Guten Morgen,
an dem Tag der Einschulungsanmeldung konnte ich berufsbedingt nicht teilnehmen. Meine Ex unterschrieb alleine. Auf die Frage ob ich nicht auch unterschreiben muesste bekam Sie eine Antwort, dass dies nicht nötig sei. Ich merkte an, dass ich dies gerne nachträglich tun möchte was meine Ex dann mit den Worten "Lass doch und mache bitte nachträglich keinen Stress" beantwortete. Ich befürchte nun, dass mir dies zukünftig von Ihr bei Gelegenheit als "Du hast ja kein Interesse daran, selbst die wichtigen Dinge im Leben der Kleinen mitzunehmen" ausgelegt wird.
Wikipedia beantwort die Frage was Angelegenheiten erheblicher Bedeutung sind wie folgt:
Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen.
Aus diesem Kontext heraus bin ich der Meinung, dass diese Anmeldung ohne meine Unterschrift nicht gültig ist (Ich stimme der Anmeldung unabhängig davon zu). Ich würde nun gerne wissen ob das stimmt und wenn ja, wie teile ich der Schule mit, dass wir ein gemeinsames Sorgerecht haben und die Schule verpflichtet ist beide Elternteile bei wichtigen Entscheidungen zu befragen bzw. deren Unterschrift einzuholen.
Hi Phineas,
Genannt wurde eine Schulummeldung, also ein Schulwechsel.
Bei euch handelt es sich um die Anmeldung an der Grundschule, die schon aufgrund der einsetztenden Schulpflicht schlicht und einfach verpflichtend ist. Bei der Anmeldung wird im Formular nach dem GSR gefragt, das ASR wäre nachzuweisen. Für die benötigte Unterschrift steht inzwischen meist "Unterschrift eines Erziehungsberechtigten" auf dem Formular.
Die Schule ist damit nicht verpflichtet im Rahmen der normalen Anmeldung für die 1. Klasse die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten einzuholen. In der PRaxis werden auch die wenigsten zusammenlebenden ELternteil die Anmeldung gemeinsam vornehmen. Aus Bequemlichkeit, weil ein Elternteilarbeiten muss und nicht freibekommt, weil ein Elternteil gerade in einer Klinik liegt...
Ich würde mich bei der Einschulung selsbt höflich vorstellen und um Aufnahme in die Adressenlsite der Klasse und der Schule bitten und darum bitten über Elternabende o.ä. per mail benachrichtigt zu werden.
Gruß TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Schule ist zu gar nichts verpflichtet. Die müssen sich nicht darum kümmern, ob alle gegebenen Unteschriften formal gültig sind, sondern können sich nach billigem Ermessen darauf verlassen, wenn keine Gründe vorliegen, die berechtigte Zweifel lassen. D.h: Wenn die Mutter glaubhaft versichert, dass das ASR besteht, dann muss die Schule das nicht überprüfen.
Das ist genauso, wenn eine Operation ansteht: Der Arzt ist zwar gehalten, das Einverständnis beider einzuholen, aber wenn einer von beiden sagt, "ich habe das ASR", dann obliegt es mir nicht, diese Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
Im wesentlich hast Du also die Bringschuld und nicht die Schule.
Um Deine Frage zu beantworten:
Du schreibst der Schule einen Brief, in dem drinsteht, dass das GSR besteht. Das kannst Du evtl. auch noch (wenn das GSR im Scheidungsurteil steht) mit dem Scheidungsurteil belegen. Ab diesem Zeitpunkt weiß die Schule darüber Bescheid. Dennoch musst Du aktiv an den Entscheidungsprozessen mitwirken und kannst Dich auch in Zukunft nicht zurücklehnen und sagen: "Liebe Schule, ab jetzt müsst ihr auf mich zukommen, wenn was ansteht."
Die Schule sitzt da eindeutig am längeren Hebel. Ich würde übrigens der Schule gegenüber kein Fass aufmachen sondern mich als kooperativer Vater geben, der keinen Sand ins Getriebe streut. Das wichtigste für Dich ist, bei den beteiligten (d.h. Schulleiter und Sekretärinnen) in positiver Erinnerung zu bleiben.
Auch wenn Dein Ärger verständlich ist: Du musst immer überdenken, was für Konsequenzen der Ärger hat, und wie Du Dein Recht durchsetzen möchtest. Was hättest Du für eine Handhabe, wenn Die Unterschrift ungültig ist? Klagen? Gegen wen? Auf was? Vor wem? Streiten? Wie lange?
Klüger (auch für ähnliche Probleme in der Zukunft) wäre es u.U. gewesen, der Mutter eine Vollmacht für die Anmeldung in die Hand zu geben und die Schule anzurufen um mitzuteilen, dass Du aus beruflichen Gründen nicht in der LAge bist, selber zu kommen, die Mutter aber die Vollmacht hat, das GSR besteht und gleich mal einen Termin auszumachen, um sich als sehr interessierter Vater den Laden mal von innen anzusehen. Ach ja, ob man denn Deine Emailadresse aufnehmen könne oder in den Verteile aufnehme könne, wegen Elternabenden etc.
Gruß, PP.
Hallo,
ich will da auf keinen Fall querschiessen da wir in diesen Sachen bisher immer am gleichen Strang ziehen. Das war mehr eine Frage aus eigenem Interesse. Vielen Dank für die Auskünfte
Die Grundschule nimmt das auch deshalb nicht so streng formal, weil sowieso immer die nächstgelegene Schule die massgebliche Grundschule ist. Ärger kann ja nach normalen Umständen erst bei der weiterführenden Schule entstehen - oder wenn der Wohnsitz des Kindes bei der Einschulung falsch ist.
Aus Erfahrung: Die lieben es, wenn Väter sich im Schulalltag einbringen. Bitte darum, auf jeden Fall zum ersten Elternabend eingeladen zu werden, Du könntest Dich auch gut als Elternbeirat vorstellen. Männliche Elternbeiräte sind auch sehr beliebt, sonst sitzen da nämlich immer nur Frauen zusammen. Auf die Art und Weise erfährst Du immer. Alles.