Frage wegen Alleini...
 
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Frage wegen Alleinigem Erziehungsrecht !!!

 
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebes Forum.
Ich habe 01/2004 (25.11.2003) aus lauter Dummheit und Liebe mit meiner jetzigen Ex auf dem JA unterschrieben das Sie das alleinige Sorgerecht erhält.
Frage: Kann ich dies wiederrufen ???
Gibt es irgendeine Möglichkeit ???

Zum Beruhigen: Hätte Sie damals Irgend einen Weg gefunden wenn ich nicht Unterschrieben hätte das alleinige Sorgerecht zu bekommen ???.

Was ist der genaue Unterschied zwischen Erziehungs & Sorgerecht ???

Vielen Dank im vorraus.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2005 16:01
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit Definitionen habe ich es nicht so.

Nur so viel:

Wenn sie das ok gibt, dann ist es über das JA im allgemeinen unproblematisch. Sie muss aber als "Inhaber des ASR" dir den Weg frei machen. Sie muss es aussagen, dass du als Vater wieder sorgeberechtigt bist, also dass ihr beide wieder das GSR habt. Die JA machen da normalerweise keine Schwierigkeiten und leiten alles nötige in die Wege.

Tschau
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2005 16:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin joysilence,

ich hab's zu Sorgerecht verschoben. Das von dir gewählte Forenthema ist gem. Beschreibung mehr für Fragen zur Handhabung von vatersein.de gedacht.

Bevor ich weiter antworte: [list=1]

  • Wart ihr verheiratet?
  • Wenn 1. = Ja, lebt ihr getrennt oder seid ihr geschieden?
  • Wenn 1. = Nein, wann hat sie dir das GSR eingeräumt ?
  • Wie alt ist das Kind? [/list=1]
  • DeepThought


    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 28.02.2005 16:13
    (@joysilence)
    Nicht wegzudenken Registriert

    Erstmal vielen Dank für die schnelle Antworten und sorry !!!

    Wart ihr verheiratet? NEIN

    Wenn 1. = Ja, lebt ihr getrennt oder seid ihr geschieden?

    Wenn 1. = Nein, wann hat sie dir das GSR eingeräumt ? Sorry am 01.12.03
    Wie alt ist das Kind? 13 Monate

    Anmerkung: Sorgerecht hat Sie ja Automatisch laut JA
    ich habe am 11.12.2003 nur die Vaterschaft anerkannt.
    Danke


    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 28.02.2005 16:54
    DeepThought
    (@deepthought)
    (Fast) Eigentumsrecht Moderator

    Merci,

    knifflig...

    sie hat als Muter eines nicht ehelichen Kindes automatisch das ASR und nur sie allein bestimmt, ob sie mit dem KV das GSR ausüben möchte.

    Von daher keine Chance.

    Allerdings hatte sie dir das GSR ehemals eingeräumt. Okay, du hast es zurückgegeben. Aber trotzdem, du hattest es mal.

    Von daher würde ich's drauf ankommen lassen. Es sei denn, es liegen erhebliche Gründe vor, deretwegen du das GSR wieder abgegeben hast.

    Ich stelle mir allerdings die Frage, ob eine Sorgerechtsverzichtserklärung vor dem JA überhaupt gültig ist?! Eigentlich muss bei GSR einer sagen "Ich will das ASR." Wenn der andere dann zustimmt, wird das gerichtliche Verfahren im Schriftwege entschieden. Da wundert es mich doch sehr, dass das auch vor dem JA geht?!?

    Schnapp dir einen guten Anwalt. Mir wäre es einen Musterprozess wert.

    Zum Beruhigen: Hätte Sie damals Irgend einen Weg gefunden wenn ich nicht Unterschrieben hätte das alleinige Sorgerecht zu bekommen ???.

    Zur Verwirrung: Rechtlich nur bei schwerer Kindeswohlgefährdung. Aber die Praxis lehrt uns anderes...gräme dich nicht, es ist nun mal so gelaufen.

    DeepThought


    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 28.02.2005 17:02
    (@joysilence)
    Nicht wegzudenken Registriert

    Vielen Dank DeepThought


    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 28.02.2005 17:07
    (@jensb2001)
    (Fast) Eigentumsrecht Registriert

    Hey!

    Also ich geh jetzt auch mal davon aus das du das GSR mit ihr zusammen hattest ..weil ansich lese ich das etwas anders ..

    Aber wenn du es hattes und nur per Unterschrift gegenüber dem JA darauf dann wieder verzichtet hast, so würde ich das auch als bedenklich ansehen, ob das so rechtens ist ..

    Ich würde behaupten das GSR könnte dir man auch da nur noch auf richterliche Veranlassung entziehen und nicht einfach per Unterschrift beim JA ..

    Gruß
    Jens


    AntwortZitat
    Geschrieben : 28.02.2005 18:24
    (@joysilence)
    Nicht wegzudenken Registriert

    Jetzt bin ich total verwirrt :puzz:
    Hab gerade nochmals beim zuständigem JA angerufen.
    Der sagte mir das ich dafür nichts unterschrieben hätte da die Mutter ganz automatisch das ASR hätte da wir nicht verheiratet gewesen wären.
    Ich hätte nur dafür Unterschrieben das ich der Vater bin.
    *jetzverstehichgarnixmehr*
    Also ohne Zustimmung der KM bekomme ich nie eine Chance mitzureden aber Ihr Eltern (und evtl. irgendwann Ihr euer Liebhaber) dürfen meine Ex beeinflussen,danke lieber Staat.
    Wiedermal verstehe ich das meine kleine das Eigentum Ihrer Mutter und Ihrer Umgebung ist. ;(
    Danke für Eure Antworten.


    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 28.02.2005 19:31
    (@papa-nico)
    Nicht wegzudenken Registriert

    Hi joysilence!

    Nichts desto trotz wäre doch ein Antrag der KM auf das GSR mit dir umsetzbar, oder nicht? Wichtig ist eben nur, dass sie es so will. Von ihr geht eben alles aus!

    Tschau
    Nico


    Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
    Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
    (Dante)

    AntwortZitat
    Geschrieben : 28.02.2005 19:41
    (@jensb2001)
    (Fast) Eigentumsrecht Registriert

    Sorry joysilence ..

    Aber nun ist es klar..

    Du hast damals die Vaterschaft anerkannt .. du hast dort also die Vaterschaftanerkenntnis unterschreiben ..

    Das Sorgerecht hättest du auch erreichen können, eben mit einer Sorgeerklärung, welche du hättest mit der KM zusammen abgeben können beim JA ..
    Und wie du schon erkannt hast natürlich nur mit ihrem Einverständnis ..

    Kleiner Tipp aber mal am Rande ..bevor du das nächste mal etwas unterschreibst, lasse dich erst aufklären darüber was du da überhaupt unterschreibst .. denn offensichtlich wußtest du das bis jetzt nicht genau was du da eingetlich gemacht hast .. so etwas sollte so nicht passieren und so nicht sein ..

    Aber deine Chancen auf das Sorgerecht sind ja nun auch jetzt noch nicht gleich null, allerdings, müßtest du entweder das Einverständnis jetzt noch von der KM bekommen, oder es gibt genügend Gründe es ihr ab zu erkennen ..aber ich vermute das dem wohl nicht so ist ...

    Also ohne Zustimmung der KM bekomme ich nie eine Chance mitzureden aber Ihr Eltern (und evtl. irgendwann Ihr euer Liebhaber) dürfen meine Ex beeinflussen,danke lieber Staat.

    "Mitzureden" ..naja ..das Sorgerecht liegt bei ihr, die die entscheidet ist dann dennoch sie .. und was wäre da anders wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht hättet ???
    Nicht wesentlich viel..da es eh mehr auf dem Papier steht als sonst etwas nutzt ..

    Und da ihr nicht verheiratet ward, naja sieht es leider für den Vater immer noch schlecht aus .. richtig ist das denk ich nicht .. aber es ist leider so!

    Gruß
    Jens


    AntwortZitat
    Geschrieben : 28.02.2005 19:48




    (@jensb2001)
    (Fast) Eigentumsrecht Registriert

    Papa Nico hat da vollkommen recht !!

    Allerdings hängt es von der KM ab... ! :note:


    AntwortZitat
    Geschrieben : 28.02.2005 19:50