Hallo,
ich hab ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, dass ich in einer Woche zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen werde, es geht um das gemeinsame Sorgerecht, denn das Fam. Gericht (bei welchen ich vor etwa 4 Wochen das gemeinsame Sorgerecht beantragte) hat das Jugendamt um "mithilfe" gebeten.
Was erwartet mich da bei dem Termin?
Gibt es was zu beachten?
Was denkt ihr ist mit "gemmeinsam" gemeint? - kommt die KM auch mit zum Gespräch?
Grüßle
Jean
Servus Jean,
was sollte "gemeinsam" anderes heissen?
Natürlich betrifft das GSR neben dem Vater auch die KM und deshalb wird auch sie eingeladen.
Ob sie zu dem Gespräch kommen wird kann niemand sagen, es ist aber wahrscheinlich dass sie kommt und dann wirst Du vermutlich einiges zu hören bekommen.
Hast Du den gerichtlichen Antrag selbst angeleiert? Wenn ja, such Dir schnellstmöglich professionelle Hilfe, sonst gehst Du vermutlich "baden". Soetwas will gut vorbereitet sein.
Dir schreiben sicher noch andere, aber in jedem Fall solltest Du Dich bei dem Gespräch nicht provozieren lassen, die KM nie schlecht machen und aus Sicht des Kindes argumentieren.
Lies Dich auch im einschlägigen Unterforum ein. Wir haben hier die Frage öfter...
Viele Grüsse
Leg dir auch ein paar "gute" Gründe zurecht, warum du das GSR haben möchtest und was du damit anzufangen gedenkst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
den antrag für GSR beim Familiengericht hat in meinen auftrag ein Anwalt eingereicht. Ich dachte, dass das Familiengericht, wenn die KM keine Kindswohlgefährdenten Gründe bei ihrer stellungnahme angibt, selbst entscheidet ob für den Vater das GSR ausgesprochen wird. Was kann für einen Grund haben, dass das JA um mithilfe gebeten wurde? Sollte ich meinen Anwalt mit zum Terminen nehmen - oder wäre das nicht sinnvoll?
Ein paar sehr gute gründe habe ich, die mir aber mit sicherheit von der KM im munde umgedreht werden und von der KM dann der sachbearbeiterin im gespräch anders dargelegt werden. Ich habe da echt angst dass mir die KM sachen an Kopf wirft, mir die argumente ausgehen und ich dann nicht mehr weiß was ich sagen kann. Dann wird sicher noch die „nette“ Sachbearbeiterin im sinn der KM sprechen und dann hab ich sicher wenig chancen.
Ich wäre echt dankbar über weitere tipps
Grüßle
Jean
Nenne uns doch mal deine Gründe.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Jean,
Ich dachte, dass das Familiengericht, wenn die KM keine Kindswohlgefährdenten Gründe bei ihrer stellungnahme angibt, selbst entscheidet ob für den Vater das GSR ausgesprochen wird. Was kann für einen Grund haben, dass das JA um mithilfe gebeten wurde?
Das JA wird in jedem GSR-Verfahren vom Gericht um eine Stellungnahme (für oder gegen GSR) aufgefordert. Dazu führt das JA zuvor ein Gespräch mit beiden Elternteilen - gemeinsam oder auch einzeln.
Dafür braucht es also keinen gesonderten Grund - es ist die Standardprozessur.
Sollte ich meinen Anwalt mit zum Terminen nehmen - oder wäre das nicht sinnvoll?
Das ist keine gute Idee, denn davon könnte sich die KM und auch das JA provoziert fühlen. Du solltest schon allein Deine Gründe darlegen können.
Wie Beppo schon schrieb, erläutere doch hier mal Deine Gründe für den GSR-Antrag.
Im Übrigen ist es zur Zeit taktisch nicht besonders klug, einen GSR-Antrag zu stellen, da der neue Gesetzesentwurf noch nicht einmal rechtskräftig ist.
Der derzeitige Stand ist dieser:
http://trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=2341&pid=85308#pid85308
Das sollte auch Dein Anwalt wissen - und falls nicht, ist er ohnehin der Falsche ...
Ich würde mich deshalb damit noch etwas gedulden.
Ich dachte, dass das Familiengericht, wenn die KM keine Kindswohlgefährdenten Gründe bei ihrer stellungnahme angibt, selbst entscheidet ob für den Vater das GSR ausgesprochen wird.
Guten Morgen, Jean!
Bei Kindschaftssachen zieht das Familiengericht immer das JA hinzu.
Deshalb ist der übliche Ablauf:
1. Klärende Gespräche mit KM.
Wenn es dir gelingt, sie zu überzeugen, war's das. Dann geht ihr gemeinsam zum JA und lasst euch dort eine amtliche Sorgeerklärung für das gemeinsame Kind ausstellen, die ihr beide unterschreibt und die vom JA amtlich gesiegelt wird. Ähnlich wie es zwei Erwachsene bei einer Eheschließung auf dem Standesamt tun können.
Viele unverheiratete Eltern schaffen so etwas sehr entspannt vor der Entbindung.
Spätestens jedoch in Verbindung mit der Anerkennung der Vaterschaft.
Die ähnlich abläuft: JA hat amtliche Vordrucke, überprüft die Personalien der betroffenen Personen, füllt Vordruck aus, beglaubigt eigenhändig geleistete Unterschrift und schickt das Ding ans Gericht.
Das alles können Kommunalbeamte machen, dafür braucht man, solange man sich einig ist, kein Gericht.
2. Wo es Probleme gibt (sei es, dass der KV die Vaterschaftanerkennung und/oder die Mutter die gemeinsame Sorgeerklärung nicht unterschreiben mag) ist das JA als Vermittler mit im Boot, um kindeswohlgemäße und rechtlich einwandfreie Lösungen vorzuschlagen. den Vorschlägen des JA können die Elternteile folgen - oder eben nicht.
3. Wenn es trotz Vermittlung durch das Jugendamt zu keiner Einigung zwischen den Eltern kommt, kann ein Gericht eingeschaltet werden.
Soweit die Interessen des Kindes unmittelbar berührt sind, kann das JA im Rahmen einer Beistandschaft im Namen des Kindes und mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils selbst Klage erheben. Das ist für das Kind kostenfrei und passiert in der Praxis am häufigsten, wenn Eltern sich nicht auf den angemessenen Kindesunterhalt einigen können.
Als meine nicht eheliche Tochter noch sehr jung war und ich (mit Unterstützung seiner Next und meiner Familie) in der Firma des KV zu äußerst familienfreundlichen Zeiten mehr als genug für unseren Lebensunterhalt verdienen konnte, habe ich darauf verzichtet, zusätzlich KU zu verlangen. Aus meiner Sicht waren der existenzsichernde Teilzeitjob + familienfreundliche Arbeitszeiten mehr wert als der lächerlich geringe Betrag, den das deutsche Familienrecht damals nichtehelichen Kindern zugestanden hatte.
Solange ich weder Sozialhilfe noch Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen musste, war das kein Thema für's Jugendamt oder Gericht.
Auch hier gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Worauf ich nicht verzichten konnte, war gleich nach der Geburt des Kindes beim JA eine Urkunde mit der Vaterschaftsanerkenung und dem Unterhaltsanspruch des Kindes titulieren zu lassen. Hätte ich als ledige Mutter Anfang der 1990er Jahre versucht, darauf zu verzichten, wäre der Amtsvormund meiner Tochter von Amts wegen aktiv geworden. Als ledige Mutter hatte ich nicht das alleinige Sorgerecht, sondern musste es mit einem JA-Mitarbeiter teilen. Alternativ hätte auch mein Vater Vormund seiner Enkelin werden können. Nicht jedoch der leibliche Vater des Kindes, der sich auch nach der Trennung vorbildlich und verantwortungsbewusst um unser Wohl bemüht hat. So war die Rechtslage damals.
Andere Eltern hatten damals dagegen geklagt, dass sie als unverheiratete Eltern nicht das GSR bezeugen konnten und sind letzten Endes erfolgreich gewesen: Seit 1998 ist sowohl ohne Eheschließung als auch auch nach einer Ehescheidung das GSR möglich geworden.
Möglich! Lange Jahre jedoch nicht keinesfalls selbstverständlich.
Immer wieder liest man hier im Forum, dass unverheiratete Eltern, die zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung zugleich die gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wollen, bizarren Beratungsritualen unterworfen werden, in denen altgediente JA-Mitarbeiter versuchen, Mutter und Kind vor dem gleichfalls anwesenden Kindsvater zu "schützen".
Gegen diese :againstwall: Mauer aus Vorurteilen sind wir drei vor fast 18 Jahren schon gelaufen - allerdings war der Müll, den die Beamten im Brustston der Überzeugung verzapft haben, damals noch in Übereinstimmung mit den Buchstaben des Gesetzes und die "Beratung" insofern einerseits realitätsfern und andererseits zutreffend. 14 Jahre sind in einem Beamtenleben eine kurze Zeit. Für viele der derzeit noch Aktiven zu kurz, um sich an modernen Unfug wie ASR oder GSR zu gewöhnen.
Viele behandeln ledige Mütter immer noch wie Unmündige, die man Kraft Amtes vor den Folgen ihrer unüberlegten Handlungen schützen muss. Und ledige Väter wie Sittenstrolche, die eine ehrbare Jungfrau geschändet und samt Kind ins Unglück gestürzt haben. Wo Mutter und Kind ohne "Vater Staat" jämmerlich zugrunde gehen müssten.
Heute kann es euch passieren, dass euch Beamte gegenüber sitzen, die schon mit der 1998er Reform überfordert waren und diese Neuregelung (angeordnet durch das BVerfG, nicht angeregt durch die zuständigen Fachbehörden) vom 21. Juli 2010 für gefährlichen Unsinn halten.
Und dasselbe kann euch vor Gericht passieren: Dass ihr auf einen Richter trefft, der Weiterbildungen für Zeitverschwendung und Gesetzesänderungen (die hier ja noch nicht einmal vorliegt!!!) für uninteressant halten.
Ein GSR-Verfahren ist weit davon entfernt, ein Selbstgänger zu sein.
Dafür brauchst du einen richtig ausgefuchsten Anwalt, sehr, sehr gute Nerven und einen langen Atem.
Die Naivität, mit der du dich hier äußerst, macht mir Sorgen im Hinblick darauf, wieweit dein Anwalt seiner Beratungspflicht nachgekommen ist. Diskursos Skepsis gegenüber deinem Rechtsbeistand teile ich.
Schreib doch bitte mal, wie du selbst bislang dein Verhältnis zu Mutter und Kind einschätzt.
Ich würde mich deshalb damit noch etwas gedulden.
Lieber Diskurso,
woher nimmst du den Optimismus, dass eine gesetzliche Neuregelung von den "Experten" in Berlin besser wird, als diese unmissverständliche Ansage vom BVerfG:
"1. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
2. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1672 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht."
Meine Bedenken gegen die Weichspülkraft der Gesetzgebungsmaschinerie sind aus langen Jahren böser Erfahrung gespeist.
Ob in einem künftigen Gesetz wirklich etwas Besseres stehen wird, steht vollkommen in den Sternen. Dass Jeans Kind möglicherweise schon den Führerschein macht, bevor die Damen und Herrn Gesetztgeber sich einig sind, ist zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht ganz ausgeschlossen. Bei Kindschaftssachen aller würde ich - unter günstigen Umständen - immer je eher destö besser "Nägel mit Köpfen machen". Weil Kinder sich typischerweise schneller entwickeln, als Beamtenseelen und Gesetzesnovellen.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin Jean.
Ich halte eine Sorgerechtsklage zum jetzigen Zeitpunkt auch für ungünstig.
Mit dem BVerfG-Urteil Sommer 2010 ist Rechtslage, daß Du antragsberechtigt bist, aber belegen mußt, was FÜR Deine Elterliche Sorge spricht.
Der Kabinettsentwurf hingegen geht von Elterlicher Sorge beider Eltern aus und es müssen Gründe GEGEN die Elterliche Sorge des Vaters benannt werden. Es soll sich den Entwirf zufolge de Ausgangspunkt und die Beweislast ändern.
Dieser Paradigmenwechsel unterscheidet sich mE erheblich von der noch geltenden Rechtslage.
Sollte der Entwurf Gesetz werden, dann sind Anträge anders zu begründen. Entscheidungsgründlagen und Maßstäbe der Gerichte ändern sich bzw sollten sich ändern.
Mit dem Entwurf als Gesetz veringert sich zwar die Schwelle zum Zugang zur ES, ABER die Schwelle nach § 1671 BGB, die ES auf Antrag der KM verlieren zu können, bleibt niedrig!
Es reicht also nicht, die ES zu haben oder sie zu bekommen, man muß sie gegen den Willen einer rabiaten Mutter auch behalten können.
Ich bin sehr skeptisch, was eine tatsächliche Änderung der Verhältnisse betrifft.
W.
Lieber Diskurso,
woher nimmst du den Optimismus, dass eine gesetzliche Neuregelung von den "Experten" in Berlin besser wird, als diese unmissverständliche Ansage vom BVerfG:
(...)
Ohne jetzt allzu ausführlich wieder einmal eine Grundsatzdiskussion führen zu wollen ...
Von Optimismus habe ich ausdrücklich nicht geschrieben 😉
Ich habe lediglich auf den derzeit ungünstigen Zeitpunkt einer GSR-Klage hingewiesen, d.h nicht ob, sondern wann eine solche Klage Erfolg haben könnte.
Den derzeitigen von mir verlinkten Stand der Gesetzesvorlage hatte "sorglos" im Nachbarforum treffend dargestellt.
Servus,
also ich teile jedenfalls die aktuellen Bedenken von @diskurso und @wildlachs zur Sinnhaftigkeit eines gerade jetzt von @Jean eingeleiteten GSR-Verfahrens.
Auch scheint mir das Vorhaben insgesamt ziemlich unausgegoren zu sein, denn sonst wüsste @Jean ja von seinem Anwalt, was ihn erwartet, wäre vorbereitet und müsste hier nicht nachfragen...
Deshalb bin ich auch auf die Anwort hierauf:
Nenne uns doch mal deine Gründe.
doch sehr gespannt.
Mit "ich will es halt haben" ist es leider aktuell beim GSR nicht getan.
Insofern ist es für alle Betroffenen in der jetzigen Lage taktisch vermutlich empfehlenswert, doch noch auf das kommende Gesetz zu warten, weil die Gesetzesbegründung sicher argumentative Hilfestellung bieten wird (vorrangig v.a. für den Antragsteller und die urteilenden Gerichte).
Viele Grüsse
Hallo,
kurz nachdem ich den thread geöffnet hatte erhielt ich ein schreiben dass der termin auf den 19.9. verschoben wurde.
:thumbup: gute Gründe habe ich, ich möchte gemeinsame verantwortung mit der kindesmutter für unser kind tragen, bei der erziehung mitwirken, auskunft über gesundheit erhalten, bei bildungswegen unterstützen und mit einfluss darauf haben für eine schöne zukunft des kindes, mich nicht nur als erzuger fühlen sondern sondern als 100%iges elternteil
das sind sicher gute gründe oder meint ihr nicht
schönes abendgrüße
jean
Hallo,
warum schreibt mir keiner mehr?
Sind die Gründe so schlecht, oder sind meine Gründe so gut?
Gruß
Jean
Hallo Jean,
die Frage, was für die ES mit der Mutter spricht, ist überzeugend gar nicht so leicht zu beantworten, weil sie sehr vielschichtig ist.
Ich vorsortiere so:
Es gibt Gründe
- abstrakte, wozu ich Grund- und Menschenrechte, die Verfassung usw. zähle,
- konkrete, die gelebte Familie, Elternschaft, Zusammenleben usw. betreffend,
aus Sicht
- des Kindes
- der Eltern.
Die Sicht des Kindes, das 'Kindeswohl' hat für mich höchste Priorität,
dann erst kommt die elterliche Sicht.
In diesen Sichten arbeite ich mich vom Abstraten zum Konkreten durch.
Da entlang suche ich nach Argumenten, die
- für die gemeinsame ES sprechen und
- gegen die alleinige ES sprechen.
Soweit erst einmal das Schema, das ich bei der Begründung einer ES abarbeite.
Später mehr...
W.
Hallo Jean,
Deine Argumente gehen schon in die richtige Richtung.
Ich würde aber vor allem die Gemeinsamkeiten betonen, die Du mit der KM in der Vergangenheit hattest. Das ist entscheidend. Wart ihr schon mal zusammen bei Ärzten? Kiga-Gesprächen etc??
Wenn Du zum JA gehst, lässt Du den Anwalt mal schön zu Hause.
Vermeide es, von irgendwelchen Grund- und Menschenrechten zu erzählen. Bringe das Kindeswohl ind en Vordergrund und sonst gar nichts.
Ich persönlich würde nicht auf das neue Gesetz warten. Was soll sich da ändern?
Dann bekommt Dein Kind noch zu 95 Prozent einen Verfahrensbeistand. Da solltest Du aber keine Angst vor haben.
Und stell Dich darauf ein, dass Mutti beim JA mit Dreck wirft. Lass Dich nicht darauf ein. Widerlege alles ganz ruhig und beschimpfe die KM nicht.
Dann wird das schon.
Gruss
Bester Papa
... oder einfach stur wiederholen:
Kinder brauchen beide Eltern.
Die gemeinsame ES dient dem Kindeswohl und
laut Proksch-Studie reduziert sie Eltern-Streit.
Ist man mutiger und sind die Entscheider dafür zugänglich, dann kann man auf die Erkenntnis von EGMR, BVerfG und LMU-Studie hinweisen, wonach Mütter nicht immer das Kindeswohl im Sinn haben und die Alleinsorge von daher gefährlich fürs Kind sein könne. Im Übrigen verhindere Alleinsorge, was gefordert wird: Kooperation der Eltern zum Wohle des Kindes.
Beim JAmt wurde ich NUR mit dem und für das Kindeswohl sprechen, würde alles vermeiden, was Mutter(und)SchutzAmt zu Widerworten reizen könnte.
W.
Noch 3 Ergänzungen:
Hauptargument der KM gegen das GSR könnte sein, dass
a) ihr euch nur streitet oder gar nicht miteinander redet.
>> bringe Gegenbeweise dass dem nicht so ist
>> solltet ihr euch tatsächlich streiten, frage nach wo denn da das Kindeswohl gefährdet ist? Denn nur das ist entscheidend. Evtl. bekommt Kind dies gar nicht mit (könnte aber in einer Kindesanhörung herauskommen)
b) ihr keine gemeinsamen Entscheidungen treffen könnt
>> auch hier wäre wichtig zu dokumentieren, dass ihr in der Vergangenheit das ein oder andere schon zusammen entschieden habt.
c) ihr unterschiedliche Erziehungsstile habt
>>> das betrifft aber weniger das GSR, sondern sind eher Alltagsentscheidungen. Ausserdem haben so viele Menschen unterschiedliche Erziehungsstile wie Kiga-Betreuerinnen, Lehrer, Grosseltern etc..
Will KM allen vorschreiben wie sie das Kind zu erziehen haben? Nein, das Kind profitiert eher von unterschiedlichen Erziehungsstilen.
So würde ich argumentieren.
Gruss
BP
(...)
:thumbup: gute Gründe habe ich, ich möchte gemeinsame verantwortung mit der kindesmutter für unser kind tragen, bei der erziehung mitwirken, auskunft über gesundheit erhalten, bei bildungswegen unterstützen und mit einfluss darauf haben für eine schöne zukunft des kindes, mich nicht nur als erzuger fühlen sondern sondern als 100%iges elternteil
(...)
Moin Jean,
mache Dir vielleicht noch einmal grundsätzlich klar, was gemeinsame Elterliche Sorge eigentlich umfaßt, dies in Abgrenzung zum Umgangsrecht.
Die ES betrifft nur einige wenige gemeinsam zu treffende Entscheidungen, die für das Kind wesentlich sind. So oft kann es diesbezüglich also gar keinen Streit geben.
Alle anderen Entscheidungen unterfallen der Alltagssorge, also dem Bereich, in dem das Umgangsrecht ausgeübt wird. Hier wird Vaterschaft gelebt.
Deine oben angeführten Gründe, Jean, betreffen mE eher die Alltagssorge im Umgang, also Dein Familienleben.
Wenn der Umgang gut geregelt ist und funktioniert, dann haben Eltern nur wenig Anlaß sich mit und bezüglich der ES zu streiten.
Nach Proksch führt die gES sogar zur Verminderung des Streitpotenzials.
Allein derSorgestatus kann gewaltige Auswirkungen auf die (Trennungs-)Familie haben, ohne daß der Sorgebereich des anderen ET zunächt berührt wird.
Das wird dann schmerzhaft, wenn man als nicht-sorgeberechtigter ET offiziell Äuskünfte über sein Kind oder Hilfen benötigt oder zB in der Schule einfach nur mitwirken möchte. Als nicht-sorgeberechtigter ET ist man mit seiner Familie völlig außen vor bzw. der sorgeberechtigten Mutter ausgeliefert.
ME ist das zumindest mit den Art. 3 und 6 GG unvereinbar und greift stark, zu stark und unverhältnismäßig in das Elternrecht und in korrespondierende Rechte des Kindes ein.
Ich bezweifle, daß diese Eingriffe, die alleinige ES, überhaupt eine positive Wirkung entfalten, solange NICHT die hohe Schwelle der Kindsgefährdung nach § 1666 BGB überschritten wird.
Vielmehr sehe ich Kindeswohl und Kinderschutz durch leichtfertige alleinige ES grundsätzlich gefährdet.
W.
@Wildlachs:
Hallo Wildlachs,
wie ich oben beschrieb, halte ich es für völlig falsch, bei Gericht irgendwelche Studien zu zitieren oder gar auf das GG oder die Menschenrechte zu verweisen. Auch Sprüche wie "Kinder brauchen beide Eltern" sind nicht zielführend.
Das ist zwar alles richtig was Du sagst, nur wird hier das Gericht eben diesen einen Fall beurteilen und sonst gar nichts. Und da wird es die Frage stellen: "Können die Eltern miteinander oder nicht" bzw. "Wird das GSR zu Konflikten führen und damit das Kindeswohl gefährden oder nicht"?
Und bevor Jean hier nicht mehr Infos preisgibt, wie sehr er mit der KM bisher konnte, wird es schwierig, hier eine Prognose über die Erfolgsaussichten abzugeben.
Gruss
BP
ME ist das zumindest mit den Art. 3 und 6 GG unvereinbar und greift stark, zu stark und unverhältnismäßig in das Elternrecht und in korrespondierende Rechte des Kindes ein.
Ich bezweifle, daß diese Eingriffe, die alleinige ES, überhaupt eine positive Wirkung entfalten, solange NICHT die hohe Schwelle der Kindsgefährdung nach § 1666 BGB überschritten wird.
Vielmehr sehe ich Kindeswohl und Kinderschutz durch leichtfertige alleinige ES grundsätzlich gefährdet.
und ich bezweifle, dass sich irgendein Jugendamt oder Gericht von den persönlichen Ansichten und (Grund-)Gesetz-Interpretationen eines Internet-Users namens @Wildlachs in irgendeiner Form beeindrucken lässt...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Brille.
Was meine Rechtsauffassungen und mein praktisches Vorgehen angeht, so bin ich mit dem bei Ämtern und Gerichten Erreichten nicht unzufrieden.
Auch in Gesprächen mit Top-Juristen hatte ich nicht den Eindruck, daß meine Auffassungen völlig irre sind.
Im Gegenteil. Ich werde beraten und ermutigt, meine Ansätze beharrlich zu verfolgen.
Zaunegger ist auf dem Instanzenweg abgeblitz, das BVerfG hatte seine Beschwerde nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Was er schließlich erreicht hat, brauche ich nicht zu vertiefen.
Ich war übrigens wegen des Sorgerechts Unverheirateter, sowohl wegen 1626a als auch zum 1671, mit eigener Beschwerde beim BVerfG. Als dort im Sommer 2010 zum Sorgerecht entschieden wurde, war auch meine Beschwerde ohne Gegenstand.
JÄmter und einen Gutachter konnte ich bislang überwiegend gut für meine und die Anliegen meiner Kknder gewinnen.
Ist von Dir noch Substanz zur Sache zu erwarten?
W.