Ex will mit dem Kin...
 
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Ex will mit dem Kind 230km wegziehen. Kann ich das verhindern?

 
(@viktorious)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe eine Tochter, 5 Jahre alt. Ich habe ein gemeinsames Sorgerecht mit meiner Ex und sehe das Kind regelmäßig (1x unter der Woche und jedes zweite WE ist sie komplett bei mir).

Meine Ex hat einen neuen Freund und möchte mit unserer Tochter zu ihm ziehen, in 230km Entfernung. Ich bin dagegen, da mir durch den Umzug der Kontakt mit meiner Tochter erschwert wird. Wir waren schon beim Jugendamt und bei der Familienberatung, nichts hat zu einer Einigung geführt. Jetzt gibt es nur noch das Gericht. Ich finde im Internet keine Urteile dazu.
Kann mir jemand sagen was mich beim Gericht erwartet und ob ich den Umzug verhindern kann?

Vielen Dank im Vorraus.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2014 23:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Viktorious,

willkommen hier im Forum.

Wir haben in Deutschland Freizügigkeit. Somit kann jeder hinziehen, wohin er möchte. Auch Deine Exe mit Eurer Tochter. Aus der Forenerfahrung kann eine KM auch problemlos ein Kind alleine bei einer neuen Schule / Kiga anmelden (trotz GSR).

Theoretisch bräuchte man dazu Dein Einverständnis. Du kannst auch einen Rechtsanwalt beauftragen und vor Gericht gehen. Allzu Gute Chancen würde ich mir aber nicht ausrechnen.

Könntest Du den ein Betreuungskonzept darstellen? Wäre es möglich, Eurer Kind bei Dir zu betreuen?

Vernünftige Elternteile würden sich hier zusammensetzen und gerade in diesem Fall wäre es sinnvoll, wenn der Next in Eure Region zieht, um das Problem gar nicht erst aufkommen zu lassen. Da aber manche (!) KMs gerade die Entfernung als gutes Mittel sehen, "endlich die heile Familie leben zu können", wird auch hier sicher kein Umdenken stattfinden.

Was Du allerdings tun kannst: Derjenige Elternteil, welcher die Entfernung schafft, hat auch für Kompensation zu sorgen (Fahrtkosten / Übernahme von Bringdiensten). Dies kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Hier solltest Du das Gespräch mit Deiner Exe suchen und fragen, wie sie sich das vorstellt. Im Zweifel muss dies dann gerichtlich geklärt werden.

Falls Du die notwendige Flexiblität hast, kannst Du auch mal mit einem Grinsen Deinen Umzug an den neuen Wohnort ankündigen. Manche KMs drehen dann richtig durch, da sie dann merken, dass ihr Plan Dich abzuschieben, nicht aufgeht.

Schau auch noch mal in den Trennungs-FAQ. Dieser ist sehr hilfreich:

www.trennungsfaq.de

Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2014 23:46
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lieber Viktorious,

es gibt viele Urteile im Netz, die gegen und für dein Belangen sprechen.

Es gibt leider keine Konstante, da es gesetzlich nicht festgehalten ist.
Alles ist eine Einzelfallbetrachtung.

Die Hauptbezugsperson hat nahezu Narrenfreiheit. Es gibt durchaus fähige Rechtsanwälte, die das zu verhindern wissen, aber was will man schon machen, wenn der Umzug erst einmal vollzogen worden ist?
Eine Mutter zum Rückumzug zu zwingen ist wohl kaum drin.

Wenn die Mutter genügend Respekt vor dem Gesetz hat, bleibt sie (vorerst).

Das ASR oder das alleinige ABR zu beantragen geht meistens schief.
Es mag nur gelingen, wenn sie es zuerst beantragt, du dann nachziehst und ein super Betreuungskonzept vorweisen kannst.

Ich selber stecke mittendrin und scheine da selber Nachholbedarf zu haben, deswegen kann ich dir da nicht 100%ig helfen.
Andere aber sicherlich.

Liebe Grüße vom D


"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2014 02:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Beschreibe doch mal bitte, in welchen Zeiträumen wer von euch beiden das Kind betreut und umsorgt hat, wer ist dafür wielange zu Hause geblieben, wer tritt ggü. Betreuungseinrichtungen auf, ja wer ist derjenige, welcher die meiste Zeit das Kind umsorgt hat. Pauschal gibt es keine Antwort, schon gar nicht beim SR, oder auch nur ABR. Urteile werden da seltenst anwendbar sein, da es sich hierbei ausdrücklich immer um konkrete Einzelfallbetrachtungen handelt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2014 03:12