Frage zum ABR
 
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Frage zum ABR

 
(@markusp)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

jetzt wende ich mich auch mal mit einer Frage an Euch.

Wenn ein Elternteil das ABR hat und der andere Elternteil mit Zustimmung der beiden Kinder (12 und 15) in einer Nacht und Nebelaktion, also ohne Anwesenheit und Wissen des Elternteiles der das ABR hat, die Kinder abholt und sagt die leben jetzt bei mir, ist das rechtens?

Ich hoffe, ich konnte meine Frage einigermaßen verständlich formulieren...  :redhead:

Liebe Grüße
Markus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2012 14:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der das ABR-Innehabende bestimmt den Aufenthaltsort. Passt dem das nicht, holt er die Kinder dort eben wieder ab. Dies notfalls unter Hinzuziehung von JA, Gerichtsvollzieher und Polizei.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2012 14:40
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

wobei in der vom TO geschilderten Konstellation meinem Wissen nach bei dem Alter der Kinder der Wunsch der Kinder eine sehr gewichtige Rolle spielt und der Aufenthalsort der Kinder eher nach dem Wunsch der Kinder als nach dem Wunsch des ABR-Inhaber festgelegt wird. Dadurch, dass die Kinder mit Polizeigewalt zurückgeholt werden, löst sich das Problem ja nicht. 

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2012 17:27
(@markusp)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Infos. Im konkreten Fall geht es darum, dass vermutete wird, dass der andere Elternteil versucht die Kinder zu beinflussen doch zu ihm zu kommen. Sollte dies gelingen, wird befürchtet, dass die Kinder heimlich während der täglichen Arbeitszeit zu sich nach Hause zu holen und der andere Elternteil am Abend vor vollendeter Tatsache steht.

Noch eine andere Frage. Wenn beim Scheidungstermin sich darauf geeinigt wurde, dass die Kinder zu einem bestimmten Elternteil kommen, bedeutet dies dann, dass derjenige das alleinige ABR hat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2012 17:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, wenn im Scheidungsurteil nur steht: "die Parteien sind sich einig, dass die Kinder A und B bei der Mutter leben", dann heißt es nur, dass sie das einig beschlossen haben.

Es muss explizit stehen: "Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird der Mutter übertragen."

Wenn das ABR noch bei beiden liegt, kann der Vater die Kinder auch bei sich behalten und eine Herausgabe wird schwierig, wenn die Kinder in diesem Alter erklären, dass sie beim Vater bleiben wollen. Ist der Verbleib der Kinder dann streitig, wird vermutlich gerichtlich über das ABR entschieden werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2012 17:51
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich nehme an, dass dies ein Teil Deiner Geschichte ist. In dem Alter, in dem Deine Kinder sind (zumindest, was den älteren angeht) ist es wahrscheinlich sinnlos, hinter ihren Rücken Abwehrpläne zu schmieden. Kinder in diesem Alter werden ihren eigenen Willen haben, und es werden sich schwerlich Gründe finden, warum man diesen Willen nicht hinnehmen möchte, auch wenn es mit eigenen finanziellen Nachteilen verbunden ist.
Allein, was ist der Kinderwille, und wie wird er gebildet, und wer bildet ihn? Das dürfte viel eher das Problem sein und das ist der Punkt, auf den Du Dich konzentrieren solltest. Wahrscheinlich dürfte es hier das beste sein, bei entsprechenden Anzeichen direkt das Gespräch mit den Kindern zu suchen und zu fragen, was Phase ist. Wenn das dann geklört ist, kann man je weitersehen. Wenn die Kinder wirklich zum anderen Partner wollen, wird es schwer sein, sie davon abzuhalten (beim jüngeren noch eher als beim älteren)

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2012 18:34
(@markusp)
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Hallo zusammen und einen schönen Sonntag,

vielen Dank für Eure Infos und Denkanstöße.

Im Scheidungsurteil steht bezüglich des Verbleibens der Kinder und einem ABR nichts drinn. Wundert mich selber ist aber wirklich so.

Es gibt aber eine Vereinbarung in der vor der Scheidung (kurz nach der Trennung) mehrere Dinge/Abmachungen geregelt wurden und auch von beiden Elternteilen unterschrieben wurden.

In dieser Vereinbarung wurde unter anderem festgehalten dass die Kinder beim Vater bleiben und er das ABR erhält.

Cu
Markus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2012 15:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

In dieser Vereinbarung wurde unter anderem festgehalten dass die Kinder beim Vater bleiben und er das ABR erhält.

Das würde ich gern mal lesen (abtippen und hier einstellen, meinetwegen auch scan per Mail an mich).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2012 15:14
(@markusp)
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Ich tippe das gerne mal ab:

Vereinbarung zwischen X und Y, Adresse abc

Wir haben uns getrennt und sind uns einig über folgende Punkte:

1. Die Kinder X und Y werden bei dem Vater im Haus in der Adresse xy in Ort sowieso leben. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht soll bei dem Vater liegen.

2. ....
3. ....
usw.

Das ist im Original die Vereinbarung zwischen Mutter und Vater.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2012 15:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.

Das ABR kann nur durch richterlichen Entscheid ausgesprochen werden. Dies auch, wenn beide Sorgeberechtigten einverstanden sind. Ein solcher Fall wäre antragspflichtig. Der das ABR abgebende Sorgeberechtigte stimmt dem Antrag des anderen Elternteiles auf Übertragung zu und das Gericht übernimmt die Zustimmung in einen Beschluss.

Es wurde sich letztlich nur über den sog. Lebensmittelpunkt geeinigt, was im Streitfalle ja auch etwas wert ist.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 02.09.2012 15:28




(@markusp)
Schon was gesagt Registriert

Oh ok... Gut zu wissen.
Aber eigentlich lässt es in einem Streitfall vor Gericht doch tief Blicken oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2012 15:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aber eigentlich lässt es in einem Streitfall vor Gericht doch tief Blicken oder?

nicht wirklich; es besagt lediglich, wie es zu einem bestimmten Zeitpunkt einmal gedacht war. Nirgends steht aber, dass das bis zur Volljährigkeit der Kinder so bleiben muss; die haben inzwischen eine eigene Meinung über ihren Lebensmittelpunkt und würden bei einer gerichtlichen Klärung eben entsprechend befragt. Angesichts ihres Alters würde einem Umzugswunsch auch stattgegeben. Und natürlich hat das Ganze auch eine finanzielle Komponente namens "Kindesunterhalt".

Insofern kannst Du das Papier aufs Klo tackern und nur versuchen, zu den Kids einen guten und intensiven Umgang zu pflegen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 01:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Insofern kannst Du das Papier aufs Klo tackern und nur versuchen, zu den Kids einen guten und intensiven Umgang zu pflegen.

Also so drastisch würde ich das nicht sagen. und so wertlos wird das Papier letztendlich nicht sein.

Klar ist, aber das wurde ja schon herausgearbeitet, dass mit einer solchen Vereinbarung in keiner Weise das ABR "übertragen" wurde. Aber was damit erst einmal festgelegt wurde, ist mE die Rollenverteilung zw BetreuungsET und UmangsET (ich vermute darüber hinaus, dass weitere Regelungen zum Umgang getroffen wurden)

Dies sollte für den Fall einer eventuell anstehenden gerichtlichen Klärung eine gewisse Indizwirkung insb für die "Kontinuität" haben!

Aber: gerade bei dem älteren Kind, sollte dieses in die Entscheidung einbezogen werden! Ich gehe mal davon, dass, wenn das Thema so "spontan" aufkommt, ein Umzug relativ problemlos wäre, mit Blick auf Freunde, Schule, Sportvereine? Ihr wohnt also in einer Stadt oder relativ nah zusammen? Wäre ein WM etwas, was die Kinder und beide Elternteile glücklich macht?

Gruss, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 08:59
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Markus,

das Papier is tatsächlich nichts wert, wenn die KM die Kinder zu sich holt, dann ist das erstmal so, aber die Frage die ich mir stelle ist...
...wie würden die Kinder darauf reagieren bzw. siehst du da tendenzen, dass sie lieber bei der KM wohnen wollen oder wollen sie euch nur ein weng ausspielen, damit sie mehr bekommen, schliesslich sind sie in einem entsprechenden alter dafür...

gruss zahltag

wie is der umgang zwischen KM und Kinder geregelt?
wie weit wohnt ihr von der km entfernt?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 16:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Also so drastisch würde ich das nicht sagen. und so wertlos wird das Papier letztendlich nicht sein.

ich würde es genauso "drastisch" sehen, denn niemand zieht einen 12- und einen 15-jährigen Teenie gegen deren Willen in einen anderen Haushalt um oder -zurück. Insofern ist es vollkommen egal, was auf einem Stück Papier steht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 16:59
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Das in der vorstehenden Elternvereinbarung genannte 'Aufenthaltsbestimmungsrecht' ist wohl eher als
"Der Lebensmittelpunkt des Kindes soll beim Vater liegen" zu lesen.

Zur Bindungswirkung von Elterlichen Vereinbarungen möchte nochmals auf die gut verständlichen Ausführungen eines Familienrichters hinweisen:
http://www.elternvereinbarung.de/verbindlichkeit.php

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2012 03:51
(@markusp)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für den sehr aufschlussreichen Link.  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2012 11:22