Beweis: Parteieinve...
 
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Beweis: Parteieinvernahme des Antragstellers

 
(@hickorywind)
Schon was gesagt Registriert

hallo Ihr
kann mir jemand erklären was hier eigentlich gemeint ist?

Beweis: Parteieinvernahme des Antragstellers

[Editiert am 12/2/2006 von hickorywind]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2006 12:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das der Antragsteller sich zur Sache (zum Antrag) geäußert hat und das als Beweis aufgeführt wird.

z.B. der Antragsteller beantragt das ASR. Als Beweis wird dann irgendwo aufgeführt, das der Antragsteller sich dem Gericht gegenüber geäußert hat, welche Gründe er für die Erteilung des ASR sieht...


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2006 14:33
(@hickorywind)
Schon was gesagt Registriert

kann ich mir das so vorstellen, das wenn die andere Partei eine eidesstattliche Versicherung abgibt, das diese dem gleichkommt? also einer Äußerung gegenüber dem Gericht?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2006 15:09