Hallo,
mich würde interessieren, ob hier jemand seit der Karlsruher Entscheidung vom 03.08.2010 versucht hat,
dass gemeinsame Sorgerecht für sein unehelich geborenes Kind zu beantragen und welche Erfahrung er dabei gemacht hat.
Mein Sohn wird diesen Monat 3 Jahre alt, seine Mutter und ich haben uns vor über1 1/2 Jahren getrennt.
Als ich sie damals darum bat, mit mir beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, hat sie sich gesperrt.
Nach der Trennung hat sie mir den Umgang nur in ihrem Beisein erlauben wollen, was ich abgelehnt habe, weil ich meinem Sohn die Streitereien ersparen wollte.
Ich mußte mir das Umgangsrecht erst vorm Gericht erkämpfen und nun habe ich seit 1 1/2 Jahren regelmäßig Umgang, ohne dass sie dabei ist.
Ich habe direkt nach der Trennung den Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle gezahlt, den Betreuungsunterhalt und die Hausrataufteilung haben wir
über ein Mediationsverfahren erfolgreich geregelt. Den Verpflichtungen aus der Vereinbarung bin ich stets nachgekommen.
Nachdem die Mutter meinen Wunsch auf gemeinsames Sorgerecht nur belächelt hat, habe ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
(welches die Rechte von ledigen Vätern stärken sollte) sehr begrüßt.
Als ich die Mutter erneut um Gemeinsames Sorgerecht und eine konfliktfreie Lösung gebeten habe, hat sie dem widersprochen,
also habe ich einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht gestellt.
Das Gericht hat wiederum die Therapeuten von "Elternschaft und Trennung (läuft über Jugendamt)" beauftragt, ein Gespräch mit der Mutter und mir zu führen,
welches einer Entscheidungsfindung für´s Gericht dienen sollte.
Die Dame von E+T hat sich für ein gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen, weil dies zu einer gesunden Entwicklung unseres Sohnes beitragen würde,
außerdem meinte sie, dass die Mutter sich einer therapeutischen Behandlung unterziehen sollte, weil sie im Affekt steckengeblieben scheint und unverarbeitete
Dinge aus der Vergangenheit auf mich-den Vater projiziert und daher eine Abwehrhaltung hat. Das hat sie auch genauso an das Familiengericht geschrieben.
Die Mutter war total entsetzt und plädierte immer wieder darauf, dass wir nicht miteinander kommunizieren könnten.
Ich machte den Vorschlag, mich regelmäßig mind. 1x in der Woche telefonisch mit der Mutter über Belange unseres Sohnes auszutauschen.
Außerdem wäre ich bereit, weitere Termine beim Erziehungshilfeverein wahrzunehmen.
Die Mutter meint, das mache ich nur, um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen und wenn ich es hätte, würde ich alles abbrechen.
Im Anschluß schrieb sie zum 2. Mal einen umfangreichen Brief an den Richter persönlich, in dem sie betonte, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht dem Kindeswohl diene,
weil wir nicht kommunizieren könnten, außerdem hat sie noch zig fadenscheinige Gründe aufgeführt, die ihrer Meinung nach dagegen sprechen.
Die Mutter hat die Therapeutin von E+T in ihrem Brief direkt angegriffen, indem sie behauptete, sie wäre nicht neutral gewesen und hätte sich von mir "einlullen" lassen.
Am Ende hat sie alles aus dem Bericht von E+T verdreht und anders dargestellt.
Kurz vorm bevorstehenden Gerichtstermin forderte die Mutter mich auf, mit ihr zu einem Gruppengespräch zu einer Kinderpsychologin zu gehen.
Sie war mit unserem Sohn dort, weil er sich angeblich immer so "merkwürdig" verhält, nachdem er am Wochenende länger bei mir war (von 9h bis 16h).
Ich wurde von der Mutter und auch von der Psychologin (die auch von dem bevorstehenden Gerichtstermin wusste) gedrängt, einen Termin VOR der Verhandlung wahrzunehmen,
ich wollte aber erst danach, weil ich eine Schikane vermutete.
So hatte ich die Wahl: Entweder ich gehe nicht VOR der Verhandlung hin, dann kann die Mutter behaupten, mir wäre es egal, wie es meinem Sohn geht,
oder ich gehe hin und hoffe, dass nicht alles was ich sage später gegen mich verwendet und wieder mal ganz anders dargestellt wird. - Ich entschied mich dafür, hinzugehen.-
Die Psychologin war der Meinung, dass eine Therapie bei unseren Sohn nicht indiziert ist, worauf die Mutter fragte, ob es dann an uns - den Eltern - liegen könnte,
dass er sich immer so merkwürdig verhält.
Das war natürlich die übrig gebliebene Option und die Psychologin meinte, das könne schon sein.
Ich habe mich an unsere Vereinbarung gehalten und 1x wöchentlich mit der Mutter telefoniert (zusätzlich zu den kurzen Gesprächen, die wir beim Umgang -Abholung und Bringen- hatten).
Wir haben uns stets 1/2 bis 3/4 Std. über Neuigkeiten unseres Sohnes ausgetauscht, diese Gespräche verliefen durchweg positiv und ohne Streitereien.
Einen Tag vor dem Gerichtstermin war das jedoch anders: Die Mutter wollte mit mir über meine gewünschte Ausweitung des Umgangsrechts sprechen und machte den Vorschlag, dass ich
unseren Sohn zukünftig alle 14 Tage am Wochenende mit Übernachtung haben könne, jedoch wolle sie, dass ich auf den einen Tag in der Woche nach der Arbeit 1 1/2 Std. verzichte.
Damit war ich nicht einverstanden, weil ich meinen Sohn nicht nur alle 14 Tage sehen wollte und ich weiß, dass es für so ein Kleinkind auch nicht gut wäre.
So kam sie zu der Auffassung, dass wir uns nicht einig werden, wenn es um wichtige Belange und Entscheidungen ginge und lediglich "belanglose" Austauschgespräche gut funktionierten,
was sie dann auch später dem Gericht so erzählte.
Gerichtstermin vor 3 Monaten:
Die Dame von E+T, die Mutter und ich waren dort und kurz vor Verhandlungsbeginn kam noch eine Anwältin (für mich überraschend), die die Mutter vertreten hat.
Die Anwältin schob uns im Verhandlungszimmer ein Schreiben zu, welches ich mir in dem Moment nicht näher anschaute, weil es gleich zur Sache ging.
Das Schreiben hat die Anwältin erst 2 Tage vorm Verhandlungstermin an das Gericht gefaxt: Darin stand neben dem Hinweis, dass sie die Mutter vertritt, auch dass wir - die Eltern -
nicht im Stande sind, gemeinsam wichtige Entscheidungen ums Kind zu treffen und dass ich in der Vergangenheit die Erziehungshilfe abgebrochen habe.
So nach dem Motto "was zuletzt an den Richter geschrieben wird, brennt sich am besten ein".
Weil ich dieses "untergeschobene" Schreiben - ich bezweifle mal, dass das rechtmäßig okay war - erst zu Hause gelesen habe, konnte ich dazu bei der Verhandlung auch keine Stellung nehmen.
Ich habe extra keinen Anwalt hinzugezogen, weil ich der Meinung war, dass wir auch so eine Lösung finden, so fällt man dann auf den Bauch...
Der Richter hat mich gleich zu Beginn der Verhandlung direkt angesprochen: Es gäbe zwar seit neuestem diese neue Übergangslösung, wonach der Vater eines unehelichen Kindes das gemeinsame Sorgerecht beantragen könnte, das bedeutet aber nicht unbedingt, dass er dem Antrag entsprechen muss, wenn zu erwarten ist, dass es nicht dem Kindeswohl dient und ob mir das klar wäre.
Vor kurzem hätte man beim Familiengericht noch nicht einmal wegen so etwas verhandeln können, meinte er.
Die Dame von E+T hat sich weitestgehend zurück gehalten, aber dafür hat die Anwältin der Mutter Kommentare wie "soviel ändert sich doch beim gemeinsamen Sorgercht nicht und man müßte doch erstmal eine Basis schaffen" von sich gegeben.
Die Mutter hat nochmal den letzten Kommentar von der Kinderpsychologin eingeworfen, dass wir als Eltern an uns arbeiten müßten.
Der Richter kam dann zu dem Entschluss, dass er es nicht für förderlich hält, wenn er jetzt etwas festlegt, weil das wieder zur Zerrüttung führen könne.
Vielmehr sollten wir uns wieder an den Erziehungshilfeverein wenden und Beratungsgespräche wahrnehmen.
Ich mache deutlich, dass die Mutter meiner Meinung nach grundsätzlich kein Interesse daran hat, mit mir das Sorgerecht zu teilen, weil sie es schlicht nicht einsieht und nur Nachteile befürchtet,
obwohl ich immer wieder deutlich mache, dass es mir ausschließlich um das Wohl meines Sohnes geht und nicht darum, ihr eins auszuwischen oder grundsätzlich dagegen zu halten.
Ich möchte eine Perspektive haben, bis wann eine Entscheidung gefällt wird.
Der Richter vereinbart mit uns, dass wir erstmal 1/4 Jahr zur Erziehungshilfe gehen und dann sollen wir uns bei ihm melden oder er meldet sich bei uns.
Er möchte möglichst, dass wir uns selbst einigen und das nicht auf seine Anordnung geschieht.
Ich war anschließend furchtbar enttäuscht.
Da bemüht man sich um sein Kind, muß wegen Umgang klagen, bezahlt alle Forderungen, versucht eine tragfähige Kommunikation zur Mutter aufzubauen und erhält sogar noch die Zustimmung von geschulten Therapeuten, die es ebenso sehen, wie ich und das dem Gericht deutlich dokumentieren und doch komme ich nicht zu meinem Recht.
Die Therapeutin vertritt meine Auffassung, dass die Mutter das Sorgerecht aus Prinzip einfach nicht mit mir teilen will und dass sich daran wohl auch durch die Erziehungshilfe nichts ändert.
Für mich stellt die neue Entscheidung so dar:
Früher hat die Mutter einfach "Nein" zum gemeinsamen Sorgerecht gesagt, heute sagt sie "die Kommunikation ist nicht gut".
Das Ergebnis ist anscheinend das Gleiche für die Gerichte. Von wegen "väterliche Rechte werden gestärkt."
Wir waren nun einige Male beim Erziehungshilfeverein und haben uns über Umgang und Kommunikation unterhalten.
Da das 1/4 Jahr nun bald rum ist, wollte ich beim gestrigen Gespräch wissen, wie es nun bei der Mutter mit dem Gemeinsamen Sorgerecht aussieht.
Wir hatten die letzten 3 Monate besagte Austauschgespräche immer noch über 1/2 - 3/4 Std telefonisch, durchweg positiv.
Jetzt, wo ich aber wieder auf den Punkt komme, fängt die Mutter schon wieder an, alles schlecht zu reden...
auf einmal fühlt sie sich nach einer 3/4 Std. von mir abgewürgt, dann könnten wir uns angeblich immer noch nicht über wichtige Belange unseres Sohnes einigen.
Ihr einziges Beispiel war, dass ich unseren Sohn in meinem Urlaub einmal gerne (außerhalb meiner Umgangszeit) vom Kindergarten abholen wollte, sie aber - bereits zum 2. Mal - dagegen war und ich wissen wollte warum. Ich würde auch gerne wissen, mit welchen Kindern mein Sohn spielt, wenn er mir berichtet, ich möchte integriert sein, um mich auch besser auf meinen Sohn einstellen zu können. Für sie ist es natürlich leicht, alles zu blocken und es dann auch noch so darzustellen, dass wir uns nicht einigen können.
Das nächste Ding: Am letzten Umgangswochenende hatte mein Sohn Bauchweh und laut geschrien, ich habe seinen Bauch massiert und als es nicht besser wurde, habe ich die Mutter angerufen, um zu fragen, ob sie einen Tip hat, was man machen könnte. Sie meinte auch Bauch massieren und wenn es nicht besser wird, müßte man mal sehen, ob ich ihn zu ihr bringe und evtl. Krankenhaus. Ich sage, dass ich es erst nochmal versuche und mich dann nochmal bei ihr melde. Nach weiteren massieren und einer Wärmflasche für den Bauch ist er dann auch bald eingeschlafen. ich wollte sie gerade anrufen, da ging auch schon das Telefon. Ich berichte ihr, dass alles wieder gut ist und alles scheint okay.
Nun behauptet sie beim Erziehungshilfeverein, wir hätten vereinbart, dass ich unseren Sohn zu ihr bringe, außerdem hätte sie 1 Std. auf meinen Anruf gewartet.
Ich hielt es für wichtiger, meinen Sohn erstmal wieder zu beruhigen und dafür zu sorgen, dass es ihm besser geht, da konnte ich nicht nebenbei noch telefonieren.
Der Berater fragt sie, wo sie die Chance eines gemeinsamen Sorgerechts bei einer Skala von 1-10 sieht und sie sagt "ziemlich weit unten, so bei 3", das hänge ja auch von dem Vater ab.
Der Berater erklärt mir, dass es mir frei steht, die Sache einvernehmlich dort zu regeln, wobei von der Mutter zugesagte Erklärungen für ein gemeinsames Sorgerecht nicht bindend sein müssen.
Ich könnte natürlich auch die Sache beim Gericht fortsetzen bis hin zum Oberlandesgericht.
Ich mache deutlich, dass ich an einer gütlichen Lösung festhalte, aber das Gefühl habe hingehalten zu werden und untter dem Strich wahrscheinlich nichts dabei rauskommt.
Die Mutter reagiert offensichtlich nur auf Anordnungen vom Gericht, so war es damals schon, als sie mir den alleinigen Umgang verweigerte. Sie will es so und so hat es zu sein.
Leider sieht es wohl wieder so aus, dass es wieder als Zugeständnis für keine mögliche gemeinsame Einigung gewertet wird, wenn ich mich nun nach 1/4 Jahr Erziehungshilfe wieder
an das Gericht wende und darum bitte, es doch durch einen Beschluß klären zu lassen.
Ich fürchte, das Ergebnis wird dasselbe sein, wie bei der 1. Verhandlung und ich erhalte nicht das geteilte Sorgerecht.
Bin doch sehr entsetzt, dass die Mutter mir willkürlich duiese Teilhabe versagt und die deutsche Justiz ihr immer noch Recht gibt.
Nachdem ich meine Situation nun ausführlich geschildert habe, hoffe ich auf einen regen Erfahrungsaustausch und bitte um Hilfestellung.
Hallo Papa2008,
schau einmal in das Sorgrechtsforum.
Es haben schon einige gemacht! ich hab´s bekommen und bin darüber sehr glücklich!
Auch bei mir gab`s die Masche mit der angeblich fehlenden Kommunikation und Einigungsfähigkeit, zumal tatsächlich KM gebockt hat!
Nur liefe aber die eintweilige Anordnung des BVerfG ad absurdum, wenn ein Elternteil mit der bloßen Behauptung und grundlosen Befürchtung, man könne sich nicht einigen, das gemeinsame Sorgerecht blockieren könnte! Da muss sie schon einmal ein Beispiel benennen und beweisen! Meistens verkennen die Leute die Bedeutung des GSR. Es geht nur um die "großen Entscheidungen". Alltagssachen werden hiervon nicht berührt!
Und ich gehe davon aus, weil Dein Kind ja noch klein ist, dass es noch keine große Entscheidung gab!
Ich würde mich auf weieteres Palaver mit KM nicht weiter einlassen. Die spielt auf Zeit. Nimm so wie ich anwaltliche Hilfe in Anspruch! a ist bei den gesetzlichen Gebühren auch nicht so teuer. Der Richter ist ein fauler Typ und drückt sich um eine Entscheidung.
Falls Du in München wohnst, kann ich Dir eine prima Anwältin nennen, die hat das jedenfalls bei mir durchgeboxt...
Vg Michi
Hallo Papa2008,
vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht. Da ich gerade selbst dabei bin,
einen Antrag zu stellen sind Deine Erfahrungen sehr wertvoll für mich. Es
tut mir sehr Leid, wie es bisher gelaufen ist, und kann mit eigener Erfahrung
hier nicht helfen.
Ich teile allerdings die Einschätzung von bagger1975 (...Die spielt auf Zeit...),
und kenne Ähnliches aus zahlreichen Umgangprozessen.
Du hast den Fehler gemacht, alles richtig machen zu wollen, damit keiner Dir etwas
vorwerfen kann und bist in die Fänge der Helfer- und Vermittlungsmafia geraten.
Eine Entscheidung ist damit in weite Entfernung gerückt.
Du sollest auf eine gerichtliche Entscheidung drängen. Bei Ablehnung dann vors OLG.
LG,
Mux
Hallo Papa 2008,
die Situation ist mir bekannt. Die Ex meines Freundes ist genauso. Leider kann ich dir nur sagen, dass man da nicht so viel dagegen machen kann. Immer wieder die gleiche Sch... :gunman:
HI
Genau die Spielchen kenne ich auch und die Exen kommen damit gut durch. Also GS nur wenn die Kommunikation stimmt sonst dient es nicht den Kindswohl. Ganz ehrlich das ist gequirlte Sch….,die vom Staat auch noch gewollt und gefördert wird. Richtig wäre es das Elternteil das nicht kommunizieren kann und will dem wird das Sorgerecht entzogen und nur so wird ein Schuh draus. Bis dahin ist es noch ein sehr weiter Weg den wir nicht mehr erleben werden in Deutschland. :knockout: :gunman:
OSR
Hi
Ich hatte zwar immer das GSR aber Ex wollte es mir entziehen.Ist nicht ganz das selbe wie das GSR einzuklagen, die vorgehensweise ist aber gleich.
Gründe für den SG Entzug waren wie hier auch fehlende Kommunikation, Kooperation und die räumliche Distanz zu den Kindern(geschaffen von Mutti).
Wie üblich wurde viel über die Anwälte hin und her geschrieben bis es zur 1.mündlichen Verhandlung kam.
In dieser Verhandlung zeigte sich, das der Richter wohl aus Faulheit oder Lustlosigkeit dem Antrag meiner Ex zustimmen würde.
Mein Anwalt liess die Verhandlung unterbrechen und sagte zu mir, das wir jetzt Schadensbegrenzung betreiben müssten und dem Antrag zustimmen sollten, da der Richter wohl gegen das GSR entscheiden würde.
Ich bat meinen Anwalt ab da zwar die schriftlichen Dinge zu übernehmen, aber bei den mündlichen Verhandlungen wollte ich ihn nicht mehr dabei haben.
Ab da drehte ich den Spiess um und klagte auf alleiniges SG wegen fehlender Kommunikation auf Seiten der KM und zweifelte die Erziehungsfähigkeit an.
Was folgte waren Gutachten, einsetzen von Verfahrenspfleger für die Kinder und für mich begann der Spiessrutenlauf, aber egal.
In einem 32 Seiten langem GA stand, das bei Entzug des SG beim Vater mit Sicherheit er von KM ganz aus dem Leben der Kinder gedrängt werde und das nicht dem Kindeswohl diene, besser wäre es dem Vater das alleinige SG zu übertragen.
Jetzt hatte ich den Richter da wo ich ihn haben wollte.Über den Antrag der Mutter wurde zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nachgedacht, sondern nur, was dem Kindeswohl dient und das war eindeutig.Er konnte dem Antrag der KM nicht mehr Recht geben und fing an einen Vergleich anzustreben.
In dieser mündlichen Verhandlung stimmte ich zu alles so zu belassen wie es war, denn der Richter sagte, er könne die Kinder nicht aus dem gewohntem Umfeld herausreissen.
Das ganze hat über ein Jahr gedauert, viele Kilometer lang und ganz viele graue Haare.
Ich hatte es aber geschafft und KM wird nie wieder versuchen mir das SG zu entziehen.
Bei dieser ganzen GSR Geschichte bin ich mittlerweile der Auffassung, wenn dir einer ins Auge piekst, dann piekse zurück.
Gruss Wedi
Moin,
trotz positiver BU-Berichte und positiven(!) empfehlenden(!) unbegleiteten(!) Umgangs Psychosachverständigengutachten(!) hat mich das Gericht meines Vertrauens (*Kotz*) vom Umgang ausgeschlossen...nun warte ich auf die Entscheidung beim OLG.
Und nächste Woche habe ich meine GSR Verhandlung. Meine Chancen stehen auf unter minus Null. 🙂
Aber verlieren kann ihc ja nun nix mehr. Meine Ex macht seit Jahren auf Totalboykott und Null-Kommunikation. Die an mich erhobenen Vorwürfe würden Bücher füllen.
Gründe für den SG Entzug waren wie hier auch fehlende Kommunikation, Kooperation und die räumliche Distanz zu den Kindern(geschaffen von Mutti).
Genau das gleiche wird mir auch in meiner Sache vermutlich das GSR Genick brechen. Egal welche Eltern.Mediationen ich anbot die letzten Jahre, egal, was ich alles dafür getan habe ein friedliches miteinander zu finden: Mutti sagt sie hat Angst, ich bin ein schlimer Mann, kein GSR, kein Umgang, aus die Maus.
Aber, zu verlieren habe ich ja nix, sehe ich das mit der "Nichtkommunikation beider Eltern" schlichtweg nicht mehr ein. Soll heißen, ich akzeptiere es einfach nicht (mehr), dass allein DAS immerzu der Grund sein soll, dass Papa alles verboten wird.
So finde ich diese Idee sinnvoll, und werde es vermutlich auch so in meiner Verhandlung tun:
Ab da drehte ich den Spiess um und klagte auf alleiniges SG wegen fehlender Kommunikation auf Seiten der KM und zweifelte die Erziehungsfähigkeit an.
Meine Frage @wedi
Hast Du das noch in der Verhandlung gemacht? Oder später in einem Schriftsatz? Ist erst mal ein Beschluss da, kann ich ja nur zum OLG gehen. Oder dann dort das ASR beantragen? Hast Du ne Idee?
Bei dieser ganzen GSR Geschichte bin ich mittlerweile der Auffassung, wenn dir einer ins Auge piekst, dann piekse zurück.
Exakt. Sonst wird sich nie etwas ändern.
Gruß
Ariba
Hi
Hast Du das noch in der Verhandlung gemacht? Oder später in einem Schriftsatz?
Ich habe das während der 1.Verhandlung nach der Unterbrechung erst mündlich beantragt und am darauf folgenden Tag schriftlich über den Anwalt.
Bei mir war es der letzte Strohalm, sonst hätte ich das SG verloren.Mein Anwalt hat mir damals abgeraten, ich habe es trotzdem gemacht.
Den Gang zum OLG solltest du nicht abwarten, sondern wenn du schon deine Chancen auf unter minus null siehst, solltest du jetzt zurückschiessen.
Meine Meinung, ....vieleicht gewagt, aber viel hilft viel.
Gruss Wedi
Mangelnde Kommunikation (seitens der KM) war über viele Jahre das Standardargument, Vätern das SR zu entziehen. Inzwischen ändert sich das. Siehe z.B. hier. Es kann nicht dem Kindswohl förderlich sein (und das ist nun mal per Gesetz die zwingende Voraussetzung einer SR-Einschränkung) wenn ein Elternteil die Kommunikation und Kooperationv erweigert und dafür mit dem ASR 'belohnt' wird. Die allein den Mütterinteressen hörigen Einflüsterer der Trennungs- Und Scheidungsindustrie - Anwälte, JA-Tanten, LFrauenhäuser etc. sehen das natürlich anders. Es ist daher extrem wichtig, stets die eigene Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft zu betonen und dokumentieren, gemeinsam mit der Bindungstoleranz. Und in möglichst jedem Fall, bei dem diese schäbige Argumentation vom erstinstanzlichen Gericht durchgewunken wird, Beschwerde/Revision einlegen.
/elwu
Es ist daher extrem wichtig, stets die eigene Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft zu betonen und dokumentieren
/elwu
Ganz genau!!!
Und Papa2008:
Die "Nagelprobe" für eine "große Entscheidung" gab es bei Euch wohl bislang noch nicht, deshalb darf man Dir auch nicht von vorn herein und ohne Grund mangelnde Kooperationsbereitschaft bzw. Kommunikationsfähigkeit unterstellen bzw. ohne Anknüpfungstatsachen die bloße Befürchtung anführen, die Elternteile könnten sich über Belange des Kindes nicht einigen!
Und wenn vom KM, was auch gerne gemacht wird, angeblich verschiedene Erziehungsstile und Lebenseinstellungen angeführt werden, so ist das schlicht egal und eine Bereicherung für jedes Kind!
Viel Erfolg und Vg Michi
Hi
Mangelnde Kommunikation (seitens der KM) war über viele Jahre das Standardargument, Vätern das SR zu entziehen.
Ist es immer noch
Inzwischen ändert sich das. Siehe z.B. hier.
Mein Sorgerechtsprozess war 2004-2005, also zwei Jahre nach dem Beschluss des OLG's, indem es auch heisst:
Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob hierdurch kindliche Belange berührt werden
Und genau das prüfen die Richter wenn das GSR strittig ist.Auf welcher Seite die Kommunikation oder Kooperation fehlt ist irrelevant, denn ist sie nicht da, ist es besser das SG dem zu überlassen wo das Kind lebt.Bei fehlender Kommunikation das GSR auszuüben trifft in jedem Fall kindliche Belange.
Dieser Beschluss von 2002 sagt nichts anderes aus.
Es ist daher extrem wichtig, stets die eigene Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft zu betonen und dokumentieren, gemeinsam mit der Bindungstoleranz.
Das sehe ich auch so
Gruss Wedi
Moin,
Es ist daher extrem wichtig, stets die eigene Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft zu betonen und dokumentieren, gemeinsam mit der Bindungstoleranz.
Dies lese ich immer wieder. Und ist auch zweifelsohne so. Nur sollte man nicht vergessen, dass dies (nämlich der Versuch, dieses zu beweisen) den TO in die Lage gebracht hat, in der
er jetzt ist. Nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht ist das GSR zu erteilen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht (nicht fördert, steigert oder sonstwas). Mit der Vorgabe
diese Schwelle nicht zu hoch anzusetzen.
Heißt in meinen Augen, ist durch die Vergabe des GSR nicht das Kindeswohl gefährdet, ist dieses zu erteilen.
Ich habe auch in meinem GSR-Antrag meine verschiedenen Umgangsurteile explizit erwähnt. Ich musste immer per Gericht einschreiten,
um den Umgang zu sichern. Dieser "Streit" um das Umgangsrecht schadet nicht dem Kindwohl, es nützt ihm. Denn hätte die KM
ähnlich wie die anderen Belange des Kindes allein zu entscheiden, würde heute mein Sohn keinen Vater kennen. Durch die Teilung
der Machtverhältnisse wurden hier also Kompromisse gefunden, die zuträglich für das Kindeswohl sind - völlig unabhängig von den
Streitigkeiten. Allerdings hat keiner von uns das Kind in die Streitigkeiten involviert - was nicht immer gegeben ist.
Mit Sicherheit wird meine Ex auch mit Streitigkeiten, fehlender Kommunikation etc. kommen. Habe keine Lust, mich überhaupt darauf einzulassen.
LG,
Mux
Edit: einige Fehler entfernt
Servus Mux,
Heißt in meinen Augen, ist durch die Vergabe des GSR nicht das Kindeswohl gefährdet, ist dieses zu erteilen.
genau!
und mein vorangegangener Hinweis
"die eintweilige Anordnung des BVerfG liefe ad absurdum, wenn ein Elternteil mit der bloßen Behauptung und grundlosen Befürchtung, man könne sich nicht einigen, das gemeinsame Sorgerecht blockieren könnte!"
gilt natürlich auch!
Es wird lediglich ein "Normalzustand" hergestellt! Und um diesen zu verweigern, müssen m.E. schon triftige Gründe angeführt und bewiesen werden, warum die GS nicht dem Kindeswohl entspricht
Viel Erfolg Michi
Moin,
und Danke an @wedi für Deine Antwort.
Ich habe das während der 1.Verhandlung nach der Unterbrechung erst mündlich beantragt und am darauf folgenden Tag schriftlich über den Anwalt.
Ich denke, so werde ich es etwaig auch machen. Unterbrechen wenn alles schief läuft, dann erst mündlich, einen Tag später dann schriftlich die Alleinsorge beantragen.
Den Gang zum OLG solltest du nicht abwarten, sondern wenn du schon deine Chancen auf unter minus null siehst, solltest du jetzt zurückschiessen.
Im Umgangsverfahren bin ich schon beim OLG(weil Umgangsausschluss durch mein A*-Gericht). Meine Chancen sind - und wer mein Fall kennt sieht es sicherlich ähnlich - deshalb auf minus Null, weil die selbige Richterin mich vor kurzem vom Umgang ausgeschlossen hat(für "zunächst ein Jahr"). Dies im übrigen trotz positiven Gutachten, 12 Monate BU(ebenfalls positiv) und JA und Co sprechen sich alle für unbegl. Umgang aus. Nur die Richterin sagt zu allen NEIN und glaubt nur und zu 100% der Mutter. :knockout:
Die Richterin mag mich nicht besonders, ich weiß noch ned mal warum. Nun werde ich wie beschrieben beim GSR Termin wohl handeln, klappt das alles nicht, dann ebenfalls ab zum OLG(die kennen mich da etwaig dann schon bereits :wink:).
Mangelnde Kommunikation (seitens der KM) war über viele Jahre das Standardargument, Vätern das SR zu entziehen.
Hoffen wir nicht mehr allzu laaaaaange.
Es ist daher extrem wichtig, stets die eigene Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft zu betonen und dokumentieren, gemeinsam mit der Bindungstoleranz.
Das habe ich in zahlreichen Schriftsätzen, immerzu mündlich in den Verhandlungen, bei JA und Co. getan. Ebenfalls in zig Fällen außergerichtlich und auch über den Anwalt. Die Mutter antwortete darauf nie. Dem Gericht war es immerzu(!!!) nur egal, es hieß "die Eltern können und wollen nicht miteinander kommunizieren". :knockout: Das dies ausschließlich(!!!) nur von Seiten der Mutter so gehandhabt wird juckt niemanden. Mama sagt einfach NÖ oder einfach NIX und aus die Maus.
Und in möglichst jedem Fall, bei dem diese schäbige Argumentation vom erstinstanzlichen Gericht durchgewunken wird, Beschwerde/Revision einlegen.
Zumindest ich werde dies in jedem Falle tun.
Es wird lediglich ein "Normalzustand" hergestellt! Und um diesen zu verweigern, müssen m.E. schon triftige Gründe angeführt und bewiesen werden, warum die GS nicht dem Kindeswohl entspricht
Eigentlich...ich werde sagen, dass das GSR (spätestens jetzt) verfassungsrechtliche Normalität ist. Wenn Mutter nicht sprechen kann oder will, braucht sie wohl einen Betreuer, Vormund oder eine gute Therapie. Solange kann unser Kind dann bei und mit mir wohnen und leben. 😉
"Triftige Gründe" waren bei meiner KM immer "NÖ". Dem Gericht war das bisher offenbar "triftig" genug. :thumbdown:
Gruß
Ariba
@Bagger1975:
Da ich ich im Rhein/Main Gebiet lebe, kann ich leider Deine erfolgreiche Anwältin aus München schlecht in Anspruch nehmen. Aber vielleicht könntest Du trotzdem die wichtigsten Argumentationspunkte Deiner Anwältin nennen, da auch ich vorhabe, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Würde hier vielleicht allen helfen.
Liebe Grüsse
Bester Papa
Hallo Bester Papa,
ich habe Deep meinen Antrag geschickt!
Insgesamt hat bei mir die KM immer nur "Nein" gesagt, ohne dies je zu begründen! Sie wollte unbedingt alleinerziehend sein! Umgang hatte ich von Anfang an (musste ich zwar einfordern, ging aber ohne Gericht). Die Umgangsregelungen (am Alter meiner Tochter ausgerichtet) haben wir anfänglich in der Mediation "erarbeitet".
Insofern haben der KM dann ihre grundlosen und falschen Behauptungen vor Gericht, es fehle angeblich an der Kommunikation bzw. gebe vermeintlich Streit, nichts geholfen, zumal es ja bislang keine Nagelprobe für eine Sorgerechtsentscheidung (Arzt, Schule, o.ä.) gab. Meine Kleine ist mittlerweile 4! Und vor meinem Antrag hatte ich die KM in einem sehr freundlichen und persönlichen Schreiben gebeten, die Sache nach 4 Jahren jetzt endlich einmal zu bewerkstelligen.
Bei der Antragsbegründung war dann Argumentationsschwerpunkt insb.:
"die eintweilige Anordnung des BVerfG liefe ad absurdum, wenn ein Elternteil mit der bloßen Behauptung und grundlosen Befürchtung, man könne sich nicht einigen, das gemeinsame Sorgerecht blockieren könnte!"
Wie @elwu und @mux ja schon teilweise geschrieben haben: Nach der neuen Rechtsprechung kann man durchaus den Standpunkt vertreten, dass das GSR die Regel und den Normalzustand darstellt (wie bei verheirateten Getrennten). Und deswegen müssen für eine Zurückweisung des Antrags schon einmal richtige und triftige Gründe vorgetragen und bewiesen werden!
Daneben bestand bei mir ja mein regelmäßiger Umgang und war ich mit meiner Kleinen schon 2x in Italien im Urlaub und zahle überobligatorisch Unterhalt! Auch Erziehungsgeeignetheit ist uneingeschränkt gegeben!
Insgesamt sollte der Antrag alles positiv zeichnen und auch Hiebe gegen die Gegenseite möglichst unterlassen! Die Gemeinsamkeiten im Sinne des KIndes sind zu betonen! Und wenn die Gegenseite die Befürchtungen mit den angeblich unterschiedlichen Weltanschauungen bzw. Erziehungstilen bringt, darauf verweisen, dass das für jedes Kind nur eine Bereicherung sein kann!
Ich hoffe vorstehendes hilft Dir weiter!
Vg Michi
Hallo Bagger1975,
danke für die Antwort. Ich denke bei mir wird es darauf hinauslaufen, dass die KM als Grund angibt, dass ich die gemeinsame Tochter sonntags nicht rechtzeitig zurückbringe. Dabei war sie oft einverstanden, dass ich auch mal später komme. Nur will sie davon jetzt nichts wissen. Aber eigentlich haben wir uns mittlerweile auf den Rückgabezeitpunt geeinigt. Auch habe ich sie 1x sonntags nicht zurückgebracht, weil sie mir sagte, sie sei Sonnatgabend nicht zu Hause, nur das Kindermädchen. Daraufhin habe ich mich entschlossen, die Kleine erst am Montag zurückzubringen. Se stand dann allerdings am Montagmorgen schon bei mir auf der Matte. Und das sollen nun Gründe sein, warum man mir das gemeinsame Sorgerecht nicht geben will?
Ich muss dazu sagen, dass ich die Kleine 14-16 Wochen im Jahr bei mir habe plus jedes 2. Wochenenende. Da habe ich die Kleine immer wie vereinbart zurückgebracht.
Ich hätte da ganz andere Grüne: Ständiger Umzug. Die KM ist jetzt schon wieder umgezogen. Die Kleine, fast 5, geht nun schon wieder nicht in den Kindergarten. Bisher war sie lediglich von Aug-Dez 2010 im Kindergarten. Das war alles. Und nun schon wieder eine neue Umgebung, ein neuer Kindergarten noch nicht in Sicht. Kinder werden im Kindergarten auf die Schule vorbereitet. Hinzu kommt Migrationshintergrund. Die Mutter ist Ausländerin, spricht kein gutes deutsch.
KM verweigert im Prinzip auch mit dem Argument: "Ich bin die Mutter, ich entscheide".
Gruss
Bester Papa
danke für die Antwort. Ich denke bei mir wird es darauf hinauslaufen, dass die KM als Grund angibt, dass ich die gemeinsame Tochter sonntags nicht rechtzeitig zurückbringe.
Das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Das ist Umgangsrecht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo bester Papa,
und genau darauf
KM verweigert im Prinzip auch mit dem Argument: "Ich bin die Mutter, ich entscheide".
muss man eingehen! Es gibt dann keine "Alleinentscheidungsauthorität" der KM mehr und das entspricht unbedingt dem Wohl des Kindes!
Insgesamt klingt das bei Dir nach guten Voraussetzungen, zumal wenn Umgang gelebt wird. Ich wünsch Dir eine(n) Richter(in) mit Augenmaß!
Und wegen dem Bringen: Insgesamt würd ich das nicht überbewerten! Einzelvorkommnisse im Zweifel als unsubstantiiert bestreiten! Und beim GSR geht es nicht um Alltagsangelegenheiten! Und auch bei anderen Eltern soll es da schon einmal Zoff gegeben haben (nicht nur bei unverheirateten!).
Vg Michi