Frage zum Antrag au...
 
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Frage zum Antrag auf Erziehungshilfe

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(@jeanswilli)
Registriert

Bitte senden Sie mir die Stellungnahme zeitnah zu, damit die Erziehungshilfe dann fortgesetzt werden kann?

Wie doof, mir fällt nix ein wie ich das formuliere.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2014 18:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Willi!
Ich bitte um baldige Rückantwort, um eine zugige Fortsetzung der Erziehungshilfe zu ermögliche.  😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 18:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau! 🙂

Und bloß keine Telefonnummer oder Mailadresse angeben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 18:48
(@jeanswilli)
Registriert

Dankeschön! Telefonnummer und Mailadresse hat das JA.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 08.07.2014 18:50
(@jeanswilli)
Registriert

Bin ich jetzt auch noch so frech und bedanke mich für ihre Zusammenarbeit? Das haben die bei mir auch gemacht.

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Themenstarter Geschrieben : 08.07.2014 18:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natürlich! Immer schön höflich bleiben.
"Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Willi"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 18:55
(@jeanswilli)
Registriert

Okay vielen Dank!

Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2014 18:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde noch eines draufsetzen:  😉

Natürlich! Immer schön höflich bleiben.
"Vielen Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und mit freundlichen Grüßen
Willi"

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 18:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann merken sie doch, dass sie verarscht werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 19:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann merken sie doch, dass sie verarscht werden.

Hm, könnte sein...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 19:03




(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Und?    😉

Glaub nicht alles was Du denkst.

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Geschrieben : 08.07.2014 19:04
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Entschuldigung für die fehlende Interpunktion heute morgen. Ich war noch nicht ganz wach für die Feinheiten. Allerdings wurde es ja doch noch verstanden.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 19:11
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich hatte gerade ein Gespräch mit dem Anwalt, das JA will ein Gespräch mit KM und mir, Temin 31.7.. Na toll! Was nun?

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 15.07.2014 11:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Fragen um was geht und was das Ziel sein soll.
Haben die sich an deinen Ra gewant?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 15.07.2014 14:25
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Das JA hat sich nicht an den RA gewandt, er hat dort nachgefragt, was wegen der Aussetzung unternommen werden soll. Ich warte jetzt erst mal was in dem Schreiben steht, aber sicher nur Einladung zum Gespräch.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 15.07.2014 16:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Welche Aussetzung?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 15.07.2014 19:23
(@jeanswilli)
Registriert

Na meine Ex hat doch den Jungen im Juni mit Koffer und Decke rausgeschmissen. Er hat dann eine Woche bei Oma gewohnt.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 15.07.2014 19:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

Na meine Ex hat doch den Jungen im Juni mit Koffer und Decke rausgeschmissen. Er hat dann eine Woche bei Oma gewohnt.

dieses Fass würde ich zulassen. Dein Sohn war im Juni eine Woche bei Oma in Ferien; etwas anderes wirst Du nie beweisen können. Aber Dir möglicherweise den Stempel einhandeln "kaum hat er das Sorgerecht, versucht er mit frei erfundenen Räuberpistolen seiner Ex am Zeug zu flicken". Was willst Du damit erreichen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2014 20:24
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Dieses Fass werde ich garantiert nicht zulassen. Der Vorfall ist weder erfunden noch nicht beweisbar. Genau diese Aktion ist der Hauptgrund für die Verlängerung der FH und hat (selbst beim JA) Entsetzen ausgelöst. Meine Ex hat den Rauswurf auch zugegeben mit der Begründung, es währe eine Kurzschlusshandlung gewesen. Das Kind kurz vor die Tür zu stellen ist vielleicht noch als Kurzschlusshandlung zu verstehen, aber nicht einen 5-jährigen Jungen komplett rauszuschmeißen und dann 1 Woche nicht mal mit ihm zu reden. Das zeigt ganz deutlich, dass KM mit den Kids genauso umgeht wie mit dem Lover, der ja nicht ohne Grund eine eigene "Fluchtwohnung" nebenan hat. Wo bitte ist hier nach so langer Betreuung die Erziehungsfähigkeit gestärkt?

Gruß Willi 

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Themenstarter Geschrieben : 16.07.2014 14:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist genau die richtige Frage.
Von dem Haken würde ich sie auch nicht mehr lassen. 

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 16:31




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