Gemeinsames Sorgere...
 
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Gemeinsames Sorgerecht beantragt und die Folgen davon...

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(@taurug7)
Schon was gesagt Registriert

Falls Du in München wohnst, kann ich Dir eine prima Anwältin nennen, die hat das jedenfalls bei mir durchgeboxt...

Hallo bagger1975,

könntest du mir eventuell auch die Anschrift der Anwältin in München geben; bin selber in einer verzwickten Situation...

Danke im voraus,
Taurug

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 13:43
(@papa_2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe demnächst meine Verhandlung beim Amtsgericht wegen meinem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht für meinen Sohn und da habe ich ein ganz großes Anliegen:
Wie ich hörte, wurde schon in einigen Verfahren unverheirateten Vätern das hälftige Sorgerecht zugesprochen.
Ich wäre jedem hier sehr sehr dankbar, wenn er mir einen Beschluss oder ein Urteil zukommen lassen oder hier einstellen könnte.

Viele Grüsse
Papa2008

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2011 15:15
(@staengler)
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Servus,

und willkommen bei vatersein.de

Fang doch mal hier zu lesen an...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 15:19
(@papa_2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Michael,

danke für die schnelle Antwort, aber diesen Beschluss vom OLG Brandenburg hatte ich schon.
Hast du da zufällig noch etwas anderes eventuell auch von einem Amts-/Familiengericht?

LG Papa2008

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Themenstarter Geschrieben : 28.07.2011 15:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hast du da zufällig noch etwas anderes eventuell auch von einem Amts-/Familiengericht?

Und was soll das bringen? Die kleinen Amtsgerichte orientieren sich in ihrer Begründung an der Rechtssprechung ihres OLG's, sonst kann es leicht passieren, ihre Beschlüsse werden einkassiert und sie machen die Arbeit nochmal.
Und die OLG's beobachten sich gegenseitig ziemlich genau.

Da es derzeit keine allgemeine gesetzliche Regelung für die Übertragung des GSR auf den unehelichen Vater gibt, werden sich die Amtsgerichte noch etwas zurückhalten, das ist völlig verständlich. Da wird keines bei der gegenwärtigen politischen Lage zur GSR-Gesetzesregelung so schnell vorpreschen und sich 'ne Kopfnuß vom OLG einfangen wollen. Wenn so ein AG ein klein wenig mutig ist, wird es die Entscheidung seinem OLG zuschanzen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 16:54
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Beschlüsse der Amtsgerichte zu lesen bringt nicht viel. Ich stimme da oldie voll zu.
Einzig relevantes Urteil ist das des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.06.2010.

Ich habe hier einen Eindruck von meiner Verhandlung gegeben.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-21476-start-25.html , Antwort 26.

Bist Du anwaltlich vertreten? Oder machst Du das alleine? Für die Verhandlung
kann ich Dir nur den Tipp geben, den mir meine Anwältin gegeben hat: "Friß Kreide".
Sei locker und entspannt, sei immer freundlich, lächele, betone die positiven Seiten,
spiel Probleme herunter, leg Dir ein paar Bespiele zurecht, wo in der Vergangenheit
mal was gut zwischen Dir und der Ex geklappt hat, betone und demonstriere eine vernünftige
Kommunikation etc.

Leg Dir Antworten zurecht für Fragen wie: Warum wollen Sie überhaupt das Sorgerecht?
Ist es nicht für das Kind besser, wenn nur einer entscheiden kann? Sind Sie zu einer
Mediation bereit? Zwischen Ihnen herrscht doch tiefes Misstrauen sowie Zerstrittenheit,
wie wollen sie unter diesen Umständen das Sorgerecht ausüben?

Viel Glück und berichte mal.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 18:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich nochmal.
Aber es ist notwendig, GSR-Anträge zu stellen. Damit wird der gesellschaftliche Druck auf die Judikative und damit auf die Legislative erhöht. Es wird von unten eingefordert, eine Lösung zu finden. Sonst sitzen die Politiker es einfach aus - wie seit mindestens 2003, seit 8 Jahren.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 18:37
(@papa_2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Tips und Anregungen.

Ich bin anwaltlich vertreten, ebenso meine Ex.

Nachdem hier jemand vor kurzem geschrieben hat, dass er beim Familiengericht seinen Antrag auf GSR durchgebracht hat
und ich dies meinem Anwalt erzählt habe, wurde mir von ihm geraten auf so einen Beschluss zur fundamentalen Unterstützung
meines Antrags hinzuweisen (leider wurde der Beschluss hier nicht eingestellt).

Er meint, dass ich quasi der Pionier wäre, der voranprescht. Da GSR bei unehelichen Vätern aber leider
noch nicht die Regel ist, würden manche Richter sich durch solche Beschlüsse schon mal überzeugen lassen.
Gerade in meinem Fall, wo alle Voraussetzungen für ein GSR gegeben sind und selbst das Jugendamt dies so sieht.
Nur die Mutter ist prinzipiell dagegen trotz guter Kommunikation.

Die Richter am Amtsgericht scheinen da erstmal einen "Vorturner" haben zu müssen, der ihnen zeigt, wie es gemacht wird.
Man scheint hier eventuellen Konflikten aus dem Weg gehen zu wollen, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl.

Ich wäre euch immer noch für Verweise zu Beschlüssen und Urteilen sehr dankbar und hoffe auf eure Unterstützung.

LG Papa2008

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2011 12:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 13:43
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