Moin,
bin gerade dabei mich vorzubereiten. Was haltet ihr von dem Entwurf?
Kritik oder Zuspruch willkommen :thumbdown: :thumbup: 🙂
Gruß Eric
Das ruhende Verfahren wird fortgeführt
Der §1626a BGB ist im Rahmen des Gestzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern neu gefasst und verabschiedet worden. Auf dieser Basis beantragen wir die Durchführung des Eilverfahrens nach §155a FamFG.
Es liegen keine kindeswohlgefährdenden Gründe vor, die einer Übertragung der gemeinsamen Sorge auf die Beteiligten entgegen stehen.
Der Antragsteller zahlt regelmäßig den festgesetzten Unterhalt und übt seinen Umgang gerne und häufig aus. Der Umgang findet seit 2010 jede zweite Woche von Mittwochs 15:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr, die hälftigen Sommer- und Osterferien, 5 Tage in den Herbstferien und Weihnachten jeweils im Wechsel, statt. Darüber hinaus ist der Antragsteller sehr an der schulischen Situation des gemeinsamen Kindes interessiert.
So hat er mehrere Elternabende (3 Termine) den Elternsprechtag am ..., Schulfeste (Sommerfest, Martinszug, Verabschiedung der Viertklässler, etc.) jeweils alleine besucht, da die Antragsgegnerin beruflich oder anderweitig verhindert war. Die Antragsgegnerin wurde im Nachgang immer durch den Antragssteller über die Inhalte der jeweiligen Veranstaltung informiert. Weitere Elternsprechtage wurden gemeinsam besucht.
Im Rahmen der Wahl der weiterführenden Schule hat der Antragsteller infoveranstaltungen sowohl alleine als auch gemeinsam mit der Antragsgegnerin besucht. Er war bei allen Informationsveranstaltungen anwesend.
Die Geburtstage des gemeinsamen Sohnes in den Jahren 2009-2011 hat der Antragsteller bei sich ausgerichtet. Er organisierte Stadtrallyes, Kletterhallenevents, etc.
Der Antragsteller war und ist immer bemüht die Kommunikation, auch zu der Antragsgegnerin, aufrecht zu erhalten. Mehrere Vorschläge eine Mediation aufzusuchen, sind leider bis jetzt an der Blockadehaltung der Antragsgegnerin gescheitert.
Auch der letztmalige Versuch (Datum...) des Antragstellers das gemeinsame Sorgerecht ohne Zuhilfenahme des Gerichts im Rahmen einer gemeinsamen Sorgeerklärung zu regeln, scheiterte.
Vor diesem Hintergrund ist die Wiederaufnahme des Verfahrens unerlässlich.
Wir bitten, wie beantragt zu entscheiden.
RA ...
ääähm wow
mir fällt dazu nicht mal mehr etwas ein, was nach den alten Regelungen dem entgegen spricht....
Gruß Zwergnases Mama
Danke Zwergnase 🙂 - die Termine sind durch Anlagen belegt. Es gibt ein paar Mails und ein Fax wo mich die Mutter bittet an Veranstaltungen teil zu nehmen da sie keine Zeit hätte - eigentlich keinen Bock wie ich dann erfuhr aber das spielt hierbei keine Rolle.
Kritik will ich aber auch noch hören 😉
Gruß Eric
moin
mit Kritik bei GSR-Anträgen tue ich mich generell schwer, aus mehreren Gründen:
zum einen halte ich das GSR für einen zahnlosen Tiger und zum anderen finde ich Umgang um Welten wichtiger.
Mal davon ab, würde ich auch dem Bio-Papa der den Zwerg erst 5 mal gesehen hat das GSR geben weil er ihn als Vater viel mehr in die Pflicht nimmt, sich selber zu informieren.
Aber bitte erwarte dir nicht zu viel von dem GSR... Ich kenne es von WE-Dad: der Kinderarzt will trotz GSR keine Auskunft geben... und wenn man den verklagt, wechselt die KM einfacgh den KA....
Wenn Du es rein symbolisch für Dich haben möchtest, dann halte ich es für ne Gute Sache
Gruß Zwergnases Mama
Hi Eric.
Warum wurde das noch mal ruhig gestellt?
2 Punkte fehlen mir.
1. Ich würde noch mal verstärkt auf eine gute Kommunikation/Kooperation hinweisen. Das belegen die seit Jahren funktionierenden Umgangsabsprachen sowie die Absprachen in schulischen Dingen. So informiert der eine den anderen nicht nur, wenn der andere verhindert ist, Kiga u Schule werden zudem gemeinsam ausgewählt. (Falls das nicht der Fall ist soll KM dies halt beweisen).
2. Gesundheitsfürsorge: Auch Arztbesuche habt ihr oft gemeinsam wahrgenommen.
Die Blockade bzgl Mediation lass weg. Das hilft Dir nicht.
Auch Deine ausgerichteten Kindergeburtstage belegen zwar Dein Interesse fürs Kind, zeigen aber auch dass Du alles alleine entscheiden willst.
Also noch mehr die Gemeinsamkeiten betonen. Deine Kritik an der KM, dass Du oft Elternabende besucht hast, weil Madame nicht konnte, positiv formulieren.
Der Rest ist gut.
Gruss
BP
@Zwergnase: GSR wäre bei der Schulwahl schon sinnvoll gewesen da mein ältester ab September 6 x alle 2 Wochen 65 Minuten fahren muss um in´s Gymi oder nach Hause zu kommen. Ich hätte eine Schule bevorzugt bei der er von beiden Eltern nur 18 Minuten mit der Bahn fahren muss.
@BP: Verfahren wurde ruhend gestellt da der der Richter keine ausreichende Kommunikationsbasis zwischen den Eltern sah - auch wenn er erkannt hat dass die Blockade von der Mutter ausgeht. Er wollte nichts entscheiden bevor das Gesetz nicht durch ist.
Geburtstage habe ich nicht ausgerichtet weil ich alleine entscheiden wollte sondern weil Mama keine Lust auf eine Horde Jungs hatte die dann auch noch Geld kosten. Den Geburtstag 2012 wollte sie dann ausrichten aber das ist bis heute noch nicht passiert.
Gruß Eric
@BP: Verfahren wurde ruhend gestellt da der der Richter keine ausreichende Kommunikationsbasis zwischen den Eltern sah - auch wenn er erkannt hat dass die Blockade von der Mutter ausgeht. Er wollte nichts entscheiden bevor das Gesetz nicht durch ist.
Vor dem Hintergrund würde es mich schon sehr jucken, alle Argumente weg zu lassen und einzig unter Hinweis auf die Gesetzesänderung und, vor Allem, die Gesetzesbegründung, nun zu einem menschenrechtskonformen Beschluss zu kommen.
Das muss man sich allerdings auch trauen.
Falls nicht, halte ich deinen Schrieb auch für sehr gut, würde allerdings die Gesetzesbegründung noch dranhängen und die Stelle in der steht, dass mangelnde Kommunikation eben kein Hinderungsgrund für das GSR sei dick und leuchtend markern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Verfahren wurde ruhend gestellt da der der Richter keine ausreichende Kommunikationsbasis zwischen den Eltern sah - auch wenn er erkannt hat dass die Blockade von der Mutter ausgeht.
Dann würde ich auch da ansetzen. Das GSR verlangt nicht, dass Mama Dir erzählt wo sie im Urlaub war, sondern dass ihr euch über die wesentlichen Dinge unterhalten könnt. Umgangsabsprachen sowie Absprachen bei Schulbesuchen zeigen genau das Gegenteil.
Mangelnde Kommunikation kann eben doch ein Hinderungsgrund sein, das GSR zu verweigern. In der Gesetztesbegründung heisst es:
"..manifest gewordene Kommunikationsschwierigkeiten rechtfertigen für sich genommen nicht per se eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge, da von den Eltern zu erwarten ist, dass sie Mühen und Anstrengungen auf sich nehmen, um im Bereich der elterlichen Sorge zu gemeinsamen Lösungen im Interesse des Kindes zu gelangen. Vielmehr muss auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegen, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsam Entscheidungsfindung nicht möglich sein."
Kommunikation ist bei euch möglich. Eine schwerwiegende oder gar nachhaltige Störung liegt bei euch demnach nicht vor. Der KM geht es nur darum, das GSR zu verhindern. Genau aus diesem Grund wurde der § 1626a vom Gesetzgeber geändert.
So würde ich argumentieren.
Gruss
BP
:thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
... mal sehen was die Mutter noch aus dem Hut zaubert wenn sie den Antrag zur "6-Wochen-Prüfung" erhält.
Bei letzten Mal fand sie Star-Wars-gucken sehr kindeswohlschädlich - das sah der Richter aber nicht so dramatisch.
Es wirkt vermutlich auch etwas konstruiert wenn die Vorbehalte erst beim GSR-Antrag geäussert werden obwohl sie
kein Problem damit hat, dass der Sohn an 5 von 14 Tagen beim Vater ist.
Gruß Eric
Konstruiert ist daran vor allem, dass sie Dir einerseits in der Verhandlung unterschiedliche Erziehungsstile vorwirft, andererseits aber nicht bereit ist, innerhalb einer Mediation o Elterngesprächen an Lösungen mitzuwirken. Das passt nicht zusammen und das würde ich ihr auch unter die Nase reiben.
Ich hab da ne klare Meinung: Wer nicht bereit ist, durch Elterngespräche an Lösungen mitzuarbeiten, sollte später vor Gericht dann konsequenterweise auch seinen Mund halten.
So,
habe den Antrag am 21. Mai abschicken lassen - das dauert jetzt sicher erst mal einen Monat bis die Zustellungsnachricht kommt.
War hier noch jemand dabei mit einem GSR-Antrag? Die ersten Reaktionen der Justiz aus der Republik würden mich schon interessieren.
Gruß Eric
PS:Datum korrigiert ... am Pfingstsonntag arbeitet doch kein RA
Moin,
scheint in Köln doch nicht so einfach zu laufen. Ich habe heute morgen, 5 Wochen nach Abgabe des GSR-Antrages, beim Gericht angerufen und nachgehakt.
Die Dame erklärte mir, dass ein Verhandlungstermin für den 10.07. festgelegt wurde. Post habe ich noch nicht bekommen. Irgendwie habe ich geahnt dass es nicht so einfach wird...
Gruß Eric
scheint in Köln doch nicht so einfach zu laufen.
Ich weiß von einem guten Bekannten, dass Köln so ganz und gar nicht das El Dorado für Väterrechte zu sein scheint .....
Ich habe heute morgen, 5 Wochen nach Abgabe des GSR-Antrages, beim Gericht angerufen und nachgehakt.
Die Dame erklärte mir, dass ein Verhandlungstermin für den 10.07. festgelegt wurde. Post habe ich noch nicht bekommen. Irgendwie habe ich geahnt dass es nicht so einfach wird...
Eins tröstet dich vielleicht: Das Gericht scheint sich zumindest an die Verfahrensweise §155a Absatz 4 zu halten. Sorgerechtsverfahren haben damals wesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen.
Hier scheinen die Fristen mehr oder minder eingehalten worden zu sein. Deine Ex scheint wirklich in der Rappelkiste herum gewühlt zu haben oder wie du schon sagtest, etwas aus dem Hut gezaubert haben. Interessant wäre nun genau zu wissen welche Gegenargumentation von ihr aus, das Gericht veranlasst haben eine mündliches Verfahren anzuberaumen. Akteneinsicht wäre durch einen RA möglich.
Was gedenkst du zu tun?
Ich werde mir sehr schnell einen neuen Anwalt suchen müssen da meine bisherige Anwältin gerade Mutter geworden ist und nicht arbeitet.
Eine Begründung der Gegenseite war nicht dabei (Schreiben war heute in der Post) - nur die Terminsetzung. Hierzu sollen mein Sohn, die Mutter, ich und ein Mitarbeiter des Jugendamtes erscheinen.
Mein Sohn war letztes Wochenende schon gut geimpft. Er sagte dass die Mama meinte ich wollte mal wieder nur Ärger machen, er dürfe dann nicht auf die ausgewählte Schule gehen und ich würde mich in alles einmischen. :knockout:
Ich habe versucht ihn zu beruhigen und vermittelt dass alles so bleibt wie es ist nur dass er dann zwei starke Partner hat die sich um ihn kümmern können.
Das ich die Schulbelange (Sprechtag, Elternabende etc.) eh alleine kläre habe ich ihm natürlich nicht gesagt.
Gruß Eric
Ich werde mir sehr schnell einen neuen Anwalt suchen müssen da meine bisherige Anwältin gerade Mutter geworden ist und nicht arbeitet.
Das würde dann zumindest zur Beantragung der Akteneinsicht Sinn machen um zu wissen welche Geschütze Frau Mama auffahren will. Ob du den Verteidiger dann für teure Kohle auch bei der Verhandlung dabei haben musst und willst ist ein anderes Thema. Vielleicht würde trotz Mutterschaft, deine Anwältin so nett sein und mindestens die Akteneinsicht anfordern..... Ich kenne die Situation nicht genau....
Eine Begründung der Gegenseite war nicht dabei (Schreiben war heute in der Post) - nur die Terminsetzung. Hierzu sollen mein Sohn, die Mutter, ich und ein Mitarbeiter des Jugendamtes erscheinen.
Ich gehe davon aus, dass auch deine Ex keinen Abzug deines Antrags bei dem Anschreiben durch das Gericht mitgesendet bekommen hat.
Mein Sohn war letztes Wochenende schon gut geimpft. Er sagte dass die Mama meinte ich wollte mal wieder nur Ärger machen, er dürfe dann nicht auf die ausgewählte Schule gehen und ich würde mich in alles einmischen. :knockout:
Ich habe versucht ihn zu beruhigen und vermittelt dass alles so bleibt wie es ist nur dass er dann zwei starke Partner hat die sich um ihn kümmern können.
Wenn er das dem Gericht auch so erzählt kannst du dich entspannt zurück lehnen. Allein schon diese Art der Argumentation sollte nicht das GSR verhindern
Das ich die Schulbelange (Sprechtag, Elternabende etc.) eh alleine kläre habe ich ihm natürlich nicht gesagt.
Das ist auch erstmal gar nicht erforderlich. Wichtig ist, dass du generell die Möglichkeit erhältst dir Informationen einzuholen. Wie man dann im weiteren Schritt und in Hinblick auf die Mutter damit umgeht ist ein anderes Thema und soll nicht der Show-Stopper für die Ausübung des GSR darstellen.
Da im Zivilverfahren (und nichts anderes ist das) alle Schriftsätze an alle Verfahrensbeteiligten verteilt werden, macht Akteneinsicht (die man mit entsprechender Begründung auch ohne Anwalt selbst erhält, wenn auch nur vor Ort in der Geschäftsstelle) keinen Sinn.
Auch muss die Gegenseite den Antrag kennen (sonst wäre er nicht korrekt zugestellt worden) aber mit dem Klammerbeutel gepudert sein, ihre Argumente all zu früh offenzulegen.
Unabhängig davon ist es sicherlich eine gute Idee, in einer so wichtigen Sache und bei einer so gepolten Gegenseite nicht ohne Anwalt aufzukreuzen. Sicherlich hat Deine alte Anwältin eine Empfehlung.
Gruss von der Insel
naja, irgend einen Schrieb der Gegenseite muss es ja geben - ansonsten wäre wohl kein Termin angesetzt worden.
Fragt sich nur wie ich da jetzt schnell dran`komme.
Gruß Eric
ansonsten wäre wohl kein Termin angesetzt worden.
Das scheint noch die Regel zu sein.
Die Richter trauen sich offenbar nicht sich an das neue Gesetz zu halten sondern filgen lieber ihren alten Reflexen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Noch hast Du ja nur mündliche Informationen.
Warte doch erst mal ab, dass Dir in den nächsten Tagen die Ladung mit Terminsverfügung (und wahrscheinlich dabei auch das Geschreibsel der Gegenseite) im Postkasten liegt.
Gruss von der Insel