Erziehungsrecht
 
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Erziehungsrecht

 
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Ich muss doch nochmal was loswerden, Ich war letzte Woche mit meiner Ex unterwegs um unseren Sohn in der Grundschule an zu melden.
Sie braucht für Ihn dann einen Hortplatz um weiterhin volltags zu arbeiten.
Ihr Arbeitgeber kann ihr keine Halbtagstelle anbieten.
Im Schulantrag hat sie deswegen "Alleinerziehend" Eingetragen.
Mich würde mal brennend interessieren, ob es einen unterschied gibt zwischen Sorgerecht und Erziehungsrecht.
Und ob Sie Wirklich Alleineerziehend ist (ich bin doch auch Erziehungberechtigt???)
Oder bin ich nur Sorgeberechtigt?
Sollte ich es so belassen? Soll ich Der Schule das melden?
Mein Sohn hat noch 1 Jahr bis er zur Schule geht.
Ansonsten ist der Kontakt zwischen mir und meiner Ex derzeit eigentlich recht okay.

Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2003 21:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Thomas,

die Begrifflichkeiten sind wirklich verwirrend.

Also: Die Erziehungsberechtigung ist gesetzlich an das Sorgerecht gekoppelt. Und genau aus dem Grunde eben, dass du als Mitinhaber der elterlichen Sorge auch erziehungsberechtig bist, warst du bei der Anmeldung zur Schule dabei.

Und ja, deine Ex ist alleinerziehend. Das bestimmt sich daran, wo das Kind seinen Aufenthalt, sein Zuhause hat, gemeldet ist.

Das GSR besagt, dass der nicht das Kind betreuende Elternteil zu Fragen, die außerhalb der täglichen Lebensgestaltung liegen, zu fragen ist und seine Zustimmung abzugeben hat und damit seine Erziehungsberechtigung ausüben kann.

Guck mal ins Lexikon. Ist wirklich klasse geworden. :bodybuilder:

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2003 22:13
 Uli
(@Uli)

Oh ja, die Anmeldung meiner Tochter zur weiterführenden Schule steht mir jetzt auch noch bevor. Weiß eigentlich jemand was passiert, wenn der sorgeberechtigte, aber nicht ABR-Inhaber die Zustimmung zur Anmeldung verweigert? Muß ich dann wieder klagen? :hallucine:

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2003 22:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oh Mann, Uli, und das jetzt, wo ein wenig Ruhe eingekehrt ist. Wenn GSR besteht, muss sie zustimmen und die Anmeldung unterschreiben. Verweigert sie diese, ist der Klageweg zu beschreiten.

Wie wäre es mit einer Übertragung der Alleinsorge gem. § 1678 Abs. 1 BGB. Die Frage ist nur, ob die Krankheit als tatsächliche Verhinderung angesehen werden kann. :devil:

Auf der anderen Seite, wenn du Tatsachen schaffst und das auch dem Kindeswohl entspricht, wird eine richterliche Anordnung nicht ergehen. Allerdings...Exe hätte was in der Hand und sie versteht es nun leider, aus einem trockenen Toastbrot einen saftigen Schweinebraten zu fantasieren.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2003 23:08
 mel
(@mel)

hallo thomas,
meine ex hat auch bei der schule alleinerziehnd eingetragen mit dem weiteren vermerk, vater unbekannt verzogen.

der klassenlehrer erklärte mir : diese art der eintragung ist falsch, es muss angegeben werden wo die kinder leben und wenn es ein GSR gibt muss der vater auch benannt werden.

dann wirst auch du als vater zum elternabend eingeladen.
der klassenlehrer ist aus allen wolken gefallen als ich mich bei ihm gemeldet habe und den wahren sachverhalt vorgetragen habe.

also achte darauf, dass du auch in der kartei geführt wirst!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

zur dir uli, frage die ex wenn möglich nur am telefon unter zeugen ob sie mit der schule einverstanden ist.
dann meldest du die tochter bei der schule an und gibst deinem anwalt die anmeldung, den zeugen und eine EV vom diesem.

deine ex wird eh ärger machen egal was du machst.

mel


AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2003 12:33
(@Unbekannt)

ich haben mit harten Bandagen erreicht, dass bei mir aus mir, Vater unbekannt, endlich meine Andesse eingetragen wurde, das erreichte ich nur weil ich 3 x die Schule anschieb und nie eine Reaktion kam, ich selbst in die Schule ging. Meine Adresse ist nun bekannt, doch das Elternabend usw. stattfindet erfahre ich stets von fremden Personen / nicht von der Schule.

Bleib am Ball, achte von Anfang an darauf und lass dich in Schule blicken das sie wiessen das es dich gibt.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2003 23:43