Es ist soweit ! Die...
 
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Es ist soweit ! Die nächste Tochter möchte zu mir !

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DWH,

läuft doch !

Weitermachen,
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 10:46
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo DWH,

auch von mir alles Gute und herzlichen Glückwunsch.
:thumbup:

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 15:19
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Herzlichen Glückwunsch!

wärs nicht Zeit, Deinen Nickname anzupassen?

Alles Gute!!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 16:01
(@soulsister)

Hallo,

da DWH momentan voll im Arbeitsstreß steht, schreibe ich mal kurz ein wenig.

Wir wollten eigentlich warten, bis der Schrieb vom Gericht da ist, indem genau steht was bei der Verhandlung ausgemacht wurde, aber das dauert.

Ich bin ja selber ganz neugierig, was da alles drin steht, da ich DWH kenne und mir nicht sicher bin,dass er sich da nicht wieder irgendwie über den Tisch hat ziehen lassen. Aber warten wirs mal ab.

Also das positive ist, dass G. jetzt bei uns leben darf. DWH hat nun wieder das gemeinsame ABR für alle Kinder. Es war ja bisher so, dass für die beiden Kinder die bei der Mama gelebt haben, nur die KM das ABR hatte und für das Kind, das bei uns lebt, gemeinsames ABR galt. Nun also wieder für alle Kinder gemeinsames.

Dann wurde gleich auch der Unterhalt geklärt. Das heisst, die Anwälte haben das miteinander ausgemacht und die Eltern und der Richter war damit einverstanden. Es ist nun so, dass DWH für seinen Sohn an die KM 200 Euro bezahlt, die KM weiterhin 100 Euro für J. die ja schon lange bei uns lebt. Für G. hat DWH vorläufig auf den Unterhalt verzichtet. Dies gilt nun bis Ende 2012, dann wird wieder diskutiert. Darüber mag man nun denken was man will...... Der Richter war ganz froh, dass alle sich sooooo einig waren und hat nur zugestimmt.

Dann kam noch das Umgangsrecht. Da wurde ausgemacht, dass abwechselnd die Kinder bei der Mama und beim Papa sind und dass immer derjenige der sein Besuchswochenende hat die Kinder abholen muss. Es war ja alles schon mal in einer recht schwierigen Verhandlung geklärt worden, als es damals um J. ging. Die Mama hat ja dann noch kurzer Zeit das Abholen eingestellt, weil es ihr zu stressig war. Aber das ist eine andere Geschichte.

Nun sind es aber zwei Kinder die sie holen sollte und nun beginnt wieder das Drama. J. will sowieso nicht zur Mama, nur ganz selten mal, aber G. möchte eigentlich schon.

Aber..... Mama hat sofort dem Gericht und dem JA , erklärt, dass sie sich das ja nicht leisten kann, da sie ja Hartz 4 bezieht. Und .... ihr werdet es kaum glauben... sofort rollte ihr eine riesige Welle von Mitleid entgegen. Die arme Mama !!! Da muss man doch helfen !! Kann ihre Kinder nicht sehen, weil sie kein Geld hat !!! DA MUSS DER STEUERZAHLER HERHALTEN ! Das JA, die VP und der Richter haben sich den Kopf zerbrochen was man da tun kann. Und nun wird das JA einen Topf finden aus dem man zahlen kann, und der Kinderschutzbund wird beisteuern. Ja, einer Mutter muss man doch helfen ! Die Väter können schauen wo sie bleiben, die dürfen froh sein, wenn sie ihre Kinder überhaupt sehen dürfen !!  :ohnemich:

Mir wurde beinahe schlecht bei dem Theater. DWH und ich wir fahren seit 5 Jahren abwechselnd um die Kinder aus einer Entfernung von 150 km zu holen, wo die Mutter sie hingeschleppt hat, niemand hat es jemals interessiert ob wir uns das leisten können. Als ich DWH kennengelernt habe, war er manchmal am verhungern, weil ihm kein Geld mehr blieb  nachdem Besuchswochenende. Ich habe alles getan um ihm zu helfen, da war kein JA und kein Kinderschutzbund um ihn zu unterstützen. Aber die MAMA !!  Seid nicht böse, aber mir stinkt das.

Und dann kam noch der Hammer. Sie heulte also denen was vor, von wegen kein Geld usw. Als wir dann am nächsten Tag Söhnchen abholten zum Besuchswochenende erzählt der uns, dass die Mama sich am Morgen ein Laptop gekauft habe  :gunman:  Nun ja, wenn der Kinderschutzbund die Fahrten bezahlt um die Kinder zu holen, dann kann eine arme Hartz 4-Empfängerin sich auch ein Laptop leisten.

Kann sein, dass ich mich momentan etwas sauer anhöre, bin ich auch. Aber ich finde das alles einfach nicht mehr normal.

Was sagt ihr zu dem allen ?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2011 21:45
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi soulsister

Erstmal meinen Respekt. :thumbup:

Was sagt ihr zu dem allen ?

Leben und leben lassen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2011 22:01
(@soulsister)

Hallo,

danke. Bin auch froh, dass wir das geschafft haben und G. jetzt bei uns ist.

Du hast schon recht, leben und leben lassen. Ich hätte ja auch nichts dagegen, wenn man eben auch den Vätern helfen würde, wenn sie in Notlagen sind und ihre Kinder nicht holen können. Aber da hilft dann niemand. und das finde ich einfach ungerecht !

Es sollte Gesetze und Regelungen geben, bei denen auf die Bedürfnisse der Kinder Rücksicht genommen wird, und eben jedem Elternteil, egal ob Mutter oder Vater, die Möglichkeit eröffnet wird, seine Kinder zu sehen. Und nicht nur bei Müttern dann plötzlich ein " Topf " auftaucht aus dem man dann diese Unkosten bestreiten kann. Es sei jedem gegönnt, es ist sogar auch sehr wichtig. Aber wie gesagt JEDEM der es braucht.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2011 22:10
(@soulsister)

Hallo,

Wie versteht ihr das :

Im Hinblick auf die beengten finanziellen Verhältnisse werden wir gemeinsam Möglichkeiten ausloten, dass die Umgänge auch finanziell durch das JA ... oder eine andere Stelle unterstützt werden können. Hier signaliesiert auch Frau B. ( VP ) unterstützung.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 15:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das kommt darauf an, wer das geschrieben, in welchem Kontext und zu welcher Fragestellung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 15:36
(@soulsister)

Das steht so in dem Beschluss des Gerichts, den wir heute bekommen haben.

Es geht um den Umgang.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 15:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Vielleicht noch ein bissi ausführlicher, wer z.B ist "wir" (das Gericht??), und in welchen Zusammenhang, Umgang von G. bei KM?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 15:50




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also mit den wenigen Angaben kann ich da auch nicht mehr raus lesen, als da steht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 15:53
(@soulsister)

Ok, ich versuchs mal :

Es war während der Verhandlung wegen der einstweiligen Verfügung, dort wurde gleich auch noch folgendes beschlossen ( unter anderem ) :

2.Wir ( die Eltern ) sind uns darüber einig, dass es für unsere Kinder wichtig ist, regelmässig Kontakt zu beiden Eltern zu pflegen.
Hierzu gehört, dass regelmässig in kurzen Abständen Besuche bei dem Elternteil stattfinden, bei dem das jeweilige Kind nicht lebt.
Den Umgang gestalten wir deswegen wie folgt :

Der Umgang soll 14- tägig erfolgen, mit der Folge, dass sich unsere Kinder jedes Wochenende, entweder bei der Mutter oder beim Vater sehen.

3. Regelmässige Kontakte sollen auch während der Ferien stattfinden, daher sind wir uns einig darüber, dass unsere Kinder grundsätzlich die Hälfte der Ferienzeit  beim einen, und die andere Hälfte beim anderen Elternteil verbringen.

4. Im Hinblick auf die beengten finanziellen Verhältnisse werden wir gemeinsam Möglichkeiten ausloten, dass die Umgänge auch finanziell durch das JA ... oder eine andere Stelle unterstützt werden können. Hier signaliesiert auch Frau B. ( VP ) unterstützung.

So sieht das aus, es gibt noch mehr, aber darüber schreibe ich ein anderes Mal.

Also wie ist das nun genau zu verstehen ??

Danke schon im Voraus.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 16:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also zum Einen, sieht das nicht wie ein Beschluss, sondern wie ein Vergleich und zum Zweiten scheinen mit "Wir" ja wohl die Eltern gemeint sein.

Dass heißt, dass die Eltern gerne das JA oder Frau B. oder den Bäcker, den Friseur oder sonst jemand um finanzielle Hilfe anhauen dürfen, was nichts über die Erfolgsaussichten aussagt.

Ich würde mal Frau B. fragen, welche Möglichkeiten es da gibt.

Große Gewinnchancen sehe ich da nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 16:07
(@soulsister)

Es sollte da ja auch nicht um mich gehen, sondern es ging um meine Ex. IHR hatte das Jugendamt und Frau B. die Hilfe angeboten. Steht da nur etwas verwirrend drin.

Und ja, ich denke das ist eine Vereinbarung. So heisst es wenigstens in dem Schreiben des Gerichts. Was für ein Unterschied ist zwischen Vereinbarung und Beschluss ??

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 16:12
(@soulsister)

Oh, Mann ich merke, dass ich schon wieder im falschen Profil bin !! Tut mir echt leid. Ich melde mich jetzt gleich mal um.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 16:14
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

:tutmirleid: :sorry: :ichbindoof:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2011 16:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich war weder dabei, noch gibst du besonders viel an Hintergrundinformationen preis.

Ich weiß nicht, was genau du von uns hören möchtest oder erwartest.
Außerdem scheinst du nicht Soulsister zu sein.

Bei einem Beschluss entscheidet der Richter und muss das Begründen.

Bei einem Vergleich bzw. Einigung haben sich die Parteien selbst auf etwas geeinigt.
Der Richter ist dann außen vor.
Er muss das weder begründen, noch kann man in die Berufung gehen.
Es ist dann so etwas wie ein Vertrag.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 16:17
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Kann ich dir die PDF - Datei irgendwie per Email schicken ? Oder per PN ? Habs versucht, aber nicht geschafft .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2011 16:19
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Beppo

Danke für die Aufklärung. Soulsister ist stinkesauer auf mich, sie meint, ich hätte wieder Mist gebaut.

In der Vereinbarung steht nämlich auch, dass ich für meinen Sohn immer noch nicht das gemeinsame Sorgerecht wieder habe.  ;(

Und auch die Sache mit dem Umgang findet sie nicht gut so, da nämlich J. ( sie ist fast 16 ) sich ja strikt weigert zu ihrer Mutter zu fahren. Sie meint, es sei nicht in Ordnung, dass meine Ex und ich etwas vereinbaren, ohne J. überhaupt mal gefragt zu haben.

Ich weiss gar nicht mehr was richtig und falsch ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2011 16:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was wurde denn da noch alles fest gelegt?

Lass dir doch nicht alles einzeln aus der Nase ziehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 16:31




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