Guter Tipp von besterPapa,
bei mir lief es ähnlich ab, die AW und die KM wollten unbedingt Konflikgespräche bei der Caritas für 6 Monate oder so...
Das sah ich aber als unnötig, so wurde das GSR beschlossen und der Deal war dass wir uns innerhalb 14 Tage um einen Termin kümmern.
Da shabe ich nun getan, Termin frühstens am 07.10.2015
Beschluss dass ich das GSR nun habe war vorgestern im Briefkasten...
Hallo zusammen,
ich hatte ja geschrieben das ich mich bei Neuigkeiten melden werde. Nun war ich gerade am Briefkasten und hier sind die Neuigkeiten:
Unser Erörterungstermin bei der Richterin wurde verschoben auf den 21. September.
Im Anhang war eine Kopie der Anwältin der KM:
Es wird beantragt meinen Antrag auf gemeinsame Sorge zurück zu weisen und das eine Begründung kurzfristig noch folgen wird.
Verschoben wird deshalb weil die Anwältin zum ersten Termin noch im Urlaub ist.
Meine Frage: Bekomme ich die Begründung eigentlich auch VOR dem Termin? Oder höre ich die Begründung erst am Termin?
Ob Du die Begründung vorher bekommst, hängt davon ab, wann die gegerische RAtte die Begründung ans Gericht schickt.
Normalerweise stellt Dir das Gericht Schreiben der Gegenseite zu, sodass Du rechtzeitig darauf reagieren kannst.
Schickt sie die Begründung aber erst kurz vor der mündlichen Verhandlung ans Gericht, wirst Du erst in der mündlichen Verhandlung davon erfahren.Dann musst Du bei Gericht beantragen, dass Dir noch ausreichend Zeit zur Stellungnahme gegeben wird.
Aber noch mal: Es ist bereits eine Verhandlung angesetzt worden, ohne dass die Gründe bereits bekannt sind. Insofern gehe ich davon aus, dass in der Verhandlung ohnehin noch nichts entschieden wird.
Ich werde aber das Gefühl nicht los, dass der Richter das neue Gesetz noch nicht kennt. Normalerweise müsste er erst der KM eine Frist zur Stellungnahme setzen, Dir die Gegenargumente dann zustellen und dann erst eine mündliche Verhandlung ansetzen.
Daher war auch mein Rat, Dir einen Fachanwalt zu suchen. Wie sieht es damit aus?
VG
BP
Richterin .... wir haben eine Richterin .... und ich hab da vielleicht unberechtigte Vorurteile, aber in mir schlummert die Angst das dies eher schlecht für mich sein könnte 🙁
Danke erst mal für deine Antwort.
Einen Fachanwalt hab ich nicht. Ich dachte ich könnte darauf verzichten weil ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, was für Gründe die KM angeben könnte die mir das gem. Sorgerecht verwehren. Um ehrlich zu sein, auch aus dem finanziellen Aspekt. Nicht weil ich das Geld für einen Anwalt nicht ausgeben will, sondern weil ich es schlichtweg nicht hab.
Aber du hast Recht. Ich muss trotzdem nach Unterstützung suchen. Evtl. kann ich mit ihm vereinbaren die Kosten über 2 Monate zu verteilen. Irgendein Weg muss und wird sich dafür finden.
Traurig nur das dies sein muss obwohl man selbst genau weiß das man sich nichts vorzuwerfen hat.
Ich hoffe nur das sich das alles nicht über Monate hin zieht .... das ist weder für die Nerven gut, noch für den Umgang beim Holen und Bringen unseres Kindes.
Ich verstehe nicht, warum jeder so viel Bammel vor einer Richterin hat. Ich hatte auch eine, genau genommen sogar 2. Eine am AG, eine am OLG. Und die waren alles andere als mütterfreundlich.
"Ich dachte ich könnte darauf verzichten weil ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, was für Gründe die KM angeben könnte die mir das gem. Sorgerecht verwehren"
Nun, die Gründe wirst Du schnell erfahren, wenn ihre RAtte anfängt, mit Dreck zu schmeißen. Mangelnde Kommunikation und Kooperation sind da noch die harmloseren Sachen und werden 1000 prozentig kommen.
Ich habe übrigens noch mal eine interessante Entscheidung des OLG Frankfurt vom 20.01.2014 gefunden. In dem Fall hatte der Vater das GSR beantragt und die Mutter nur fadenscheinige Gründe vorgetragen:
Es bestünden getrennte Verhältnisse. Sie schlafe im Kinderzimmer bzw. im Wohnzimmer auf dem Sofa. Auch hänge das Kind sehr an ihr. Sie könne „jetzt noch so vieles Schreiben“, aber sie wolle „das ganze nicht auf dem kleinem seinem Rücken austragen, nur weil (der Antragsteller) nicht mit mir reden tut …. Ich möchte einfach nur das es meinem sohn gut geht und wenn es heist das ich bei diesem schreiben mich zurück halte dann tu ich dies den das wohlergehen meines sohnes ist mir wichtiger als mein eigenes was man von anderen nicht behaupten kann … ich hoffe das schreiben hilft diese sache zu klären
Das AG hatte dann im vereinfachten Verfahren das GSR entschieden.
Das OLG hat den Beschluss allerdings kassiert, weil das Ganze im vereinfachten Verfahren entschieden wurde. Das AG hätte in ein normales Verfahren übergehen müssen, weil o.g. genannte Bemerkungen vermuten liessen, dass keine sozial tragfähige Beziehung vorliegt.
Auch hätte das AG im vereinfachten Verfahren einen VB bestellen müssen.
Nachzulesen hier:
Die Gerichte sehen es offenbar so: Nur wenn sich die KM innerhalb der Frist nicht äußert, wird das GSR im vereinfachten Verfahren übertragen. Sobald sie "Pieps" sagt, wird das normale verfahren eröffnet.
Kleiner Zwischenbericht :
Gestern hatte ich den ersten Termin bei meiner Anwältin und den Brief der Gegenseite mit den Begründungen die gegen das gem. Sorgerecht sprechen.
Beim ersten Versuch 2011 waren diese Gründe ja schon haltlos, aber der gestrige Brief nimmt einem echt die Luft zum Atmen.
Jedes Gegenargument eine verdammte Lüge. Das ist kein "Dreck werfen" ... das ist schon "in einer riesigen Jauchekuhle wälzen". 3 Seiten voll Lügen und boshafte Unterstellungen.
Der Termin bei meiner Anwältin dauerte 2 Stunden. Sie meinte das mein Antrag´zu kurz wäre und das er besser begründet sein müsste. Das ist eine Sache die ich nicht wirklich teile. Aber sie will diesen Antrag nun neu formulieren. Ich soll zu allen Lügen der Gegenseite Stellung beziehen und ihr mailen, sowie Fotos von gem. Unternehmungen schicken und relevante Whats app Nachrichten drucken. Der Termin zur Erörterung wird dann wohl noch einmal verschoben werden :thumbdown:
Und sie will heute noch die Richterin anrufen und sie fragen warum unser Sohn nicht geladen ist. Denn dies würde auch zur Aufklärung beitragen.
Also ... ich hab dann mal ein wenig zu tun ... :yltype:
Die Schmutzkampagne war vorhersehbar und gehört mittlerweile offenbar zum Standardrepertoire gegenerischer Anwälte.
Und schon ist es einem Vater mal wieder unmöglich gemacht, das GSR im vereinfachten Verfahren durchzuziehen.
Das neue Gesetz ist ein Witz.
Lass Dich davon nicht aus der Ruhe bringen und zieh das Ding durch.
Dein Sohn muss aber nicht geladen werden.Liegt im Ermessen des Richters.
Die Anwältin meinte das die Richterin die Kinder bis jetzt immer geladen hat und sie sich wundert das es diesmal nicht so ist. Sie sieht diese Tatsache als bedenklich. Leider bin ich auch nicht zu 100% überzeugt von der Anwältin. Mag sein das ich emotional momentan zu "voll" bin um das gut beurteilen zu können. Aber es kam halt nicht dieses Gefühl auf von "packen wir´s an!" Kann das gerade auch nicht besser erklären 😉
Vielleicht verstehst du trotzdem wie ich das meine.
Moin Martin,
wenn der gegnerische Vortrag drei Seiten mit frei erfundenen Sachen enthält, ist es schon sinnvoll, dazu Stellung zu nehmen. Und du gerade von deiner Anwältin den Eindruck hast, dass sie nicht engagiert genug ist, kann das auch täuschen. Es ist aus meiner Sicht kein schlechtes Zeichen, wenn sie dir nahelegt, zum gegnerischen Schriftsatz etwas zu erwidern (auch wenn sie damit wieder Kohle reinholt).
Lass dich nicht entmutigen. Es ist Unsinn, dass nur derjenige den Zuschlag bekommt, der den besseren, smarteren, frecheren Anwalt hat. Entscheidend ist immer, wie das zuständige Gericht eine Sache bewertet.
Hallo Martin,
ein Freund von mir ist vor kurzem mit seinem Jura-Studium fertig geworden. Ich hatte mich auch einmal über "Anschuldigungen" allgemein mit ihm ausgetauscht.
Er sagte, alles was vor Gericht nicht widerrufen wird, gilt als wahr.
Eine Stellungnahme ist sinnvoll. Auf heftige Vorwürfe würde ich etwas detaillierter eingehen, den Rest kann man beantworten mit:
"Die restlichen Vorträge der Kindsmutter sind völlig unsubstantiierit und weisen diese von uns zurück."
Könnte man auch allgemein für die kompletten 3 Seiten schreiben 🙂
Alles Gute und Geduld,
Daniel
PS: In meinem Fall waren die Anschuldigungen so heftig, dass wir eine Ergänzung hatten "Wir behalten uns bei weiteren, derartigen Vorträgen weitere rechtliche Schritte vor" ...
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Moin Martin,
Jedes Gegenargument eine verdammte Lüge. Das ist kein "Dreck werfen" ... das ist schon "in einer riesigen Jauchekuhle wälzen". 3 Seiten voll Lügen und boshafte Unterstellungen.
Das hatte Dir (Zweit-)BesterPapa ja vorhergesagt und ist nicht ungewöhnlich.
Sie meinte das mein Antrag´zu kurz wäre und das er besser begründet sein müsste.
Zu diesem Statement ein "naja" ... im Grunde genommen reicht die Begründung "weil´s dem Kindeswohl dient". Eine ausführlichere Begründung hätte an der Reaktion der Gegenseite jedenfalls nichts geändert.
Aus Deinen bisherigen Schilderungen läßt sich allerdings schließen, daß die Anwältin den Richter zu kennen scheint.
Wichtig ist, daß Du Dich vom "Dreck" der Gegenseite nicht beeinflussen läßt.
Angeführte Beispiele, was für ein schlechter Vater Du bist, können (analog Daniel) pauschal bestritten und als in der Sache irrelevant gekennzeichnet werden.
Näher muß lediglich auf relevante Gegenargumente eingegangen werden (wenn es die denn gibt).
Im wesentlichen:
Mangelnde Kommunikation und Kooperation sind da noch die harmloseren Sachen und werden 1000 prozentig kommen.
Zu betonen wären beispielsweise die funktionierende Umgangsregelung und daß Du keinerlei drohendes Konfliktpotenzial bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung siehst (so das der Fall ist).
Gruß
United
Stimme den anderen zu.
Alles widerlegen, nicht selbst mit Dreck werfen und stattdessen die Gemeinsamkeiten betonen:
-Kommunikation klappt super, weil.....
-Zusammen haben wir schon das und das zusammen entschieden....
Vermutlich bekommt Dein Sohn jetzt einen Verfahrensbeistand, der auch das Kind befragt.
Fotos interessieren den Richter sicher nicht.
Ein großes Danke an euch!!!!
Ich hab jetzt eine Stellungnahme geschrieben und auf jedes einzelne Argument der Gegenseite reagiert, indem ich ein paar Sätze dazu geschrieben habe. Teilweise auch mit 1-2 Beispielen dazu. Zusätzlich hab ich Fotos hinzu gefügt und Whats app - Kommunikationen ausgedruckt. Ich hab in verschiedenen Dingen erwähnt wer was bestätigen kann und bei einer Sache darum gebeten das die Gegenseite diese Aussage bitte belegt.
Ob sich die Richterin die Fotos anschaut oder nicht und ob die Ausdrucke der Nachrichten in irgendeiner Weise nützen, werde ich sehen. Ich hab´s dazu gelegt weil es momentan die einzige Möglichkeit ist verschiedene Dinge nachzuweisen.
Ansonsten hoffe ich das meine Stellungnahme mehr von Logik geprägt ist als die Unterstellungen der Gegenseite und das die Richterin dies auch erkennt.
Vermutlich wird unser Termin noch einmal verschoben da am 21. 9. dann meine Anwältin nicht kann.
Insgesamt fühle ich mich nach meiner Stellungnahme wieder etwas positiver 🙂
Morgen Mittag ist der Termin und es gibt ein neues Problem. Ich rief gestern meine Anwältin an weil sie mir eigentlich die Schriftsätze schicken wollte die an das Gericht gehen. Sie hatte alles wohl schon letzten Freitag per Email an mich gesendet, aber sah wohl gerade das die Email am Sonntag zurück kam (?)
Ich hab ihr dann meine Mail - Adresse noch einmal genannt und sie gebeten es erneut zu schicken.
Sie sagte mir noch auf Nachfrage das sie an meiner Stellungnahme nur eine Sache geändert hätte, weil ich mich da wohl etwas unglücklich ausgedrückt hätte.
Nun hab ich gestern Abend dann noch emails abgerufen und mir die Unterlagen inkl. Stellungnahme angeschaut, die sie übrigens schon an das Gericht weiter gegeben hat.
Sie hat eben nicht nur eine Sache geändert. Gleich am Anfang hat sie eine unschöne Vermutung der Kindsmutter gegenüber eingeschoben die ich nie gesagt, geschweige denn gedacht hab. Sie erklärt das ich (!) vermute das die Kindsmutter meine Ehefrau derartig angreift weil sie sich verletzt fühlt weil ich eine andere Ehefrau geheiratet hab. Eine andere Ehefrau? Was ist das denn für eine Ausdrucksweise? Und ich denke so nicht! Unsere Trennung ist 6 Jahre her, sie hat einen Partner an ihrer Seite. Ich empfinde das als nicht richtig und nicht förderlich solch blödsinnigen Vermutungen in den Raum zu stellen 😠
Weiterhin ist das ganze Schreiben immer im Wechsel zwischen 3.Person und ich/wir geschrieben.
Weiterhin hat sie eines der von mir beschriebenen Beispiele total verdreht. Ich schrieb das meine Ehefrau die Kindergeburtstage meines Sohnes in unserem Haushalt ausstattet (als eines der Beispiele das der Junge hier sehr wohl willkommen ist). Die Anwältin hat statt dessen geschrieben das meine Ehefrau die Kindergeburtstage gestattet hätte. Gestattet ergibt eine komplett andere Aussage als ausgestattet. Und auch ein anderes Bild.
Ich bin sauer und kann bis morgen nun auch nichts mehr ändern.
Leider bin ich auch nicht zu 100% überzeugt von der Anwältin. Mag sein das ich emotional momentan zu "voll" bin um das gut beurteilen zu können. Aber es kam halt nicht dieses Gefühl auf von "packen wir´s an!"
Ich finde, so wie Du es beschreibst, die RAin auch nicht professionell. Und um ehrlich zu sein: Gerade bei solchen wichtigen Sachen würde ich nur mit Anwälten zusammen arbeiten, die ich erstens als professionell erachte und zweitens bei denen ich mich gut aufgehoben fühle. Aber Du eierst rum! Erst ohne Anwalt, dann mit einer, bei der Du selbst ein schlechtes Gefühl hast, versuchst Dich stattdessen selbst an den Schriftsätzen...
Ich weiß nicht, wie da noch was zu retten ist. Evtl. kann der Termin wg kfr Verhinderung der Anwältin noch mal geschoben werden? Und dann hast Du die Chance einen neuen Dienstleister zu suchen und einen besseren Schriftsatz nachzulegen? Kostet halt wahrsch doppelt...
gruß, toto
Ich eiere rum?
Woher soll ich denn vorher wissen wie genau sich ein Anwalt verhalten sollte um ihm das Prädikat "professionell" zu geben? Ich kämpfe nicht täglich um das gemeinsame Sorgerecht und hab auch ansonsten keine Termine vor Gericht. Ich wurde anfangs beraten das ich keinen Anwalt brauche. Erst hier in diesem Forum hab ich dann gegenteiliges gelesen und hab mich um eine Fachanwältin bemüht. Leider konnte ich nicht auf Ratschläge oder gute Erfahrungen im Bekanntenkreis zurück greifen.
Die Anwältin war es auch die mir sagte das ich eine Stellungnahme zu den Vorwürfen schreiben soll. Dies hab ich getan und hab sogar noch gebeten die Schriftform so zu belassen. Wie gesagt, hab ich gestern Abend erst den von ihr verfassten Schriftsatz per Email bekommen, den sie schon an's Gericht geschickt hat. Was hätte ich denn anders machen können/sollen? In welchem Teil des Ganzen hab ich "rum geeiert"?
Nimm es doch nicht persönlich..,
Aber natürlich eierst Du rum...
Ganz ehrlich, wenn ich jmd bin, der eben nicht regelm. mit Gerichtsverfahren zu tun hat und für den es um etwas wichtiges geht (nämlich das gemeinsame Sorgerecht fürs Kind!), dann käme mir gar nicht erst in den Sinn es ohne Anwalt zu versuchen! Es mag ja schön sein, dass Du im weiteren Verlauf dann erkannt hast, dass das gut investiertes Geld sein kann. Aber vor zwei Wochen (nach dem ersten Termin?) warst Du nicht überzeugt von der Anwältin. Und heute beschwerst Du Dich? Aber egal - das hilft dem Fall nicht weiter. Hast Du Dich denn heute schon mal bei einem anderen Anwalt erkundigt, ob & wie man noch wechseln kann? Es geht es mal um die Erkundigung - ob es dann nachher überhaupt sinnvoll mag auf einem anderem Blatt stehen...
Ich verstehe es nicht. Wir (Männer) machen regelm. so nen Geschiss bei der Auswahl unserer KfZ-Werkstatt oder den Handwerkern fürs Eigenheim. Aber juristische Schriftsätze und Prozessordnungen (für die andere mehrere Jahre lang studiert haben) glauben wir selbst machen zu können... Ich bin kein Jurist! Und glaube auch den Juristen nicht jedes Wort! Und weiß genau, dass die nicht immer zielführende Berater sind, wenn es um friedliche, außergerichtliche Einigungen/ Kompromisse geht, sondern auch Geschäftsleute, die am Streit verdienen. Aber nie käme ich auf die Idee mich vor Gericht selbst zu vertreten! Oder mich von jmden vertreten zu lassen bei dem ich ein schlechtes Gefühl habe.
Gruß, toto
Einen guten RA zu finden ist gar nicht so einfach. Auch ich hab 2x gewechselt.
Bei meinem jetzigen gibt es eine klare Order: Nichts geht an die Gegenseite oder ans Gericht, ohne dass ich es vorher freigegeben habe. Ich habe diesbzgl. auch schon mal negative Erfahrungen gemacht. Einen Freifahrtschein gibt es daher nicht mehr.
Jetzt kurz vor der Verhandlung den RA zu wechseln halte ich nicht für sinnvoll.
Tada tada tada 😀👍
Ich hab es geschafft ... die Entscheidung kommt dann schriftlich per Post. Weiß jemand wie lang ich mich ca gedulden muss bis ich damit rechnen kann?
Na dann: Prima 🙂 :thumbup: