Hallo!
Ich bin seit nun 2 Jahren geschieden, wir hatten einen Anwalt und in unserem Scheidungsurteil nichts in Bezug auf Umgang etc. unserer Tochter ( 9 1/2 ) stehen.
Gemeinsames Sorgerecht haben wir.
Ich sehe meine Tochter alle zwei WE komplett und die WE's dazwischen von Freitagabend bis Samstagmittag.
Nun, da der neue Ehemann meiner Ex unter Woche nicht zuhause ist, kam meine Ex auf die Idee dass ich meine Tochter nur noch alle zwei WE's sehen soll, damit er sie auch mal sieht. Soweit so gut, kann ich ja teilweise nachvollziehen. Da ich nur 2 Autominuten von ihr weg wohne war dann mein Vorschlag sie unter der Woche abends zu holen.
Das passt meiner Ex jetzt nicht. Gefühlsmässig würde ich sagen, versucht sie Distanz zwischen meine Tochter und mich zu bringen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage :
welches Rechts hat sie in Bezug auf Umgang, Aufenthaltsbestimmung etc. wenn wie oben erwähnt, nichts in der Scheidung diesbezüglich geregelt wurde.
Michael
Gruß
Michael
hallo mk,
ein recht gibt es im diesem sinne nicht für die km, denn es hat nur eure tochter das recht auf umgang mit beiden eltern,
nachdem die kleine bei deiner ex-frau ist, wirst du nicht drumrumkommen mit ihr eine gemeinsamme lösung zu finden, versuche über ein vernüfiges gespräch dies zu klären, ich denke auch deine tochter hat sich immer gefreut dich jede woche zu sehen und jetzt aufeinmal nur noch alle 14 tage....; hier solltest ansetzen und dies deier exfrau klar machen.
sollte es nicht zu einer lösung kommen, bleibt dir dann noch der weg zu beratungsstellen, aber ich hoffe für euch, dass ihr zu einer für alle beteiligten guten lösung kommt.
gruß papa