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Fragen bzgl. Sorge- und Umgangsrecht bei Todesfall eines Elternteils

 
(@babbelschnut)
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Hallo,

mal ganz fiktiv:

KM hat nen neuen Mann, der das Kind adoptiert hat.

KM hat auch das alleinige Sorgerecht.

Der KV ist bekannt und hat die Vaterschaft anerkannt.

Was wäre, wenn KM (und neuer Mann) vorzeitig sterben würden?

Würde automatisch das alleinige Sorgerecht und das vollumfängliche Umgangsrecht auf den KV übergehen?

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2013 14:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi babbelschnut,

KM hat nen neuen Mann, der das Kind adoptiert hat.

Somit ist der Ehemann rechtlicher Vater des Kindes und hat mit der KM gemeinsam das SR.

KM hat auch das alleinige Sorgerecht.

Solange sie mit dem Adoptivvater verheiratet ist bzw. bei einer Scheidung von diesem keine andere SR-Entscheidung getroffen wurde hat sie kein ASR.

Der KV ist bekannt und hat die Vaterschaft anerkannt.

Das ist nett, nur mit der Adoption sind alle verwandtschaftlichen Bindungen zum Kind erloschen.

Was wäre, wenn KM (und neuer Mann) vorzeitig sterben würden?

Dann wäre das Kind, wenn einer der beiden stirbt Halb-, wenn beide versterben Vollwaise.

Würde automatisch das alleinige Sorgerecht und das vollumfängliche Umgangsrecht auf den KV übergehen?

Nein, denn der biologische Vater ist durch die Adoption nicht mehr mit dem Kind verwandt und somit auch rechltich nicht als überlebender Elterteil zu sehen dem das SR zustehen würde. Unberührt davon wäre das Umgangsrecht, dass ihm zustehen würde, wenn er zu dem Kind eine enge Beziehung hätte. Aber da ist er nicht besser gestellt als Großeltern, Tanten und sonstige Bezugspersonen, die ein Umgangrecht haben ,wenn es dem Kindeswohl dienlich ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2013 14:43