Eil-Antrag auf ABR
 
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Eil-Antrag auf ABR

 
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich werde wohl in der nächsten Woche über meinen Anwalt einen Eil-Antrag auf vorläufiges ABR des Kindes an der aktuellen Adresse stellen. Hier nochmal kurz die wesentlichen Fakten:
- KM zieht zum 01.06. in andere Wohnung und will Kind (2,5 Jahre, geht vormittgs in Kita) mitnehmen
- wir haben GSR
- wir arbeiten beide Teilzeit und betreuen Kind ungefähr zu gleichen Teilen
- ich habe Unterstützung sowohl von meinen Eltern, als auch von ihrer Mutter, die das Kind an 3 Tagen pro Woche betreut
- ich kann absolut wasserdichtes Betreuungskonzept bieten und würde im Falle des ABR der KM ein 50 % Umgangsrecht nach Wahl anbieten
- KM möchte erst nach Auszug Umgang und Unterhalt regeln, "Das steht mir zu"

Zu diesem Antrag habe ich folgende Fragen:

1. Ist es vorteilhaft, wenn ich als KV den Antrag zuerst stelle? Die KM kann ja den Antrag auch stellen. Ist es vorteilhaft hier zuerst tätig zu werden oder ist das egal?
2. Wie läuft so eine Verhandlung dann vor Gericht ab? Welche "Zeugen" werden gehört (auch meine Eltern und Mutter der KM als weitere Bezugspersonen des Kindes)?
3. Was passiert wenn der Antrag gestellt ist, aber noch keine abschließende Entscheidung am 01.06. vorliegt und KM mit Kind auszieht? Was mache ich dann? Polizei rufen und Kind zurück holen lassen?
4. Ist es als KV überhaupt möglich bei einem 2,5 Jahre alten Kind das ABR zu bekommen? Ich will mich nicht selbst loben, aber ich denke ich viel besser als ich kann man sich nicht vorbereiten und viel mehr Unterstützung aus dem Kindes-Umfeld auch nicht haben. Dies verdanke ich den TFAQ und hauptsächlich diesem Forum. Termin beim JA hatte ich übrigens auch schon mit der Bitte um Vermittlung. Die haben mir bestätigt, dass das Vorhaben der KM so nicht korrekt ist.

Vielen Dank im voraus, ich hoffe der eine oder andere kann mit seiner Erfahrung und Wissen hier antworten.

Danke nochmal allen hier im Forum für die bisherige Hilfe und sonnige Grüße aus dem Süddeutschland

Lullaby

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2011 17:26
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hey aby,

1. ich glaub das ist ziemlich egal, ich habe selten gelesen, dass eine KM den antrag zuerst gestellt hat, da es ja das "ungeschriebene Gesetz" gibt, dass Kinder zur Mutter gehören.
2. bei mir waren es zwei minuten, dann hat der richter beschlossen es gibt ein gutachten, dann hat er nochmal alle im raum "durchbeleidigt" und ich war im familienunrecht angekommen...
3. ich bin mir zu 98 % sicher, dass es nicht bis zum 01.06. entschieden wird von daher habe ich dir geraten einen kurzurlaub mit eurem, kind zumachen während km umzieht - schaff du fakten nicht sie - sobald sie mit kind umgezogen ist würde ich deine chancen auf 5-15 % schätzen.
4. möglich ist alles, sei besonnen und handle nicht unüberlegt, aber handle im richtigen moment - siehe 3.

stell dich darauf ein, dass ab dem moment wo du diesen antrag stellst dein leben nicht mehr das ist was es mal war - stell dich darauf ein, dass es immer anders und schlimmer kommt als du es dir ausgedacht hast. es ist schön und gut, dass du vorbereitret bist, aber das sind nur 20 % der miete.

dein betreuungskonzept finde ich sehr lückenhaft - 3 tage die woche betreut die mutter der km euer kind, 50 % der woche die km, dann gibt es noch deine eltern - wann betreust du euer kind? sieh zu, dass du zu 80 % für euer kind dasein kannst und als backup hast du deine eltern - passt ja gut, da ihr im gleichen haus wohnt. als zusatz kann man dann bringen, dass du natürlich großzügigen umgang der km gewähren wirst und selbstverständlich darf die oma mütterlicherseits auch auf ihr enkel aufpassen - du willst ja niemandem das kind vorenthalten - du bist lediglich am kindeswohl orientiert.

was ich dir auch noch mit auf den weg geben möchte - deine schwiegermutter ist die mutter deiner def. sie mag zwar momentan auf deiner seite stehen, aber sei dir sicher im laufe der zeit kann sich das ändern, sei also achtsam was du wem anvertraust.

ich wünsch eurem kind viel glück - möge es keine schlacht auf dessen rücken geben....

gruss zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 21:29
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lullaby1980

Den Eilantrag erst stellen wenn deine Nochfrau,ich gehe davon aus ihr seid noch verheiratet, mit euerem
Kind auszieht. Du musst jetzt ein kühlen Kopf bewahren,nichts unüberlegtes tun.

Kannst mir mal eine PM schicken. Ich habe damals auch Eilantrag gestellt.

Und als Zeugen,kannst du alles ausschliessen (fast) was zur Familie gehört, wie eigene Eltern,Oma,Opa,Geschwister.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 23:18
(@diskurso)
Registriert

Den Eilantrag erst stellen wenn deine Nochfrau,ich gehe davon aus ihr seid noch verheiratet, mit euerem
Kind auszieht. Du musst jetzt ein kühlen Kopf bewahren,nichts unüberlegtes tun.

Warum sollte er mit seinem Antrag warten und so einen Gerichtstermin unnötig verzögern ?
Er hat doch von der KM die Info zum Umzug am 01.06. schon erhalten.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2011 16:14
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum sollte er mit seinem Antrag warten und so einen Gerichtstermin unnötig verzögern ?
Er hat doch von der KM die Info zum Umzug am 01.06. schon erhalten.

Noch ist die KM mit Kind nicht ausgezogen. Wie soll denn das Gericht dann urteilen , auf eine Vermutung hin ??
Erst müssen Fakten entstehen,dann kann man klagen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2011 21:15
(@diskurso)
Registriert

Wie soll denn das Gericht dann urteilen, auf eine Vermutung hin ??

Sorry, sehe ich anders:

- KM möchte erst nach Auszug Umgang und Unterhalt regeln, "Das steht mir zu"
- KM zieht zum 01.06. in andere Wohnung und will Kind (2,5 Jahre, geht vormittgs in Kita) mitnehmen
- 3. Was passiert wenn der Antrag gestellt ist, aber noch keine abschließende Entscheidung am 01.06. vorliegt und KM mit Kind auszieht? Was mache ich dann? Polizei rufen und Kind zurück holen lassen?

Ich habe noch nichts über die Entfernung gelesen, die die KM schaffen will, wie weit zieht sie denn weg ?

Polizei rufen und Kind zurück holen lassen ist übrigens keine besonders gute Idee ...

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2011 21:57
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich würde den Eilantrag in den nächsten Tagen über den Anwalt präventiv stellen bevor der Auszug erfolgt, gerade auch um ihr zu zeigen, dass ich hier eine klare Linie fahre und ohne vorherige Umgangs- und Unterhaltsregelung ein Auszug mit Kind nicht möglich ist und ich alles tue, um dies auch auf juristischem Weg zu untermauern.

@zahltag:
Danke für den Hinweis auf das Betreuungskonzept, ich werde es detailliert ausarbeiten und meinen persönlichen Anteil weiter erhöhen. Dank Teilzeit und flexibler Arbeitszeit kann ich das problemlos. Das mit der Schwiegermutter ist mir bekannt, Blut ist dicker als Wasser, ich bin vorsichtig, habe aber auch Vertrauen zu der Schwiegermutter, da massive Probleme zwischen ihr und meiner LG vorliegen.

Die KM möchte im gleichen Stadtviertel umziehen, Entfernung Luftlinie ca 1 km. Ich denke, bessere Voraussetzungen für ein WM mit 50:50 kann man nicht haben als in unserem Fall.

Kann jemand noch was zu meinen 4 Eingangsfragen beitragen?

Danke im voraus und sonnige Grüße (bei uns sind 30 Grad)

Lullaby 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 17:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

um ihr zu zeigen, dass ich hier eine klare Linie fahre und ohne vorherige Umgangs- und Unterhaltsregelung ein Auszug mit Kind nicht möglich ist

Provokativ: Wenn die Ex dir also 14-tägigen Umgang plus die hohen christlichen Feiertage im Wechsel anbieten und für die Kinder "nur" den Mindest-KU fordert, dann ist die Welt für dich ok?

Du merkst hoffentlich gerade selbst, dass du mit den falschen Gedanken/Argumenten planst.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 19:21
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

@ DeepThought:

Was meinst du damit? Hab ich irgendwo geschrieben, dass ich mit einem 14 tägigen Umgangsrecht als Zahlonkel und WE-Vater einverstanden bin? Gerade das bin ich ja nicht, sonst würde ich sie ausziehen lassen und auf gut Glück trauen, dass es sich alles so einspielt wie sie das möchte. Mein Ziel ist ein hoher Betreuungsanteil; KU ist unbedeutend. Seit ihrem Wiedereinstieg in den Beruf kümmern wir uns 50:50 um das Kind. Bitte lies dir meine Geschichte mal genau durch, dann weisst du wie die Sachlage ist.

Sorry aber ich begreife nicht, warum ich deiner Meinung nach mit den falschen Argumenten plane. Bitte gib mir mal konkretere Hinweise, was die richtigen sind!

Danke und Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 19:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie die Situation bei euch ist, weiß ich aus dem von dir Geschriebenen.

Lies dir ganz isoliert nur die von mir zitierte Passage durch. Du wirst die Gleichung entdecken:
Umgang + Unterhalt ok = Auszug der Ex mit Kind ok. Um mehr ging es mir nicht.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 19:53




(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

gibt es ein Muster für einen Brief ans Meldeamt, indem ich (vorsorglich) bei GSR der Ummeldung unseres Kindes durch die KM allein bei Auszug der KM widerspreche? Kennt da jemand was?

Danke im voraus und viele Grüße

Lullaby

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2011 23:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lullaby,

eine Ummeldung ist ein Verwaltungsakt, der einen bestehenden Zustand - nämlich einen Wohnsitz - dokumentiert. Es bringt daher nichts, diesen behördlichen Vorgang verhindern zu wollen: Dann meldet Deine Ex Euer Kind eben nicht um und begeht damit - maximal - einen klitzekleinen Verstoss gegen das Melderecht. Dafür kannst Du Dir nichts kaufen. Oder denkst Du, Deine Ex bringt das Kind reumütig zu Dir zurück, wenn sie es nicht in ihrer neuen Wohnung anmelden kann?

Du musst mit einer Einstweiligen Anordnung den Umzug Eures Kindes verhindern; nicht dessen Ummeldung nach bereits erfolgtem Umzug.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2011 23:47
(@diskurso)
Registriert

Hallo Lullaby,

obwohl Martin natürlich recht hat, kann es dennoch nicht schaden, vorsorglich aktiv zu werden.
Wenig Aufwand, der zumindest die Ex etwas ausbremst.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin sorge –und aufenthaltsbestimmungsberechtigter Vater des minderjährigen Kindes XXX ZZZ, geb. am TT.MM.JJJJ.

Das Kind ist derzeit am Wohnort der Mutter XXXXX ZZZZZ in der MMMM Straße 10, PLZ XXXX gemeldet.

Sollte Frau Ex versuchen, XXX bei Ihnen abzumelden, weise ich Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie lt. Gesetz für eine Abmeldung die Unterschriften beider Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsberechtigter benötigen.

Hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich meine Zustimmung für eine Abmeldung des minderjährigen Kindes nicht gebe, bis ich diese Erklärung persönlich und schriftlich widerrufe.

XXXX ZZZZZ

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 16:06
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

die Abmeldung ist weniger entscheidend als die Anmeldung am neuen Wohnort. Wobei es bei 1Km Luftlinie vermutlich das

selbe Amt ist. Ich finde den gemeldeten Wohnsitz des Kindes in einem ABR Verfahren durchaus wichtig. Nicht entscheidend, aber wichtig.

Mit einer vorsorglichen Nichteinverständniserklärung bringst du das Meldeamt in eine Zwickmühle.

Gruß Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 16:56
(@Inselreif)

Hi diskurso,

weise ich Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie lt. Gesetz für eine Abmeldung die Unterschriften beider Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsberechtigter benötigen.

Ich halte das für eine gewagte Aussage. Zumindest in Bayern und NRW ist dem nicht so, wenn der Hauptwohnsitz des Kindes und eines Sorgeberechtigten zusammen umgemeldet wird.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 17:53
(@diskurso)
Registriert

Zumindest in Bayern und NRW ist dem nicht so, wenn der Hauptwohnsitz des Kindes und eines Sorgeberechtigten zusammen umgemeldet wird.

Glaube ich nicht !
Nachweis ?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 19:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

als ich aus Brandenburg nach Berlin umgezogen bin, habe ich mich NUR am neuen Wohnort angemeldet, weil die Abmeldung dann ans alte EMA automatisch erfolgt. Ne Vollmacht vom Ex habe ich auch nicht gebraucht, obwohl ich sie dabei hatte.

Ich halte es für verschwendete Energie, sich über die reine Ummelderei einen Kopf zu machen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 22:06
(@Inselreif)

Hi diskurso,

Art. 13 III 2 MeldeG BY:

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht den gesetzlichen Vertretern; bei Beziehen der Wohnung eines Personensorgeberechtigten genügt es, wenn dieser die An- oder Abmeldung vornimmt.

Das gilt (Auslegungssache) allerdings nur dann, wenn das Kind mit einem Elternteil von Wohnung A nach Wohnung B zieht. Als ich nach Bayern zog und unser damals gar nicht bei mir gemeldetes Kind mit Zweitwohnsitz anmelden wollte, ging das nicht ohne die Zustimmung der Exe.

Noch deutlich lascher ist § 13 III 2 MeldeG NRW:

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 22:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM,

Ich halte es für verschwendete Energie, sich über die reine Ummelderei einen Kopf zu machen.

ja, das ist etwa so sinnvoll wie vor der neuen Wohnung der Ex Halteverbotsschilder aufzustellen - in der Hoffnung, dann könne der Umzugswagen nirgends parken und die Ex würde deshalb ihren Umzug reumütig canceln und wieder zurückkommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 03:10