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Falsche Anschuldigungen (Missbrauch/Gewalt) – Funktioniert "Retourkutsche"? Strategie gesucht.

 
(@pewpew)
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Hallo zusammen,

ich brauche euren Rat. Ich bin Vater von zwei Kindern (Sohn 5, Tochter 3,5).

Vorgeschichte: Es gab einen gerichtlichen Vergleich: Klassisches Residenzmodell, ich hatte die Kinder alle zwei Wochen am Wochenende und zusätzlich eine Übernachtung alle zwei Wochen unter der Woche.

Der Ablauf (2 Monate nach dieser gerichtlichen Vereinbarung):

Erst hieß es, zwei Hämatome beim Sohn (die er schon hatte, als ich ihn am Wochenende abholte) seien von mir verursacht worden. Daraufhin beantragte sie umgehend die Aussetzung des Besuchsrechts. Die Gerichtsverhandlung wurde für zwei Wochen später angesetzt.

Kurz darauf, noch vor der Gerichtsverhandlung, die Behauptung, die Tochter hätte dem Opa erzählt, ich hätte sie im Intimbereich angefasst.

Ergebnis: Kontaktverbot, angeordnete begleitete Umgänge (die bisher nicht stattfinden). Die Untersuchung soll in der Kinderschutzambulanz der Charité stattfinden.

Aktueller Stand: Die Untersuchung der Charité KSA ergab laut telefonischer Auskunft an das Jugendamt (JA) im Dezember: kein Befund. Es wurden keine Hinweise auf Gewalt oder sexuelles Fehlverhalten gefunden.
Dennoch weigert sich der Sachbearbeiter im JA, die begleiteten Umgänge zu starten, bis der schriftliche Bericht vorliegt. Das dauert nun schon 4 Monate. Der Richter verweist auf das Verwaltungsgericht bezüglich der JA-Untätigkeit. Sie sagt, sie könne die JA zu nichts zwingen.

Meine Fragen an euch:

Thema 'Gegenangriff': Wenn ich die Kinder bei der nächsten Schramme sofort in die Notaufnahme bringe und dasselbe tue wie sie, habe ich eine Chance, die Kinder für einige Wochen bei mir zu behalten, oder wird mir das als mangelnd negativ ausgelegt und geht nach hinten los?

Strategie nach Veröffentlichung des Charite KSA-Berichts: Was sollte ich tun, sobald der KSA-Bericht schriftlich vorliegt? Wie kann ich vermeiden, erneut begleiteten Umgang zu gehen?

Umgangserweiterung: Kann ich die erwiesenen falschen Anschuldigungen nutzen, um über das derzeitige Minimum hinaus ein erweitertes Besuchsrecht zu fordern, da der Mutter offensichtlich die notwendige psychische Stabilität für eine gemeinsame Elternschaft fehlt? Auch nach der Trennung 2022 erhob sie falsche Anschuldigungen; es ist nicht das erste und wird nicht das letzte Mal sein.
Sollte ich wegen dieser 4 Monate ohne Kontakt einfach eine Entschädigung beantragen?

Danke für eure Hilfe.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2026 05:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Geschrieben von: @pewpew
Wenn ich die Kinder bei der nächsten Schramme sofort in die Notaufnahme bringe und dasselbe tue wie sie, habe ich eine Chance, die Kinder für einige Wochen bei mir zu behalten, oder wird mir das als mangelnd negativ ausgelegt und geht nach hinten los?
Damit hättest Du auf jeden Fall dokumentiert, dass etwaige Verletzungen NICHT bei Dir entstanden sind...ob hierfür der Gang zur Notaufnahme zwingend notwendig ist bleibt Dir überlassen (Fotos oder Zeuge bei Abholung würden evtl. auch genügen).
Ob das Auswirkungen auf die Umgangszeiten hat, weiß ich nicht; die Grundlage für die Notwendigkeit "begleiteter Umgang" wäre aber schon mal vom Tisch.

Geschrieben von: @pewpew
Was sollte ich tun, sobald der KSA-Bericht schriftlich vorliegt? Wie kann ich vermeiden, erneut begleiteten Umgang zu gehen?
Siehe oben: die Voraussetzung hierfür ist nicht gegeben sondern als Vorwurf schlichtweg erfunden; somit ist umgehend der gerichtlich beschlossene Umgang wieder auszuüben. Ggfls. musst Du nochmal beim Familiengericht dies per Eilantrag erwirken, wenn das JA nicht kooperiert.

Geschrieben von: @pewpew
Kann ich die erwiesenen falschen Anschuldigungen nutzen, um über das derzeitige Minimum hinaus ein erweitertes Besuchsrecht zu fordern, da der Mutter offensichtlich die notwendige psychische Stabilität für eine gemeinsame Elternschaft fehlt?
Meiner Meinung nach sehr dünnes Eis, ich würde es lassen und stattdessen evtl. eine Anzeige wegen falscher Missbrauchvorwürfe (Stichwort: Missbrauch mit dem Missbrauch) mit entsprechendem Antrag auf Unterlassung überlegen. 

Geschrieben von: @pewpew
Sollte ich wegen dieser 4 Monate ohne Kontakt einfach eine Entschädigung beantragen?
Wie stellst Du Dir die vor...Nachholtermine? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier Aussicht auf Erfolg geben wird.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2026 10:44
Pewpew reacted
(@pewpew)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Einblicke. Auch wenn der Charite-KSA-Bericht eindeutig sein wird, bin ich weiterhin vorsichtig, was die sofortige Wiederaufnahme des unbeaufsichtigten Kontakts durch das Gericht angeht. Angesichts der viermonatigen Unterbrechung der Besuche gehe ich davon aus, dass das Gericht sich für eine kurze, beaufsichtigte „Akklimatisierungsphase” entscheiden wird. Meine Priorität ist jedoch die Wiederherstellung der Bindung durch Zeitkompensation.

Mein Vorschlag für einen Ausgleich ist einfach: Da die Kinder die Herbstferien 2025 und die Weihnachtsferien 2025 bei ihrer Mutter verbracht haben, obwohl sie eigentlich bei ihrem Vater hätten sein sollen, sollten sie nun Ostern und das kommende Weihnachtsfest bei mir verbringen, um von der elterlichen Vereinbarung abzuweichen und so einen Ausgleich zu schaffen. Um die 12 verpassten Wochenenden auszugleichen, schlage ich außerdem vor, den Kontakt vorübergehend auf drei Wochenenden pro Monat zu erhöhen. Was die Wochentage betrifft, schlage ich vor, die derzeitige Regelung von einer Übernachtung auf zwei zu erhöhen.

Die Situation mit dem Jugendamt bleibt das größte Hindernis. Ich habe einen Eilantrag beim Familiengericht gestellt und erklärt, dass ihre Entscheidung nicht vollstreckbar ist. Das Familiengericht behauptet, es sei nicht zuständig, das Jugendamt zum Handeln zu zwingen, und hat mich an das Verwaltungsgericht verwiesen, was leider Wochen dauern würde. Als Reaktion auf diese anhaltende Stagnation habe ich bereits eine formelle Beschwerde bei der Leitung des Jugendamts eingereicht, um gegen die Weigerung des Sachbearbeiters vorzugehen, die begleiteten Umgang ohne den schriftlichen Bericht zu beginnen. Der nächste Schritt ist eine Beschwerde beim Berliner Senat, sobald die zweiwöchige Frist abgelaufen ist.


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Monat von Pewpew
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2026 03:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @pewpew!
Es ist natürlich Deine Entscheidung, wie "vorsichtig" Du die Wiederaufnahme der Umgangszeiten angehen möchtest; meiner Meinung nach kann eine Entfremdung nach ca. 4 Monaten nicht so groß sein, zumal bis zur Unterbrechung regelmäßige Umgangszeiten stattfanden.

Hast Du bisher mit dem SA des JA persönlich Aug in Aug gesprochen? Wenn nicht. würde ich vlt. doch mal persönlich dort aufschlagen und mit dem Gutachten die sofortige Wiederaufnahme der Umgangszeiten fordern; zur Not gehts ein paar Türen weiter zum Amtsleiter.
Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, ob das JA so handeln darf, wenn nachgewiesenermaßen keine Gefährdung des Kindswohls vorliegt...hast schon mal mit einem Fachanwalt (Familien- bzw. Strafrecht) darüber gesprochen?

Grüßung
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2026 09:08
(@pewpew)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank. Leider entwickeln sich die Dinge sehr schlecht. Ich habe meine Kinder nun seit fünf Monaten nicht mehr gesehen, da ich wieder einmal Opfer der Narrative der Mutter geworden bin.

Das Jugendamt hat den Prozess so weit wie möglich verzögert und der Familienrichter behauptete, er könne dem Jugendamt nichts vorschreiben; ich solle stattdessen vor das Verwaltungsgericht ziehen. Obwohl zwei separate Anschuldigungen bereits als falsch bewiesen wurden und das Gutachten der Charité KSA feststellt, dass die Mutter eine Vernachlässigung gegenüber den Kindern entwickelt hat, bleiben die Kinder bei ihr. Ich wurde vom Gericht erneut zu begleitetem Umgang verdonnert, da man dort scheinbar immer eine Ausrede findet, um dies zu rechtfertigen.

Eine Anzeige gegen die Mutter wird ebenfalls keinen Erfolg haben. Ich kann nicht zu mehr als 90 % beweisen, dass die Kinder diese Dinge nicht gesagt haben. Das Strafgericht ist kein Witz wie das Familiengericht. Im Strafrecht werden Beweise wirklich analysiert und sie spielen eine Rolle.

Wir haben jetzt Februar. Die zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt hat mich auf einen begleiteten Umgang von nur einer Stunde alle 14 Tage gesetzt, was im zweiten Monat auf 90 Minuten erhöht werden soll. Dieser Sechs-Monats-Plan widerspricht völlig den Empfehlungen des Charité KSA-Gutachtens, das nur einen kurzen Zeitraum des begleiteten Umgangs vorsah, bevor zum regulären Kontakt zurückgekehrt wird. Ich hatte nur die Wahl, dies zu akzeptieren oder meine Kinder weiterhin gar nicht zu sehen.

Selbst jetzt kann ich den ersten Termin nicht planen. Der Träger bittet um Geduld und behauptet, man müsse erst den Fall analysieren und die Kinder sowie die Eltern kennenlernen. Ich weiß also immer noch nicht, wann ich sie sehen werde.

Meine Hauptfrage bleibt: Was passiert, wenn ein umgangsberechtigter Elternteil oder ein "Wochenend-Papa" die gleiche Strategie anwendet? Wenn ein Vater falsche Anschuldigungen oder körperliche Misshandlung erfinden würde, bekäme er dann mehr Zeit mit den Kindern? In diesem System wird die Mutter mit mehr Zeit belohnt, wenn sie so handelt.


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Wochen von Pewpew
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2026 10:14