Gemeinsames Sorgere...
 
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Gemeinsames Sorgerecht, Mutter hat weniger Geld???

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(@daddy-t)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend
hab da eine frage...und zwar meinte meine ex: das wenn ich das Sorgerecht für unser Kind beantrage, sie weniger Geld bekommen würde...und ich solle das erst nach einem jahr machen  :bahnhof:
mir ist das neu...
kann mir da jemand was dazu sagen
vielen dank schonmal im vorraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2013 00:06
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Daddy,
in meinem Fall hätte es nur 12 statt 14 Monaten Elterngeld gegeben.
Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 00:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Von wem bekommt sie denn zur Zeit Geld und warum meint sie, dass dieser ihr dann weniger gäbe?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 00:10
(@daddy-t)
Schon was gesagt Registriert

die kleine ist ja erst seid drei Wochen da, haben auch alles beantragt, aber als ich das ansprach sagte sie gleich lieber nicht.
und warum sollte sie dann statt 14monaten nur 12 bekommen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2013 00:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weil Eltern mit GSR nur dann 14 Monate betreuungsgeld bekommen, wenn auch der andere Elternteil (also meist der Vater) 2 Monate zuahsue bleibt und das Kind betreut.

Bei ASR-Mamis bekommen diese dann "natürlich" die beiden "Papamonate" zugeschrieben.

Du kannst ihr ja anbieten ,dass du bei GSR deine 2 Monate Elternzeit gerne nehmen wirst und sie dadurch keine finaziellen Einbußen hat (dein AG muss dir diese ZEit genehmigen)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 00:17
(@daddy-t)
Schon was gesagt Registriert

Das ja mal toll, die kleine von morgens bis abends zu sehen 🙂
Aber glaube das würde sie nicht wollen... :/
Aber müsste dann nach der Stillzeit sein oder?

Mein Arbeitskollege hat das auch gemacht, dachte das geht nur wenn man zusammen lebt.
Bin mir jetzt nicht sicher ob er aber da dann weniger Geld bekommen hat, dann wären ja doch finanziell ein wenig Einbuße da oder irre ich mich jetzt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2013 00:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Daddy,

ja, ja...das liebe Geld... ohne Deine Geschichte jetzt näher zu kennen, aber dass

...und zwar meinte meine ex: das wenn ich das Sorgerecht für unser Kind beantrage, sie weniger Geld bekommen würde

ist mir persönlich hier im Forum noch nicht als "Argument" gegen das GSR aufgefallen.

Solche Aussagen sollten Dich eher aufmerksam machen. Denn zu oft liegt es bei manchen KMs auch einfach an der Angst daran, dass Du in Zukunft "ja überall mitreden darfst" und Deine Exe dann "für alles hinter Dir herennen darfst".
Ansonsten biete ihr doch mal an, den Ausfall für 2 Monate Elterngeld zu kompensieren - dann müsste sie der ganzen Geschichte ja sofort zustimmen. Vielleicht kannst Du ihr auch mal verdeutlichen, dass (was sicher keiner wünscht) der KM etwas zustösst, Euer Kind eher ins Heim als zu Dir kommen würde. Auch noch mal ein gewichtiger Grund für das GSR.

Das ja mal toll, die kleine von morgens bis abends zu sehen
Aber glaube das würde sie nicht wollen... :/
Aber müsste dann nach der Stillzeit sein oder?

Wir kennen Deine Exe nicht. Hier kann Dir von "toll das Du dich kümmerst und mich entlastet" bis zu "verschwinde endlich, mein Next steht schon auf der Matte und mit dem will ich jetzt auf heile Familie machen" alles passieren.

Deshalb ist ein festgelegter Umgang wichtig. Für so ein kleines Kind sind mehrere Termine während der Woche sinnvoll. Nach der Stillzeit spricht nichts dagegen, dass Du auch selbständigen Umgang mit Eurem Kind hast. Habt ihr da schon Festlegungen getroffen? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 01:22
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Daddy-T,

Weil Eltern mit GSR nur dann 14 Monate betreuungsgeld bekommen, wenn auch der andere Elternteil (also meist der Vater) 2 Monate zuahsue bleibt und das Kind betreut.
Bei ASR-Mamis bekommen diese dann "natürlich" die beiden "Papamonate" zugeschrieben.

Diese GSR-Verweigerungssteilvorlage des Gesetzgebers war mir neu ...

Kurz mal im BEEG geblättert (<hier>):

Elterngeld für 14 Monate steht einem Elternteil auch zu, wenn
1.
ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht

Wenn die 14 Monate wirklich der Grund sind, dann solltest Du alternativ darüber nachdenken, lediglich ein GSR-"Light" (ohne ABR) zu beantragen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 12:38
(@daddy-t)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen

Erstmal danke an alle die hier antworten 🙂

Ich denke mal gsr-light gibt es doch bestimmt mehrere Unterschiede zu dem normalen?
Und meine nächste Frage wäre dann geht das mit der Vater zeit überhaup wenn wir getrennt leben? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2013 13:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Daddy,

Und meine nächste Frage wäre dann geht das mit der Vater zeit überhaup wenn wir getrennt leben?   

natürlich geht das; es geht ja nicht darum, ob Ihr als Eltern noch in einem Bett schlaft, sondern darum, wer von Euch in dieser Zeit das Kind betreut.

Allerdings funktioniert das Ganze nur einvernehmlich; das Argument "weil Elternzeit mein Recht ist, muss meine Ex mir jetzt zwei Monate lang das Kind überlassen" wird nicht funktionieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 13:41




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Daddy-T,

Ich denke mal gsr-light gibt es doch bestimmt mehrere Unterschiede zu dem normalen?

Den Begriff GSR-"light" wirst Du offiziell nirgends wieder finden.

In Ergänzung zu Martin:
Auch in puncto Sorgerecht geht es am besten "einvernehmlich".
Mit dem Argument "dann kriege ich weniger Elterngeld" wird Deine Ex voraussehbar in einem Streit um´s GSR unterliegen ... dennoch ist ein solcher Streit nicht wirklich beziehungsförderlich (denn sie muss nach anderen "unschönen" Argumenten suchen).

Deshalb der Vorschlag:
Geht zusammen zum Jugendamt, lasst Euch hinsichtlich Thematik "Sorgeerklärung" beraten.
Am besten DU rufst vorher zum Antesten mal an: Gelegentlich kommt es nämlich vor, dass sich Jugendämter (entgegen Ihres Kindeswohl-Auftrags) genötigt fühlen, Mütter von einer solchen Erklärung abzuraten.
... und wenn Ihr dort gleichlautend erklärt, die Gemeinsame Sorge ausüben zu wollen und dabei das Recht über die Aufenthaltsbestimmung alleinig bei der Mutter verbleiben soll, dann ist das m.E. schlauer als a) ein Jahr zu warten oder b) jetzt einen Streit ums Sorgerecht vom Zaun zu brechen.
Außerdem kostet das 0 EUR.

Vorher könnt Ihr Euch zum Thema Elterngeld ja gerne nochmal bei der Elterngeldstelle vergewissern, ob das, was im Gesetzt steht, auch wirklich stimmt ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 13:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Daddy,

in Ergänzung zu @United: Sollte es abseits von "es ist mein Recht..." und "Du musst..." tatsächlich noch irgendeine finanzielle Differenz geben zwischen "Daddy-T kriegt seine Elternmonate" und "Daddy-T kriegt seine Elternmonate nicht", kannst Du Dich ja auch bereit erklären, Deiner Ex diese Differenz zu erstatten. Oder sie mal chic zum Essen ausführen. oder mit ihr Schuhe kaufen gehen. Oder sonst irgendwas, das in ihrem Haushalt fehlt.

Nicht umsonst heissen Blumensträusse auch "Drachenfutter".

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 14:12
(@daddy-t)
Schon was gesagt Registriert

Ich glaube es ist egal was ich tue, sie möchte das nicht.
Hatte heute morgen schon eine Unterhaltung mit ihr...
Ohne sich den Vorschlag zu überlegen,  möchte sie das nicht und sagte gleich ich würde ihr Steine in den weg legen wenn ich das gsr beantrage.
Egal was, wenn ich ihr helfen möchte will sie das nicht, sie sagt das sie meine Hilfe nicht will und ich solle einfach nur den Unterhalt zahlen und gut.
Egal was man macht es ist nicht recht!
So langsam fehlt mir da auch echt das Vertrauen und denke es ist wohl besser das gsr zu beantragen,  weil ich das Gefühl habe das es ein großer Fehler ist da gut gläubig drauf zu vertrauen.  🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2013 14:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Daddy-T,

bei einem spätpubertären "ich will das eben nicht" musst Du ggf. auch reagieren wie ein Erziehungsberechtigter eines Pubi's und sagen "dann passiert halt XYZ".

Denn auch der Pubi weiss: "Entweder ich räume mein Zimmer gleich auf oder irgendwann unter Druck - aber darum herumkommen werde ich nicht."

In Deinem Fall: "Entweder wir machen das einvernehmlich oder mit gerichtlicher Hilfe - aber bekommen werde ich es." Wobei Dir hier niemand sagen kann, ob am Ende die positiven Aspekte überwiegen - die Wichtigkeit des GSR wird in aller Regel ziemlich überschätzt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 15:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Also ich würde nicht auf das ABR verzichten.
Es ist der wichtigste Teil des GSR und ohne dieses ist das GSR wirklich nur noch eine Pelle ohne Wurst.

Ich würde eher versuchen, mich so zu einigen:

Ihr unterschreibt eine gemeinsame Erklärung, dass ihr beide das gemeinsame Sorgerecht anstrebt und spätestens bis zum (nach 14 Monaten) eine so lautende Erklärung  beim JA abgeben werdet.

Natürlich entfaltet auch das keine bindende aber doch eine gewisse Indizwirkung und wenn du glaubst ihr halbwegs trauen zu können, hält sie sich vielleicht dran.

Dann gibt es 3 Möglichkeiten:
A: Sie nimmt ab und es klappt.
B: Sie lehnt es sofort ab, dann klagst du sofort.
C: Sie nimmt an, hält sich dann aber nicht dran. Dann klagst du dann und hast schon mal ein schönes Stück Papier in der Hand, dass dir bestätigt, dass sie dich schon mal nicht für GSR-unwürdig hält.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 15:18
(@daddy-t)
Schon was gesagt Registriert

Als Papa is man ja echt total hilflos 🙁
Und wird wie ein fremder abgeschoben....
Als wäre es nicht schon schlimm genug das man so viel von seinem Kind verpasst...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2013 15:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Als Papa is man ja echt total hilflos 🙁

Falsche Einstellung ... Du schreibst hier im m.E. "besten Forum von die ganze Welt" ! Nix hilflos !

Obgleich ich einer Vereinbarung analog Beppo einiges Gute abgewinnen kann, würde ich zunächst nichts von Deiner Seite in Richtung KM machen, sondern schnellstmöglich das Jugendamt um Hilfe bitten.
Die können lediglich vermitteln, aber auch im Falle einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung ist es zunächst kein Fehler, denen mal Deine Situation zu schildern.
Ob´s hilft, kann hier keiner vorhersagen.

Eines sollte Dir klar sein:
Momentan scheint Ihr miteinander reden zu können. Da eine Verweigerung des GSR durch die Mutter unter solchen Umständen unmöglich ist, könnte das - nach GSR-Antrag Deinerseits und entsprechender Beratung durch die Helferindustrie - sehr schnell anders werden ...
... das soll keine Angst machen, sondern Dich lediglich darauf vorbereiten.

@Beppo:

Es ist der wichtigste Teil des GSR und ohne dieses ist das GSR wirklich nur noch eine Pelle ohne Wurst.

Das ist durchaus Ansichtssache. Meiner Meinung nach ist das lediglich der Teil des Sorgerechts, der am schnellsten wieder weg ist.
Das ABR ist in meinen Augen erst dann etwas wert, wenn ein Kind groß genug ist, selber mitzureden.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 15:46
(@bester-papa)
Registriert

Moin.
Sorry, dass ich mich einmische.
Ich halte nichts von der Idee von Beppo, noch 14 Monate mit dem GSR-Antrag zu warten. Die KM kann Dir, wenn sie denn will, bis dahin viele Steine in den Weg legen das GSR zu verhindern

Jetzt ist euer Kind 3 Wochen alt. Da ihr zur Zeit reden könnt, hat sie nichts in der Hand, das GSR zu verhindern. 

Ich würde auch nichts ausklammern.

Ich würde:
1. Schnellstmöglich mit der KM reden und ihr deutlich machen: Wenn sie nicht zustimmt, wirst Du es beantragen.  Gleichzeitig nimmst Du ihr die Ängste u sagst ihr, dass Du auch noch mal einen Termin beim JA machst, um ihr die Angst zu nehmen.

2. Lehnt sie ab, machst Du einen Termin beim JA und bittest um Vermittlung.

Und dann werden wir weiter sehen.

Die KM will Dir das GSR nicht geben. Das wird sie in 14 Monaten auch nicht. Also warum warten?

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 16:58
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich stelle gerne nochmal meine Frage (da auf diese von Daddy nicht eingeangen wurde). Habt ihr bereits Regelungen zum Umgang aufgestellt? Denn ansonsten wird sich Deine Stimmung bald noch weiter verschlechtern.

Das was Du da beschreibst klingt schon nach einer KM, die keinen Wert auf Deine Anwesenheit als Vater legt. Hier musst Du schon genau wissen, was Du möchtest und es der KM auch so mitteilen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 17:04
(@Brainstormer)

Moin,

Meiner Meinung nach ist das lediglich der Teil des Sorgerechts, der am schnellsten wieder weg ist.
Das ABR ist in meinen Augen erst dann etwas wert, wenn ein Kind groß genug ist, selber mitzureden.

Meiner Meinung nach ist das ABR vor allem dann wichtig, wenn es zu einer Trennungssituation kommt und Muddi das Kind nicht einfach mitnehmen darf.

die Wichtigkeit des GSR wird in aller Regel ziemlich überschätzt.

Selbst wenn die Möglichkeiten der Einflussnahme auch mit GSR gering sein mögen, so erspart es zumindest unwürdige Situationen und vereinfacht den Wechsel des Kindes in den Haushalt des anderen Elternteils (aus welchen Gründen auch immer).

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2013 17:08




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