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EILT schwieriger Sorgerechtsstreit

 
(@erdmann)
Schon was gesagt Registriert

Versuche kurz und sachlich zu bleiben.

KM war bei Geburt minderjährig und in Mutter Kind Einrichtung. Keinen Abschluß, keine Ausbildung,
Psychologisch labil und auffällig durch Vergewaltigung in der eigenen Familie. KEINE Therapie. Heute 21.

Ich KV, Abschluß, Ausbildung, Selbständig, 26, gemeinsames Sorgerecht.Kind trägt seit Geburt meinen Familiennamen. 3 Jahre gemeinsame Wohnung.
Beide Bezugspersonen für Kind.

In der Zeit in der MK Einrichtung wurde Kind krank
weiße Blutkörper nur noch 10 % von normal.
KM weigert sich trotz Androhung von Polizei, im Beisein vom Jugendamt gestellten Vormund
Mundschutz zu tragen trotz akkuter Lebensgefahr des Kindes . Droht sogar einfach mit Kind Klinik zu verlassen. Akte vom J.A. liegt mir vor.
Ist 3 Jahre her.

In kurzer Trennungphase vor 3 Jahren versagte sie mir schon jegliche Umgangsrechte.
Erst unter Androhung des gestellten Vormundes räumte sie mir in 2 Wochen Urlaub (damals 300 km Distanz). 2 mal 15 min ein

In Berichten des J.A. dieser Zeit wirds sie als
labil, überfordert,nicht fähig mit Geld umzugehen und nicht fähig eigenen Haushalt zu führen dargestellt.

Danach 3 Jahre Zusammengelebt in einen Haushalt.
Jetzt erneute Trennung.
Ich zweifel an der Eignung der KM zur Erziehung des Kindes.
Die Kontinuität der Erziehung und des Umfeldes.
Sie zieht bald aus.
Die Wohn- und Lebensverhältnisse der Elternteile nach der Trennung. KM besitzt nichts. keine Möbel, Geld, Erst-Ausstattung beim Arbeitsamt beantragt dann Harz 4.
Möchte Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen.
MEINE FRAGE ?
Sind Jugendamt-Akten die 3 Jahre alt sind, vor Gericht anerkannt als Beweißmittel zur Erziehungs-Untauglichkeit?
Habe ich eine reale Chance ?
Würde sogar Selbständikeit aufgeben um für Kind da zu sein ? ist das relevant ?
Wie könnte ich vorgehen ?
Das Kind nicht ihr wiedermitgeben ?
und dann Verfügung beantragen --> Kontuinität ?
Hoffe hier kann mir jmd helfen ?
DANKE JETZT SCHON

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2007 03:29
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

nur eine kurze Antwort, bin ein wenig in Eile.

Das Familiengericht muß keinerlei Beweise würdigen, da es dem FGG unterliegt. Die Lage bezüglich ZPO  kann Sky besser würdigen.

Ich würde etwas anders vorgehen. Wenn ein "normales" Verfahren angestrengt wird, wird dieses ewig und drei Tage dauern, und wenn sie taktisch klug vorgeht, wird sie irgendeine ARt der Verbesserung leicht vortäuschen können (Therapie o.ä.), damit sind die alten Gegebenheiten eh hinfällig. Außerdem mutet seltsam an, dass nach diesen Vorfällen noch drei Jahre zusammengelebt wurde.

Ich würde eine EA mit angeschlossenem Hauptverfahren gehen, da ein Hauptverfahren zu lange dauert. Nur: es ist keine Gefahr in Verzug zu erkennen. Die Tatsachen, auf die sich gestützt wird, sind alt. Ich schätz die Chancen eher gering ein.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 15:11