hast, dann sucht Euch eine gute Moderation/Mediation, die Euch begleitend in der Spur hält.

Gibt es schon Vorstellungen zum Umgangsrecht?

W. 🙂

 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 02:22
(@fruchteis)
Registriert

Für am Wechselmodell Interessierte hier ein hochinteressanter Link zu Ergebnissen neuster Forschung:

http://vev.ch/phocadownload/Fachtagung/vev_fachtagung_hildegundsnderhauf.pdf

🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 02:25
(@bagger1975)

Servus Mphak,

zu diesem Thema:

Weiterhin hat er sich in Anwesenheit von mir mit seinem Freund (der als Zeuge zu den Besuchen mitkommt) über eine evtl. Namensänderung unterhalten. Ich nehme an, dass es auch hierzu zu Diskussionen kommt oder er es gar versuchen möchte.

solltest Du einmal § 1617 b BGB lesen, z.B. hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617b.html

Der Name des Kindes "kann" nachträglich geändert werden, aber nicht gegen Deinen Willen,

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 02:58
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Danke bagger1975.

Das habe ich auch gelesen.
Es macht mir auch keine Angst, weil ich weiß, dass ohne mich das nicht durchzubringen ist.
Aber alleine die Tatsache, dass er dieses Thema anschneidet, wenn auch nicht direkt mit mir finde ich schon ein starkes Stück.

Ist es denn für einen Mann wichtig, dass sein Kind den Gleichen Nachnamen erhält?

Vorstellungen zum Umgangsrecht:
Meine Vorstellung:
Er kommt 2-3 mal die Woche für mehrere Stunden bei mir vorbei und lernt dieses Kind kennen.
Der Umgang bei mir ist begrenzt auf max. einem halben Jahr.
Dannach kann er das Kind für ein paar Stunden mitnehmen.
Wenn das Kind älter (mind. 3 Jahre) ist muss neu darüber diskutiert werden.

Seine Vorstellungen
keine Ahnung, er hat sich dazu nicht geäußert.
Die drei mal die er bis jetzt da war waren wöchentlich ausgelegt.
Wenn er das so möchte werde ich natürlich auch nicht nein sagen (auch wenn ich es mir für mein Kind anders wünschen würde und er oder ich auch keine Entfernung zurücklegen würde).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2013 14:29




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