Da ich meine Geschichte im Forum schon ziemlich ausführlich geschildert habe, mache ich es diesmal etwas kürzer.
Seit der Trennung vor gut zwei Monaten lebe ich mit Beschluss vom JA mit unserem Sohn bei meinen Eltern. Da von seiten der Mutter das Schlimmste zu befürchten ist und sie bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, um unseren Sohn zu sich zu bekommen, hat mir nun das JA geraten, das ABR zu beantragen.
Ich habe bisher noch auf eine friedliche Einigung gehofft, daher weiß ich nicht, was da jetzt auf mich zukommt. Ich werde mir jetzt also auch einen Anwalt suchen müssen, ich wüsste aber vorab schonmal gerne, wie so ein Verfahren gewöhnlich abläuft, wovon in erster Linie das Urteil abhängt, etc...
Vielleicht kennt auch jemand ein gutes Buch zum Thema Sorgerechtsstreit, damit man sich schonmal seelisch darauf vorbereiten kann...
Wäre toll, wenn mir jemand ein paar nützliche Informationen geben kann!
Ich werde mir jetzt also auch einen Anwalt suchen müssen, ich wüsste aber vorab schonmal gerne, wie so ein Verfahren gewöhnlich abläuft, wovon in erster Linie das Urteil abhängt, etc...
Du brauchst nicht zwingend einen Anwalt, ist für solche Verfahren nicht vorgeschrieben, und wenn Du das JA im Rücken hast, hast Du ja quasi schon einen.
Der Antrag ist einfach ein formloses Schreiben, wo drin steht, was Du beantragst (das ABR), für wen (Dein Kind XY), dann muss da die Anschrift der Mutter stehen, und eine Begründung.
Braucht garnicht seitenlanges blabla für die Begründung sein, wie das Anwälte manchmal machen, ist nur Öl ins Feuer, kurz und knapp reicht auch. Denn da kommt ja noch die Stellungnahme des JA dazu, und von der hängt ganz wesentlich das Urteil ab.
Das dann ans zuständige Familiengericht (Amtsgericht) geschicht oder dort in den Briefkasten geworfen. Zuständig ist das Gericht, wo das Kind gemeldet ist. Wenn Du Dir unsicher bist, kann Dir das JA das bestimmt sagen.
Wäre toll, wenn mir jemand ein paar nützliche Informationen geben kann!
Hallo,
du solltest dringend einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen. Dazu brauchst du nicht zwingend einen Anwalt. Am besten formulierst du den Antrag mal so gut du es hinbringst und stellst ihn dann (anonymisiert) hier ein, ggf. in ein Sonderfallforum, dann können wir dir beim Feintuning helfen.
/elwu
Ihr beschreibt das ja als das reinste Kinderspiel...
Bislang stelle ich mir unter dem Verfahren um das ABR eine höllische Gerichtsschlacht mit Mord und Totschlag über Wochen und Monate vor...
Das Gericht wird doch sicher nicht einfach ein Stempel auf meinen Antrag machen, wo draufsteht: Antrag bewilligt :knockout:!
Wie geht es denn weiter, nachdem der Antrag eingereicht wurde?
Danke soweit erstmal für eure Antworten!
Wie geht es denn weiter, nachdem der Antrag eingereicht wurde?
Das Verfahren soll/wird sich durch die FGG-Reform ändern, die zum 1.9 wirksam wird.
Klassisch war das Verfahren ziemlich lange schriftlich, mit Erwiederung, Gegenerwiederung, JA-Stellungnahme, vielleicht noch PKH-Anträgen, bis dann der Richter irgendwann mal terminiert hat (also einen Termin zur mündlichen Verhandlung, zu der auch der JA-Vertreter geladen wird/werden kann?)
Mit der FGG-Reform muss er binnen 4 Wochen (oder waren es 6?) terminieren, vor der Verhandlung gibt es also maximal eine Gelegenheit für JA und die Gegenseite, schriftlich Stellung zu nehmen.
Ob das schnelle Verfahren schon greift, wenn Du jetzt einen Antrag einreichst wirst Du dann ja sehen.
Hallo Stürmer
Ihr beschreibt das ja als das reinste Kinderspiel...
Nein, das ist es natürlich normalerweise nicht. Schon garnicht für einen Vater.
Du hast aber bei deinem Kampf 3 fette Trümpfe auf der Hand:
1. Dein Kind ist schon bei dir
2. Das JA ist auf deiner Seite
3. Deine Ex hat ihr Problem schon ziemlich öffentlich bekannt gemacht
Jetzt fehlt nur noch ein Richter, der Väter nicht grundsätzlich für die Erziehung von Kindern für ungeeignet hält.
Ich würde mich, auch wenn ich einen solchen Kampf noch nie geführt habe, jetzt an das JA anlehnen.
Schon damit sie dir nicht von der Stange gehen.
Frage die soviel wie möglich, bitte sie um Hilfe und zeige damit damit, dass du
1. Am Kindeswohl interesiert bist,
2. Dass du das JA für kompetent und wichtig hältst
3. Lernwillig bist
4. etc.
Und, nicht zeigen aber tun:
Besetze den Platz beim JA, sonst könnte deine Ex ihn einnehmen.
Lass dir auch ruhig von denen sagen, wie du jetzt am besten vorgehen sollst.
Den Vorschlag kannst du dann ja hier nochmal gegen checken lassen, denn Ratschläge vom JA sind immer etwas mit Vorsicht zu genießen.
Beim Antrag musst du 2 Dinge unterscheiden:
1. Die formale Richtigkeit.
Dafür solltest du dir beim Gericht einen Beratungsschein für einen Anwalt holen und dem die Formalitäten überlassen.
Der sollte dann auch PKH beantragen.
2. Die Begründung des Antrags.
Da musst du selbst etwas zusammentragen, warum das Kind verlässlich bei dir bleiben sollte.
Das können wir hier nicht, weil es dafür kein Standardformular gibt. Und wenn, wäre das nicht glaubwürdig.
Du willst ja nicht erklären, warum Kinder grundsätzlich besser bei Vätern aufgehoben sind, sondern warum dieses Kind bei genau diesem Vater und nicht bei dieser Mutter.
Schreib das einfach so auf, wie es dir einfällt und wir helfen dir dann das so zu sortieren, und zu formulieren, dass du keine Bauchlandung machst.
Nur dafür musst du erstmal etwas Knetmasse hier rein werfen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Für ALLE Verfahren, die vor dem 01.09.09 begonnen wurden, gilt ALTES Recht . . .
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Ich hab jetzt am Donnerstag einen Termin beim Anwalt.
Unsere Sachbearbeiterin vom JA hat mich gebeten, einen, so wie ich sie verstanden habe, ganz allgemeinen Brief mit meiner Einschätzung der Situation für sie zu schreiben. Das werde ich jetzt mal in Ruhe für diese Woche in Angriff nehmen. Ich denke, ich werde ihn mal vorab hier ins Forum stellen, vielleicht kann mir jemand noch einen guten Ratschlag dazu geben!
Ich will aber an dieser Stelle erstmal ein ganz großes Lob an dieses Forum ausssprechen - obwohl ich erst ganz neu hier dabei bin, hab ich jetzt schon das Gefühl, dass ich aus jedem Besuch hier klüger und auch stärker herausgehe! Und die Ratschläge, die ich bisher hier bekommen habe, haben auch nichts mit dem zu tun, was man in anderen Foren so zu bieten bekommt! Also mal einen ganz herzlichen Dank für eure Unterstützung bis jetzt! 😉
Herzliche Grüße
Ruhiger Sturm
Hallo ruhiger Sturm,
eine recht gute Vorlage für dein Schreiben, findest du hier!
...
Damit will ich dir nur sagen, dass du das vielleicht einfach selbst nochmal durchliest, und deinen Schrieb an das JA einfach auf dieser Basis erstellst.
Es ist gut geschrieben und enthält nachvollziehbar die wichtigsten Punkte.
Wenn das JA tatsächlich so auf deiner Seite ist, brauchst du dich gar nicht weiter zu verbiegen.
Du brauchst bei denen auch nicht auf juristischen Quersprech zu achten.
Schreibe einfach drauf los.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Das ABR ist keine Kleinigkeit, zumal, einmal verloren, es nahezu unmöglich ist, es zurück zu bekommen. Ich möchte dir dringend raten, das nicht ohne RA zu machen.
Es ist gut, das du das JA auf deiner Seite hast, doch ist das JA kein Baum, sondern, bestenfalls, ein morscher Ast, auf dessen Tragfähigkeit ich nicht setzen würde. Was dir ein Sachbearbeiter hinter verschlossenen Türen sagt, ist eine Sache, ob er es auch vor Gericht so sagt, eine gänzlich andere. Erfahrungsgemäß kommen vor Gericht von denen nur schwammige und in jede Richtung interpretierbare Formulierungen. Hier kann ein guter RA mit gezielten Fragen die Sache zu deinen Gunsten lenken.
Mach das nicht ohne RA !
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Danke, aber ich hab doch schon geschrieben, dass ich am Donnerstag einen Termin beim Anwalt habe. Ich nehme das auch keinesfalls auf die leichte Schulter, falls ich den Eindruck erweckt haben sollte. Die gegnerische Anwältin habe ich heute kennenlernen dürfen - die ist einfach zum Gespräch beim JA aufgetaucht, musste aber draußen Platz nehmen. Die 15 Minuten, in denen sie beim Gespräch anwesend war, habe ich sie als eine sehr unangenehme und kaltschnäuzige Frau erlebt. Ob das gut ist oder schlecht, weiß ich noch nicht.
@Beppo:
Ich habe nicht schlecht gelacht über deinen Link, auch wenn ich etwas ein wenig anderes erwartet habe... :thumbup:
....schlecht wäre wenn du dich von der gegnerischen Anwältin provozieren lässt. Nichts ist schlimmer als ein Wutausbruch deinerseits während der Verhandlung.
Bist du eine coole Socke oder eher leicht reizbar?
Je nachdem überlässt du das Antworten deinem Anwalt oder redest selbst. Sprich dich mit ihm ab wer was zu welchem Thema sagt.
Gruß
Bart
Hallo Stürmer,
vordergründig ist ne kaltschnäutzige sicher erstmal unangenehmer.
Sie fühlt sich vermutlich berufen, die Interessen ihrer Mandantin mit allen Mitteln zu erstreiten.
Von dieser unangenehmen Sorte gibt es leider ne ganze Menge.
Auf den 2. Blick, gibt es dir aber auch die Chance, dich gerade als den besonnenen Part darzustellen.
Auch und gerade, wenn die beiden Furien ausrasten.
Ruhe, Disziplin, Gelassenheit und Wärme sind das, was gute Eltern ausmacht.
Von daher wäre eine wamrherzige, mütterliche RAin vermutlich der gefährlichere Gegner, denn sie könnte deiner Ex ihre Fehler austreiben und den Richter durch Charme einlullen.
Solange du also den Rat von Bart befolgst und umso ruhiger bist, desto eher kannst du den Eisklotz auflaufen lassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo stürmer
Du hast alle Chancen das ABr zu bekommen. Bleibe weiterhin cool und ruhig,lass dich nicht reizen von der Gegenseite.
Besprich alles mit deinem RA und arbeite ihm zu.Lass dir alle Schriftsätze vorher zeigen,bevor sie zu Gericht gehen.
achte drauf das dein RA sachlich bleibt und nicht versucht mit der Gegenseite Krieg anzufangen.
mfg
jenpa
..dem Kind beide Eltern
