Moin Moin.
Ich habe mal wieder eine spezielle Frage und vielleicht weiß der ein oder andere Rat.
Ich habe mit KM ja GSR. Nun möchte Tochter ein Konto eröffnen, Tochter lebt bei mir. Die Bank verlangt für die Eröffnung eines Girokontos die Unterschrift beider Elternteile. So weit so gut.
Zusätzlich möchte die Bank aber, wenn ich die Unterlagen der KM zur Unterschrift schicke, dass KM ihre Unterschrift sowie die Kopie ihres Passes bei einer Bank vor Ort auf Echtheit bestätigen lässt (Beglaubigung).
Ist das nicht zu viel verlangt? Wollen das andere Banken auch? Ich habe für Tochter vor Ort einen Pass beantragt. Da genügte die Unterschrift und die Kopie des Passes. Eine Beglaubigung wollten die nicht.
Ich hatte der KM alles geschickt und sie auch gebeten, die Unterschrift bestätigen zu lassen.
Unterschrieben hat sie, Kopie ihres Passes ist auch dabei. Aber die Beglaubigung fehlt. Da das Verhältnis zur KM schwierig ist, glaube ich, wird das nichts mit der Beglaubigung. Angenommen, ich bekomme die Bestätigung nicht, könnte ich ihre Unterschrift bei Gericht ersetzen lassen?
VG
BP
Ist das nicht zu viel verlangt? Wollen das andere Banken auch?
Ja, das gehört zur Identitätsfeststellung, die Verpflichtung dazu ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz. Wobei es durchaus auch online, per Postident etc. ginge.
Angenommen, ich bekomme die Bestätigung nicht, könnte ich ihre Unterschrift bei Gericht ersetzen lassen?
Interessante Frage. Die Unterschrift kann man nicht ersetzen lassen, nur ihre Einwilligung. Die Einwilligung hat sie aber erteilt. Praktisch gesehen würde es wahrscheinlich tatsächlich ausreichen, die Alleinentscheidungsbefugnis für diese Konteneröffnung Dir zu übertragen. Sicherheitshalber sollte man das aber zuvor mit der Bank absprechen.
Gruss von der Insel
hi,
Ja, das gehört zur Identitätsfeststellung, die Verpflichtung dazu ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz. Wobei es durchaus auch online, per Postident etc. ginge.
Nee, das ist nicht grundsätzlich so.
ich hab das gerade vor 3 Wochen durch. Meine SB hat die Unterlagen ohne den Umweg über mich an den KV geschickt, die Persokopie hat er auch an sie gemailt.
Weiter war nix nötig.
Vielleicht wäre das eine Option, dass nicht DU die Unterlagen anforderst sondern die Bank selber?
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Dazu gehört viel guter Wille und vielleicht auch eine SB, die man schon länger kennt.
Aber korrekt ist es (eigentlich) nicht...
ich kannte die SB nicht. Habe sie erst vor 6 Wochen kennengelernt bei der Kontoeröffnung.
Das schien mir ein ganz normaler Vorgang, das macht diese Bank (R+V) sicher standardmäßig so, wie es schien. Ich hab da keine Sonderbehandlung bekommen.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
@Insel
vielleicht hat es daran gelegen
Filialbanken , wie regionale Volksbanken oder VR Banken, erlauben die Beantragung teils auch nur mit Unterschrift eines Elternteiles. Hier sollten Sie sich jedoch vorab genau informieren. Sind Sie selbst Sparkassen- oder Volksbankkunde, werden Ihnen sicher weniger bürokratische Hürden auferlegt.
https://www.taschengeldkonto.org/unterschriften.html
In meinem Fall betraf es die VR, bei der ich ebenfalls ein Konto eröffnet habe. Vorher waren alle Konten bei einer anderen VB.
Aber die beiden Bausparer waren auch kein Problem...hmmmm....
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Moin.
Danke erst mal für die Antworten. Ich werde den Rat von Wasserfee mal beherzigen und bei der Bank anrufen. Wenn das nicht geht, werde ich die Unterlagen meiner Tochter noch mal mitgeben, wenn sie jetzt über Weihnachten tatsächlich bei Mama ist. Dann werde ich nach ihrer Rückkehr ja sehen, ob sie die Unterschrift hat beglaubigen lassen oder nicht.
Ansonsten werde ich, wie Inselreif beschrieben, die Alleinentscheidungsbefugnis für die Kontoeröffnung beantragen (ohne Anwalt!!!). Wenn sie die Beglaubigung nicht beibringt, hat sie in meinen Augen auch nicht die Einwilligung gegeben, da unvollständig.
Ansonsten wünsche ich allen schon mal frohe Festtage. Und an die, die ihre Kinder über Weihnachten nicht sehen: "Kopf hoch, es kommen auch wieder andere Zeiten".
VG
BP