Gemeinsames Sorgere...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gemeinsames Sorgerecht - Schaffung von Gleichheit der Eltern wenn es ...

Seite 1 / 3
 
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

... ums Kind geht?

Von wegen?

Ich frage mich immerwieder, warum Väter denn überhaupt das gemeinsame Sorgerecht haben möchten.
Was verspricht sich denn Mann davon?
Wie stellt ihr (sowohl Männer, als auch Frauen) euch das gemeinsame Sorgerecht vor, wie lebt ihr es, wie würdet ihr euch das wünschen?

Aber warum die ganze Fragerei.
Mein Kleiner ist ganze 11 Monate alt. Sein Vater hat 10 1/2 Monate gar nicht nach dem Kleinen gefragt, geschweige denn besucht.
In den letzten drei Wochen war er nun dreimal da und eröffnete mir gestern, dass er das gemeinsame Sorgerecht haben möchte.
Gut sagte ich. Er wird es bekommen. Aber ich möchte zunächste dafür eine Basis aufbauen und vor allem sehen, dass er sich um sein Kind sorgt.
Ich habe ihm vorgeschlagen, zunächst erstmal zu einer Beratung zum Jugendamt zu gehen. Doch er will, dass ich gleich unterschreibe. Alle meine Vorschläge und bedenken interessieren nicht.
Sein Freund, der als Zeuge mit zu den Besuchen kommt hat ihn wohl im nachhinein davon überzeugen können, dass wir uns beim Jugendamt beraten lassen sollten.

Und heute kommt der Hammer!!!
Der Kleine ist heute schon den ganzen Tag durch den Wind und heult sehr viel. Ich hatte es bis in den Nachmittagsstunden im Griff und dachte, es sei, weil er heute Nacht so oft wach war.
Doch Nachmittags fing er ständig das schreien an. Viereinhalb Stunden fast ununterbrochenes Geschrei!!! Er lies sich zwischendrinn immerwieder etwas beruhigen und fing dann wieder an. Meine Nerven lagen blank.
Bis ich endlich gemerkt habe, dass er sich ständig aufs Ohr haut.
Gut dachte ich. Ein Arzt sollte sich die Ohren anschauen.
20:45 ich rief den ärztlichen Bereitschaftsdienst an und sollte in die Praxis kommen.
Da ich kein Auto habe, habe ich den Vater, der sich um das Kind sorgen wollte, angerufen, er solle uns doch in die Praxis fahren.
Was denkt ihr, was er mir geantwortet hat?
Ich bin so wütend, dass ich diese Antwort nicht mal aussprechen möchte!!!

Ist das die Einstellung, welche man beim gemeinsamen Sorgerecht vertreten sollte. Ich Sorge, er Recht?
Ich habe es immer so aufgefasst, dass es zwischen den Eltern eine Art Gleichberechtigung im Bezug auf das Kind geben sollte.
Dass diese an einem Strang ziehen sollten und sich deshalb auch unterstützen sollten.
Heute soll jeder Vater die Möglichkeit bekommen, dass gemeinsame Sorgerecht zu bekommen.
Und ich finde, die Väter, die dieses wirklich ernst meinen, mit allen vor- und nachteilen für sich selbst ausüben möchten, die haben das auch zu
100% verdient.

Sollte der Vater meines Sohnes mit einer solchen Einstellung jetzt das gemeinsame Sorgerecht einfach so zugesprochen bekommen, fände ich das mehr als unfair.
Ich kann nicht einfach wichtige Entscheidungen für das Leben meines Kindes (Schule, Gesundheit, usw.) treffen wollen, aber alle anderen Kleinigkeiten die mein Kind betreffen dem anderen Elternteil überlassen.
Vielleicht bin ich auch diejenige die das ganze nicht verstanden hat oder das ganze sogar zu ernst nimmt.
Sagt ihr mir das bitte!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 01:23
(@Brainstormer)

Moin Mphak,

so geht's natürlich nicht. Wer das eine will, muss dass andere mögen.
Aber es wäre mehr als ungerecht, wenn anderen Vätern - nur wegen solcher Idioten - das gemeinsame Sorgerecht verwehrt bleiben würde.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 01:41
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Natürlich!!! Das ist keine Frage.
Ich denke auch die Mehrheit der Väter die das GSR haben möchten sorgen sich auch um ihre Kinder.

Ich finde nur, dieses eingeführte Schnellverfahren ist nicht ganz so toll.
Mutter legt aus diversen Gründen widerspruch ein.
Gründe sind nicht Kindeswohlgefährdend, also Siegel drauf, Vater hat das Sorgerecht (wahrscheinlich ist es dann doch nicht so einfach wie es sich anhört).

Aber warum kann in solchen Fällen nicht erst mal eine Elternberatung verordnet werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 01:58
(@Brainstormer)

Ich finde nur, dieses eingeführte Schnellverfahren ist nicht ganz so toll.

Hab ich da was verpasst? Das Gesetz ist doch noch gar nicht beschlossen oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 02:04
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte gestern beim Jugendamt angerufen und nachgefragt, wie es denn laufen würde, wenn ich meine Zustimmung nicht gebe.

Kurze Antwort:
Er klagt es ein, ich bekomme die Anzeige der Klage vom Gericht und habe sechs Wochen Zeit, dieser zu widersprechen.
-> Tu ich das nicht bekommt er das Sorgerecht.
-> Sind meine Gründe nicht Kindeswohlgefährdend, bekommt er das Sorgerecht.

Das war die Kerninformation.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 02:22
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mphak,

Was verspricht sich denn Mann davon?

mal andersherum gefragt: Was hält Dich denn davon ab? Dein Kind hält sich bei Dir auf - damit stehst erstmal Du in der Verantwortung und nicht der KV. Das hat auch nichts mit gemeinsamen Sorgerecht ja oder nein zu tun. Wenn Euer Kind in Deiner Umgangszeit krank ist, ist es erstmal Dein Problem, wie Du die Sache regelst. Natürlich kann man das Verhalten des KV kritisieren - nur weil er aber nicht nach Deiner Pfeife tanzt, dass GSR abzusprechen, finde ich schon ne "starke Nummer".  

Da ich kein Auto habe, habe ich den Vater, der sich um das Kind sorgen wollte, angerufen, er solle uns doch in die Praxis fahren.

Das ist aber alles nicht sein Problem. Dafür gibt es auch Taxis, Freunde und Bekannte. Und im Zweifelsfall auch den Krankenwagen, wenn es nicht anders geht. Ich seh hier kein Versagen des KV. Versagt hätte er, wenn er dieses Problem in seiner Umgangszeit nicht gelöst bekommen würde. Das ist aber nicht der Fall.

Kann es nicht eher sein, dass Du dir (wie man es leider so oft liest) eher vor den "vielen, vielen Einmischungsmöglichkeiten" Sorgen machst? Das etwa der KV sogar noch eine Unterschrift leisten muss auf dem Kita-Anmeldebogen? Da scheint für viele (und wohl auch für Dich) schon eine Welt zusammenzubrechen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 03:02
(@Brainstormer)

Moin Ingo,

volle Zustimmung, bis auf diesen Punkt:

Das ist aber alles nicht sein Problem. Dafür gibt es auch Taxis, Freunde und Bekannte. Und im Zweifelsfall auch den Krankenwagen, wenn es nicht anders geht.

Wenn er nicht gerade fahruntüchtig war, dann wäre es durchaus angebracht gewesen, helfend einzuspringen. Hier geht es vorrangig darum, seinem Kind zu helfen und nicht der KM.

Gruß
Brainstormer  

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 03:32
(@fruchteis)
Registriert

Moin Mphak,

in Deinem Beitrag kommt eine Auffassung, eine (Un-)Kenntnis von Elterlichen Rechten und Pflichten, von Grundrechten des Kindes zum Ausdruck, wie ich sie bei Müttern sehr weit verbreitet wahrnehme.

Inhalt und Reichweite Elterlicher Sorge, kurz Sorgerecht, sind in Gesetzen definiert.
Ich möchte Dir nahelegen, Dich mit diesen Grundlagen näher zu befassen.

Von mir kurz soviel:
Die Gesamtheit aller elterlichen Entscheidungen und Handlungen, Rechte und Pflichten das Kind betreffend sind grob in solche unterteilt, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind und solche die es eben nicht sind, die alltäglich sind.

Der erhebliche Teil der Elterlichen Verantwortung wird idR als 'Sorgerecht' bezeichnet. Die alltäglichen Dinge kann jeder ET allein und auch ohne 'Sorgerecht' entscheiden, wenn sich das Kind rechtmäßig bei ihm aufhält.

'Sorgerecht' hat von daher wenig mit 'sich um das Kind kümmer', 'sich sorgen' zu tun. Das unterfällt mE eher der Alltagssorge, der unmittelbaren Verantwortung für ein Kind, dem Umgangsrecht.

In Deinem Beispiel liegt die Verantwortung bei dem ET, in dessen Obhut sich das Kind gerade befindet: Bei Dir!

Dem Vater das 'Sorgerecht' absprechen zu wollen, weil er Dir in der Wahrnehmung DEINER Verantwortung nicht zu Diensten ist, das halte ich für absurd.
Umgekehrt könnte der Vater DICH kritisch fragen, ob Deine Alleinsorge noch dem Kindeswohl entspricht, wenn Du einfache Transportaufgaben nicht alleine bewältigen kannst...

VG W.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 05:12
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Colle Antworten,

du hast meines Erachtens kein moralisches Recht dem Vater die gemeinsame Sorge zu verweigern. Er ist der Vater wie du die Mutter bist.

Da gibt es nichts zu hinterfragen.

Hast du deine Einstellung mal kritisch hinterfragt und die Frage beantwortet

WARUM du den Vater deines Kindes nicht gleich nach der Geburt aufgefordert hast das gemeinsame Sorgerecht wahrzunehmen? Warum müssen erst 11 Monate vergehen bis der Vater von selbst darauf kommen muss, dass er das Sorgerecht einklagen muss?

Wie man sieht kannst du doch wirklich auffordernd bitten.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 08:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

In Ergänzung zu Loge: Genau das ist der Punkt! Die Frage würde sich gar nicht stellen, wenn beide ET automatisch sorgeberechtigt wären! Es geht gar nicht darum, zu philosophieren, was Väter sich "davon versprechen". Wenn man so anfängt, dann landet man schnell bei der Erkenntnis, dass bloß das GSR gar nichts bringt. Zum Vatersein gehört viel mehr!
Aber der Vater, der eben nicht das GSR hat, kann von der Mutter außen vorgehalten werden, Vater sein zu dürfen!

Ich warne davor Einzelfälle als Beispiel zu nehmen, dass ein GSR bei getrennten ETs keinem Sinn macht. Gerade In diesem Fall kannst Du es so oder so sehen: auch über den Vater, der gem. SR hat, und sich hier der Unterstützung für den Arztbesuch verweigert, würde ich den Kopf schütteln... Vielleicht gab es aber auch gute Gründe, dass er nicht gefahren ist (die konkrete Antwort hast Du uns verschwiegen...). Und ehrlicherweise: Vor dem Hintergrund, dass es brauchbare, wenn auch für Dich sicherlich unbequemere Alternativen gibt, hab ich  Verständnis, für die Haltung des KV, dem Du ja offenkundig auch Steine in den Weg zum GSR legst! Clever vom KV wäre es vielleicht gewesen, anzubieten, als (bald gemeinsam sorgebrechtigter Vater) den Arztbesuch alleine wahrzunehmen... Ich kann mir vorstellen, was Deine Antwort gewesen wäre....

Gruss von Toto, der sich auf einen spannenden Sonntag hier im Forum freut  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 11:40




(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben,

zunächst vielen Dank für eure zahlreichen Antworten und Belehrungen über das gemeinsame Sorgerecht.
Ich sehe, dass ich das GSR wohl oder übel in einer ganz anderen Tragweite sehe als ihr.
Aber ich werde mich selbstverständlich meine Gedanken dazu machen.

Um nun ein paar Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.
Ich habe den Vater trotz schwieriger Trennung immer wieder versucht in die Schwangerschaft mit einzubinden. Habe ihm Termine geschickt, dass er mit zu Untersuchungen kommt => er wollte nicht.
Ich habe ihm geschrieben, ob er einen Namenswunsch für sein Kind hätte => er gab mir nicht mal eine Antwort und beschwert sich nun darüber, dass der Kleine so heißt wie er heißt und weil ihm die Namen nicht passen.
Ich habe ihm vor der Geburt (es war ein geplanter KS) gefragt, ob er mitkommen möchte zur Geburt => seine Antwort war ein klares "Nein", jetzt ist er sauer und zu tiefst verletzt weil ich einen ehemaligen Freund von ihm mitgenommen habe.
Und auch wenn man es kaum glauben mag, ich habe ihm in einer E-Mail noch vor der Geburt gefragt, ob er das gemeinsame Sorgerecht möchte, er schrieb mir sogar ein klares Nein zurück. Er wollte/will mit mir nichts zu tun haben!!!

Ich selbst kenne meinen leiblichen Vater auch nicht und weiss genau, wie es ist ohne Vater aufzuwachsen. Deshalb habe ich mich immer und immer wieder bemüht (mit Bildern, einer Karte zum Vatertag und kleinen Videos) ihm und seinen Eltern sein Kind schmackhaft zu machen.
Habe ihm gesagt, er kann sein Kind 2-3 mal die Woche Nachmittags besuchen kommen. Wenn ich ihm vertrauen kann, sogar das Kind stundenweise mitnehmen (das hat triftige Gründe die mit meinem großen Sohn zu tun haben und hier auch nicht in Frage gestellt werden sollten!!!).

Er ist der jenige, der sein Kind nicht sehen wollte.

Aber dies alles ist ein Einzelfall und auch nicht representativ.

Ich war nur immer der Auffassung gewesen, dass das GSR eine Art Gleichstellung der Eltern ist.
D.h. beide Eltern sollten sich zu gleichen Teilen in die Erziehung, den Finanzen, den schulischen Dingen und der Versorgung des Kindes mit einbringen.
Mir war nicht klar, dass dies sich nur auf das Rechtliche/Gesetzliche bezogen ist.
Also so zu sagen ein

Elternteil A Sorge - Elternteil B Recht

Ich habe auch nichts dagegen, wenn er das gemeinsame Sorgerecht bekommen würde. Aber ich knüpfe die Bedingung daran, dass er sich dann auch um sein Kind kümmert. Und mit einmal die Woche für 2 - 3 Stunden den Kleinen nehmen ist es da nun mal nicht getan. Er ist kein Babysitter sondern der Vater!!!

Ich verstehe das Umgangsrecht als nebeneinander mit dem Kind und
das Sorgerecht nun mal ein miteinander für das Kind.

Das hat auch nichts damit zu tun, dass ich mich in sein Leben einmischen möchte.
Ich habe ein eigenes Leben und genug damit zu tun um mich auch noch um ihn zu kümmern.
Durch unsere Trennung haben wir uns alle drei (aber ganz besonders das Kind) zu verlierern gemacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 13:11
(@fruchteis)
Registriert

Moin Mphak,

mache Dir bitte klar, daß Eltern eine Fülle an Rechten und Pflichten haben.

Wenn Du exakte Gleichstellung anstrebst, dann solltest Du
-  für gemeisame Elterliche Sorge ab Zeugung, Geburt, spätestens mit Feststellung der Vaterschaft
-  Umgangsrecht zu gleichen Teilen, das Wechselmodell und
-  für gleiche Barunterhalte
eintreten.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 13:57
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag:

mal andersherum gefragt: Was hält Dich denn davon ab? Dein Kind hält sich bei Dir auf - damit stehst erstmal Du in der Verantwortung und nicht der KV.

Genau dass ist für mich der Punkt, der mich zweifeln lässt.
Die Verantwortung sollte auf beide Elternteile gleichermaßen verteilt werden.

Beispiel:
Vater möchte, dass sein Kind an Ort A zur Schule geht, weil diese einen besseren Ruf hat.
Er weigert sich seine Unterschrift für Schule an Ort B zu geben, da seiner Meinung nach diese Schule nicht gut genug für sein Kind ist.
Es entstehen Streitigkeiten und im Ernstfall muss ein Schlichter her.
Da das Kind bei der Mutter wohnt, steht sie in der alleinigen Verantwortung, damit das Kind pünktlich zur Schule kommt und von dort auch wieder nach Hause kommt. Egal zu welcher Schule das Kind nun geht.
Ergo, auch der Vater greift in diesem Beispiel mit seinen Entscheidungen über das Kind unmittelbar in das Leben der Mutter ein.

Warum sollte das denn umgekehrt nicht auch sein dürfen.
Warum ist denn nicht auch der Vaters dann dafür verantwortlich, dass das Kind zur Schule und wieder nach Hause kommt?

Die Entscheidung wo das Kind zur Schule kommt, liegt in beiden Händen, die Verantwortung dass das Kind zur Schule kommt liegt dann in der alleinigen Verantwortung desjenigen, bei dem das Kind wohnt!!!
Wo ist da bitteschön die Gleichstellung???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 14:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Pphak,

Die Entscheidung wo das Kind zur Schule kommt, liegt in beiden Händen, die Verantwortung dass das Kind zur Schule kommt liegt dann in der alleinigen Verantwortung desjenigen, bei dem das Kind wohnt!!!

Das lässt sich aber auch lösen. Nennt sich Wechselmodell.

Dabei lebt das Kind eben im Wechsel bei beiden Elternteilen und somit haben beide auch den gleichen Anteil an Verantwortung für das Kind.

Und als Mutter und Frau sage ich dir nochwas zum Thema "er wollte das KInd ja noch nichtmal zum Arzt fahren"

Wenn mir der andere Elternteil das GSR verwehrtund meint ich müsse mich erst beweisen, dann wäre ich auch nicht gefahren. Denn solange der andere Elternteilnicht bereit ist die Verantwortung zu teilen, ist es eben dann auch ganz alleine sein Problem. Dann kann höflich gefragt werden, ob ich zu solchen Diensten bereit bin, aber es kann nicht velangt werden oder kritisiert werden.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 14:16
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Währe denn dann überhaupt noch ein Barunterhalt nötig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 14:20
(@fruchteis)
Registriert

Während Schwangerschaft und Mutterschutz erreicht die Gleichstellung ihre biologischen Grenzen.
Darüber hinaus könnte der Unterhalt dem Einkommen entsprechend aufgerechnet werden.

Eltern mit innerer und äußerer Freiheit, mit 'moderner' Auffassung von Elternschaft,  die teilen sich die Aufgaben so, daß ein Optimun an Versorgung des Kindes, der Familie bzw. der Trennungsfamilien in spezieller Organisation  erreicht werden kann.

W.    

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 14:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kommt auf die Einkommensverhältnisse an.

Beide Elternteile sind Barunterhaltspflichtig. Also zähle als Grundlage für die Berechnung auch ihr summiertes Einkommen. SInd die Einkommen annähernd gleich fließt tatsächlich kein Barunterhalt mehr. SInd die Einlkommen unterscheidlich wird der weniger verdienende Part trotzdem ein paar Euro bekommen.

Aber rein am finanziellensollte man das nicht scheitern lassen. Ein Elternpaar das sich gleichberechtigt in die Augen schaut und ein Wechselmodell für das gemeinsame Kind lebt, was für das Kind meist am Besten ist, wird sicher auch gemeinsam eine trgbare Lösung finden.

Die kann z.B.so aussehen das das KG und von jedem ein paar Euro (vomeinen evtl. etwas mehr,vom anderen etwas weniger) auf ein gemeinsames Konto gehen und davon eben Kleidung, Vereinsbeiträge, Schulsachen etc. bestritten werden. Die Lebensmittel u.s.w. trägt der Elternteil bei dem das Kind sich grade aufhält.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 14:31
(@mphak)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

ich habe ihm das GSR nicht verwehrt. Ganz im Gegenteil. Ich hatte es ihm bereits vor der Geburt schon angeboten.
ich habe auch nicht nein gesagt und bin dem im Grunde auch nicht abgeneigt.
Ich vertrete nur die Meinung, ein Vater, der sein Kind nicht kennt und absolut nicht dafür bereit ist, zusammen mit der Mutter eine gemeinsame Basis für das Kind zu schaffen, sollte auch die Finger vom GSR lassen.

In meinem Fall ist es so, dass er sich darüber beschwert, dass soviele andere (Freunde) sich mit um das Kind kümmern (darauf aufpassen, uns zum Arzt fahren usw.).
Er aber nie Kontakt zu mir und dem Kind haben wollte, so dass ich ihn hätte mit einbeziehen können.
Nach seinem Wandel, der besagt, das er nun doch Vater des Kindes sein möchte, denke ich mir, gut fragst du erst mal ihn, ob er fahren würde und dann bekommt man ein Nein zur Antwort. Aber nicht, weil er nicht hätte fahren können, sondern weil er eigentlich nichts mit mir zu tun haben will.
Fazit 1: Ich werde mich wieder auf altbewährtes stützen und in Zukunft wieder meine Freunde fragen.

Sorry, ich checks einfach nicht. Was das ganze dann für einen Sinn macht.

Bei meinem erstgeborenen Sohn war es nie so.
Sein Vater und ich haben das gemeinsame Sorgerecht von Anfang an.
Unsere Entscheidungen (Schule, Aufenthalt usw.) berücksichtigen auch immer unsere eigenen Situationen (kein Auto, kein Führerschein, Urlaub, Einspannungsmöglichkeiten Grosseltern usw.) Aufgrund der Entfernung (147km) und der Schulpflicht hat es sich so ergeben, dass mein großer Sohn, 1/3 des Jahres bei ihm ist und 2/3 des Jahres bei mir ist. Bin ich in der Situation, dass ich mich nicht um mein Kind kümmern kann (Krankenhausaufenthalt, extreme Krankheit), nimmt er Urlaub, kommt hoch und übernimmt die Aufgabe ihn in die Schule zu bringen und zu versorgen.

Wahrscheinlich habe ich auch deshalb so ein verzerrtes Bild vom GSR.
Danke an alle, die mir nun die Augen geöffnet haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2013 14:43
(@fruchteis)
Registriert

Selbst wenn kein Wechselmodell praktiziert wird/werden kann, dann sollte man sich klar machen, daß der Standardumgang dazu führt, daß ein Kind nicht nur hier oder dort 'wohnt', sondern sowohl bei der Mutter als auch beim Vater LEBT.

Standardumgang bedeutet ein Leben in beiden Residenzen im zeitlichen Verhältnis von etwa 65% bei Mutter und 35% bei Vattern.

Wenn man diese Zeiten noch weiter nach tatsächlicher Betreuungszeit feiner auflöst, dann kann man uU zu dem Ergebnis kommen, daß der umgangsberechtigte ET mehr mit dem Kind zu tun hat , sich 'kümmert', als der sog. 'betreuende' ET, der viel Fremdbetreuung organisiert.

Umgangsberechtgte ET verbringen sehr intensiv ihre Zeit mit dem Kind.

W.    

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 14:48
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mphak,

mal ganz offen: Ich seh bei Dir überhaupt kein wirkliches Interesse, dem KV hier irgendwie entgegenzukommen.

Du kannst Dich weiter auf Deine "Weissheiten" zurückziehen, Deine Erlebnisse (die wir gefälligst nicht zu hinterfragen haben) und weitere schlimme, schlimme Dinge in deiner kleinen Welt so zurechtlegen, dass der KV bei Dir auf keinen grünen Zweig kommen wird.

ich habe ihm in einer E-Mail noch vor der Geburt gefragt

Das E-Mails und Co. zur Klärung bedeutender rechtlicher Schritte zum damaligen Zeitpunkt absolut ungeeignet waren, muss ja hoffentlich nicht weiter erläutert werden.

Ich selbst kenne meinen leiblichen Vater auch nicht und weiss genau, wie es ist ohne Vater aufzuwachsen.

Dies ist niemanden zu wünschen. Trotzdem solltest Du dich auch hier mal selbstkritisch fragen (und das ist die Chance in einem Forum) wieivel Du in dieser Zeit durch anderer Leute Einstellungen und Ansichten (wahrscheinlich auch von Deiner Mutter) aufgenommen hast und jetzt unreflektiert weitergibst.

Da das Kind bei der Mutter wohnt, steht sie in der alleinigen Verantwortung, damit das Kind pünktlich zur Schule kommt und von dort auch wieder nach Hause kommt. Egal zu welcher Schule das Kind nun geht.

In einer produktiven Elternbeziehung wird man auch für dieses "Problem" eine Lösung finden. Mignight hat Dir ja schon das richtige Modell genannt, bei dem Du den Vater herrlich einbinden kannst - und dann ist es seine Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Filius pünktlich in die Schule kommt.

Und auch diese Aussage

Es entstehen Streitigkeiten und im Ernstfall muss ein Schlichter her.

Komisch, wer löst eigentlich diese Streitigkeiten in funktionierenden Elternbeziehungen? Kommt da auch immer "der starke Staat" und gibt dann der Gegenseite was auf die Finger, damit es klappt? Wenn ihr bei solchen Fragen nicht weiterkommt, stehen Euch neutrale Dritte zur Verfügung, die ihr in den Lösungsprozess einbinden könnt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2013 14:49




Seite 1 / 3