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Gemeinsames Sorgerecht

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(@andi71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich habe ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Termin ist der 12.11. Ich habe gehofft es gehe ohne Anwalt. Nun habe ich Post von ihrem Anwalt bekommen, indem sie meinem Antrag ablehnt.
In dem Schreiben sind allerlei Anschuldigungen und Unterstellungen.

Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen und sollte eigentlich ganz beruhigt in die Verhandlung gehen können.

Nun meine Frage. In jedem Fall mit Anwalt ?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2010 00:00
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Andi,

in den familiengerichtlichen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Abstammungs- und Adoptionsverfahren oder Gewaltschutzsachen ist eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend vorgeschrieben.

Aber was hast Du Dir denn erhofft? Dass dem GSR ohne Weiteres zugestimmt wird? Bischen blauäugig, oder?

Ich würde Dir empfehlen, dass Du Dir gleich morgen einen Fachanwalt für Familienrecht suchst, und den mit der Wahrnahmung Deinen (und den des gemeinsamen Kindes) Interessen beauftragst.

Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen

Das ist doch dem gegnerischen RA völlig egal. Er wird nach "HörenSagen" die Interessen der KM vertreten. Subjektive Einschätzungen der KM werden dann als gegebene Tatsachen dargestellt.

In jedem Fall mit Anwalt ?

Würde ich empfehlen.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 01:14
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also ohne Anwalt würde ich keinen Sorgerechtsprozess führen. Denn dir fehlt die persönliche Distanz, weil du selbst Betroffener bist.

Was die Anschuldigungen angeht, würde ich diese lediglich als unsubstantiiert zurückweisen. Mit so etwas musst du immer rechnen,
gerade wenn es um das Sorgerecht geht.

Ob du Chancen auf das GSR hast und wie hoch diese Chancen stehen, kann dir hier glaube ich keiner sagen. Das bleibt abzuwarten.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 02:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

also ohne Anwalt würde ich keinen Sorgerechtsprozess führen.

Ich schon.

Es geht hier um das gemeinsame Sorgerecht und damit immer auch um die Frage der Kooperationsfaehigkeit. Und wie kann man Kooperationsfaehigkeit besser widerlegen als sich versteckt hinter Anwaelten gegenueberzutreten?

Also mach Du da einfach nicht mit.

Es ist hier eine neue Situation fuer alle beteiligten, die bewaehrten Muster laufen fehl. Das gilt auch fuer ihren Anwalt, auch fuer ihn ist das neu und er wendet bewaehrte Muster (=Schlammschlacht) auf diese neue Situation an.

Wichtig wird sein, dass Du die Absurditaet dieser Situation rueberbringst. Humorvoll, ironisch. Nicht sarkastisch. Dass ihr ja eigentlich zwei Menschen seid, die erwachsen miteinander umgehen, und da halt jetzt ein dritter Mensch ist, der das nicht versteht. Wenn Du das kannst, brauchst Du keinen Anwalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 12:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da laufe ich mal ganz schnell dem pappasorglos hinterher.

Sorgerechtssachen sind Amtsermittlungssachen d.h. es kommt nicht so sehr auf den Wortlaut der Anträge an, in denen man sich sonst ohne Anwalt leicht verheddern kann, sondern auf das was der Richter denkt.

Und aus den wenigen bisher bekannten Verfahren, die überhaupt entschieden wurden, lässt sich nur ableiten, dass man einfach alles vermeiden muss, was nach Streit aussieht. Und Anwälte sehen immer nach Streit aus. So wie Haie immer nach Hunger auf Fleisch aussehen.

Gehe unbefangen hin, und mache klar, das nichts gegen das GSR spricht.
Dass du immer lieb zu eurem kind bist, dass du nichts gegen die Mutter hast, dass es keine offenen Rechnungen zwischen euch gibt, am besten zeigst du noch Belege einer gelungenen Kooperation zwischen euch. Z.B. in Form von Mails. Aber auch nur, wenn danach gefragt wird.

Sage so wenig wie möglich.
Sage am Anfang, dass das Kind ein Recht auf Vater und Mutter hat und du die volle Verantwortung als Vater und Elternteil übernehmen möchtest, so wie es schon im GG vorgesehen ist.
Und dann lasse die anderen zappeln, die dann belegen müssen, dass du ein ganz schlimmer Finger bist, der dieses Privileg nicht verdient hat.

Zeige, was du für ein dufter Typ und netter Kerl bist, und wie einfach es ist, sich mit dir über die Belange des Kindes zu einigen.
Es kommt also vor Allem darauf an, einen guten Eindrcuk zu hinterlassen, der sich nicht aus der Ruhe bringen lässt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 13:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich bin bei SG Fragen auch immer allein, ohne Anwalt zum Termin gefahren, während meine Ex dort immer mit Anwältin aufgekreutz ist.

Die Anwältin meiner EX wetterte gegen mich wie eine Furie.Als es mir zu bunt wurde, sagte ich zum Richter ob ich nur über die Anwältin mit meiner EX sprechen, oder ob ich auch meine EX direkt ansprechen dürfe, wenn es dann so sei, würde ich bitten, das die Anwältin mich mal direkt mit EX sprechen lassen soll, und EX auch selber Antworten kann.

Der Richter fuhr der Anwältin über den Mund und ein ganz normales Gespräch, mit Richter als ''Vermittler'' hat stattgefunden.

Damals wollte sie mir das SG entziehen, wegen Kommunikationsschwierigkeiten und aufgrund der räumlichen Distanz.Ich habe mein SG behalten. 🙂

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 13:33
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wollte noch mal den Link herstellen zu einem analogen Fall:

Nun habe ich Post von ihrem Anwalt bekommen, indem sie meinem Antrag ablehnt. In dem Schreiben sind allerlei Anschuldigungen und Unterstellungen.

Gerade kam der Brief vom FamG mit dem Termin (mein Antrag auf GSR). Dabei war ein Schreiben der Mutter meines Kindes. Dort wurden Sachen aufgeführt, bei denen ich mich gefragt habe, wer dort beschrieben ist. Ich auf jeden Fall nicht.

Die Bilder gleichen sich.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 21:37
(@andi71)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure zahlreichen Antworten.
Ich würde mich gerne selbst verteidigen jedoch habe ich Bedenken, dass mich ihr Anwalt im Saal zerlegt. Mit Sicherheit kann ein Anwalt überzeugender argumentieren.

Macht es Sinn auf das ihre Anschuldigen im Vorfeld zu antworten ? Ich habe zig Email etc, die ziemlich alles widerlegen und die wahren Hintergründe darlegen.

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2010 22:26
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Andi,

Macht es Sinn auf das ihre Anschuldigen im Vorfeld zu antworten ? Ich habe zig Email etc, die ziemlich alles widerlegen und die wahren Hintergründe darlegen.

Beschränke Dich darauf, diese Anschuldigungen als völlig Substanzlos zurückzuweisen.
Keine seitenlangen Ausführungen dazu, denn Richter haben wenig Lust solche umfangreichen Werke zu lesen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2010 10:11
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich kann das bisher Geschriebene nur unterstreichen und dir, Andi, ebenfalls nur raten, ohne Anwalt hinzugehen. Die Idee, direkt mit der Mutter zu kommunizieren, also Anwalt außen vor, finde ich sehr gut. Wenn das sonst auch geht, warum dann nicht im Termin?

Die Darstellungen der Mutter würde ich mit einem jovialen Lächeln und der Bemerkung, dass man sonst ja auch nicht in diesem Verfahren wäre, wegwischen. Außerdem würde ich die Mutter fragen, was genau sie gegen die gemeinsame Sorge vorzubringen hat, das nicht allein mit dem Wort "Befürchtung" abgetan werden kann. Eine unbestimmte Angst kann schließlich nicht Versagungsgrund sein, wenn ansonsten alles so weit in Ordnung ist.

Und jetzt noch mal auf die generelle Situation: Wenn du damit durchkommen solltest, wärst du der Erste, der das geschafft hat. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2010 10:57




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich kann das bisher Geschriebene nur unterstreichen und dir, Andi, ebenfalls nur raten, ohne Anwalt hinzugehen. Die Idee, direkt mit der Mutter zu kommunizieren, also Anwalt außen vor, finde ich sehr gut. Wenn das sonst auch geht, warum dann nicht im Termin?

Ich unterschreibe das.
Wenn dir das SG nicht gegönnt sein soll, dann nicht wegen irgendwelchen Aufplusterungen der EX, sondern eben wegen der Fähigkeit mit der Mutter zu kommunizieren.
Wenn du ohne Anwalt erscheinst, ist das Bild das sich dem Richter zeigt erstmal, das du bereit bist mit Mutti zu sprechen.
Solche ''Verhandlungen'' laufen anders ab, als z.B. Unterhaltssachen.
Wenn die Anwältin der Mutter gegen dich mit irgendwelchen ''Unterstellungen'' kommt, weist du sie zurück, dir geht es nur ums Kind und dessen Wohl.
Das hatte dir Beppo schon klar und deutlich beschrieben.

Und jetzt noch mal auf die generelle Situation: Wenn du damit durchkommen solltest, wärst du der Erste, der das geschafft hat. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen.

Ich erwarte gespannt die positive Nachricht. 🙂

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2010 11:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch was vergessen:

Alles was in der Vergangeheit zwischen dir und EX abgelaufen ist, jeder Streitpunkt und Beschimpfungen gegenseitig, ist Vergangenheit und wird weggewischt.
Für Dich zählt nur die Zukunft, die Zukunft mit Mutter gemeinsam über die Belange des Kindes sprechen zu dürfen und für's Kind da sein zu dürfen.
Das musst du deutlich rüberbringen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2010 11:33
(@andi71)
Schon was gesagt Registriert

Wie stehen denn meine Chancen eurer Meinung nach? Ich habe mir ganz gute ausgerechnet.

Sind denn E mails und SMS Nachrichten als Beweis zulässig ? Anhand dessen könnze ich ein typisches Verhaltensmuster darstellen. Wie aus meinen bisherigen Berichten zu lesen ist, war meine Ex über ein Jahr stationär in der Psychatrie. Ihre Mutter ebenfalls. Alle wohnen in einem Haus. Demnach kein optimales Umfeld für ein Kind um groß zu werden. Nun habe ich vorgestern mit dem Schreiben ihres Anwaltes ein ärztliche Attest über unseren Sohn bekommen (ich wußte nicht, dass er überhaupt in Behandlung ist). In diesem steht unter anderem, dass auch unser Sohn depressive Züge hat. Für mich war das ein Schock. Ich habe mir überlegt die ganz harte Tour zu reiten, und das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Ich dachte bisher immernoch, dass die Mutter meiner Ex es hinbekommt. Dieser Meinung bin ich nun nicht mehr.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2010 22:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz heißes Eisen.

Um das GSR zu bekommen, musst du ganz auf heile Welt machen.
Die Mutter ist die beste Mutter der Welt und ihr seid euch praktisch in allem einig.

Für das ASR ist sie ein Monster, dem man unmöglich ein Kind überlassen kann.

Das passt nicht beides in den selben Antrag.
Du musst dich für eine Richtung entscheiden.

Ob etwas als Beweis zugelassen ist, ist in diesem Fall wurscht. Du musst den Richter von deiner Gutartigkeit überzeugen und wenn der nach "Indizien" für euer gutes Verhältnis fragt, kannst du ihm die gerne geben.

"Herr Richter, ich kann gar nicht verstehen, warum der Vertreter der Gegenseite behauptet, wir könnten uns nicht vernünftig verständigen. Wir haben zig Mails und SMS ausgetauscht, um uns zu gegenseitig zu beraten!"
"Können sie das belegen?"
"Ja, ich habe zufällig ein paar Ausdrucke dabei!"

Wie deine Chancen stehen?
Du wärst der Erste von dem ich höre, dass er damit Erfolg hat!
Also nur Mut!  😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2010 23:01
(@agent_zero)
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Moin,

Sind denn E mails und SMS Nachrichten als Beweis zulässig ? Anhand dessen könnze ich ein typisches Verhaltensmuster darstellen. Wie aus meinen
bisherigen Berichten zu lesen ist, war meine Ex über ein Jahr stationär in der Psychatrie.

Das sind lediglich DEINE Schilderungen. Kannst du z.b. den Psychiatrieaufenthalt, mit dem du eine mögliche Kindeswohlgefährung in Verbindung
bringst auch ärztlich anhand von Attesten, Schriftstücken und dergleichen belegen? Sollten es nur Sachvorträge deinerseits sein, kannst du ein-
packen.

Ich denke mal, ohne feste Argumentationskette, gespickt mit den notwendigen Beweiskräftigen Mitteln wirst du stand heute damit herunterfallen.

Ich habe keine Glaskugel, aber ein SR-Prozess wird - als Vater - definitiv kein Kindergeburtstag.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2010 00:48
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi andi

Ich habe mir überlegt die ganz harte Tour zu reiten, und das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

Du solltest hier erstmal kleinere Brötchen backen.

Wenn du hier jetzt auf's Ganze gehst, wirst du nicht's bekommen.
Sei froh, wenn du überhaupt das GSR bekommst.

Du und Mutter, Ihr wollt gemeinsam euer Kind ein Stück seines Lebens begleiten, als Eltern.
Mutter ist die beste und du willst sie unterstützen.
Anders wird das nix mit GSR.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2010 10:07
(@andi71)
Schon was gesagt Registriert

Das wird schwer. Die Mutter ist psychisch krank war schon in Summe über 1 Jahr stationär in der Psychatrie. Alles was in ihrem Leben schief gelaufen ist, hat nur einen Grund. Und der bin ich. Wir sind schon über 3 jahre getrennt und immernoch wettert sie wie am ersten Tag. Mal liebt sie mich wieder- dann bin ich der Beste. Mal hasst sie mich, und dann bin ich der Hinterletzte. Jede Episode dauert ca 6 - 9 monate und hat sich schon 3 mal wiederholt.

Sie wird alles tun damit ich das GSR nicht bekomme. Wird mir alle möglichen Vorwürfe machen. Da wird es schwer und auch unglaubwürdig, wenn ich dann sage "Mutter ist die Beste". Wie soll ich meine Argumentation aufbauen. Was muß ich rüberbringen.

Gibt es eine Möglichkeit ein unabhängiges Gutachten von meinem Sohn machen zu lassen.
Und habe ich eine Chance ein psychologisches Gutachten von meiner Ex machen zu lassen.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2010 22:49
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi andi

Gibt es eine Möglichkeit ein unabhängiges Gutachten von meinem Sohn machen zu lassen.
Und habe ich eine Chance ein psychologisches Gutachten von meiner Ex machen zu lassen.

Später, nicht jetzt.

Alles was in der Vergangeheit zwischen dir und EX abgelaufen ist, jeder Streitpunkt und Beschimpfungen gegenseitig, ist Vergangenheit und wird weggewischt.
Für Dich zählt nur die Zukunft, die Zukunft mit Mutter gemeinsam über die Belange des Kindes sprechen zu dürfen und für's Kind da sein zu dürfen.
Das musst du deutlich rüberbringen.

Wenn du dein SG hast, kannst du beantragen was du willst, auch auf die Gefahr hin, es wieder zu verlieren, jetzt sollte dein Focus aber erstmal auf das GSR liegen, du kannst nicht gewinnen, wenn du ALLES willst, das wird nicht klappen.

Nochmal, Beppo hatte es schon gesagt, und daran solltest du dich orientieren.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2010 23:24
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung:

Wenn sie im Termin gegen Dich wettert und dir alle Schuld in die Schuhe schieben will, wäre vieleicht ein passender Spruch:

Ich weiss das wir in der Vergangenheit sehr viele Meinungsverschiedenheiten hatten, es sind sicher von beiden Seiten Fehler gemacht worden, die nicht zu entschuldigen sind, aber genau deswegen sollten wir uns als Eltern zusammensetzen und solche Differenzen in Zukunft zum Wohle des Kindes vermeiden.Wir beide werden ja auch älter und erfahrener.

Ich denke damit nimmst du erstmal die Spannung heraus

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2010 10:48
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Gibt es eine Möglichkeit ein unabhängiges Gutachten von meinem Sohn machen zu lassen.
Und habe ich eine Chance ein psychologisches Gutachten von meiner Ex machen zu lassen.

Die Möglichkeit eine privaten Gutachtens hättest du generell schon, nur kommt es darauf an, ob es überhaupt eine gerichtliche Relevanz hätte, da es
eben parteiisch ist.

Du könntest theoretisch ein Erziehungsfähigkeitsgutachten für die Ex anstossen. Nur dann kommt es darauf an, ob das Gericht dem zustimmt - und
zum anderen kann sie sich dagegen weigern. Es kann kein Gericht die KM dazu zwingen.

Den Satz finde ich gut. Er muss eben schauen, wie er ihn einbauen kann, ohne dass er auswendig gelernt klingt. Sonst würde er sich mit dem so
positiv klingenden Satz unglaubwürdig machen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2010 13:32




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