Hallo! Gestern war der Termin zur Anmeldung der Schulanfänger bei mir im Ort. Leider hielt es die Mutter meines Sohnes nicht für nötig bei dieser wichtigen Veranstaltung zu erscheinen. Ich habe nun die Anmeldeformulare bekommen und soll diese schnellst möglich wieder abgeben. Bin ich im Fall der Abwesenheit der KM bei der Anmeldung berechtigt die nötigen Dinge allein zu entscheiden? Es geht mir vor allem um die Wahl zwischen Religion und Ethikunterricht.
Danke! Willi
Soweit es mir bekannt ist, gehört dieses Thema in den Bereich bei dem beim GSR beide Elternteile unterschreiben müssen.
Wie ist das Sorgerecht bei Euch geregelt?
Wobei es für mich persönlich als Agnostiker kein großes Thema ist. An der (nicht kirchlichen) Schule meines Sohnes gibt es nur Religion.
Bin ich im Fall der Abwesenheit der KM bei der Anmeldung berechtigt die nötigen Dinge allein zu entscheiden? Es geht mir vor allem um die Wahl zwischen Religion und Ethikunterricht.
Hallo Willi,
welcher Konfession gehört der Junge denn an?
In unserem Fall war es so, dass niemand nach dem Einverständnis der Mutter gefragt hat. Ich hatte mir dieses aber vorab sicherheitshalber schon zumindest per Mail eingeholt.
Ansonsten schließe ich mich @ The Poooh an.
Gruss,
gardo
Leider hielt es die Mutter meines Sohnes nicht für nötig bei dieser wichtigen Veranstaltung zu erscheinen.
Das ist tatsächlich nicht unbedingt nötig.
Wichtig ist lediglich die fristgerechte Schriftform des Antrages.
Bin ich im Fall der Abwesenheit der KM bei der Anmeldung berechtigt die nötigen Dinge allein zu entscheiden?
Nein, da gSR-relevant.
Hallo! Der Tag der Anmeldung war gestern. Ich weiß nicht ob es da noch eine Frist gibt, aber die Anmeldung für meinen Sohn lag gestern definitiv auch nicht schriftlich vor. In Thüringen gibt es keine Frist von bis sondern nur einen Tag für die Schulanmeldung. Dieser stand schon vor Wochen im Amtsblatt und es gab einen Aushang im Kindergarten. Ich werde den Antrag nach meinem Wissen ausfüllen, dann soll sich KM mit der Schule auseinandersetzen wenn ihr was nicht passt.
Gruß Willi
Ich weiß nicht ob es da noch eine Frist gibt, aber die Anmeldung für meinen Sohn lag gestern definitiv auch nicht schriftlich vor.
Wenn das so ist ... lag ja auch von Dir nichts schriftlich vor.
Hast Du denn nicht mit der KM darüber gesprochen ?
Bei gSR wäre das zu erwarten.
ruf doch mal an....
Gruß Pristine
Nein, von mir lag gestern auch noch nichts schriftliches vor, ich war ja wie alle anderen Eltern zum Termin. Mit der KM sprechen kann ich nicht, da sie seit über einem Jahr nicht mit mir redet. Ans Telefon geht sie nicht.
Gruß Willi
Bei wem von Euch lebt der Junge? (Gäbe nochmal eine Diskussionsgrundlage, wer ihn denn nun anmeldet.)
Alternativ:
Schrieb ausfüllen und abgeben - die Schule wird sich melden, wenn etwas nicht passt... Je nachdem wie die drauf sind, fragen die nichtmal nach.
Beim Sohn meines Mannes konnte die Mutter problemlos das Kind allein an der Grundschule anmelden und dann zweimal an andere Grundschulen ummelden ohne dass irgendwer nachgefragt hätte. (Jedenfalls nicht bei Ihm)
Vielleicht muss man nur ein paar Kreuzchen weglassen?
Der Junge lebt bei seiner Mutter, die Anmeldung ohne mich wollte ich durch die Anwesenheit verhindern. Ich werde morgen den Schriebs einfach abgeben.
Gruß Wili
und evtl. der guten Form halber die KM darüber schriftlich/ per Email informieren, dass Du KleinWilli nun alleine dort angemeldet hast, weil sie nicht da war.
Nur interessehalber: Wie sicher bist Du Dir, dass KM das Kind nicht woanders angemeldet hat? Wenn KM es Dir schon nicht erzählt ,vielleicht hat KleinWilli dazu mal was rausgelassen während des Umgangs?
Gruß, toto
Dadurch dass KM im selben Ort wohnt muss er meines Wissens nach auch hier angemeldet werden. Ich glaube einen Gastschulantrag könnte sie erst nach der Anmeldung stellen. Ich habe am WE noch mit dem Kleinen gesprochen, er wusste dass Schulanmeldung ist.
Gruß Willi
Hallo,
hier geht es zwar auch um die Entfernung der Schule, aber im Wesentlichen wird meiner Meinung nach klar gemacht, wer die Entscheidungskompetenz hat.
Ich habe meine Tochter an diversen Schulen alleine anmelden können, ohne dass man die Unterschrift des Vaters wollte udn das obwohl ich darauf hingewiesen hatte,
dass ich getrennt lebe und wir GSR haben.
Alle Schule gingen in meinem Fall immer davon aus, dass es abgesprochen wurde.
§ 1628
Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.
OLG Schleswig, 07.12.2010 - 10 UF 186/10
1. Bei der Entscheidung über den Schulbesuch eines Kindes handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, die dem Anwendungsbereich des § 1628 BGB unterfällt.
2. Bei der Kindeswohlprüfung im Rahmen des § 1628 BGB ist die Entfernung der Schule zum Wohnort des Kindes zu berücksichtigen.
3. Regelmäßig entspricht es dem Kindeswohl, demjenigen Elternteil die alleinige Entscheidungskompetenz für die Frage des Schulbesuches zu übertragen, bei dem das Kind seinen dauernden Aufenthalt hat.
Hallo! Die Gesetze sind mir bekannt und mir ist auch klar, dass in vielen Schulen die Anmeldung funktioniert mit nur einem Elternteil. Mein Sohn lebt allerdings nicht bei mir und ich war zum Anmeldetermin um zu verhindern, dass ich als sorgeberechtigter Vater ausgeschlossen bin. Allerdings habe ich nicht damit gerechnet, dass KM dort nicht auftaucht. Dinge wie Hortbesuch und Mittagessen konnte ich nicht entscheiden, beim Wahlfach habe ich es einfach getan.
Gruß Willi
Hallo! Müsste sie das dann nicht zumindest der Schule mitteilen, in der das Kind angemeldet werden sollte?
Gruß Willi
Hallo Willi,
auch wenn das Ganze so sehr obskur ist, würde ich Totos Vorschlag aufgreifen wollen. Kannst Du nicht KM per E-Mail über Deine Anmeldung informieren? Oder eben Klein-Willi beim Umgang fragen ob er denn schon weiss, wo er in die Schule gehen wird?
Ansonsten mag es dieses oder jenes Gestz geben, aber hier läuft alles nach der Macht des faktischen.
Warum sollte man der Schule mitteilen, wenn das Kind nicht angemeldet wird? Was hat die Schule von der Information? Sie muss weder die Kinder ihres Einzugsbereichs "eintreiben" noch obliegt es ihr die Eltern zu konktrollieren.
VG Susi
Hi,
ja zumindset bei uns bekommen die Kinder einen Brief mit den Daten zur Schuleinschreibung. Dieser Termin ist dann verpflichtend selbst wenn das Kind durch Umzug nicht in dieser Schule eingeschult werden sollte. Das wird dann bei diesem Termin festgelegt und die Schule nimmt die Daten der anderen Schule auf. Auch bei Rückstellungen oder wenn das Kind von Beginn an in der Förderschule ist wird das über die Schule am Wohnort, die ja normalerweise zuständig ist erst einmal aufgenommen.
Aber keine Ahnung ob das überall so gemacht wird.
Frage schriftlich (mit Frist auf Antwort) bei der Ex nach, sollte keine Antwort kommen bitte das JA um Vermittlung.
LG
Nadda
Hallo! So wie es Nadda beschrieben hat ist es bei uns auch. Das Kind muss im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden, auch wenn es dort nicht eingeschult wird. Das zuständige Einwohnermeldeamt prüft dann die Anmeldungen, es gibt ja wohl eine Schulpflicht in Deutschland. Mein Sohn wurde durch mich angemeldet und wenn das der Schule oder dem JA nicht reicht sollen die sich mit der KM auseinandersetzen.
Gruß Willi