erneutes Gutachten ...
 
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erneutes Gutachten nach Pflichtverletzung der Mutter?

 
(@daddy-five)
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Hallo,
ich bin noch recht neu hier und möchte mich kurz vorstellen.
ich bin 35 jahre, Vater von zwei Jungs(7 und 9) , in zweiter Ehe verheiratet und habe nun noch drei Stiefjungs mitgeheirate.
Damit Ihr meine derzeitgie Situation besser einschätzen könnt, gebe ich einen Überblick in Stichpunkten.
September 2004 Trennung von der KM
Die Kinder wohnen zunächst in meinem haushalt, im November 2005 wird vom FG Bottrop ein Gutachten in Auftrag gegeben. Danach wechseln die Kinder in den Haushalt der Mutter, weil die Gutachterin sagt, daß die KM über die größere Bindungstoleranz verfügt. Ich stimme der Übertragung des ABR zu und erhalte ein großzügiges Umgangsrecht, daß heißt alle 14 Tage von Freitag bis Sonntagund jeden Dienstag und Donnerstag von Schulschluß bis 19:00 Uhr. Hierdurch habe ich natürlich den Vorteil, daß ich viel an dem Leben meiner Kinder teilhaben kann.Ich beantrage im Januar 2007 die alleinige Gesundheitsfürsorge, das FG Bottrop entzieht mir darauf hin das Sorgerecht, mit dem Hinweis auf die Stellungnahme der Gutachterin:"Wenn der KV weiterhin die KM im Gesundheitsbereich kontrolliert ist angeraten das Sorgerecht zu entziehen, damit die KM zu Ruhe kommen kann." Den ANtrag hatte ich gestellt, weil die KM nach Wechsel der Kinder in ihren Haushalt die notwendige Sprachtherapie und Ergotherapie für die Jungs abgebrochen hat.Trotz ärztlicher Belege hat der FR sich nur auf das Gutachten bezogen.
Ich habe beschwerrde beim OLG Hamm eingelegt und im Mai 2007 habe ich dort mein Sorgerecht zurück bekommen.Zusätzlich hat das OLG erkannt, daß die KM Defizite hat und deswegen die Gesundheitsfürsorge an das JA Dinslaken übertragen. Meine Recht auf Gesundheitsfürsorge habe ich freiwillig abgegeben, da ich beruhigt war, das nun das JA mit im Boot sitzt. Entgegen meiner Hoffnung hat sich auch die SB des JA vo dem Gutachten leiten lassen.Meine Bedenken wurden nicht gehört. Im August 2007 wurde bei meinem 7 jährigen ein auffälliges EEG festgestellt.Die Ärzte haben dann sofort ein EEG nach Schlafentzug für erforderlich gehalten. Bis Januar 2008 ist nichts passiert.Ich habe zwei Termine gemacht, die ich absagen musste, weil das JA nicht zugestimmt hat.1.Begründung, ich könne nicht hinter dem Rücken der Mutter handeln, 2.Begründung, die Mutter erklärte, daß die Kontrolluntersuchung nicht wichtig sei und darum keine Eile hat.Im januar hat meine Anwältin dann das JA aufgefordert diese Untersuchung durchzuführen.Nichts passierte. Ich habe dann weitere 5 Monate später Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht und dennoch passierte wieder nichts. Im November 2008, also 15 Monate nach dem ersten EEg habe ich dann schließlich Anzeige gegen die KM und gegen das JA gestellt.Dann habe ich den Jungen an einem Wochenende nicht nach Hause gebracht, sondern bin mit ihm ins Krankenhaus gefahren, um die Untersuchung endlich zu machen. Wie vonn mir vermutet hat sich dann ledier herausgestellt, daß mein Junge an einer Epilepsie erkrankt ist. 15 Monate ist nichts passiert, weil JA und KM sich geweigert haben.Ich habe natürlich die neuen Umstände sofort der Staatsanwaltschaft gemeldet. Vor der Untersuchung habe ich den Ärzten verschwiegen, daß ich keine Gesundheitsfürsorge habe, da sonst wieder keine stattgefunden wäre.Das JA hat mir noch im Krankenhaus gesagt, daß ich mich strafbar gemacht habe, weil ich kein Einverständnis für die Untersuchungen abgeben durfte.Ich brauche keinem vater zu erklären, wie egal mir das in dem Moment war. Ich weiß nur, das man meinem kind schon früher hätte helfen können, da sogar die lehrerin die Mutter immer wieder aufmerksam gemacht hat, daß der Junge unkonznetriert ist und sehr vergeßlich.Inzwischen ist der Junge auf Tabletten eingestellt. Im Dezember war dann ein erneuter Gerichtstermin, bei dem ich die Gesundheitsfürsorge beantragt habe. Diesesmal allerdings am FG Dinslaken. Der Richter hat die Versäumnisse des JA und der Km erkannt, sagte aber, daß es schwer ist die Gesundheitsfürsorge an mich zu übertragen, wenn die Kinder bei der KM leben. Also erklärte ich mich wieder einverstanden, das JA abzuziehen und einen neuen Verfahrenspfleger einzusetzen. Dieser Mann ist wirklich kompetent und setzt sich für die Kinderrechte ein. Am 13.Januar haben wir einen Kontrolltermin für *** im krankenhaus gehabt, dort wollten die Ärzte klären, wie er die tabletten verträgt und welchen Erfolg diese haben.Der verfahrenspfleger war genauso wie pünktlich im Krankenhaus. Wer nicht kam war die KM mit dem Jungen. Die KM meldete sich  auch nicht.Weder im krankenhaus, bei mir oder bei dem Pfleger.Die ganze Woche nicht. Daraufhin schrieb der Pfleger die KM an, daß absofort der KV sich um alle Gesundheitlichen Belange kümmert.Sie sollte mir die Krankenkarten aushändigen.Sie rief daruafhin bei ihm an und erklärte, sie habe den Termin vergessen, weil sie durch mich nur Ärger und Probleme habe.Meine Anwältin hat nun einen Antrag auf Übertragung des ABR gestellt. Ich habe natürlich immer noch Sorge wegen dem alten Gutachten vom Frühjahr 2006. Kann der Richter nun ein neues in Auftrag geben? Wofür? Warum soll ich weiterhin auf meine Grundrechte in der Personensorge für meine Kinder verzichten, wenn die Mutter unfähig ist? Welche Fragen kann der Richter gutachterlich beantworten lassen? Warum sollte es überhaupt ein Gutachten geben, wenn die Mutter doch eindeutig unzuverlässig ist?
Wichtig ist noch zu sagen, daß ich bereits berentet bin aufgrund psychischer Probleme. Diese haben sich nach Trenung vergrößert und waren bereits in der Ehe vorhanden. Ich hatte damals einen 12 Stunden Arbeitstag und danach habe ich mich zuhause um haushalt und Kinder gekümmert. Allerdings gibt es in dem Unterhaltsverfahren ein weiteres Gutachten, in dem festgestellt wird, daß ich mich sehr wohl um meine Kinder kümmern kann, jedoch keinem beruflichen Druck standhalten kann.
Ich hoffe, ich habe alles wichtige gesagt und bin gespannt auf eure Antworten.
vielen Dank
Daddy-five


Anm.: Realnamen entfernt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 16:17
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo daddy-five,

ein paar Absätze wären echt hilfreich!!!

Zu dem Problem:

Das FamG kann natürlich ein neues Gutachten anfordern. Es kann darin die aktuell für beweisbedürftig gehaltenen Aussagen eines GA über Dich und die KM einholen. Wer kann es besser, sozusagen?

Allein die Versäumnisse der Termine scheinen bislang nicht gereicht zu haben. Da müsste man sich die Frage stellen, ob es dem Kind dadurch schlechter geht und dies ganz klar Folge dieser Versäumnisse ist.

Das alte Gutachten aus 2006 ist sicherlich Gegenstand des Verfahrens. Wenn sich jedoch seither keine Zwischenfälle mehr ereignet haben, die auf mangelnde Bindungstoleranz schließen lassen, dann sollte das deutlich gemacht  und ein neues Gutachten gefordert werden, wenn das Gericht durchblicken lässt, dass es sich darauf berufen will.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2009 16:05