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eine Frage noch zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht

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(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Geburt des damals unehelichen Kindes 2006
Heirat 2008 > dadurch Erlangung des GSR

Trennung 2012 durch Flucht meinerseits aus der ehrlichen Wohnung
Scheidung demnächst.

Wie ist das mit dem ABR ?
Hat das seit der Trennung die KM > weil Kind wohnt gegen meinen Willen aber aufgrund der Fortschreibung der ehelichen Verhältnisse ( Frau ist arbeitsresistent zuhause und Ochse arbeitet )
Sprich hat Sie seit der Trennung das alleinige ABR
Bzw.
Wird.Sie dieses bei / nach Scheidung erhalten ?u

Gerichtlich festgelegt wurde seit der Trennung gar nichts.
Weder wo das Kind wohnt noch Umfang des Umgangs.

Alles wurde bzw. wird von der KM bestimmt.

Oder haben wir beide das aufenthaltsbestimmungsrecht und behalten das auch bis es halt demnächst richtig schoen knallt und es gerichtlich der KM zugesprochen wird ( aufgrund der ehelichen Verhaeltnisse und unseres rosafarbenen Reichsadlers auf lila Grund )

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 00:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das letztere ist zutreffend.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 00:34
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok das heisst ABR ist bis dato bei beiden Elternteilen.

Wird zwar schneller auf die KM übertragen als ich "piep" sagen kann,
- zum Wohle der Mutter > pardon des Kundes
- zur Fortfuehrung der ehelichen praegenden Verhaeltnisse
- und weil es halt so ist

Aber so wie die sich seit einem Jahr auffuhrt mir gegenuber ist es Jacke wie Hose ob gemeinsames ABR oder nur bei der Kindsbesitzerin. Sie hat selbst mit ( noch ) gemeinsamen ABR alle Rechte auf ihrer Seite, dass das Kind bei ihr wohnt und kann den Umfang des Umgangs bestimmen.
Es sei denn ich gewinne das Kind durch Manipulation.
Aber es ist ja erst 6.
Insofern wird das noch mind. 6 Jahre dauern bis der Wunsch des Kindes zaehlt.

Danke für die Antwort.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 00:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:question: :question: :question:

Muss man verstehen, was Du verstehen willst?

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 01:11
(@wedad)
Rege dabei Registriert

DG,

hattest Du nicht gesagt, Du wolltest nichts mehr schreiben? Ganz ehrlich, tu Dir selbst den Gefallen und halte Dich daran.
Was willst Du mit dem ABR?  Laut Deinen eigenen Aussagen bist Du nicht in der Lage 10 m zu laufen, ein seelisches und körperliches Wrack mit Krebserkrankung und schwerer Depression. So schwer, dass Du es nicht einmal schaffst Dich in eine vernünftige Therapie zu begeben.

Wie willst Du es denn schaffen Dich Vollzeit um ein Kind zu kümmern?
Ich persönlich wundere mich, dass Deine Exfrau (Wenn es tatsächlich so schlecht um Dich bestellt ist) den Umgang mit Dir überhaupt noch zulässst.
Wer kümmert sich denn an den Umgangswochenenden um Dein Kind? Deine Eltern?

Ich werde mir jetzt hier Ratschläge sparen, da Du die ja nachweislich ohnehin nicht annimmst.

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 01:13
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Es dreht sich mir nicht darum das ich das alleinige ABR bekomme.
Will ich doch gar nicht.

Es dreht sich darum das die Kindsbesitzerin meint Sie könne alles bestimmen.
- Das Kind darf erst dann und dann abgeholt werden
- das Kind wird spaetestens um diese Uhrzeit zurueck gebracht.

Und ich habe mich dem nur zu fügen ihrer Meinung nach.
Deshalb wollte ich mal die rechtliche Seite abklaeren das wir bis dato ( so lange noch kein gerichtliches Verfahren und Entscheidunggefaelkt wurde ) nach wie vor genau die gleichen Rechte haben. Das ist der naemlich offensichtlich nicht klar.

Aber bis dato ist es so. GSR und gemeinsames ABR.
Nützt mir zwar nicht weil die Frau Richterin pro Mutter entscheiden wird sobald eine gerichtliche Regekung erfolgt.
Und die wird erfolgen. Da keine Kommunikation möglich ist seit über einem Jahr. Und das sehe ich jetzt nimmer ein dieses respektlose Verhalten.

Der Exfrau wird wohl gar nichts anderes übrig bleiben als Umgang zulassen.
Wobei wenn ich das schon wieder höre. Was für eine Diskriminierung des KV.
Die KM lässt Umgang zu. Von KM-Gnaden abhängig.
Jedes 2te Wochenende ist Minimum. Hälftige Ferienzeit ist Minimum.
Das spricht mir selbst Frau Richterin ( mit Doppelnamen ) zu.

Und mehr lässt die KM aus Gnaden eh nicht zu.

Also ABR trotz Trennung und jetzt bald Scheidung und wohnen bei der KM bei beiden Elternteilen.

Danke für die Info."
Tut einem in der Seele weh das Kind weinen zu sehen wenn ich es seit dem mittlerweile 2ten Wochenende "bearbeite"
Aber die KM macht es nicht minder. Wobei ihr glaubt man vor Gericht das Sie die gutmütige Supermami ist und ich der böse Schuft. Ist mir bewusst aber egal. Stolz bin ich nicht drauf.

Ich kann nimmer mehr verlieren als jetzt schon.
Ich zieh das jetzt durch beim Kind. Entweder ich gewinne es für mich oder ich verliere es ganz.
Man wird sehen.

Vielen Dank für eure Info's.

Melde mich wieder sobald ich nur noch ALG 1 bekomme zwecks Berechnung des KU.
Wofür ich dankbar wäre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 01:46
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Moin DG

so wie du dich jetzt wiederholt aufführst, hoffe ich, dass es sehr bald ein Gutachten über das Kind gibt und du dann nur noch begleiteten Umgang hast.
Du verhältst dich völlig bewusst und mit einer Vehemenz kindswohlschädigend, das habe ich echt noch nicht erlebt.
Für das Kind hoffe ich also, dass dort sehr bald ein Riegel vorgeschoben wird.
Zumal es dich auch nicht interessiert, wie es dem Kind dabei geht, bzw du deinen Hass auf die KM über das wohl des Kindes stellst

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 01:52
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Kein Thema mit dem begleiteten Umgang.
Von mir aus.
Wenn es sein muss nehme ich auf Wunsch der KM auch gar keinen Umgang mehr wahr.
Aber wenn ich das machen soll dann will ich nen Stempel vom OLG Stuttgart drunter haben.

Nicht nur ich verhalte mich kindswohlschaedigend sondern auch die Mutter.
Aber das zählt nicht. Ist mir bewusst. Wie beschrieben KM = Supermami, KV = der Schuft

Ich werde seit.dem.ersten Tag von der verarscht.
Ich habe auf wohlwollendes Verhalten keine Lust mehr.
Habe ich jetzt ein Jahr wohlwollend, friedlich Verhalten.
Und was für ein Ergebnis ? Null !

Jetzt werden andere Saiten aufgezogen.
Mit allen wirklich allen Konsequenzen.
Die sind mir seit dem.ersten Tag Klar.

Es heisst jetzt das beste drauss machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 02:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich zieh das jetzt durch beim Kind. Entweder ich gewinne es für mich oder ich verliere es ganz.
Man wird sehen.

Und wo bleibt bei dieser Betrachtung d. Wunsch/Wille/Gefühl des Kindes? Hört sich für mich an, als ob Du selber der Dreh- und Angelpunkt Deiner Entscheidung bzgl. des Kindes bist. Sicher, auch der muss betrachtet werden. Nur bist Du auch bereit, Dein eigenes Befinden unter das des Kindes einzuordnen?

Gruss oldie

PS: Mein Gefühl ist übrigens: Du wirst verlieren, und zwar haushoch. Und nicht nur heute und morgen. Auch Kinder haben ein Gehirn und denken damit. Wenn Du Dich in Deiner Positionierung nicht änderst, wird das nachwirken.

Edit: Sinnkorrektur

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 02:09
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Selbstverstaendlich werde ich verlieren.
Nein pardon ich habe schon verloren.
Nämlich schon damals als ich mich aus der ehelichen wohnung habe rausdraengeln lassen.

Eure Einschaetzungen nehme ich selbstverstaendlich zur Kenntnis. Und bearbeite diese.
Allerdings kennt.ihr das "Gesamtpaket" nicht.
Mit "Gesamtpaket" meine ich die Haltung KV zu KM und KM zu KV.
Es ist Krieg. Und dieser Krieg wird nach der Scheidung noch heftiger werden.
Habe jetzt ein Jahr lang mich behandeln lassen wie ein Bittsteller.
Damit ist ab der Scheidung Schluss da ich für niemand ausser mir verantwortlich bin.
Ich sage ausdrucklich für niemanden. Meine Taten fallen allein in meinen Handlungs- und Konsequenzenbereich.

Es wird immer heftiger werden. Aber das gehoert nicht hier ins Forum mit welchen Konsequenzen.

Nochmals.danke.für die Info.wegen.dem "Noch" gemeinsamen ABR.
Wenngleich dieses der gleiche Papiertiger ist wie das GSR.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 12:52




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

DG,

ich habs dir schonmal gesagt: DU zerstörst damit die Seele deines Kindes. Das ist das allerletzte. Ich wünsche dem Kind, dass die KM schnellstmöglich die Reisleine zieht und das Kind von dir meilenweit fernhält.

DU hast kein Recht, nur weil die KM vielleicht auch so handelt, selbst das Kind zu manipulieren und dich an seinen Tränen zu erfreuen. Was dubetreibst ist schlicht und einfach Kindesmißhandlung. Und dafür gibt es keinerlei Rechtfertigung. Was antwortest du, wenn euer Kind dich eines Tages fragt, warum du das getan hast. MEisnt du es wird über dieAntwort: Ich hab das getan ,weil deine Mama das auch gemacht hat und mikr war völlig egal wie es dir dabei ging, erfreut sein?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 14:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke Tina!!
Ich hab die ganze Zeit mit mir gekämpft, wie mal wieder auf dGs Statements zu antworten ist. Einerseits will er es nicht hören oder kann es nicht verstehen, auf der anderen Seite tut mir das Kind einfach nur leid!

Es tut mir leid, weil die Mutter so manipulativ ist, wie sie wohl ist.
Und es tut mir noch mehr leid, weil dG es noch schlimmer macht!

@dG: Dazu hast Du kein Recht! Und Du bist nicht besser als die KM!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 15:49
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Doch ich bin besser.

Nur mal angenommen die situation waere genau spiegelverkehrt.
Das kind würde bei mir wohnen.

Ich würde dem gemeinsamen Kind
( weil ich würde immer noch vom gemeinsamen Kind reden und nicht von meinem > so wie es die KM tut )
- Nicht zumuten wollen das es das andere Elternteil nur 4 Tage im Monat sieht
- Das es keine Minute länger beim anderen Elternteil ist als nötig
- verlängerte WE ( wenn Donnerstag oder Freitag ein Feiertag ist ) auf keinen Fall dann ist es ja eine Nacht mehr beim anderen Elternteil.
Usw. und so fort.

Glaubt mir es ist ein einfaches besser zu sein. Das erfordert nicht viel mühe.

Ich sage ja nichts schlechtes gegenüber zum Kind bezgl. Kindsmutter.
Versuche es nur dazu zu bringen es in seiner eigenen Meinung zu bestärken das es die ein oder andere Nacht oder Wochenende bei mir sein will. Und das es diese Meinung ( und es ist die eigene Meinung des Kindes ) gegenuber der KM vertritt.
Ich kann keinerlei Kontakt zur KM herstellen. Null ! Alles wird geblockt.

Die ist diejenige die das Kind schädigt. Ich zwar auch. Aber ich spiele nur die zweite Geige.

Aber von den rechtlichen Abläufen weiss ich jetzt mal bescheid.
ABR bei uns beiden noch ( aber ist nichts wert )
KM kann behaupten was Sie will und bekommt recht ( da kannst nichts machen )

Ergo
- ich muss klappe halten und weiterhin den Bespassungs und zahlonkel machen.
- Völliger Rückzug und KU einstellen. Als One Way Ticket
- über Dritte Möglichkeit spreche ich nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 16:34
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Fakt ist das man als Vater eines Kindes dieses verlogene "Schmierentheater" ertragen muss.
Fakt ist das man als Vater keine Chance hat gegen so eine arglistige und uneinsichtige Frau anzukommen.
Die Frau muesste zum Psychiater und nicht nur ich.
Ich habe mich innerlich damit abgefunden.

Hätte die Frau finanzielle Engpässe könnte man Sie so evtl. zu Vernunft bringen.
Aber so ? Abhaken.

Ich kann mittlerweile Väter verstehen die abtauchen, kindesunterhalt prellen oder schlimmeres.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 17:06
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

DG, dann tauch bitte endlich ab, einfach zum wohl des Kindes

Ich glaube dir inzwischen deine Hasstiraden und Geschichten über die KM nicht mehr.
Du bist so gefangen in deinem Hass und so Krankheitsuneinsichtig, dass ich denke, dass einiges davon deine ganz ureigenen Wahnvorstellungen sind. diese benutzt du um die Schädigung deines Kindes zu rechtfertigen. das ist Mißbrauch des Kindes.

du hast mal geschrieben, dass du eine Therapie abgebrochen hast, weil Du das Kind so sehr vermisst hast. Kurz danach war die Trennung... Ich denke viel eher, dass die KM grosse Hoffnungen auf deine Therapie gesetzt hat und dich rausgeworfen hat, als du diese nicht durchgezogen hast.

Du sagst Du bestärkst Das Kind darin seine Wünsche zu äussern, ich sage Du bestärkst das Kind darin DEINE wünsche vor der KM durchzudrücken... das kind ist 6! Jahre alt, es kann in diesem Alter noch gar keine wünsche durchdrücken. DU behandelst es als gleichberechtigten Partner und somit als Partnerersatz, dies kann ein Kind aber nicht sein. Du verlangst von dem Kind altersunmögliche Dinge und DU bist derjenige der den Konflikt im Kind dadurch bestärkt. Um zu dieser Einsicht zu kommen, müsstest Dui aber weniger egozentrisch denken und mehr Kindesorientiert

Ich orakel jetzt mal:
du wirst dich weiterhin nicht in stationäre Behandlung begeben und auch nicht in einer anderen Therapieform weiterkommen (dazu brauch es als allererstes Krankheitseinsicht und den Wunsch etwas zu verändern - > ein generelles "Das geht aber nicht, weil alle anderen Schuld sind" ist deine Standartausrede um nicht selber etwas tun zu müssen)
irgendwann wirst Du durchticken und der KM etwas versuchen anzutun...
Spätestens dann wird es ein Gutachten geben über dich und DANN hoffe ich für das Kind, dass Du eine Umgangssperre bekommst.

Und jetzt warte ich auf den nächsten "aber die KM ist doch so gemein, ich kann doch nicht anders und keiner ist auf meiner Seite-Post"

Gruß Zwergnases Mama

PS.: und nur weil du vor etwas "Fakt ist:" schreibst, wirds keine allgemein gültige Aussage, es bleibt deine subjektive Wahrnehmung, die inzwischen krankheitsbedingt immer wahnhaftere Züge annimmt

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 17:22
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich Tu der KM doch nichts an !!!
Die hat mich schon mehrmals korperlich attackiert. Nicht ich sie.

Und wenn ich das schon sagte wirst von ihr angegrinst
"Hast du zeugen ? Nein ? Dann verpiss dich ! "
So sieht es aus.

Aber es wird besimmt eskalieren. Da gebe ich Dir recht.
In welche Richtung auch immer.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 17:36
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Bin jedenfalls froh das ich nach der Scheidung dieser Frau gegenüber nichts mehr schuldig bin.
Alle Verpflichtungen ich ihr und Sie mir gegenüber sind dann gekappt.

Das Kind ist nach Auffassung der Kindsmutter auch keine Verbindung mehr.
Ich soll zahlen und mich vom Acker machen.
Aussagen wie Sie sich das vorstellt haben das untermauert die Geisteshaltung von ihr.
Will ich auch nicht nochmal wiederholen.

Wahr ist das was Martin geschrieben hatte.
Die Frau ist froh wenn das juristisch erledigt ist und Sie ihr Leben mit IHREM Kind und neuen Lebenspartner leben kann.
Die interessiert es nen feuchten was mit mir ist. Das ist ja auch ok.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 17:59
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Wenn es sein muss nehme ich auf Wunsch der KM auch gar keinen Umgang mehr wahr.
Aber wenn ich das machen soll dann will ich nen Stempel vom OLG Stuttgart drunter haben.

Weißt du eigentlich überhaupt noch, was du willst? Und was hast du von einem Stempel/Gerichtsurteil?

Nicht nur ich verhalte mich kindswohlschaedigend sondern auch die Mutter.
Aber das zählt nicht. Ist mir bewusst. Wie beschrieben KM = Supermami, KV = der Schuft

Das ist doch kompletter Unsinn. Wenn die KM dem Kindeswohl schadet, ist das keinen Deut weniger verurteilenswert. Eine Rechtfertigung, dich auf die gleiche Stufe zu stellen, stellt das allerdings auch nicht dar. Mir tut das Kind Leid, auf dessen Rücken ihr euren Kleinkrieg austragt...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 20:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Toto,

auf der anderen Seite tut mir das Kind einfach nur leid!

Es tut mir leid, weil die Mutter so manipulativ ist, wie sie wohl ist.

das kann man glauben - oder es lassen. Dinge sind nicht allein deshalb wahr, weil sie hier im Forum geschrieben werden (oder in der Zeitung stehen oder im Fernsehen kommen). Wenn ein Elternteil - hier eine Mutter - sich von einem hochpsychotischen Partner trennt, das Kind mitnimmt, den Umgang erst einmal auf ein Minimum beschränkt und nicht im Traum an ein "Wechselmodell" denkt, ist das per se zunächst weder "bösartig" noch "manipulativ" oder "Umgangsboykott", sondern aufgrund der herrschenden Umstände vielleicht einfach nötig, um das Kind erst einmal aus der Schusslinie zu nehmen. Zumal dann, wenn dieser andere Elternteil keinerlei Einsicht in seine psychische Erkrankung hat und nichts dagegen tut, sondern im Gegenteil sogar mit Suizidgedanken herumturnt und klar erklärt, das gemeinsame Kind zum Werkzeug im Kampf gegen seine Mutter machen zu wollen.

Ich erinnere in diesem Kontext einfach mal an das beinahe reflexhafte "Du musst da unbedingt weg und Dein Kind schützen!", sobald hier jemand auch nur einen Borderline-Verdacht gegenüber seiner Ehefrau äussert. Und bitte nicht vergessen: Auch die bis dato 442 Fälle, die wir in DIESEM Thread bedauert und betrauert haben, hatten eine Vorgeschichte, die nicht selten lautete "wenn ich das Kind nicht haben kann, soll der/die andere es auch nicht haben dürfen!"

Man kann - in Kenntnis der Tatsache, dass hier aufgestellte Behauptungen sowieso nicht überprüfbar sind - alles ins Gegenteil verkehren, indem man aus einer frei erfundenen Behauptung die Rechtfertigung für eine Folge konstruiert. Etwa nach dem Muster "Wenn ich alle Versicherungen als Betrüger und Abzocker bezeichne, darf ich sie auch mit erfundenen Schadensmeldungen bescheizzen." Übersetzt auf den vorliegenden Fall: "Wenn ich meine Ex der Manipulation bezichtige, darf ich unser Kind auch nach Belieben manipulieren!"

Der TO ist derart zerfressen vom Hass auf seine Ex und auf den Umstand, dass sie für das gemeinsame Kind tatsächlich Kindesunterhalt verlangt, dass ihm eine vernünftige und kindeswohldienliche Vaterschaft derzeit gar nicht möglich ist. Und ich bin sehr sicher: Würde sich die Ex des TO hier mit ihrer Schilderung der Ereignisse zu Wort melden, würde sich das meiste GANZ anders (und sicher sehr glaubhaft) anhören. Wäre ich an ihrer Stelle, würde ich genauso handeln wie sie; möglicherweise sogar einen kompletten Umgangsausschluss bis zum erfolgreichen Abschluss einer Psychotherapie beantragen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 21:37
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@eckchen
leider ist die kein Unsinn. Die Kindsmutter kann behaupten ich manipuliere das Kind. Sie wird irgendwelche Behauptungen aufstellen
- Kind ist total verunsichert nach Umgang
- Kind wurde wieder zum Bettnässer
und und und
Ruckzug wird Umgang ausgesetzt. Ob die Vorwürfe wahr sind oder nicht.

Ich sage das Kind wird von der Kindsmutter manipuliert.
Das wird aber niemand interessieren. Kein JA. Kein Familiengericht.
Da heisst es dann " bla bla der frusttrierte Kindsvater ! "

UND DA KANN MAN DANN WIRKLICH SAGEN DAS ARME KIND !

Aber führt zu nichts.
Wie beschrieben :
- akzeptieren wie es ist  und sich damit begnügen Besuchs- und Zahlonkel zu sein mehr nicht.
- akzeptieren wie es ist und sich zurückziehen vom Umgang ( was das Ziel der KM ist ) aber der monatliche Geldregen muss unberührt davon natürlich kommen
- nicht akzeptieren und das Kind "bearbeiten" und weiterzahlen
- nicht akzeptieren und das Kind "bearbeiten" und nicht bezahlen
- nicht akzeptieren und auch das Kind komplett abschreiben

und über die letzte Möglichkeit brauch man nicht drüber diskutieren.
Aber das ist ein interessanter Thread den du verlinkt hast Martin. Eine echte Alternative wenn gar nichts mehr geht. Und was glaubst was die KM dann erst mitmachen würde.
Das wäre ja die Kröung des mir vorgeworfenen Hasses und Rachefeldzug.
Aber das will ich ja nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 21:46




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