Einschulung - die Z...
 
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Einschulung - die Zweite

 
(@romyh)
Registriert

Hallo Ihr Lieben,
habe soeben den Beitrag von CC gelesen und die dazugehörigen Antworten.
Das gleiche Problem haben wir auch.
Wir sind bereits zu einem RA gegangen, der an die Ex meines Freundes einen Brief geschrieben hat und darin hinwies, dass Sie eine Auskunftspflicht einerseits hat, und solche Dinge wie Einschulung etc nicht selbst entscheiden darf, sondern immer mit ihm zusammen. Die Moral von der Geschicht': Bei seinem nächsten Anruf bei den Kndern brüllt sie ihn an: "Mit dem Scheißbrief von deinem Scheißanwalt kannst Du Dir den Arsch abwischen! Niemals werde ich Dir irgendwas sagen oder dich nach irgendwas fragen, das sind meine Kinder und nicht Deine Sache!"
Was sollen wir denn tun? Weiter machen? Zum Gericht gehen? Problem: Kostet alles viel Geld, das er nicht hat...

Wir wissen nicht, was wir tun sollen; wenn sie auf den Brief nicht reagiert hat, wird sie auf alles andere wahrscheinlich auch nicht reagieren...

Wie sind Eure Erfahrungen, was sollen wir tun, was können wir tun?

Vielen Dank und viele Grüße

Romy

P.S. GSR, aber ABR bei der KM; Kinder sind 4 und 6.

P.S. P.S.: Das Jugendamt hat auf unsere Bitte Entwicklungsberichte der Kindergärten angefordert, weil wir von der Mutter keine Auskunft bekamen. Das hat uns so geschockt. Die Kleine ist 2 Jahre hinter ihrer Entwicklung und wir wussten von nichts...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2004 11:58
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Romy,du schreibst sie ist zwei Jahre zurück in ihrer Entwicklung was ist denn noch nicht altersgemäß und habt ihr denn die Kinder ab und zu bei Euch? LG Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2004 15:07
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Romy,

wenn ihr finanziell nicht übers Gericht oder über die Anwälte weitermachen könnt, versucht selbst noch etwas in Erfahrung zu bringen.
Wir hatten das Problem vor den ferien auch.
Das Schulverwaltungsamt hat uns jedoch sehr geholfen.
Ich habe per email geschildert, daß die KM versäumt hat, daß Kind (GSR) einzuschulen, bzw. da die gewünschte Schule keine Kapatität mehr hatte, die KM einfach nicht nach weiteren Schulen geschaut hat, da sie dann 2!!!!!! Haltestellen mit der Straßenbahn fahren musste.

Wir haben am nächsten Tag Antwort bekommen. Mein LG hat innerhalb von 3 Tagen das Kind an einer Schule angemeldet.

Vielleicht ist das noch eine Möglichkeit für Euch. Wenn dein Partner schreibt, daß ihr GSR habt, aber nicht informiert seid, wo das Kind eingeschult wird und er Sorge hat, daß überhaupt eine Einschulung stattfindet.
In jeder Gemeinde stehen ( zumindest hier bei uns) 3 Schulen zur Verfdügung. Eine ev, eine kath und eine städt. Schule. Damit wäre der Kreis ja schonmal eingegrenzt.
Der KV hätte somit die Möglichkeit mit der Schule in Kontakt zu treten.

Habt ihr genaue Informationen, wie die Entwicklungsstörungen bei dem Kind aussehen.
Eine weitere Möglichkeit wäre doch auch der Kinderschutzbund. Vielleicht kann der ja noch vermitteln.

Viel Glück
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2004 15:54
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo, romy,

erstmal tach auch allerseits - bin neu hier!!

zum thema einschulung: letztes jahr war's bei unserer mittleren soweit (GSR, ABR bei mir), schon bei abgabe des einschulungsantrages (kann-kind) hat die schule eine schriftl. bestätigung/schriftl. zustimmung BEIDER elternteile verlangt, ohne die NIX gelaufen wäre (war zum glück bei uns kein problem)! sowas müsste es doch auch bei euch geben.

und: bei GSR und getrenntem leben gibts 'bei uns' 2 möglichkeiten: a) der eine elternteil unterschreibt eine vollmacht (vordruck von der schule), dass der andere der alleinige ansprechpartner der schule ist und auch der schule gegenüber alleine sagen kann was 'sache' ist (zeugnisse unterschreiben, klassenfahrt etc.). b) falls das nicht gemacht wird, ist jeder der beiden berechtigt, alle auskünfte bezgl. des kindes von der schule zu erhalten (was natürlich die schule nerven könnte, immer 2mal alles sagen...) und erklärungen abzugeben, allerdings spricht die schule von sich aus nur den an, bei dem das kind lebt. in beiden fällen muss aber natürlich derjenige, der mit der schule den regelmässigen kontakt hat, dem anderen besonderheiten mitteilen (das hat ja nix mit der schule sondern mit dem GSR zu tun).

ich denke, hier müsste das JA einschreiten/mitziehen, denn a) hat dein freund natürlich ein gesetzl. recht auf solche infos und b) ist das verhalten der ex sicher nicht 'dem kindeswohl förderlich'. versucht mal rauszukriegen (bei der schule) ob nicht doch die zustimmung BEIDER notwendig (gewesen) wäre und/oder wie sich die ex als 'allein-berechtigte' legitimiert hat (wenn die schule das versäumt hat: auf den tisch hauen und an die schulaufsicht gehen). schlimmstenfalls doch gericht - wenn ihr (wahrscheinlich) 'recht bekommt', müsst ihr ja nicht zahlen, sondern die KM.....

viel erfolg!
gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2004 20:02
(@romyh)
Registriert

Hallo,
also, erstmal zu der Einschulungsgeschichte. Die KM wird die Tochter definitiv einschulen, es geht letztlich darum, dass mein Freund nicht weiß in welche Schule. Es gibt 6 Grundschulen in der Stadt. Sie weigert sich, ihm das mitzuteilen, er hat keinerlei Einfluss auf die Schulwahl o.ä.. Er würde sich die Schule auch gern mal angucken, mit der Lehrerin sprechen etc., aber so wird das wohl nichts werden. Er hat den Ranzen, Bücher, Hefte usw gekauft, auf den Wunsch der Exfrau hin, aber zur Einschulung ist er nicht eingeladen. Wie kann man rausbekommen, an welcher Schule das Kind angemeldetist, wenn sie es nicht sagt? Kann er Widerspruch einlegen und muss die Schule dann die Anmeldung rückgängig machen? Denn, wenn laut § 1687 (?) das eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für das Kind ist und von beiden Elternteilen getroffen werden muss, dann handelt die KM doch gesetzeswidrig, oder?
Das Problem ist, er kann auch nicht einfach die Schulen abklappern, er wohnt in Berlin, sie 350 km weiter weg (sie ist weggezogen). Also, was kann er tun? Die KM weiter bedrängen, JA um Hilfe bitten, Schulamt anrufen, RA oder Gericht?

Zu der Kleinen: Wir haben schon gemerkt, dass sie "anders" ist als andere Kinder in ihrem Alter, aber das es so schlimm ist, hätten wir nicht gedacht. Aufgrund der beengten finanziellen Situation von ihm und mir kann er die Kinder nur 1mal im Monat sehen, aber wir holen die Kinder an 4 Wochen im Jahr zu uns in den Urlaub. Sie hat Sprachschwierigkeiten, das war schon immer klar. Aber mehr noch, der Kindergarten hat im Bericht folgendes geschrieben: kombinierte Entwicklungsverzögerung, partielle Dyslalie, myofunktionelle Störung. Konzentrationsschwierigkeiten, kann keine Farben benennen, kann Zusammenhänge nicht erkennen, Fragen nicht zuordnen oder altersgerecht darauf reagieren, Denk-und Merkfähigkeit ist stark herabgesetzt, Störungen in der Motorik, große Defizite im malerischen Bereich (malt wie 1jährige). Kaum Grundwissen im Wortschatz.
Naja, sehr viele andere Dinge auch noch. Das würde den Rahmen sprengen.
Man kann nicht sagen, dass die KM nichts getan hat, sie hat das Kind in eine heilpädaogische Einrichtung gegeben, wo sie jede Woche mehrere Therapien bekommt. Von der SA vom JA wissen wir jedoch, dass sie das nur getan hat, weil der alte KG das empfohlen hatte, weil sie mit Y. nicht mehr klar kamen.
So, der Hammer ist ja: Die Exfrau sollte zu einem Spezialisten außerhalb des KG gehen, was sie auch tat. Und da sie ja studierte Medizinerin ist (HAHAHA) weiß sie ja genau, dass der Doktor schlecht ist, weil er mit Y. gespielt hat um zu diagnostizieren. Daraufhin ist sie nicht mehr zu ihm gegangen und wird das auch nicht mehr tun, nach ihrer Aussage. Achso, der KG schreibt, dass Y.'s Entwicklung 1,6 Jahre zurück liegt.
Aber der Hammer ist wirklich, dass uns erst das JA darüber aufgeklärt hat!
WIR WUSSTEN NICHTS! Er ist richtig fertig, hätte er das gewusst, hätte er versucht sie zu fördern während sie bei uns ist, damit sie da keine Lücken aufgrund der Zeitspanne hat. Achso, noch was: der KG schreibt weiterhin, dass die KM sich gerne Tipps sagen und zeigen lässt, die sie dann zu Hause umsetzen würde. Ich weiß aber von den beiden Kleinen, dass die KM gar nichts mit ihren Kindern macht sondern sie immer allein spielen lässt und lediglich Essen macht und die Kinder weckt und ins Bett bringt und anzieht und solche ganz alltäglichen Dinge.

Ich weiß wirklich nicht, was ich davon halten soll.

Ich halte die KM selbst nicht für besonders helle; wenn ihr andere nicht gesagt hätten, sie soll die Kleine in den Heilkindergarten geben, sie selbst wäre nicht drauf gekommen. Ich glaube sie ist sich des Ausmaßes nicht einmal bewusst. Wenn Y. 6 Jahre alt wird wird die KM sie MIT SICHERHEIT einschulen wollen, ob das gut für sie ist oder nicht!

Ach, das macht mich alles so traurig...

;(

Romy...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2004 20:16
(@romyh)
Registriert

Hallo Ulliberne,

mein Freund sagt, dass er zu keinem Zeitpunkt irgendeine Vollmacht unterschrieben hat.

Das JA da unten spricht der Mutter ziemlich nach dem Munde. Es kann natürlich auch sein, dass die SA den o.g. Sachverhalt noch nicht so registriert hat, weil im gleichen Brief noch andere Dinge geschildert wurden, die sie bereits abgearbeitet hat.
Aber ich glaube dennoch, dass die SA nicht so besonders ist.

LG von Romy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2004 20:23
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

hi, romy,

ok, lass erstmal das JA aus dem spiel. 'meine' SA war bis vor 7 monaten auch auf dem bau-amt und hatte keine ahnung und war versetzt gegen ihren wunsch....

also: entfernung hin oder her - aber ich würde die schulen telefonisch abklappern. das wäre max. 6x telefonieren (tel.nummern z.b. aus der website des entspr. kultusministeriums). weil: soweit ich weiss müssen die das sagen, ob das EIGENE kind dort eingeschult ist oder nicht (GSR!!), sie haben eine auskunftspflicht den berechtigten gegenüber (ausnahme: bei erteilter vollmacht). auch ein lehrer-gespräch müsste 'drin sein' - dann weiss die schule auch gleich, woran sie ist und ist evtl. kooperativ(er), schon um keine (weiteren) probleme zu bekommen......
und wenn's nicht gleich klappt: ich persönlich würde 'etwas ruppig' werden (schulaufsicht ansprechen, dienstaufsichtsbeschwerde ankündigen etc.), der RA müsste eigentlich dazu tips geben können!!!!

viel erfolg!
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2004 21:01