Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe !
Bin jetzt glücklich mit meiner freundin 10jahre zusammen.
bekommen demnächst nachwuchs(wunschkind)
nur das problem ist ich ein türke und sie eine polin.
wir sind leider noch nicht verheiratet.
Welchen familiennamen bekommt mein kind lt gesetz eigentlich !
zwar ist meine freundin einverstanden das unser kind den familiennamen von
mir bekommt, nicht das später probleme gibt.
Hallo Yags,
wenn ihr euch darauf einigt, dass das Kind Deinen Namen bekommt, steht dem nichts im Weg. Da Deine Freundin aber alleiniges Sorgerecht hat, wenn ihr nicht ein gemeinsames beantragt, könnte sie bestimmen, dass das Kind ihren Namen bekommt.
Habt ihr über das gemeinsame Sorgerecht mal gesprochen? Das könnt ihr bereits vor der Geburt erledigen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hallo yags,
wie schon lbm schreibt wenn ich euch einig sieht kann das kind deinen namen bekommen; hier solltet ihr noch vor der geburt aktiv werden, geht zu eurem zuständigen standesamt und laß euch mal das ganze erklären, denn dann bekommt das kind mit der geburt schon deinen nachnamen. ansonsten müßt ihr nach der geburt einen namensänderung machen, was auch mit höheren kosten verbunden ist.
lg leines
Hallo YAGS
Wegen der Wichtigkeit möchte ich den Hinweis auf die gemeinsame Sorgerechtserklärung nochmal in den Vordergrund holen.
Das ist noch deutlich wichtiger als dein Familienname.
Erst das gemeinsame Sorgerecht gibt dir ein zumindest ein gewisses Mitspracherecht an eurem Kind.
Sonst hast du das unehelicher Vater nämlich nicht.
Das solltet ihr also unbedingt auch festlegen
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.