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Déjà-vu , Trennungsphase

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(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo.

Was soll ich sagen, meine zweite Ehe ist gescheitert. Gestern hat mich meine Frau mit Kind verlassen. Stehe noch unter Schock, kann keinen klaren Gedanke fassen. Ich hatte schon mal eine "schlimme" Scheidung hinter mir, sollte eigentlich wissen was auf mich zukommt, kann den Kopfmatsch nicht sortieren. Brauche eure Hilfe dringend!

Meine Hauptfrage:
Wie ist das geregelt in der Trennungsphase wer wann und wie lange unser Kind 2 1/2 Jahre, bekommt? Habe die größten Ängste bei einem so kleinem Kind welches Vater und Mutter braucht, das ich es nur selten sehen darf? Gibt es bei einem so kleinem Kind sonderregelungen mit den Sorgerecht? Brauche dringend Tipps und Hilfe was ich ungedingt jetzt beachten und einhalten sollte!!!

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 02:49
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Prof.,

und wieder willkommen bei vatersein.de

Ihr seid (noch) verheiratet und habt somit gemeinsames Sorgerecht.
Du hast die gleichen Rechte wie die Mutter.

Die Tatsache, dass sie mit Kind auszieht, ohne scheinbar großartig mit Dir im Vorfeld darüber gesprochen zu haben, muss bei dir aber bereits die Alarmglocken zum läuten bringen.

Versuche schnellst möglich mit der DEF eine ordentliche Regelung hinzubekommen, was die Punkte Umgang und Unterhalt angeht.

Für Dich ist wichtig, dass Du von Anfang an auf Augenhöhe mit ihr bleibst und nicht ein weiteres mal von ihren Entscheidungen überrannt wirst.

Speziell zum Umgang mit kleineren Kindern geht man in der Regel davon aus, dass dieser öfter aber dafür nicht so lange stattfindet.
Aber mit 2 1/2 Jahren darfst Du ruhig auch schon Übernachtungen bei Dir ins Auge fassen.

Ist für Dich eigentlich klar, dass das Kind künftig bei der Mutter leben soll?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 09:43
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Zum Einen solltest du schnellst möglich schauen, dass du euer Kind zu Gesicht bekommst, zum Anderen solltest du aber auch sehen, ob alle wichtigen Unterlagen noch da sind oder ob diese bereits mit umgezogen sind! Habt ihr gemeinsame Konten, die sie jetzt fröhlich leert, um ihre neue Bleibe einzurichten?

Die Situation ist bestimmt nicht leicht zu verkraften aber versuche deine Gedanken zu sortieren (schreib alles auf was dir durch den Kopf schießt, das entlastet, weil du dann keine Sorge haben musst, dass du es wieder vergisst) und schau, dass du dann einen nach dem anderen Punkt abarbeitest und nicht alles vor dir her schiebst. Je eher du es anpackst, desto größer ist die Chance, dass es bald wieder in halbwegs geregelten Bahnen verläuft.

Hast du denn noch Kontakt zu deiner Frau bzw. meldet sich diese bei dir? Weißt du wo sie ist und kannst vll. mal auf neutralem Boden (Café oder ähnliches) in Ruhe mit ihr reden und sie fragen, wie sie sich das alles in Zukunft vorstellt?

LG und Kopf hoch, das wird schon, hier hat das ja quasi jeder schon mindestens 1x durchgemacht!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 10:42
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Gemeinsame Konten gibt es nicht.
Ich weiß wo sie ist, blockt aber jegliche Gespräche, SMS ab. Auf die Frage wann ich mein Kind sehen darf, gibt es die Antwort: Natürlich kannst du dein Kind sehen, ich melde mich!
Da wurde mir wieder klar, die Frau hat das Zepter in der Hand, Sie hat das Kind, Sie entscheidet wann sie mir sagt wann ich das Kind sehen darf.
Ich hätte mir so ein klärendes Gespräch gewünscht, auf neutralem Boden, aber das wird es wohl nicht geben. Es ist immer wieder unfassbar.

Und wie ist das eigentlich, das sie das Kind nimmt und gut is. Könnte ich das Kind auch nehmen, das das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt, oder ist das durchzusetzen sehr schwierig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 11:29
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Natürlich könnte das Kind genauso gut bei Dir leben. Und Dein Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ist genauso viel wert, wie das der Mutter.

Allerdings sieht das halt der absolut größte Teil der deutschen Familiengerichte noch ganz anders.
Da gehören Kinder zur Mama und der Vater hat die Kohle ranzuschaufeln. Und im Trennungsfall dann zusätzlich noch für eine ordentliche Lohnerhöhung zu Sorgen...

ich melde mich!

Diese Aussage würde mir schon absolut reichen, um tätig zu werden.

Ruf an und sage ihr, dass Du Euer Kind heute Nachmittag abholen wirst um mit ihm was zu unternehmen.
Blockt sie ab, dann gehst Du stattdessen sofort zum Jugendamt und bittest um einen Vermittlungstermin!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 11:34
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Ich bin nervlig gerade am Ende. Mein Kind was ich bis vor zwei Tagen täglich Zuhause gesehen, umarmt und geknuddelt habe, fehlt mir unheimlich. Ich hatte die Kindesmutter eben erreicht. Ich habe ihr den Vorschlag gemacht, das ich mein Kind morgen abhole um es für zwei Tage bei mir zu lassen. Sie lehnte dies kategorisch ab, mit der Begründung das sie dies erstmal nicht zulassen wolle, da das Kind hin und hergerissen ist, und sie damit nicht klarkommen würde wenn das Kind eine Nacht nicht bei ihr sei!

Ich meinte natürlich darauf wie ich mich wohl zurzeit fühle? Siemeinte du kannst das Kind morgen sehen, mit ihm auf den Spielplatz gehen und abends hole ich ihn wieder ab!

Ich habe schon versucht mit dem JA zu sprechen, aber keiner da, Mittagspause, zig weitervermittlungen usw.

Bitte helft mir, bin nervlig am Ende, möchte mein Kind sehen, weiß nicht mehr weiter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 14:08
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hole das Kind Morgen zum Spielpaltz ab.
Dann hast Du es immerhin gesehen.

Bei der Gelegenheit erklärst Du der Mutter, dass nicht das Kind sondern sie diejenige ist, die

hin und hergerissen ist

Und wenn Du Heute noch die Zeit dazu findest (was ich schwer hoffe!!!) gehst Du zum Jugendamt und leierst ein Gespräch zwischen Dir und der Mutter an.

Kommt hier kein vernünftiges Ergebnis zustande gehst Du gleich zum Gericht weiter.
Dazu suchst Du Dir aber einen guten Anwalt.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 14:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin profesor,

das Entscheidende ist Deine eigene Einstellung (solltest Du eigentlich noch vom letzten Mal wissen). Wenn Du Deine DEF um "Erlaubnis" fragst, musst Du klar mit einer Absage rechnen, denn damit legst Du die Entscheidungsgewalt über Euer Kind ja direkt in ihre Hände. Die Ansage ist vielmehr "ich hole unser Kind am Freitag um 16 Uhr ab und bringe es Sonntag abend zurück." Und verkneife Dir dabei bitte alles Jammern und Klagen über Deine persönlichen Befindlichkeiten - keine Frau hat Respekt vor einem Weichei.

Das Jugendamt kann Dir bei diesem Problem nicht helfen; die haben keine Handhabe, Deine DEF zu irgendwas zu zwingen. Sie können höchstens ein Vermittlungsgespräch anbieten, an dem Deine DEF teilnehmen kann - aber nicht muss. Im Zweifelsfall gehst Du zu einem guten Familienrechts-Anwalt und beantragst eine Einstweilige Anordnung in Sachen Umgang.

Mach Dich mal gerade und sei ein Mann und Vater!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 14:18
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo prof,

ich war/bin in einer ähnlichen Situation. Lies dir mal meine Geschichte durch. Unser Kind ist in einem ähnlichen Alter, wir waren nicht verheiratet. Die KM hat mich auch vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich habe daraufhin sofort alle Kräfte gebündelt und konnte erreichen, dass unser Kind vorläufig 2,5 Tage inkl. Übernachtungen bei mir ist, also so was ähnliches wie ein Wechselmodell. Zu Begin der Trennung kam sie mit den gleichen Argumenten wie deine Holde.

Ich kann dir folgende Tips geben:
- Les dir sorgfältig und mehrfach die TFAQ durch und handle danach. Es stimmt ausnahmslos alles was da drin steht.
- Geh sofort zu einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht und lass dich dort beraten
- Kannst du die Betreuung eures Kindes sicherstellen? Das ist ganz wichtig. Falls ja: Lass den Anwalt einen Eil-Antrag auf ABR stellen
- sei konsequent und lass dich auf keine Spielchen der Ex ein, lass dich vor allem nicht provozieren
- Regel sofort Umgangs- und Unterhaltsfragen
- JA ist mit Vorsicht zu genießne, ich hatte Glück mit denen, es gibt aber auch andere Fälle

Du bist nicht allein!

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 14:18
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hm, also ich habe jemanden vom JA erreicht. Er hat einen Termin mit mir und der Kindesmutter veranlasst, dauert allerdings noch eine Woche.

Mit Rechtsanwälten hatte ich schlechte Erfahrungen gemacht. Habe keine Rechtsschutz, und in der Verganganheit habe ich über Rechtsanwälte in Sachen Familienrecht nichts erreicht, es kamen nur immense kosten auf mich zu,....allerdings, wenn ihr wirklich meint, ein Anwalt könnte kurzfristig einen Eilantrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht machen, heißt das dann im Umkehrschluss ich sofort mein kind bekomme, oder die Gegenanwaltsseite schreibt wieder ein schreiben und im Endeffekt tut sich nichts?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 15:51




(@nadda)
Registriert

Hi,

es geht erstmal darum nicht sofort klein bei zu geben!

Eine Rechtschutzversicherung hilft dir in Familienrechtssachen prinzipiell nicht, die zahlst du selbst wenn du keine VKH bekommen kannst.

Ein Rechtsanwalt macht Sinn wenn du versuchen möchtest, dass euer Kind bei dir lebt. An sonsten kannst du ja auch abwarten was passiert, nur wenn du am Anfang zu lange wartest können die wenigen Chancen die du hast vorbei sein.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 15:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Prof,

auch wenns in so einer Situation schwer fällt - dann höre Dich nach einem vernünftigen Anwalt um bzw. poste hier im Forum eine Suchanfrage mit Erfahrungswerten von guten Anwälten in Deiner Region.

Du wurdest bereits vor vollendete Tatsachen gestellt und musst nun den Ganghebel auf "Außerste Kraft voraus" setzen. Solche Entscheidungen von Deiner Ex kommen nicht über Nacht. Sie ist Dir in dem Schritt voraus. Mit Rumbettellei und Gejammere Ihr gegenüber verschlimmerst Du die Situation. Wie die anderen schon sagten, klare Ansagen setzen.

Der Anwalt in der Hinterhand gibt Dir außerdem die Möglichkeit auf die rechtlichen Attacken, die von Deiner Ex wahrscheinlich bald kommen werden, adequat antworten zu können.

Lass Dich außerdem von diesem unsinningen Geseierei bzgl. der Übernachtungen nicht einlullen. Kinder schlafen auch in diesem Alter wunderbar bei ihrem Papa, machen Mittagsschlaf und das alles klappt ohne Probleme. Viel Kraft und Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 16:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung zu den Anderen:

Wenn das Kind bei Dir zu Hause schläft, dann ist es eben das: Auch IHR zu Hause. Du solltest jetzt keine Zeit verschenken. Das Kind darf nur mit Deiner Zustimmung mit der Mutter mit, also überlege Dir, wie Du die Betreuung stemmen könntest. Du wirst einen Anwalt brauchen.

Und auch der Satz "wann darf ich...?" sollte aus Deinem Wortschatz verschwinden. Es gibt Deiner Ex das Gefühl sie bestimmt allein. Und das ist eben nicht so.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 16:47
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi prf,

da Deine Frau bereits Tatsachen geschaffen hat indem Sie nicht allein sondern mit Kind ausgezogen ist und Dir des Weiteren nun den Zugang zum Kind versperrt ist der Weg Eurer "gemeinsamen Reise" ziemlich deutlich vorhersehbar.

Wie viele vor mir hier empfehle ich Dir darum den üblichen Umgangsdreisprung:

1. Direkt mit der Mutter sprechen und schriftlich Deine Wünsche formulieren und übergeben, kündige ruhig an das Du bei nicht
    Einwilligung/Kompromissbereitschaft  Ihrerseits, Dir es vorbehältst Juristicsche Hilfe in Anspruch zu nehmen dies aber gerne aussen vor lassen
    möchtest da Ihr ja vernünftige Menschen seid und das beste für das gemeinsame Kind wollt.

2. JA um Unterstützung/Vermittlung bitten

3. Anwalt einschalten und Gerichtliche Umgangsklage einreichen.

Ich wünsche das Ihr es so schafft wenn nicht solltest Du Dir LBM´s Ratschlag:

Und auch der Satz "wann darf ich...?" sollte aus Deinem Wortschatz verschwinden. Es gibt Deiner Ex das Gefühl sie bestimmt allein. Und das ist eben nicht so.

sehr zu Herzen nehmen.

Exen neigen ganz schnell dazu Kompromissbereitschaft und das Bemühen um einen vernünftigen Umgangston mit Kriechen zu verwechseln und sehen sich deshalb in einer dominierenden Rolle.((Der "Besitz" des Objektes Deiner Begierde (dem Kind) trägt natürlich enorm dazu bei, weil Macht ist ja so toll))

Drück den Rücken durch und Beine fest in den Boden sonst verlierst Du das letzte bisschen Respekt was noch da ist, das schon im Sinne Deines Kindes.

Mut und Kraft wünscht
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 18:24
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Erstmal vielen Dank für die Antworten, ich kann euch gar nicht sagen wie hilfreich eure Tipps wasren / sind!!!

Habe mein Kind heute aus dem Kiga wie Gewöhnlich abgeholt, was ich ja sonst wie immer Gewöhnlich mache, und der Kindesmutter dies Nett via SMS mitgeteilt und das ich unser Kind am nächsten Tag wie Gewöhnlich zum Kiga bringe und sie es dann abholen könne.

Dann rief das JA bei mir an, und der Sachbearbeiter meinte warum ich denn Eigenmächtig handele, und wo ich denn gerade sei, und ob ich das Kind nicht in den nächsten Stunden zurückbringen solle! Ich habe ihm natürlich gesagt, das die Kindesmutter mir das Kind vorenthält, und ich mein Kind schon seit Tagen nicht gesehen hätte und ob denn das Verhalten der Kindesmutter gerechtfertig sei!

Danach bin ich zu einem sehr guten Fachanwalt für Familienrecht gegangen, und habe das erlebte geschildert. Er ist fast aus den Wolken gefallen, das der JA-Mitarbeiter Partei ergreift, und wollte den JA-Mitarbeiter, wenn es nicht zu spät gewesen wäre, zusammenpfeifen! Ein Unding, ein JA Mitarbeiter muss Parteilos sein!

Dann hat er mich bei meiner Handlung gestärkt und gemeint das es absolut mein Recht wäre das Kind abzuholne. Die Kindesmutter hat sie doch vor Vollendeten Tatsachen gestellt und ihnen den Zugang zum Kind verwährt, ansonsten hätte ich eine Einstweilige Verfügung beim Gericht erwirkt und ich hätte mein Kind innerhalb von 24Std. gehabt!

Zum ersten Mal in meinem leben habe ich das Gefühl alles richtig gemacht zu haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Später am abend rief der Schwiegervater telefonisch an, und drohte mir am Telefon! Er würde alles dafür tun das ich das Kind nicht mehr sehe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2011 01:59
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe mein Kind heute aus dem Kiga wie Gewöhnlich abgeholt, was ich ja sonst wie immer Gewöhnlich mache, und der Kindesmutter dies Nett via SMS mitgeteilt und das ich unser Kind am nächsten Tag wie Gewöhnlich zum Kiga bringe und sie es dann abholen könne.

:thumbup:

Und lasse Dich von solchem Blödsinn

Später am abend rief der Schwiegervater telefonisch an, und drohte mir am Telefon! Er würde alles dafür tun das ich das Kind nicht mehr sehe.

erst gar nicht beeindrucken!

Weiter so, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2011 10:25
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Danach bin ich zu einem sehr guten Fachanwalt für Familienrecht gegangen, und habe das erlebte geschildert. Er ist fast aus den Wolken gefallen, das der JA-Mitarbeiter Partei ergreift, und wollte den JA-Mitarbeiter, wenn es nicht zu spät gewesen wäre, zusammenpfeifen! Ein Unding, ein JA Mitarbeiter muss Parteilos sein!

...ein sehr guter Fachanwalt fällt nicht aus allemn Wolken wenn er hört das ein JA-SB Partei ergreift, ein sehr guter Fachanwalt hätte Dir gesagt"Hr.professor" das ist der normal Zustand, jetzt rücken wir den grade und dann führen Sie sachliche, ruhige und konstruktive Gespräche.Sollte das alles nicht zum Ziel führen wenden wir Pkt. 3 der von Hr.Minna aufgeführten Umgangsdreisprungregel an"  😉

Lass Dich nicht beeindrucken und verfolge Deine Ziele weiterhin klar und deutlich, positioniert hast Du Dich mit der KIGa aktion jedenfalls schon mal wirklich gut.  :thumbup:

gruss,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2011 10:59
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Die Kindesmutter hält mir unser Kind vor bis Montag zum JA Termin. Sie könne mir das Kind nicht mehr anvertrauen, nachdem ich es aus dem Kiga geholt hätte (Was ich sonst eh immer mache, nachmittags mein Kind abholen zumal ich der KM dies auch noch mitteilte wo sich unser Kind gerade befindet).

Habt ihr Tips und Ideen wie man ein 2 1/2 jähriges Kind so gut wie möglich beiden Eltern überlässt? Ich merke jetzt schon das es unerträglich ist, das ich mein Kind bis Montag nicht sehe. Alle 14 Tage am WE und an den nicht WE zwei Nachmittage in der Woche erscheint mir recht wenig. Wenn doch beide Elternteile gleichermaßen bis zur Trennung das Kind betreut haben, dann muss dieses doch auch so weitergeführt werden, oder?

Ich denke auch an die Ferienzeit, habe 3 Wochen Urlaub. Man sagt ja zu hälfte jeweils die Ferienwochen, würde bedeuten das ich unser Kind 3Wochen am Stück hätte und dann sie. Aber das wäre für beide unerträglich!

Könnt ihr bitte mir eine gute Betreuungsform nennen, damit ich beim JA Termin vorbereitet bin. Meine Eltern wohnen im selben Ort, haben unser Kind ebenfalls regelmäßig gesehen, sie könnten also im Arbeitsfall bei mir das Kind nehmen. Zur Zeit lebt unser Kind bei ihren Eltern mit der KM. D.h. die Eltern haben das Glück unser Kind jeden Tag zu sehen / haben!

Ich möchte mein Kind so Oft wie möglich sehen!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2011 12:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Gute Betreuungsform: hier ist sicherlich das Wechselmodell zu nennen. Dafür müssen aber beide Elternteile mitspielen und das wollen und miteinander kommunizieren. Suche mal hier im Forum dazu, da wirst Du jede Menge Abhandlungen finden, auch leichte Abwandlungen und was zu den grundlegenden Vorausetzungen. Da das WM ja nur einvernehmlich möglich ist, sollten auch Verschiebungen uÄ einfach zu besprechen sein! Beachte: im reinen WM (50:50) steht keinem Elternteil nennenswerter Unterhalt zu - nicht zuletzt deshalb ist es bei KMs häufig nicht gern gesehen... WM funzt übrigens auch bei Kindern im Alter von 2 1/2 Jahren.

Deine derzeitige Regelung ist übrigens das, was regelmäßig als Mindestumgang vor Gerichten ausgeurteilt wird, wenn die Eltern sich gar nicht einigen können. Also quasi das Minimum.

Ferien: Naja, hälftig je 3 Wochen am Stück ist schon normal und wird - zumindestens später - dann ja auch dafür sorgen, dass beide Eltern planbar mit und ohne Kind verreisen können. wenn das jetzt füer euch beide "unerträglich" ist, dann steht ja nichts im Wege, Euch anders zu einigen... (vorausgesetzt, es gibt einen beidseitigen Einigungswillen)

Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2011 12:42
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo Prof,

deine Geschichte ist ähnlich zu meiner. die Kinder haben nahezu das gleiche Alter und die KM hat mir das Kind bis zu dem ersten Gerichtstermin mit den gleichen Argumenten vorenthalten wie du. Sie wollte vor ihrem Auszug mit Kind keine Regelungen zu Unterhalt und Umgang treffen ("das steht mir als Mutter zu", "Laut Gesetz siehst du das Kind alle 2 WE"). Ich habe zweimal beim Jugendamt vorgesprochen und um Vermittlung gebeten, was die KM generell ablehnte. Dann hat mein Anwalt auf einen Antrag auf ABR gestellt und wir haben daraufhin noch vor dem eigentlichen Auszug eine vorläufige Umgangsregelung getroffen: 2,5 Tage bei mir, 4,5 Tage bei KM. Dem Kind und mir tut das ganze sehr gut, die KM zickt leider ständig rum. Ich wollte ursprünglich ein "echtes" 50:50 WM installieren, Richter und KM waren allerdings dagegen.

Ich denke, pauschal kann man nicht sagen was für ein 2,5 jähriges Kind am besten ist, dies hängt von vielen Faktoren ab:

- wie hat die Betreuung bislang ausgesehn?
- Sind beide Eltern berufstätig? Wie sind die Arbeitszeiten?
- Wie siehts mit dem Umfeld (Oma, Opa, Tanten usw) aus?
- Kannst du die Betreuung auch während deiner Arbeit sicherstellen?
- Wie sehen die Wohnungen aus? Kindsgerecht?
- Wie weit liegen die Wohnungen auseinander?
usw.

Auf dieser Analyse kannst du dann ein detailliertes Konzept erarbeiten, das sowohl die Interessen von dir und der KM enthält, als auch dem Kind das Maximum an beiden Elternteilen garantiert. So bin ich damals vorgegangen.

3 Tips noch:
- im JA habe ich gleich zu Beginn zu der Sachbearbeiterin gesagt: "Meiner Meinung nach braucht ein Kind beide Eltern, Vater und Mutter. Beide sind gleich wichtig, gerade auch nach der Trennung. Wenn Sie anderer Meinung ist, brauchen wir nicht weiter zu sprechen". Dies hat gewirkt.
- Sprich im JA und beim Gericht nie schlecht über die KM, im Gegenteil: lobe sie, werde aber nicht unglaubwürdig.
- Lass alle Anträge von einem Anwalt stellen, nie von dir selbst. Du bist emotional zu verstrickt in der ganzen Sache.

Grüße,

Lullaby

 

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2011 16:59




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