Nanü? Das ging aber fix. Trotz Schmutzkampagne?
4 Wochen kann es noch dauern, bis Du den Beschluss in Händen hältst. Plus weitere 4 Wochen für die Beschwerdefrist.
:thumbup:
Ich versuche mich nun mal an einer kleinen Zusamennfassung des gestrigen Termins.
Vielleicht muss ich dazu erwähnen das die Kindsmutter recht labil ist und schnell überfordert in gewissen Situationen. Dies hat sich auch bei der Erörterung gezeigt.
Als erstes hab ich ganz zu Anfang meine Anwältin noch auf die 2 dringendsten Fehler in ihrem Schreiben aufmerksam gemacht. Dies wurde zu Beginn der Erörterung im Beisein von allen Beteiligten geklärt. Nicht schön ... aber wenigstens war es geklärt.
Und dann fing die Kindsmutter sofort ungefragt an das sie betonen möchte das sie nicht verletzt ist und sie es schließlich war die die Beziehung damals beendet hat. Dies hat niemand kommentiert, allerdings hat sich die Richterin sicherlich Notizen im Kopf gemacht ...
Dann wurde sie befragt was für sie dagegen spricht und ich durfte mich jeweils dazu äußern. Als sie immer weiter in der Vergangenheit wühlte, sagte ihr die Richterin das sie hier keine Vergangenheit aufarbeiten, sondern das es um jetzt geht. Sie hat quasi immer nur den Zeitraum von etwa 2 Jahren zugelassen. Ich konnte ziemlich alles widerlegen und die Kindsmutter + Anwältin sind aber dennoch immer wieder darauf "rum geritten". Auch da hat die Richterin eingegriffen.
Irgendwann fragte die Richterin was denn nun genau gegen die gemeinsame Sorge spricht und die Kindsmutter weinte plötzlich und sagte das sie Angst habe keine Entscheidungen mehr treffen zu können und wieder haltlose Vorwürfe wie ich in der Vergangenheit sicher reagiert hätte wenn ich das gem. SR schon gehabt hätte. Also Vermutungen die nicht mal einen Ursprung hatten.
Zum Schluss sagte die Richterin das sie nicht sieht das etwas gegen das gem. Sorgerecht spricht und fragte die Kindsmutter ob sie die die Einigung möchte, also zustimmt, oder eine Entscheidung von der Richterin. Da kam dann nur noch "na dann muss er aber auch öfter mit zu Elternversammlungen und so" .... und die Richterin konnte ihr die Einigung entlocken 🙂
Im Großen und Ganzen keine schöne Sache, aber doch nicht so schlimm wie erwartet.
Jetzt gilt es den Beschluss abzuwarten und die Beschwerdefrist. Danach möchte ich lediglich in der Schule bescheid geben und dann Ruhe einkehren lassen. Abwarten ob sich die Gemüter beruhigen ...
Aus welchen Gründen könnte sie jetzt eigentlich die Beschwerdefrist noch nutzen? Dies ist mir nicht ganz klar.
Ist jetzt ein Vergleich geschlossen worden ("Einigung") oder wird es einen Beschluss geben? In ersterem Fall wurde der Vergleich diktiert, ihr habt zugestimmt und ihr bekommt in den nächsten Tagen eine Ausfertigung. Beschwerde kann man dagegen nicht einlegen.
Gruss von der Insel
Ich hab mich doof ausgedrückt. Es gab eine Einigung und mit Beschluss meinte ich das Schriftstück weches wir dann noch zugeschickt bekommen. Also ich hab noch nichts in der Hand.
Sorry für die unbeholfene Ausdrucksweise 😉
Das würde bedeuten, dadurch das sie am Ende zugestimmt hat, gibt es nach Zugang des Schriftstücks auch keine Wartezeit mehr?