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Fragen zur Ummeldung meiner Kinder

 
(@herr-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Foriker,

ich hab da ein paar Fragen zur bevorstehenden Ummeldung meiner Kinder.

Hintergrund:
Mit meiner EX-LAG habe ich 4 gemeinsame Kinder, für de wir beide das GSR haben.
Vor ca. 13 Monaten haben wir uns getrennt: Mutter und Kinder sind aus meinem Haus ausgezogen und in eine Mietwohnung in der gleiche Stadt gezogen.
Die Mutter hat sich dann auch umgemeldet. Bezüglich der Kinder hatten wir vereinbart, daß die zunächst bei mir gemeldet bleiben.
Ich hatte damals auch einen Brief an das Einwohnermeldeamt geschreiben und daruf hingewiesen, daß ich mit einer Ummeldung der Kinder nur durch die Mutter nicht einverstanden bin.
Seit einigen Monaten wohnen die 5 nun hauptsächlich in der Wohnung des neuen LAG meiner Ex-LAG. Die Mietwohnugn ist nun wohl gekündgt und die Mutter möchte nun sich und die 4 Kinder in diese neue Wohnung ummelden. Prinzipiell bin ich mit deser Ummeldung der Kinder einverstanden.

Aktuelle Situation:
Gestern bekam ich 4 Einverständniderklärungen, die ich unterschreiben solle. Adressiert sind sie an die Meldestelle.
Den Inhalt hae ich hier kurz abgetippt (die groß geschriebenen Worte sidn handschriftlich ausgefüllt):

"Einverständniserklärung
Hiermit gebe ich das Einverständnis fürden aufenthalt meines Kindes VORNAME NACHNAME, GEBURTSDATUM in der künftigen Wohnung beim Vater/der Mutter des Kindes.
Name des Vaters oder der Mutter, bei dem das Kind künftig wohnt: VORNAME, NACHNAME
Adresse: STRASSE, PLZ, Ort
Zeitpunkt: DATUM
Vater/Mutter/Vormund: NACHNAME, VORNAME
UNTERSCHRIFT"

Nun meine Fragen:
1. Gebe ich, wenn ich das unterschreibe das ABR auf?
2. MUß die Mutter mich bei eventuellen zukünftigen weiteren Wohnungswechseln um Zustimmung bitten der erhältsie dadurch einen Freibrief?
3. Ich würd lieber ein SChreibenmit dem Inhalt "Ich stimme der Ummeldung meiner Kinder zum jetzigen Zeitpunkt in die neue Wohnung (ADRESSE) zu, erkläre aber dennoch, daß ich mit zukünftigen Ummeldungen nur duch die Mutter nichtenverstanden bin" an de Meldestelle schicken. Was haltet ihr von dem Versuch? Hab ich damit Chancen, mein Recht auf zukünftige Mitbestimmung gewahrt?

Würde mich über Eure Einschätzung udn Empfehlung freuen!

Gruß,
Jörg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2010 21:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich sehe die Einverständniserklärung kritisch. Zur Beruhigung vorab: Du gibst das ABR damit nicht ab. Aber du gibst dein Einverständnis nicht nur zur Ummeldung im Sinne des Melderechts sondern zementierst damit auch den Lebensmittelpunkt. Das macht spätere Änderungen gering kniffliger.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2010 23:41
(@herr-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep Thought,

erstmal vielen Dank für die Antwort mitten im Halbfinale!

Daß ich das ABR nicht aufgebe, beruhigt erstmal. Da ich aber schon klar machen möchte, daß ich mit der jetzigen Ummeldung in die neue Wohnung zwar einverstanden bin, aber niht mit jeder eventuellen Ummeldung später, tendiere ich momentan dazu, die vorgedruckte Erklärung nicht zu unterschreiben, sondern in einem Brief zu erklären, dieser Ummeldung zwar zuzustimmen, potnetiellen zukünftigen Ummeldungen nur durch die Mutter aber nicht!

Gedanken hierzu?

Gruß,
Jörg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 00:54
 elwu
(@elwu)

"Einverständniserklärung
Hiermit gebe ich das Einverständnis fürden aufenthalt meines Kindes VORNAME NACHNAME, GEBURTSDATUM in der künftigen Wohnung beim Vater/der Mutter des Kindes.
Name des Vaters oder der Mutter, bei dem das Kind künftig wohnt: VORNAME, NACHNAME
Adresse: STRASSE, PLZ, Ort
Zeitpunkt: DATUM
Vater/Mutter/Vormund: NACHNAME, VORNAME
UNTERSCHRIFT"

Hallo,

das ABR gibst du damit nicht auf. Der Lebensmittelpunkt ist eh da, wo die Kids meistens leben, daher heisst er auch so. Ich würde das mit einer auf jedes Dokument handschriftlich ergänzten Abänderung/Ergänzung unterschreiben (natürlich alle kopieren):

....
Diese Einverständniserklärung bezieht sich nur auf die o.g. Adresse, eine Zustimmung zu weiteren Umzügen ist damit nicht gegeben.
....

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 01:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sondern in einem Brief zu erklären, dieser Ummeldung zwar zuzustimmen, potnetiellen zukünftigen Ummeldungen nur durch die Mutter aber nicht!

Gedanken hierzu?

ich denke nicht, dass das Sinn macht, denn üblicherweise werden solche Schreiben nicht "sicherheitshalber" archiviert (schon gar nicht bei allen EMA's der Republik). Abgesehen davon kann Deine Ex die Kids sowieso ummelden wie sie lustig ist, denn wenn der Umzug bereits stattgefunden hat, ist er durch die Verweigerung einer Ummeldung ja nicht mehr zu verhindern oder rückgängig zu machen; die Ummeldung dokumentiert nur einen bereits bestehenden Zustand.

Mich würde vielmehr interessieren, warum nicht eines oder zwei Deiner Kinder in Deinem Haushalt leben. Dass Kinder bei ihren Müttern leben, ist schliesslich alles andere als ein Naturgesetz.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 01:08
(@herr-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Danke für die weiteren Einschätzungen. Werde wohl Elwo's Vorschlag folgen, auch wenn brille's Argumentation sicher stichhaltig ist und insbesondere davon auszugehen ist, daß andere Meldeämter von dem Hinweis nciths erfahren werden.

Was Deine Frage betrifft, brille:
Aus meiner heutigen Sicht war ich zum Zeitpunkt unserer (und damit meine ich primär die Paarebene) Trennung nicht stark genug, dafür zu kämpfen, daß die Kinder (oder ein Teil davon. Welcher?) bei mir bleiben. 
Konkret war es, zumindest von Seiten meiner Ex, ein sehr emotionaler Trennungsvorgang ("Glaub bloß nicht, daß ich Dir jemals meine Kinder gebe"), der sicher auch noch nicht vollständig verarbeitet ist.
Ich dachte damals noch, daß wir es leichter hätten, wenn ich an einigen Punkten nachgeben würde und sich alles weitere dann vernünftig regeln lassen würde.
Der sich anschließende Nervenkrieg um eine Umgangsregelung, an die die Ex sich mittlerweile auch hält und die dabei eingeschlagene eher fordernd-sachliche Haltung lassen mich aber schon immer wieder zweifeln, ob dasdamals richtig war.
Das sich verbessernde Verhältnis zu den Kindern lässt mich aber auch hoffen, daß sich an der Situation was ändern wird.

Deshalbwill ich ja auch bei der Ummeldung kein Öl ins Feuer gießen, aber eben auch keine Positionen aufgeben!

Gruß,
Jörg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 01:31
 elwu
(@elwu)

ich denke nicht, dass das Sinn macht, denn üblicherweise werden solche Schreiben nicht "sicherheitshalber" archiviert (schon gar nicht bei allen EMA's der Republik).

Richtig, nur ist das doch gar nicht der Punkt. Dokumentiert man doch mit solchen Schreiben für etwaige spätere gerichtliche Auseinandersetzungen, das man keinen Freifahrtschein abgegeben hat. Schaden kann es jedenfalls nicht. Und die Alternative, was ist die? Nicht zustimmen und bereits jetzt einen Terz machen? Begründung für die Ablehnung? Gewinnaussichten? Ich halte das für einen der Fälle, wo man am besten nur seinen Standpunkt dokumentiert, und die Sache laufen lässt. Die Munition sollte man basteln und sich aufheben für Zeiten, wo sie gebraucht wird.

Mich würde vielmehr interessieren, warum nicht eines oder zwei Deiner Kinder in Deinem Haushalt leben. Dass Kinder bei ihren Müttern leben, ist schliesslich alles andere als ein Naturgesetz.

Ja, das ist die stets zu stellende Frage.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 01:33