Hallo,
ich lebe getrennt mit der KM, meine Tochter selbst lebt bei ihr! Meine Tochter ist 1 1/2 jahre alt und trägt den Familiennamen der KM!
Die KM hat einen neuen lebensgefährten den sie wahrscheinlich Heiraten will. Wie sieht das aus mit dem Familiennamen? Kann sie beantragen das meine
Tochter den Namen des neuen Partners mit annehmen wird oder ist dies nicht möglich? Gemeinsames Sorgerecht ist vorhanden. Danke :).
Tim
Hi,
nein, bei einer Einbennung ist die Zustimmugn beider Elternteile erforderlich.
Sie könnte diese zwar über das Gericht ersetzen lassen, nur dürfte ihr die Begründung schwerfallen, wenn die Tocher nicht bei ihr lebt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina,
nach der Beschreibung des TO lebt die Tochter zwar bei der Mutter; nichts desto trotz gibt es keinen Grund für eine Namensänderung gegen den Willen des Vaters. und die berühmte Schwelle von m. W. 5 Jahren, ab der das Kind ein Mitsprachrecht hat, ist auch noch 3,5 Jahre entfernt. Bis dahin wird sich das Problem möglicherweise gar nicht mehr stellen.
Grüssles
Martin
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