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Gemeinsamer Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

 
(@wildcard)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe auf einer Internetseite einer Anwaltskanzlei folgende News gelesen und wollte euch mal fragen, wie ihr die Sache seht. Gibt es zukünftig vielleicht doch eine Chance für die Väter? Und gilt das neue Gesetzt dann auch für bereits geborene Kinder?

"Einigung des Koalitionsausschusses vom 04.03.2012

Am 4.3.2012 hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und FDP zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern folgende Beschlüsse gefasst:Das gemeinsame elterliche Sorgerecht nicht verheirateter Eltern wird auf folgender Basis neu geregelt:

Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Auch wenn er sich gegenüber dem Jugendamt erklärt, kann er jederzeit das Familiengericht anrufen, insbesondere wenn sich herausstellt, dass sich die Mutter beim Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich nicht äußert.

Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter eine Frist zur Stellungnahme von 6 Wochen, innerhalb derer sie zum Antrag des Vaters Stellung nehmen muss.

Das Familiengericht entscheidet in einem beschleunigten schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern, wenn die Mutter nicht Stellung nimmt oder keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe geltend macht bzw. derartige Gründe dem Gericht auch sonst nicht bekannt geworden sind.

Das Familiengericht spricht auch dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht (negative Kindeswohlprüfung, „Beweislastumkehr“).”

Aufgrund dieser Entwicklungen ist wahrscheinlich in den nächsten Wochen mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern zu rechnen. Das BVerfG hatte in seinem Beschluss v. 21.7.2010 die grundsätzliche Alleinsorge der nichtehelichen Mutter für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet.

Weitere Informationen zum geminsamen Sorgerecht  finden Sie auf der homepage des Bundesjustizministeriums unter
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/20110203_Sorgerecht_Kompromissvorschlag.html

Die gesetzliche Formulierung bleibt abzuwarten. Eine 6-Wochenfrist erscheint kurz, insbesondere, wenn der Vater den Antrag gleich nach der Geburt stellt und sich die Mutter und/oder das Kind bedingt durch die Geburt nicht zu Hause aufhalten."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2012 09:46
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Thema wird in einem anderen Thread diskutiert, siehe ab hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-17263-start-msg272313.html#msg272313

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 11:28