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gem. Sorgerecht Ablauf Erfahrungen

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(@martin0602)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin Vater von 2 Söhnen. Einer aus einer vergangenen Beziehung und einer aus der jetzigen.
Mit meinem ersten Sohn (8Jahre) habe ich regelmäßigen Kontakt und er verbringt jedes 2. WE bei mir und meiner Familie.
Das gemeinsame Sorgerecht wollte die Kindsmutter von Anfang an nicht.
Nachdem das neue Gesetz heraus kam, das den Vätern diesen Schritt erleichtern soll, hab ich oft überlegt ob ich diesen Weg gehen sollte.
Jetzt hab ich mich entschieden, der Antrag ist raus und ich suche nach Erfahrungen von Vätern die diesen Schritt nach dem neuen Gesetz auch gegangen sind.
Wie war der Ablauf? Wieviel Zeit hat zwischen den Schritten gelegen? Auf was muss ich achten? Fragen über Fragen und ich wär dankbar hier ein paar Antworten zu finden.

Den Antrag hab ich letzten Freitag (14.08) abgeschickt. Heute kam dann Post vom Amtsgericht mit einem Termin zur Erörterung für beide Elternteile.
Ich dachte eigentlich das man der Mutter erst mal eine Frist setzt sich dafür oder dagegen zu äußern .

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 17:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich dachte eigentlich das man der Mutter erst mal eine Frist setzt sich dafür oder dagegen zu äußern .

So steht es eigentlich auch im Gesetz.

Nur scheinen sich Familienrichter daran irgendwie nicht gebunden zu fühlen.

Und auch wenn das kein gutes Licht auf diesen Richter wirft, klingt deine Beschreibung nicht so, als wenn du da Probleme zu erwarten hättest.

In jedem Falle sollltest du dich nicht dazu hinreissen lassen, wortreich zu begründen, warum du das GSR haben willst, sondern eine entsprechende Frage mit: "Weil es dem Kindeswohl dient!" beantworten.

Wenn überhaupt, erwiderst du nur die Argumente deiner Ex.

Hast du einen Anwalt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 17:23
(@martin0602)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst mal für deine schnelle Reaktion.
Einen Anwalt hab ich nicht. Ich dachte das dies nicht nötig wäre.
Mich wundert halt das jetzt innerhalb der 5 Tage (inkl. WE) nach meiner Antragstellung gleich ein Termin zu einer "Erörterung" kommt. Ich weiß das die Kindsmutter momentan noch im Urlaub ist und somit doch noch gar nicht reagiert haben kann.
Irgendwo hier im Forum hab ich auch gelesen das die Stellungnahme der Mutter mir dann VOR Termin zugehen müsste? Hab ich das richtig verstanden?

Woran machst du fest das ich da keine Probleme zu erwarten hätte? Für mich klingt das eher nach dem Gegenteil wenn der Ablauf eigentlich anders sein sollte .... hmmm .... vielleicht mach ich mir auch zu viel Gedanken, aber erst war ich euphorisch wegen der neuen Gesetzeslage und jetzt lese ich viel davondas Richter sich einfach nicht daran halten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 17:40
(@Mrs_Mima)

hi,

du nachweislich vorher versucht mit der KM eine außergerichtliche Einigung zu finden? Mit Fristsetzung zur Stellungnahme?

Der Ex meiner Freundin hat, ohne die Mutter vorher außergerichtlich zu fragen einen Antrag auf GSR bei Gericht gestellt. In der Stellungnahme schrieb meine Freundin, dass sie von seinem Wunsch zum ersten mal höre (war auch so) und sie selbstverständlich dem GSR zustimmt, sie hätte aber keine Kenntnis gehabt, dass er das anstrebt.

Ergebnis: Klage wurde zurückgewiesen wegen Mutwilligkeit, KV durfte sämtliche Kosten tragen.

3 Monate später haben beide auf dem JA das GSR beurkundet.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 18:28
(@lifenobeach)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei mir war das GSR eigentlich ne ganz einfache Nummer; KM hat verweigert, Antrag bei Gericht, KM Fristsetzung 4 Wochen, keine Reaktion, also GSR im schriftlichen Schnellverfahren zugesprochen bekommen... Und das im tiefsten Bayern!
Damit ging dann der Stress für Kind und mich erst richtig los. Mittlerweile sind wir bei den vorsätzlichen falschen Missbrauchsveschuldigungen angekommen. Und alle Entscheidungen, für die das GSR relevant wäre, trifft KM nach wie vor alleine. Komplett ohne Konsequenzen.... :-/

Wenn nun ein Erörterungstermin ansteht, würde ich ja fast davon ausgehen, das KM doch Einspruch eingelegt hat.
Auch wenn die Terminierung etwas dagegen spricht; ansonsten halte Dich an das was Beppo sagt und mach keine Große Welle....

Lg LNB

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 19:54
(@martin0602)
Schon was gesagt Registriert

@Mrs_Mima: Es gab schon einmal den Versuch das gemeinsame Sorgerecht anzustreben. Aber vor dem neuen Gesetz. Die Kindsmutter war dagegen. Es gab ein Gespräch beim JA damals. Dort begründete die Kindsmutter ihre Stellung mit "Ich möchte alles allein entscheiden was unseren Sohn betrifft" und die JA-Mitarbeiterin sagte das sie dies verstehen kann.
Ich habe dann versucht den Weg über einen Anwalt zu nehmen. Zeitgleich wollte dann mein Sohn plötzlich immer weniger zu mir. Da es nur die Situation beim Abholen war und nach der ersten Kurve das Kind wie ausgewechselt und völlig locker drauf war, nehme ich an das er einen Loyalitätskonflikt ausgesetzt war. Dies hat sich gelegtt als ich "aufgegeben" habe.
Nach dem neuen Gesetz, hab ich gehofft das es schnell und schmerzlos gehen könnte.

@lifenobeach : Das tut mir leid wie es bei dir gelaufen ist und immer noch läuft 🙁
Die KM kann keinen Einspruch eingelegt haben. Ich hab den Antrag erst am 14.August abgeschickt und die KM ist noch im Urlaub im Ausland.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 20:50
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin,

auch wenn ich absoluter Befürworter des GSR bin, wäge auch noch mal die konkreten Rechte ab, die Du damit nun bekommst und ob es sich "lohnt".

Mit 8 Jahren ist Euer Kind schon der Grundschule. Somit fallen die zwei beliebtesten Streitpunkte für das GSR (Kiga-Wahl und Einschulung) schon mal weg. Es
bleibt noch der Übergang auf die weiterführende Schule und die Einverständnis für "geplante Operationen" als klärungsbedürftige Sachverhalte, die eine Unterschrift von Dir erfordern würden. Ist Euer Kind ansonsten gesund, wird auch das Recht zu Arztgesprächen einer eher untergeordnete Rolle spielen.

Wichtiger ist aus meiner Sicht der Fakt, dass im Todesfall der KM Euer Kind möglicherweise ins Heim käme, wenn kein GSR besteht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 21:27
(@martin0602)
Schon was gesagt Registriert

@ingo30

Natürlich wurden solche Überlegungen hin und her gewälzt.
Aber es gibt in allen von dir erwähnten Bereichen Anzeichen das man sich in Zukunft auseinander setzen muss. Und das wird nicht passieren wenn die KM meint alles allein entscheiden zu können.
Gerade im Gesundheitsbereich möchte ich mehr Mitspracherecht. Allerdings möchte ich jetzt ungern genauer darauf eingehen, weil das hier und jetzt den Rahmen sprengen würde.
Im Todesfall hat die KM eine Sorgerechtsverfügung ausgestellt, die besagt das die Personensorge und Vermögenssorge bei den Großeltern liegen soll. Ich darf lediglich weiterhin das Umgangsrecht haben.

Meine Entscheidung steht auch nicht zur Frage. Die habe ich mir lange überlegt.
Dennoch bin ich unsicher was den Ablauf betrifft. Mich verunsichert das es sofort einen Termin zur Erörterung gibt. Ich deute das eher als schlechtes Zeichen. Deshalb hoffe ich auf Erfahrungsberichte. Vielleicht sollte ich auch abwarten, aber ich möchte eben gern gut vorbereitet sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 22:08
(@Mrs_Mima)

hi,

aber du hast die KM vor deinem Gang  zum Gericht nicht erneut mit Fristsetzung zur Stellungnahme aufgefordert?

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 22:42
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin Martin,

Dennoch bin ich unsicher was den Ablauf betrifft. Mich verunsichert das es sofort einen Termin zur Erörterung gibt. Ich deute das eher als schlechtes Zeichen.

Das ist zwar laut Gesetz nicht so vorgesehen, aber verunsichern sollte dich das nicht.
Gerade vor dem Hintergrund das erstmals ein OLG einen Beschluss eines Amtsgerichts kassiert hat, kann man durchaus optimistisch sein.

Deshalb hoffe ich auf Erfahrungsberichte. Vielleicht sollte ich auch abwarten, aber ich möchte eben gern gut vorbereitet sein.

Hatten wir z.B. gerade hier.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2015 22:45




(@bester-papa)
Registriert

Hallo Martin,

Da ich auf Grundlage der Ubergangsregelung erfolgreich geklagt hatte, will ich auf meinen Fall hier gar nicht mehr drauf eingehehn.

Die Forenerfahrung hat jedoch gezeigt, dass bei denjenigen, die nach der neuen Gesetzeslage geklagt hatten, in keinem mir bekannten Fall das GSR Verfahren im vereinfachten Verfahren durchgewunken wurde. Das Gericht hat nach Erwiderung der Mütter, die zum Teil lächerliche Gründe gegen das GSR genannt hatten, ein normales Gerichtsverfahren eröffnet.

Schlimmer noch, es wurde das JA um eine Stellungnahme gebeten, obwohl die KM noch gar keine Gründe gegen das GSR vorgebracht hat.

Dennoch gingen die Verfahren am Ende weitestgehend gut aus.

Ich rate Dir dennoch, Dir einen Fachanwalt für FamRecht zu suchen. Ein Selbstläufer wird das häufig nicht.

Vielleicht will der Richter in der Sitzung die Gründe gegen das GSR hören und entscheiden, ob er ein normales Verfahren eröffnet.

Deine Rolle besteht lediglich darin, die Gründe der KM als nicht kindeswohlgefärdend zu bezeichnen und falsche Vorwürfe zu bestreiten.

Da mit Sicherheit aber vom Richter die Frage kommt, was Du mit dem GSR willst, ist Deine Antwort lediglich, weil Du gleichberechtigt an der Erziehung Deines Kindes teilnehmen möchtest und das GSR dem Kindeswohl dient.
Punkt. Aus. Ende.

Ich könnte mir mittlerweile beim Richter die Frage nicht verkneifen, warum das GSR nicht im vereinfachten Verfahren entschieden wurde und eine Anhörung stattfindet, obwohl die KM bisher keine Gründe genannt hat.

Aber diese Frage sollte bisher Dein Anwalt stellen.

Gruß
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 00:35
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Martin,

lies mal 'Deutliche Worte aus Brandenburg' vom dortigen OLG.

http://blog.beck.de/2015/08/13/deutliche-worte-aus-brandenburg#comment-67438

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 02:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

du nachweislich vorher versucht mit der KM eine außergerichtliche Einigung zu finden? Mit Fristsetzung zur Stellungnahme?

Dagegen steht die von Dir ignorierte Darstellung des TO

Das gemeinsame Sorgerecht wollte die Kindsmutter von Anfang an nicht.
Nachdem das neue Gesetz heraus kam, ...

Erwartest Du etwa eine schriftliche Bestätigung der KM, dass sie es nicht will? Und nur dann kann Klage erhoben werden? Puh, Deine Geduld in Ehren aller wirklich aufrichtigen Mütter und Väter, die diese Bezeichnung anständig verdienen. :amen:

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 03:19
(@Mrs_Mima)

@oldie,
Ich erwarte nichts! Der TO fragte explizit nach Erfahrungen anderer user.
Ich bin ein User und ich habe ihm eine Erfahrung  geschildert.

Ich habe lediglich einen Fall beschrieben, in dem der KV sich eine blutige Nase geholt hat weil er vorher nicht den offiziellen  Weg gegangen ist und versucht hat, das GSR einfach mit der KM auf dem JA beurkunden zu lassen.

Was der TO draus macht ist sein Bier.

Also bell nicht rum.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 08:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich habe lediglich einen Fall beschrieben, in dem der KV sich eine blutige Nase geholt hat weil er vorher nicht den offiziellen  Weg gegangen ist

Ich sehe keine "blutige Nase". Auch in dem von Dir erwähnten Fall hat der KV das GSR erhalten.
Vielleicht hätte er es günstiger haben können, weshalb Dein Rat, es zunächst via JA zu versuchen, richtig ist.

Nichts desto Trotz, TO hat nun einmal Antrag gestellt. Im Vorwege hat er (wenn auch vor geraumer Zeit) bereits einen einvernehmlichen Versuch gestartet und aufgrund der seinerzeitigen Erfahrung (auch mit dem JA) jetzt direkt den gerichtlichen Weg eingeschlagen.
Verkehrt ist das auch nicht ...
... gerade mit einer derartigen Sorgerechtsverfügung im Hinterkopf stellt KM ihre Besitzansprüche deutlich heraus, weshalb der Wunsch nach GSR nicht nur richtig, sondern ebenso wichtig erscheint.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 11:20
(@ronson)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Martin,

ich bin aktuell den Weg gegangen und hatt heute vor einer Woche die Verhandlung dazu.

kannste [url= http://www.vatersein.de/Forum-topic-29756.html [hier[/url] nachlesen und bei Bedarf schreib mir ne PN

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 12:27
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

nur der Vollständigkeit halber das ist nicht das erste Urteil de 4.Senats OLG Brandenburg was sich für ein gemeinsames Sorgerecht ausspricht. Die gleichen Richter haben das bei mir im Dezember 2014 auch schon gemacht. Die Begründung ist hier im Forum nach zu lesen. Was mir als grundsätzlicher Unterschied auffällt ist das so geurteilt wurde obwohl Jugendamt und Verfahrensbeistand sich dagegen ausgesprochen haben. Es scheint sich hier also wirklich grundsätzlich eine Meinungsänderung durch zu setzen.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2015 12:47
(@martin0602)
Schon was gesagt Registriert

Danke für so viele Antworten, Meinungen, Erfahrungen ....

@besterPapa: Dein Post hat mich ein wenig beruhigt, danke dafür 🙂

Ich werde jetzt einfach die kommenden Ereignisse abwarten und bei Neuigkeiten schreibe ich hier weiter.
Evtl. ergeben sich aus Neuigkeiten wieder Fragen oder Unsicherheiten.
Außerdem entsteht so ein neuer Erfahrungsbericht der wieder jemand anderem hilft ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2015 11:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2015 11:55
(@bester-papa)
Registriert

Vielleicht noch ein Tipp:

Lass Dich in dem Termin vom Richter nicht in Mediationsgespräche drängen, sonst kann die KM das Verfahren bis zum Sankt Nimmerleinstag verschleppen.
Der Richter soll gefälligst über Deinen Antrag entscheiden.

Du arbeitest gerne an einer Verbesserung der Kommunikation und Kooperation und gehst mit der Mutter auch gerne zu Elterngesprächen, aber erst, NACHDEM das GSR beschlossen wurde.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2015 01:45




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