Einschulung
 
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Einschulung

 
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Hallo,
ich wollte hier mal was loswerden. Vieleicht habt ihr ja noch Tips.

Ich wollte mich mal um die Schule von meinem Sohn kümmern.
Habe an der Schule, wo er (laut ansage) hingehen soll, angerufen.
Wollte mal in erfahrung bringen, ob ich da angegeben bin oder nicht.
Habe dann (mit einem unfreudlichen Ton) zu hören bekommen,
Das ich laut deren unterlagen garnicht getrennt lebend bin.
Zudem die aber von einer zweiten Schule die Meldung bekommen haben (Telefonisch),
daß mein Sohn auf eine andere (die zweite) Schule eingeschult wird.
Habe dann gefragt, welche Schule das ist und habe dann auch bei dieser Schule angerufen.
Habe dort (mit freundlichen Ton) zu hören bekommen, da meine Ex in den unterlagen
Alleinerziehend angegeben hat, würde man mir weder am Telefon noch persönlich auskunft erteilen.
Ich müsste nachweisen, das ich auch Sorgeberechtigt bin.
Da ich aber von meiner Ex nicht einmal informiert wurde welche Schule er besuchen wird,
glaube ich kaum, daß ich da übrhaupt was von Ihr bekomme.
Muss ich wirklich nochmal zum Rechtsanwalt rennen?

Ich habe wirklich die Schnautze voll.

Grüße

Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2004 15:32
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Thomas,

sicher hast du doch einen Beschluß vom Gericht, oder Scheidungsurteil oder ähnlich.
Ich würde das in die Tasche stecken und zu dieser Schule fahren. Die können sich das dann ja kopieren.
Als Nachweis sollte ein Schriftstück über die gemeinsame Sorge reichen.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2004 15:44
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Nee, sorry. Aber Gerichtsurteile oder ähnliches gibt es noch nicht.
Ich bin noch in Trennung. (noch nicht geschieden).
(stecke voll im versorungsausgleich :yltype:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2004 15:47
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Thomas,

dann mach Dir keine Gedanken darüber. Du bist noch verheiratet und außerdem weiß ich gar nicht, warum die keine Auskunft geben wollen. Denn das GS ist doch eigentlich normal, auch nach einer Scheidung und erst recht wenn ihr noch verheiratet seid.
An Deiner Stelle würde ich zur Schule fahren und denen ganz gewaltig auf die Füße treten. Und sie sollen sofort in ihren Unterlagen eine Änderung vornehmen.

Weiß nicht, aber kann man da nicht sogar was gegen die KM machen, wegen nachweislicher Falschaussage? Mach Dich doch mal schlau beim RA.

Einen lieben Gruß
Simone

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2004 15:56
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Thomas,

ich schließe mich dann Simone an. Fahre zur Schule und schildere ihnen die Situation so wie sie ist. Wenn die dann unbedingt ein Schriftstück haben wollen, lass dir etwas vom Anwalt schreiben. Wenn du in der Schule bist, könntest du ja deine Noch-Frau in deinem Beisein anrufen lassen. Müsste ja dann zu klären sein.
Gruß
Tina

PS: Macht Spaß der Versorgungsausgleich, gelle? :crash:

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2004 17:38
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Hi, das mit den Anruf ist eine gute Idee.
Ich werde morgen nochmal in der Schule vorsprechen.
Sollte die da nicht drauf eingehen, dann muss ich´s halt doch übern RA gehen lassen.
Was solls, auf eine sache mehr oder weniger kommt es ja doch auch nicht mehr an.

(versorgungsausgleich???? :knockout:
und :crash:

soviel da zu ) 😀

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2004 18:07
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallo Thomas,

wir hatten dies Problem damals beim Kinderarzt.
Ex hatte dort auf schlecht Wetter gemacht und dementsprechend wurde sich meinem Mann gegenüber verhalten.
Unser RA informierte uns, dass alle (Arzt, KiGa, Schule) erst einmal vom GSR ausgehen und Auskunft erteilen müssen.
Will Ex diese Auskünfte unterbinden, muss sie! ein Schreiben (vom Gericht (notariell???) bei den entsprechenden Stellen vorlegen, welches ihr das ASR bestätigt und Dir die Auskunft verwährt.
Was die Schule an sich angeht: wir vermuten auch dass Ex die Große ohne Franks Zustimmung angemeldet hat, zumindest erzählte sie ihm mal dass es noch gar nicht so sicher wäre dass sie dies Jahr überhaupt schon eingeschult wird, im KiGa wäre sie durch einen Test gefallen. Der KiGa wusste aber nichts davon, und so vermuten wir eine "Verzögerungstaktik", um das alleinige Anmelden und vielleicht sogar den Tag der Einschulung zu vertuschen.
Bis zur neuen Gerichtsverhandlung bekommen wir dies aber heraus, als weiteren Negativpunkt für sie.
Wir überlegten erst über eine Dienstaufsichtsbeschwerde, sind aber jetzt der Meinung dass es wohl längerfristig mehr Sinn macht zu versuchen sich mit der Schule gutzustellen, selbst wenn das Kind an sich von uns nichts mehr wissen will.
Ich kann mich also Simone und Tina auch nur anschließen, fahr' hin, erklär' die Situation. Etwas Schriftliches würde ich nicht gleich mitnehmen, das sieht so nach "Rechtfertigung" aus.
Drück' Dir die Daumen dass alles klappt!!!

Viele Grüße,
Jenny

Versuch, mit der Schule in Kontakt zu treten. Zeig Interesse, auch an Elternabenden. Unser RA riet uns, so "hintenherum" mal nach Klassenfahren zu fragen (Zeitpunkt /Dauer). Die meisten Schulen haben einen festen "Fahrplan" (z.B. 2. u. 4. Klasse je eine Woche + je Halbjahr zwei Tagesfahrten), welchen sie Dir bereits schon bei der Einschulung (oder noch früher, es geht ja erst einmal nur darum, dass Fahrten stattfinden, nicht wann genau und wohin) nennen können.
Wenn Du eine solche Auskunft (vielleicht schriftlich, mit Tagesdatum?) hast, ist es hinterher für Ex so ziemlich unmöglich, sich hinzustellen und zusätzlich zum KU noch Unterhalt für unvorhersehbare Dinge (in diesem Fall die Klassenfahrt) einzufordern.

[Editiert am 3/5/2004 von FJforJJT]

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2004 18:14
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Danke für die Tips.

Ich denke mal das ich jetzt genug tips habe um mit dieser sache klar zu kommen.
An die sache mit den Klassfahrten habe ich natürlich noch nicht gedacht.
Aber ein super Tip. werde ich beherzigen.

1000 mal Dank.

Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2004 19:38
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallöchen,

ich greife Thomas Topic nochmal auf, da der Fall noch nicht allzulange her ist.
Wir wollen nun auch mit der Schule, auf die die Große voraussichtlich gehen wird, direkt in Kontakt treten. Durch die KM erfahren wir nichts, diese hält immer noch an ihrer Aussage fest das noch gar nicht klar wäre ob die Große überhaupt dies Jahr eingeschult wird, einen Termin seitens des KiGa für einen erneuten Test gäbe es noch nicht.
Dazu nochmal eine rechtliche Frage, bei der uns unser RA nicht wirklich helfen konnte...
Ist die Schule bei GSR rechtlich verpflichtet, die Unterschriften beider Elternteile zu bekommen (nicht nur bei Anmeldung, auch später bei Zeugnissen, ect)???
Wir wollen einfach vermeiden in der Schule zu stehen, uns zu "beschweren" und dann zu hören zu bekommen "was wollen sie eigentlich? Es steht nirgens geschrieben dass beide Elternteile unterschreiben müssen..."

Vielen Dank für Eure Infos.

Viele liebe Grüße,
Jenny

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2004 13:21
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Guten Hallo (Mahlzeit oder morgen 😀 )
warum soll die untersuchung im Kindergarten sein?
Bei meinem Sohn war die untersuchung in der Schule.
Aber vieleicht ist das in anderen gegenden ja nicht so.

So weit ich informiert bin (ohne Peng)
geht es in der frage des Sorgerechts nur um die sache,
ob Du auch unterschreiben dafst oder nicht.
Dort steht ja drunter,

Unterschrieft eins erziehungberechtigten

Somit müssen ja nicht beide unterschreiben.
Aber wenn der Schule bekannt ist, das beide das sorgerecht haben,
hast Du weigstens auch ein mitspracherecht.

Grüße

Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2004 13:55




(@Unbekannt)

Ich wurde immer gefragt, ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht. Habe immer gesagt gemeinsam, wurde auch so vermerkt, Unterschrift des Vaters war aber nicht nötig.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2004 23:48