Hi,
heute mal wieder der Beweis, dass in diesem Land am JA wohl einiges schief läuft. Der Gedanke, dass eine Mutter freiwillig das Sorgerecht mit dem Vater des Kindes teilt, muss so manchem Mitarbeiter absolut fremd sein.
Dass ich das für unser Kind möchte, dass dieser Schritt für unser Kind auch eine Absicherung ist, der kommt wohl keinem außer mir und meinem Lebensgefährten?
Folgende Situation, Frau ruft an will sich einen Termin geben lassen - sollte ja kein Problem sein, sind ja nur paar Unterschriften. Wir hätten beide Zeit, haben die Vaterschaftsanerkennung, haben einen Mutterpass in der Tasche, wollen es beide. Müssen also nur noch unterschreiben.
ABER: Termin frühestens Ende Mai, der Antrag wird der Mutter nochmal zugesant damit sie sich das reiflich überlegen kann. Mir wird bereits am Telefon gesagt, ich soll mir das gut überlegen...
Vor ein paar Wochen das gleiche Spiel, beim Unterschreiben der Vaterschaftsanerkennung kein Problem. Danach, als ich nachfrage, was ich tun muss, damit unser Kind den Nachnamen des Vaters erhält, wird mir von diesem Schritt dringend abgeraten. Weil, falls ich mich von ihm nochmal trenne, dann kann ich das ja nicht mehr rückgängig machen...
Wird mir als Mutter hier unterstellt, dass ich meine eigenen Entscheidungen nicht allein treffen kann? Abgesehen davon, dass wir für diese drei bürokratischen Kleinigkeiten relativ viel Aufwand haben, fühle ich mich hier massiv bevormundet. Offensichtlich glaubt kein Beamter in diesem Land, dass eine Mutter gut beraten ist, wenn sie unverheiratet das gemeinsame Sorgerecht möchte.
Kopfschüttelnde Grüße
Nadda und Inselreif (der sich über sowas nicht mehr ärgert)
Ach Nadda,
dein Inselreifer hat recht. Es vergeudet nur Energie sich darüber aufzuregen.
Du kannst auf 2 Weisen reagieren: Den MA in seine Schranken verweisen und ihn höflich bitten, das er auf derStelel das GSR zu beurkunden hat, da du im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte bist und ihr euch dazu entschieden habt gemeinsam für dieses Kind zu sorgen ohne zu heiraten. Wenn der MA dies nicht möchte, einfach sich den Namen seines Vorgeseten geben lassen und diesen hinzuziehen.
Die andere Möglichkeit ist ihn zu fragen, ob er sich die nächsten 10 Jahre kein neues Auto kaufen wird, nur weil die Möglichkeit besteht, das er innerhalb dieser 10 Jahre verstirbt. Guckt er dann etwas verwirrt kannst du ihm ja sagen, das dies, ebenso wie eine Scheidung oder Trennung ebenso wahrscheinlich ist.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Nadda,
ich kann Deine Erfahrungen bestätigen.
Meine Schwester und künftiger Ehemann hatten vor der Geburt des gemeinsames Kindes das gleiche Problem. Beim städt. Jugendamt in München ließ sich einfach kein Beurkundungstermin finden bzw. hätte man ganze 8 oder 9 Wochen warten müssen. Sachbearbeiter waren nicht erreichbar etc. Auch werden hier KM unehelicher Kinder vom Jugendamt mit Broschüren angeschrieben, die in tendeziöser Art und Weise das GSR als etwas vermeintlich negatives verklären.
Die beschriebenen m.E. skandlösen Zustände waren noch gegeben im letzten Sommer 2010. Ich weiss nicht, ob sich seit der Entscheidung des BVerfG hier irgendetwas geändert hat.
Auch haben bei uns Eltern Anspruch auf sog. Elternbriefe, dass sind vierteljährlich erscheindende Broschüren, die ausgerichtet am Kindesalter Tips und Ratschläge zur Erziehung, Gesundheit, etc. geben. Versand erfolgt automatisch an den sorgeberechtigten Elternteil. Da ich seit November 2010 dank dem BVerfG jetzt auch das GSR mitausübe, bekomme ich endlich auch die schöne Post, die sogar in mehreren Sprachen, auch auf türkisch erscheint.
Ich musste aber als Vater/Papa natürlich dort extra anfragen. Insgesamt muss sich bei uns noch viel ändern, m.E. v.a. bei den Verantwortlichen der einschlägigen Ämter.
Viele Grüsse
Hallo Nadda,
bei mir hat letztendlich das JA verhindert, dass ich die gemeinsame Sorge ausüben darf.
Ursprünglich wollten wir als Eltern mit der Unterschrift der Vaterschaftsanerkennung gleich die Unterschrift für das gSR verbinden.
Die nette Frau dort bremste den Vorgang jedoch nachdrücklich aus, " ... überlegen Sie sich das doch noch einmal gründlich".
Für mich - blauäugig, wie ich damals war - war die Unterschrift nur noch eine lästige Formsache, die ich (aus Unkenntnis und Nachlässigkeit) vor mich hinschob. Zu diesem Zeitpunkt hätte die KM nichts dagegen gehabt.
Nach der Trennung musste ich dann die Rache der Ex spüren - das gSR kam nun für sie überhaupt nicht mehr infrage.
Ich mache somit das JA zumindest mitschuldig an jahrelangem Streit und endlosen, sinnlosen Gesprächen mit einer blockierenden Mutter, die sich - dank der ausgeübten mütterorientierten Praxis der Jugendämter - keiner Schuld bewusst ist.
Die beschriebenen m.E. skandlösen Zustände waren noch gegeben im letzten Sommer 2010. Ich weiss nicht, ob sich seit der Entscheidung des BVerfG hier irgendetwas geändert hat.
Hallo,
August 2010, nach der Entscheidung des BVerfG :
Frau A. vom örtlichen JA übergab mir ein internes Hinweisblatt, welches im örtlichem JA erarbeitet wurde
und empfahl mir den Weg zum JA ins Rathaus, Abteilung Beistandsschaften.
Der Besuch dort war noch schlimmer als erwartet.
Die Mitarbeiterin dort versuchte mich abzuwimmeln mit den Worten „wo ist denn die Mutter; es gibt ja noch gar kein Gesetz; bei uns existieren keine Richtlinien, die Richtlinien des örtlichen JA haben nichts mit uns zu tun“ und widersprach dem Hinweisblatt, um mir anschließend - nach meinem beharrlichem Auftreten – mit versteinertem Gesicht genau den weiteren Weg erklärte, der den Richtlinien des örtlichen JA entsprach.
Ich habe nun also eine beurkundete (einseitige) Willenserklärung, die der KM zugestellt wurde.
Die Reaktion der KM darauf: Strafanzeige wegen sexuellem Missbrauch :knockout:
Servus Nadda!
Eine ähnliche Situation widerfuhr meiner (heutigen) Frau und mir anno 2006.
Damals waren wir noch nicht verheiratet, wollten aber Vaterschaftsanerkennung und GSR beim JA beurkunden lassen.
Die SB (Dipl.-Ing. Soz-Päd) wies ungefragt auf Risiken und Nebenwirkungen hin und wollte meine Frau dringend davon abraten, mit mir das SR zu teilen.
Wir standen wortlos auf und fragten nur nach der Zimmernummer der Amtsleiterin. Dort angekommen fragten wir nur, ob es denn im JA üblich sei, eindeutige Willensbekundungen werdender Eltern in Frage zu stellen und ungefragt derart "explosive" Beratung zu erteilen.
Die Amtsleiterin beurkundete daraufhin sichtlich peinlich und leicht angefressen mit hochrotem Kopf, was wir in der Urkunde haben wollten! 😉
Ich denke, man muss hie und da übereifrige, die Weisheit mit Schöpfkellen fressenden Menschen aller Art einfach wieder zurecht stutzen, um deren Befugnisgrenzen aufzuzeigen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Dipl.-Ing. Soz-Päd
Bist du da ganz sicher? 🙂
Bist du da ganz sicher? 🙂
Ned ganz, es kam ein Dipl. und eine Pädagogin vor... :rofl2: ... ist schon so lange her! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
persönlich regt mich das eigentlich wenig auf, ich weis ja was ich will und deshalb werde ich das auch sicher kriegen. Aber mir stellt sich einfach die Frage wieviele Frauen bei solchen Auskünften ihre Meinung nochmal ändern, vermutlich sind es einige.
Es ist einfach die falsche Methode damit umzugehen und offensichtlich ist diese falsche Herangehensweise bei Ämtern absolut üblich. Das finde ich schon sehr bedenklich.
Wir sind im Jahr 2011 angekommen aber in dieser Hinsicht hat sich noch nicht wirklich was getan. Es wäre wirklich besser wenn das gemeinsame Sorgerecht Standart wäre und man sich umgekehrt drum kümmern müsste wenn man es nicht will.
@Marco
sehr gute Idee, wenn wir das nächste Mal am JA vorbeifahren test ich das mal 😉
LG
Nadda
Es ist einfach die falsche Methode damit umzugehen und offensichtlich ist diese falsche Herangehensweise bei Ämtern absolut üblich
Auch in dt. Amtsstuben regiert der altbekannte Satz: "Das haben wir immer schon so gemacht"
Es ist die Trägheit der Bürokratie, gepaart mit vielen negativen Geschichten, die die Beamten tagtäglich zu hören bekommen, die diese Standardreaktion hervorruft.
Da braucht`s schon noch einige Zeit, bis da ein Umdenken erfolgreich stattgefunden hat.
Aber zum Glück lasst ihr Euch nicht von solchen Aussagen entmutigen :thumbup:
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi,
und hier der kleine Nachtrag zum unnötig komplizierten Beantragen 😉
Alle Unterlagen wurden dem Amt ja schon Ende April schriftlich zugesand, nur bisher habe ich nichts mehr gehört.
Als ich mir heute beim zuständigen Beamten einen Termin geben lassen wollte, war die erste Reaktion der Dame am Telefon: "Ach sie waren das die gemeinsames Sorgerecht eintragen lassen wollen."
Klang so als würde das nur alle heilige Zeiten mal passieren, zumindest war ihr diese Tatsache bekannt obwohl ich noch gar nicht gesagt habe warum ich den Termin möchte.....
Nach langem Suchen haben wir jetzt Ende Mai tatsächlich einen Termin und ich hoffe das es dann ganz einfach geht.
Klar kann ich als Mutter gemeinsames Sorgerecht eintragen lassen, aber vereinfacht wird es einem nicht. Wieso ist so etwas selbstverständliches nicht einfach auch ab Geburt prinzipiell rechtlich verankert? Vermutlich ist es gewollt das zigtausende Väter nichts zu melden haben.
LG
Nadda
Hi,
auch ich kann das ganze aus eigener Erfahrung bestätigen:
- es war schwer überhaupt einen Termin beim JA zu bekommen für das GSR
- als wir dann dort waren hat die Sachbearbeiterin nahezu ausschließlich mit meiner LG gesprochen, welche Risiken und Nachteile das GSR für sie hat und ihr offen davon abgeraten. Ich saß nebendran. -- bei dem Gespräch kam ca. 20 mal das Wort "Trennung" vor
- mir gegenüber hat die SBin dann weiß machen wollen, dass ich mit dem GSR kaum mehr Rechte habe als ohne
Ich war froh als ich wioeder draußen war!
Grüße
Lullaby
- mir gegenüber hat die SBin dann weiß machen wollen, dass ich mit dem GSR kaum mehr Rechte habe als ohne
Unglaublich, diese Frau gibt sogar - offensichtlich vorsätzlich - falsche Rechtsauskunft.
Für mich wäre der Beschwerdeweg zwingend bei solch manipulativen MA !
Ich war froh als ich wieder draußen war!
Aber Du traust Dich jetzt wohl dort gar nicht mehr hin, oder ?
Schreib doch wenigstens dem Amtsleiter eine Beschwerde darüber, dass Ihr als Eltern genötigt wurdet, von Eurer eindeutigen Willensbekundung abzuweichen und vor allem auch über die vorsätzlich falsche Rechtsauskunft.
Wenigstens im Namen aller Kinder, die von dieser SBin zukünftig um den zweiten Elternteil betrogen werden sollen ...
Hi,
wir haben unsere Urkund inzwischen, es war dann sehr einfach. Wobei der Urkundsbeamte absolut erstaunt darüber war, das wir beide sehr genau wussten, was wir hier tun.
Witzig waren noch die Formalitäten im Vorfeld. Die wollten doch tatsächlich eine Kopie meines Mutterpasses und waren dann noch verwundert, das ich ihnen die nicht geben wollte. Immerhin stehen da vertrauliche Dinge drin die keinen, vor allem keine Behörde, etwas angehen. Abgesehen davon stand ja auch alles wichtige bereits in der Vaterschaftsanerkennungsurkunde. Am Ende hat die Dame dann die Seite kopiert auf der nur der Geburtstermin steht, da steht aber nicht einmal mein Name, diese Seite könnte aus abslut jedem Mutterpass der Welt kopiert sein. Was das jetzt bringen soll weis ich wirklich nicht 😉
LG
Nadda
Die wollten doch tatsächlich eine Kopie meines Mutterpasses ...
Wahrscheinlich sollte Euch mit noch ein bisschen zusätzlicher unnötiger Bürokratie das gSR als etwas Negatives vermittelt werden.
Der Mutterpass ist dazu nicht notwendig.
Ich hätte mir dort erst einmal die entsprechende Verwaltungsvorschrift zeigen lassen :rofl2:
Hi diskurso,
allein der Hinweis darauf, dass ich aus datenschutztechnischen Gründen mit dieser sinnfreien Kopie nicht einverstanden bin, hat die Dame unendlich aus dem Konzept gebracht 😉
Das ich den Mutterpass nochmal vorlegen sollte, könnte ich ja akzeptieren, aber wieso hat auf diesen Behörden noch keiner kapiert, das man sich dafür besser eine Schwangerschaftsbestätigung vom Arzt geben lassen sollte?
Da steht dann immerhin der Name der Mutter, der Schwangerschaftsmonat und der vermutete Entbindungstermin drauf.
Nett finde ich ja auch, das ich den Geburtsort schon angeben muss. Woher soll ich denn heute wissen ob unser Baby sich an unsere Pläne hält? Da kann ich den Geburtsort doch planen soviel ich will, wenn was dazwischenkommt, kommts halt wo anders auf die Welt. Zumindest meine beiden Großen haben den geplanten Geburtsort definitiv nicht haben wollen.
Nun denn, es ist einfach erstaunlich wie sorglos mit privaten Daten dort umgegangen wird und wie wenig Gedanken man sich um den Sinn seiner Aktensammelei macht.
LG
nadda