Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 14 Monaten bin ich verheiratet und in dieser Ehe entstand unsere gemeinsame Tochter, die im März 2009 geboren wurde.
Befinde mich seit März 2009 für 12 Monate in Elternzeit, um meine Tochter (Säugling) zu versorgen und aufwachsen zu sehen.
Für diesen Zeitraum (12 Monate Elternzeit) bin ich mit meiner Frau nach Norddeutschland 500 KM entfernt meiner Anstellung gezogen,
was eine Bedingung-Erpressung seitens meiner Frau war, da Sie gerne bei Ihrer Mutter in der Nähe wohnen möchte.
Während der Ehe habe ich feststellen können, dass meine Ehefrau eine starke Abhängigkeit zu Ihrer Mutter hat.
Nun nach 3 Monaten taucht Sie ins Frauenhaus samt meiner Tochter ab, obwohl es keinerlei Gewaltexzesse gab.
Lediglich Sondierungsgespräche, dass wir zum Ende der Elternzeit 2010 zurück nach NRW ziehen müssten,
da eine Anstellung in Norddeutschland auch auf Grund der Wirtschaftskrise und trotz 100 Bewerbungen nicht konkret in Aussicht ist.
Vor diesem Hintergrund habe ich eine Anhörung im Eilverfahren nächste Woche erzielen können,
hinsichtlich Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht 4 Tage pro Woche (MO-DO).
Wie stehen meine Chancen, da ich mich in Elternzeit befinde, das alleinige ABR zu bekommen bzw.
4 Tage Umgang? Meine Frau (ausländische Staatsbürgerin- nicht EU) hat meinen Antrag auf 12 Monate Elternzeit mitunterschrieben und bricht
mutwillig aus der Ehe aus. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich mit unserer gemeinsamen Tochter ins Ausland absetzt oder untertaucht.
Schafft Sie jetzt zwei Sozialfälle, da ich erst im April 2010 in mein Anstellungsverhältnis zurückkehren kann?
Steht mir das Elterngeld weiter zu?
Vielen Dank
Hallo Valentine,
Wie stehen meine Chancen, da ich mich in Elternzeit befinde, das alleinige ABR zu bekommen bzw.
4 Tage Umgang? Meine Frau (ausländische Staatsbürgerin- nicht EU) hat meinen Antrag auf 12 Monate Elternzeit mitunterschrieben und bricht
mutwillig aus der Ehe aus. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich mit unserer gemeinsamen Tochter ins Ausland absetzt oder untertaucht.[
Sollte ein Absetzen nachweisbar sein (dazu reicht es nicht, einfach nur Ausländer zu sein), dann könnte das ABR erreichbar sein.
Ansonsten ist es mit dem ABR nicht so einfach, es sei denn, Frau pocht auch auf Alleiniges und die Betreuung erfolgte bislang schon überwiegend durch dich. Bei einem dreimonatigen Kind schon von "richtigen" Kontinuitätsgründen zu spechen, halte ich für eher weniger effektiv, aber in diesem Falle (Streit ums ABR) muss das Gericht dann eben ein ET benennen.
Da könnte das MItunterschreiben schon maßgeblich werden, wenn, ja wenn die Mutter es nicht doch irgendwie schafft, dir Gewalt (zumindest im Kopf des Entscheiders) anzuhängen.
Ferner könnte für die Mutter sprechen, dass sie vielleicht dem Kind in einem Jahr, nämlich dann, wenn du vermutlich nach NRW zurückgehst, Kontinuität bieten kann, während du mit dem Kind auf und davon wärst...
Wegen des Umgangs: Mo-Do halte ich für ausgeschlossen, wenn es mit dem ABR bzw. Aufenthalt des Kindes bei dir nicht klappt. Die Gerichte urteilen da zwar mittlerweile lieber häufigere, aber kürzere Umgänge aus, aber gleich viermal pro Woche hab ich auch noch nicht gehört.
Das ist alles sehr schwer zu beurteilen, und ich hoffe, du hast dir einen versierten Anwalt dazu genommen? Wenn ja, was sagt der?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
___
*zusammengeführt*
Ich bin verwirrt. Erst schreibst du mir 'ne Mail, dass du deinen Account löschtest und ich dein Topic löschen soll und nun schreibst du das selbe nochmal.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Krishna,
Danke für deine Antwort. Auf Grund deines Usernames gehe ich schwer davon aus, dass du weiblicher Abstammung bist.
Die Fakten noch einmal: hier im Detail: http://www.vatersein.de/Forum-topic-16143.html
Ehe im Mai 2008 besiegelt, Frau wurde im Sommer 2008 schwanger:
Vater zieht unter Erpressung der Kindesmutter von seinem Geburtsort als deutscher Staatsbürger von NRW nach Norddeutschland,
ohne konkrete Anstellung und beantragt Elternzeit für 12 Monate, wo die KM (ausländische Staatsbürgerin nicht EU) den Antrag mit unterschrieben hat.
Kindesmutter brach vorher 2x aus der Ehe aus, als es vor Entscheidungen stand Eigentumswohnung- Wurzel Niederlassungen in NRW (nähe Arbeitsstätte des Vaters 55.000,- € brutto Jahresgehalt) !
Arbeitsagentur für Arbeit verhängt 3 Monate Sperrzeit gegen Kindesmutter- dokumentiert, da Sie keinerlei Maßnhamen angenommen hat, um
in NRW Fuß zu fassen.
Kindesmutter unterzeichnet für 100m² Eigentumswohnung Kreditantrag und bricht am nächsten Tag im Herbst 2008 das erste mal aus der Ehe aus,
da nun offensichtlich die Karten darauf zeigen, dass kein Lebensmittelpunkt in der Nähe Ihrer Mutter in Norddeutschland 500 KM enfernt statt finden wird.
Vater- parkt seinen Job 55.000,- € brutto Jahresgehalt für 12 Monate und stimmt unter Druck zu, 1.400 € Netto monatlich weniger in die Familienkasse
für Mutter & Säugling zu bekommen. Sonst drohte Ihm der Geburtsort etc. veschwiegen zu werden.
Mutter taucht ohne Gewaltexzesse (Vater ruft Krankenhäuser, Polizeit etc. am Tag des verschwindens an) ins Frauenhaus mit Säugling ab.
Vater sieht seine Tochter seit nun mehr 2 Wochen nicht mehr !
In welchem zivilisierten Land, außer Deutschland ist so etwas möglich, dass keine zeitnahe Anhörung und nur unter extremen Druck meiner Anwältin und meines Anwalts ein Eilverfahren nach 3 Wochen angeregt werden konnte?
Und dann wundert man sich, dass die Geburtenrate und Eheschließungen stagniert/stangieren !
Ich kenne kein anderes Land, wo so etwas passiert !
Frauenhäuser sollten definitiv abgeschafft werden, oder die Art und weise (Männerhass-Predigungen) geprüft werden,
da Sie in diesem un X weiteren Fällen lediglich schaden. Die Polizei ist für jeglich Gefährdung Zuständig und kann Platzverweise austeilen,
so dass eine Kindesemfemdung nicht vorsätzlich herbeigeführt werden kann- wie in der BRD !!!
Es ist eine ganz klare Diskriminierung von Männern, die hier in der Bundesrepublik Deutschland gegen Väter herrscht !
Mit freundlichen Grüßen
VALENTINE
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja, da man mit etwas Geld in die Hand zu nehmen wesentlich schneller an Informationen kommt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Der-Entsorgte-Vater-in-Elternzeit-12-Monate-ABR-Umgangsrecht-__f67191.html , habe ich temporär um eine Löschung des Accounts- Thema's gebeten, da meine Frage von einem Profi beantwortet wurde.
Nicht destotrotz, ist dies hier ein ausgezeichnetes Forum und ich würde mich weiter über konstruktive Antworten freuen !
VG Valentine
Hallo Valentine,
hab die Antwort von der RAin gelesen und frage mich, was du jetzt tust?
Ich würde mir schleunigst einen Anwalt suchen und detailiert begründen warum der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei dir viel besser als bei der Mutter wäre. Vielleicht folgt das Gericht dem und wirkt darauf hin, dass doch noch eine einvernehmliche Lösung erzielt wird. Denn ihr steht ganz am Anfang und das Gericht wird sich auch fragen, wo das hinführen wird, wenn schon jetzt keinerlei Verständigung, sondern Schlachtstimmung herrscht.
Wenn das nicht funktioniert, wird das Gericht über das ABR entscheiden müssen. Dabei dürfte zu berücksichtigen sein, dass du deinen Job zeitweilig zugunsten des Kindes ruhen lässt, während die Mutter noch nicht einmal irgendwelche Maßnahmen annimmt und offensichtlich überhaupt keinen Willen zur eigenständigen Existenzsicherung hat. Ferner, dass sie das auch so wollte.
Frage: Warum? Hat sie Probleme mit dem Kind? Ist sie überfordert? Wäre der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei ihr tatsächlich negativ für das Kindeswohl?
Welche Perspektiven kannst du bieten? Rückzug nach NRW? Betreuung des Kindes gesichert? Umgang des Kindes mit der Mutter dann noch möglich? Unter Umständen spricht dir das Gericht nämlich nur das ABR zu, verlangt aber ein Verbleiben am Ort, zumindest bis du die sichere Stelle wieder antreten musst.
Da sind einfach zu viele Einzelfragen, die du mit einem Anwalt viel schneller klären kannst. Ich denke, das Forum bietet dir nur die Möglichkeit einzelne Fragen und Bewertungen eines Anwalts zu klären bzw. zu hinterfragen.
Ach so: Links neben den Antworten kannst du auch das Geschlecht eines Users erkennen...
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Krishna,
Danke für die Antwort.
Habe unmittelbar ein Mandat vor zwei Wochen- nach diesem Vorfall aufgegeben und
lediglich so war es möglich, einen Termin dieses Jahr zu bekommen.
Die Anhörung ist terminiert.
Mir geht es nicht darum wieder weg zu ziehen nach NRW, mein Lebensmittelpunkt/Wohnort ist mir nicht so wichtig,
aber eine drastische Verschlechterung der Haushaltskasse, nur um am Ort X zu leben kann ich nicht begreifen.
Bei einigen Unternehmen in Norddeutschland bin ich in der Endausscheidung, so dass auch für die Zukunft nicht
unbedingt ein Umzug stattfinden müsste und der Umgang Mutter-Kind jederzeit durchführbar ist.
Erst einmal die Elternzeit bis 04/2010 in der gewohnten Umgebung des Kindes verweilen,
damit die KM jederzeit den Umgang mit unserer Tochter pflegen kann.
Mein Charakter ist nicht so verdorben, dass ich das Kind der Mutter entziehe.
Ich kann es nicht begreifen, dass hier die Polizei - Jugendamt etc. nicht eingreifen,
wo ich u.a. persönlich vorgesprochen habe.
Komme mir vor wie im Zirkus, dass jemand das Recht hat, mir meine Tochter für nun mehr
zwei Wochen entzieht.
Nun gut, damit muss ich jetzt erst einmal leben.
Danke für die Antwort