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gemeinsames Gespräch beim JA nach Antrag beim Fam Gericht?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oooch @Wildlachs,

Was meine Rechtsauffassungen und mein praktisches Vorgehen angeht, so bin ich mit dem bei Ämtern und Gerichten Erreichten nicht unzufrieden.

Auch in Gesprächen mit Top-Juristen hatte ich nicht den Eindruck, daß meine Auffassungen völlig irre sind.
Im Gegenteil. Ich werde beraten und ermutigt, meine Ansätze beharrlich zu verfolgen.

In der (vermeintlichen) Anonymität des Internet geben sich die Helden die Klinke in die Hand wohl wissend, dass man sich hier jede Feder an den eigenen Hut stecken kann, weil jeder ungeprüft alles behaupten darf.

Ich habe schon mit den besten Autofahrern der Republik "diskutiert"; ebenso mit den "Blickern", die herausgefunden haben, dass unsere Regierung uns mit so genannten "Chemtrails" aus der Luft verseucht. Und ein paar Typen, denen am heimischen Küchentisch die Patentlösung zur Bewältigung der Finanzkrise eingefallen ist, sind mir auch schon begegnet. Warum also keine Amateure, die regelmässig "Top-Juristen" zum Staunen bringen? 😉

Ist von Dir noch Substanz zur Sache zu erwarten?

wenn Du weniger selbstverliebt als selbsternannter Robin Hood des Familienrechts durch dieses Forum turnen würdest, könntest Du feststellen, dass zahlreiche User - auch ich, aber längst nicht allein - in der Sache täglich eine Menge Substanz liefern. Im vorliegenden Fall zum Beispiel mit dem Rat, Jugendamtsmitarbeiter nicht über "Menschenrechte" oder die einzig richtige Auslegung des Grundgesetzes belehren oder damit gar irgendetwas begründen zu wollen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 14:12
(@bester-papa)
Registriert

Wildlachs,

warst Du denn mit Deiner Argumentationskette am Ende erfolgreich und hast das GSR erreicht?

In der Verhandlung kann es Dir auch passieren, dass der Richter Dir mal ordentlich ins Gewissen redet nur um zu gucken wie Du mit Kritik umgehst. Und wenn Du dann mit Deinen Menschenrechten um die Ecke kommst wirst Du schneller scheitern als Du gucken kannst. Hier geht es nicht um eine Verfassungsbeschwerde sondern um ganz reale Dinge wie Kommunikation, Kooperation und Kompromissbereitschaft.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2012 14:37
(@bagger1975)

Servus zusammen,

nach Lektüre der letzten Beiträge kann ich @BP und @brille nur tüchtig beipflichten:

@wildlachs: Es geht in diesem Faden nicht um abstrakte, dogmatische oder gar verfassungsrechtliche Grundfragen und welche Juristen Dir Deine Haltung irgendwann einmal als vertretbar attestiert haben.

Was @jean braucht sind konkrete Handreichungen für das anstehende Gespräch beim JA...

Auch wenn ich mittlerweile bezweifle, ob @jean die ihm bislang gegebenen Ratschläge und Hilfestellungen überhaupt erfassen und annehmen kann (bzw. will bzw. dazu fähig ist), ist die Arbeit an der konkreten Situation gefragt, d.h. konkret auf Nachfrage:

"Es ist davon auszugehen, dass sich beide Elternteile (d.h. @jean und KM) in der Vergangenheit über die wesentlichen Belange des Kindes stets einig waren. Beide wollen und haben es bislang bewiesen, dass das Kind geliebt, behütet, geborgen und beschützt aufwachsen kann und zu einem selbstständigen Menschen heranwachsen kann. Deswegen hat sich @jean auch von Anfang an um Umgang bemüht und diesen bestmöglich gelebt. Beide Eltern kümmern sich in diesem Sinne und sind sich einig. Eine echte "Nagelprobe", d.h. Entscheidungen von erheblichem Interesse für das Kind, gab es bislang nicht und deswegen darf man @jean auch nicht von vornherein unterstellen, er würde von vorgenannter Grundübereinstimmung der Eltern für das Kind bei bestehendem GSR abweichen.

Ggfs. angeführte angebliche unterschiedliche Erziehungsstile der Eltern sind in Wahrheit in jedem Fall eine Bereicherung für jedes Kind. Jeder Mensch ist unterschiedlich, hat andere Erfahrungen, ist anders aufgewachsen, hat unterschiedliche Vorlieben und Prägungen und deswegen gibt es nie (übrigens auch bei verheirateten Eltern) einheitliche Erziehungsstile.

Es geht @jean beim GSR um elterliche Teilhabe und Informationsmöglichkeit, damit in sämtlichen Belangen des Kindes die beste Entscheidung zusammen mit der Mutter im Sinne des Kindes getroffen werden kann

So wäre einmal die grobe Marschrichtung zu skizzieren.

Flankierend kann man dem JA auch deutlich vermitteln, dass für den Fall einer allenfallsigen Uneinigkeit der Eltern schon vorbeugend der Abschluss einer "verbindlichen" Elternvereinbarung angedacht ist, um allenfallsig auftretende Probleme im Rahmen einer verbindlichen Mediation bei Verein XYZ... gesprächsweise zu klären, zu deren Teilnahme sich beide Eltern bereits jetzt und künftig verpflichten...

@jean: Wenn Du Dich vermeintlich wunderst, warum Dir angeblich keiner mehr schreibt, dann fass Dich an die eigene Nase. Du hast fast 3 Wochen gebraucht, um auf die wesentliche Frage überhaupt zu antworten.

Aber Schluss jetzt und ab ins Bett...

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen für morgen...und komme dem JA bitte nicht mit verfassungsrechtlichen Grundsatzdebatten...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 01:21
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Jean,

mit meinen Beiträgen wollte ich Dir meine Gedanken unf Erfahrungen mit Sorgerecht und Sorgerchtsverfahren schildern, Dir keinefalls nahelegen, beim JAmt mit Gesetzen und Urteilen 'aufzutrumpfen'. Gott bewahre!

Ich bin ein großer Fan von Gespräch, Ausgleich, wenn es sein muß mit Hilfe von Moderation, Mediation. Die rechtliche Auseinandersetzung ist für mich die letzte Stufe, wenn gütlich absolut nichts mehr geht und ich am Ziel festhalten will oder muß.
   
Nun bist Du mit Deinem Antrag auf gemeinsame Elterliche Sorge ja schon recht weit fortgeschritten.
Vermutlich waren Versuche vergeblich, Dich mit der Mutter auf die gES zu verständigen. Die Möglichkeit zur Einigung beim JAmt wurde offenbar nicht ausrechend genutzt, sonst hätte Euch das Gericht nicht wieder zum Amt geschickt.

Dein Anwalt hat Deine persönlichen Motive bereits in juristische Begründungen übertragen. Deinen begründeten Antrag zu kennen, wäre nicht schlecht. Wie Du Dich selbst und Dein Anliegen erfolgreich bei Amt und vor Gericht vertrittst, das ist eine ganz andere Sache. Dazu ist Wissen und Geschick nötig.

Deine Beiträge lassen aber vermuten, daß Du gar nicht recht weißt, was warum gerade passiert.
Das kann Angst machen! Mit meinen Beiträgen und einige Basics wollte ich Deinem Unbehagen entgegenwirken. Wenn mir das nicht gelungen ist, Du mit meinen Beiträgen so gar nichts anfangen kannst, überlese sie einfach. 

Das JAmt hat nun eine Doppelfunktion. Es berichtet einerseits verfahrensbeteiligt ans Gericht und hat gleichzeitig zw Euch Eltern vermittelde Funktion.
Natürlich steht beim JAmt als 'Wächter' die Elternebene und das Kindeswohl im Vordergrund und weniger grund- und menschenrechtliche Erwägungen. Das ist doch gar keine Frage. Die Sozialpäds dort können idR auch nicht viel mit dem 'Rechtskarm' anfangen.

Wenn es aber bei JAmt und dann bei Gericht nicht wunschgemäß läuft, dann verlagert sich das Geschehen immer weiter in die juristische Spähre. Und dann kann es zu wissen nicht verkehrt sein, wo man steht. Das kann schon bei der Auswahl des richtigen Anwaltes, für die Zusammenarbeit mit ihm und für die einzulegenden Rechtsmittel und für die Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig sein.   

Berichte doch bitte, wie es Dir beim JAmt ergangen ist.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 18:00
(@Jean_)

Hallo @ all, 🙂

entschuldigt, dass ich mich jetzt erst melde. Ich brauchte erst ein wenig Zeit und war dann noch ziemlich erkältet.

Der Termin beim Jugendamt verlief gut 🙂
Ich war natürlich auf den Termin sehr aufgeregt, was denn kommen würde und mit was die KM entgegekommt.

Zum Gespräch nahm ich meine Anwältin nicht mit, jedoch kam die KM mit ihren neuen Freund, der zum glück nicht am gespräch teilnehmen durfte. Er ist eigentlich nett und ihm soll es wohl ähnlich wie mir gehen nur das er 2 Kinder hat. Das Gespräch verlief gut und die KM war erst aufgebracht und warf mir sachen an den kopf die gar nicht relevant waren und nach aussage der sozialpädagogin nicht gegen das kindeswohl sprechen. Fand ich eigentlich eigenartig da zwischen mir und der KM seit den letzten 3-5 monaten wieder ein gutes verhältnis betand. Ich teilte meine gründe mit und die pädagogin sagte im anschluss der KM dass sie nichts sieht, was gegen das GSR spricht und dass sie dies so dem Gericht mitteilen wird und das sie davon ausgeht, das es zum GSR kommen wird.
Wie seht ihr das, der Termin ist doch gut verlaufen :).

Wie gesagt, entschuldigt bitte die verspätete nachricht. Hätte nicht gedacht das ne Erkältung mich 14 tage aus den verkehr zieht.

Grüße
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2012 12:08
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Jean,
entscheidend ist wie das Gericht dies sieht, nicht das JA.Vor allem musst Du noch davon ausgehen dass Deine Ex nun einen Anwalt einschaltet wenn es zum Gerichtsverfahren kommt. Aber dass Du das JA auf Deiner Seite hast ist schon mal ein grosser Pluspunkt.

Vielleicht hast Du ja Glück und KM knickt vorher ein u stimmt dem GSR zu.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2012 12:36
(@bagger1975)

Servus @jean,

das liest sich m.E. schon einmal ganz gut  :thumbup:.

Bleibe jetzt ganz konsequent bei Deiner Linie. Erst Recht, wenn Dir die KM jetzt ggfs. Vollmachten anbieten sollte...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2012 12:57
(@diskurso)
Registriert

die pädagogin sagte im anschluss der KM dass sie nichts sieht, was gegen das GSR spricht und dass sie dies so dem Gericht mitteilen wird und das sie davon ausgeht, das es zum GSR kommen wird.

Na, das klingt doch erst mal ganz optimistisch und für eine JA-MAin recht ungewöhnlich.
Ob der Richter das dann auch so sieht, bleibt allerdings abzuwarten.
Mit einem positiven gSR-Beschluss wärst Du jedenfalls hier im Forum eine ganz, ganz große Ausnahme.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2012 13:25
(@Jean_)

Hallo

einen Anwalt hat die KM bereits. Der Gerichtstermin ist heut in 2 Wochen. Bin schon aufgeregt.
Was wird mich dort erwarten?
Kann mir jemand sagen was dort auf mich zukommen könnte?

Muss ich etwas beachten?

Grüß
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2012 00:30
(@bester-papa)
Registriert

Moin Jean!
Beachten musst Du viel. Hast Du jetzt einen Fachanwalt? Und ist da kein Verfahrensbeistand (VB) vom Gericht angeordnet worden?

Also es werden dort alle Beteiligten gehört: Jugendamt, Mutter und Du. Den Bericht vom Jugendamt wirt man Dir ggf. 5 Min vor der Verhandlung in die Hände drücken. Aber die Mitarbeiterin wird ihn dann in der Verhandlung noch mal erörtern. Sofern auch ein VB bestellt ist, wird auch der seine Meinung zum GSR abgeben.

Wenn die Mutter an der Reihe ist, wirst sie vermutlich zusammen mit ihrem Anwalt mir Dreck schmeissen. Vielleicht haste aber auch Glück und sie ist vernünftig.

Wenn Du an der Reihe bist, wirst Du alle Vorwürfe ruhig und sachlich entkräften, ohne der Mutter igendwelche Vorwürfe zu machen. Du betonst die Gemeinsamkeiten und sagst, dass ihr euch in wichtigen Dingen  immer einig wart/seid. Kurzum: Du stellt die Erziehungsfähigkeit nicht in Frage und betonst, dass sie eine gute Mutter ist.
Sofern KM Konflikte anspricht, befinden sich diese aussschliesslich auf der Paarebene und nicht auf der Elternebene. Damit tangieren sie auch nicht das Kindeswohl.

Und dann machst Du noch einmal klar, warum Dir das GSR wichtig ist: Ihr habt in der Vergangenehit wichtige Dinge gemeinsam beschlossen und daher ist es nun an der Zeit, diese auch auf rechtliche Füsse zu stellen, weil Du Dich an wichtigen Weichenstellungen im Leben Deines Kindes aktiv beteiligen möchtest.  Es dient absolut dem Kindeswohl wenn das Kind in dem Bewusstsein aufwächst, dass beide Elternteile für es Verantwortung tragen, vor allem dann wenn beide Elternteile wie hier eine gute Beziehung zum Kind haben. Zudem hat die Mutter keine kindeswohlgefährdenen Gründe genannt, die gegen das GSR sprechen.

Beliebte Frage von Richtern: "Wenn Sie doch alles ohnehin gemeinsam machen, was wollen Sie dann noch mit GSR?" Überlege Dir mal ne gute Antwort.

Hat denn die Mutter schon ihre schriftliche Erwiderung ans Gericht geschickt und liegt sie Dir vor? Wenn nein, kann diese auch wenige Tage vor der Verhandlung noch eintrudeln.

Kann auch sein, dass das Gericht zunächst Elterngespräche anordnet, sofern bei euch die Kommunikation gestört ist. Aber da musst Du Dir überlegen, ob Du diese zunächst annimmst oder Du es auf einen Beschluss ankommen lässt.

Der Beschluss des Gerichts wird Dir ohnehin nicht am Ende der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, sondern Tage (oder Wochen) später per schriftlichem Bescheid.

Ansonsten viel Glück!

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2012 03:14




(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn Du an der Reihe bist, wirst Du alle Vorwürfe ruhig und sachlich entkräften, ohne der Mutter igendwelche Vorwürfe zu machen. Du betonst die Gemeinsamkeiten und sagst, dass ihr euch in wichtigen Dingen  immer einig wart/seid. Kurzum: Du stellt die Erziehungsfähigkeit nicht in Frage und betonst, dass sie eine gute Mutter ist.
Sofern KM Konflikte anspricht, befinden sich diese aussschliesslich auf der Paarebene und nicht auf der Elternebene. Damit tangieren sie auch nicht das Kindeswohl.

Bedeutet das im Umkehrschluss bei Beantragung des alleinigen Sorgerechts, hilfsweise des ABR, dass man dann die KM schlecht machen muss? Oder geht das auch anders?

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 18:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Bedeutet das im Umkehrschluss bei Beantragung des alleinigen Sorgerechts, hilfsweise des ABR, dass man dann die KM schlecht machen muss? Oder geht das auch anders?

nein, das bedeutet es ausdrücklich nicht. Im Raum steht die Frage nach dem Kindeswohl; die wird nicht dadurch beantwortet, dass man Dreck nach dem anderen Elternteil schmeisst, sondern nur durch Fakten, warum eine ABR-/ASR-Übertragung dem Kindeswohl dienen soll. Wer Dreck schmeissen kann, hat damit kein Stück bewiesen, dass er selbst kindeswohlorientierter handeln könnte oder würde.

Überdies ist Familienrecht nicht Strafrecht, wo das Zutreffen der Vorwürfe durch Zeugen oder Beweise erhärtet werden könnte; dergleichen passiert dort nur sehr ausnahmsweise. Und nicht zuletzt: Ein hassender Ex-Partner mit einem subjektiven Interesse an einer ABR-/ASR-Übernahme ist so ziemlich der schlechteste und am wenigsten verlässliche Informant über die "Verfehlungen" des anderen. Das wissen die Gerichte auch.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 21:41
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,
nein, das bedeutet es ausdrücklich nicht. Im Raum steht die Frage nach dem Kindeswohl; die wird nicht dadurch beantwortet, dass man Dreck nach dem anderen Elternteil schmeisst, sondern nur durch Fakten, warum eine ABR-/ASR-Übertragung dem Kindeswohl dienen soll. Wer Dreck schmeissen kann, hat damit kein Stück bewiesen, dass er selbst kindeswohlorientierter handeln könnte oder würde.

Das Problem ist dabei ja auch die Ausdrucksweise, denke ich.
Wenn die Frage nach dem Kindswohl kommt, fangen die meisten doch an: "Ich würde das, das und das machen." Und ich denke, genau das reicht nicht. Manchmal auch ein, ich werde diese Dinge unterstützen und fördern.
Was hab ich bisher gemacht, was bin ich bereit zu machen, wie will ich was umsetzen?

Nach dem ich allein den Brief einer KM über den Anwalt und den JA an das Gericht gelesen habe, frage ich mich, ob das so normal ist.
KM sagt, sie habe sich seit der Geburt nur um die Kinder gekümmert, der KV war nie da. Sie sei auch nicht überfordert und findet es unverschämt, dass sich der KV immer gleich ans JA wendet. Und er zahlt auch keine Arbeit und geht keiner geregelten Arbeit nach. Die Frage ist, warum er das SR beantragt, wo er sich nicht dazu äussert in seiner Klage.
Bericht vom JA: Die Mutter gibt eine Überforderung zu (Trennung ist schon 2 Jahre) und deswegen gäbe es Schläge an die Kinder. Sämtliche Hilfsangebote wurden bis zum Eintreffen des Gerichtsschreiben abgelehnt. Allerdings gibt das JA auch keine Empfehlung ab, wer besser für´s Kindswohl ist. Vorschlag ist: die freiwillige von KV angeforderte Mediation fortzusetzen.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 22:10
(@Jean_)

Hallo,

sorry, das ich mich so lange nicht gemeldet habe.
Der Gerichtstermin wurde wieder verschoben und fand im november statt.
Es war gut gelaufen und die richter waren auf meiner seite und befürworten das GSR - aber das urteil wurde auf das erste quartal im nächsten jahr ,,vertagt,,. 🙁

ich halte euch auf dem laufenden.

Grüße
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2012 22:23
(@bagger1975)

Servus Jean,

schön von Dir zu hören, aber kläre uns doch einmal bitte kurz auf, denn:

die richter

gibt es in einem GSR-Verfahren 1. Instanz eigtl. nicht, oder bist Du etwa schon beim OLG?

Ferner sollte die Entscheidung ein Beschluss und kein Urteil sein. Wann ist denn der sog. Verkündungstermin?

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2012 13:21
(@bester-papa)
Registriert

Moin!

Die lange Wartezeit ist nicht ungewöhnlich. Ich musste auch 2 Monate auf den Beschluss warten. Der wird Dir dann schriftlich zugestellt. Allerdings frage ich moch schon, wieso Du Dir so sicher bist? Hat der Richter sich diesbzgl. geäussert?

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2012 15:28
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