Suche Rat zu folgender Thematik:
Lebe seit ca. 1,5 Jahren von meiner Frau getrennt, haben GSR. Sie hatte sich damals von mir getrennt (u.a. wegen eines anderen Mannes). Habe meine Tochter(4) seitdem jeden Sonntag (bis Montag morgens) und alle zwei Wochen von Fr-Mo früh. Auch ich habe eine neue Partnerin.
Möchte näturlich auch mit meiner Tochter und Partnerin in Urlaub fahren, folglich habe ich nach Absprache mit meiner "Noch-Frau" für eine Woche ein Ferienhaus in Holland gebucht.
Und nun zum eigentlichen Problem:
Gestern kam endlich die lang ersehnte Ladung vom Gericht und der Termin liegt natürlich mitten im gebuchten Urlaub.
Umbuchung des Urlaubs ist nicht möglich, den Scheidungstermin möchte ich auf keinen Fall verschieben.
Meine Idee ist für den Gerichtstermin _alleine_ wieder zurückzufahren und meine Tochter solange bei meiner LG zu lassen. Nach der Verhandlung dann wieder ab nach Holland.
Die Idee findet meine "Noch-Frau" allerdings garnicht gut. Sie will unsere Tochter nicht von einer "fremden" Person betreut wissen. Meine LG ist meiner Tochter alles andere als fremd, sie haben seit einem Jahr Kontakt und meines Erachtens eine gute Beziehung zueinander.
Noch-Frau verlangt das ich das Kind mitnehme (2,5 Stunden Autofahrt eine Strecke). Das ist meiner Meinung nicht im Sinne des Kindes, welches doch die Zeit angenehmer bei meiner LG verbringen könnte.
Kann Noch-Frau das Verlangen? Oder hat sie mir da nicht reinzureden, da ich die Personensorge in diesem Zeitraum habe?
Noch-Frau droht mir mit Konsequenzen, wenn ich nicht nach ihrer Pfeife tanze. Wie sieht die Rechtslage aus?
Gruß zoink
Du kannst Dich durch Deinen Anwalt vertreten lassen, Deine Bald Ex sitzt dann in der Verhandlung mit ihrem und Deinen Anwalt, allerdings bekommst Du erneut einen Termin mit Bussgeldandrohung. Beim neuen Termin erscheinst Du dann mit Deinem Anwalt und die Scheidung ist Perfekt, bis zur Rechtskraft.
Konsequenzen: Keine.
Allerdings würd ich mich fragen was Deine Tochter bei dem Verfahren soll? Gibs da was, was man wissen sollte? Auch wenn dem so ist, in den Tagen in denen Du Ferien machst, oder Umgang mit Deinem Kind hast ist es Dir überlassen was Du machst. Entsprechende Argumentation vor Gericht wegen dem BLABLA Deiner Ex liesse sich nach dem momentanen Wissensstand in NUllkommnichts zwerschmettern. Warum sollte Eure Tochter hin und her gezerrt werden?
Ein Erwachsenenstreit muss ein Kind nicht zu spüren bekommen......
Gruss
Das genauso durch hat, ohne Bussgeld zu zahlen.
Edit: Ja.
Natürlich sagst Du der Ex nichts, weil es sie schlichtweg nichts angeht. Ein einfaches JAJA geht schon in dem Fall. Also ich hab das so gemacht. Den Richter will ich sehen, der ein Kind von A nach B schleppt nur weil ein Mensch X das mal eben so will, grad im Urlaub und das aufgrund Belange die ein Kind vordergründig nicht tangieren.
Wenn Du dann geladen wirst kannst ja Deine Sicht der Dinge darlegen, sollte die Ex irgendwas im Schilde geführt haben, aber das weisst dann eh schon über Deinen Anwalt.
Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen :puzz:
Sie will unsere Tochter nicht von einer "fremden" Person betreut wissen. Meine LG ist meiner Tochter alles andere als fremd, sie haben seit einem Jahr Kontakt und meines Erachtens eine gute Beziehung zueinander.
Was Deiner Ex fremd ist muss nicht Eurer Tochter fremd sein, ich denke mal der Richter wird ihr das denn auch sagen. Und schon hast Du Pluspunkte von denen Du gar nichts weisst 😉
Hallo,
die Antworten gefallen mir alle nicht.
Denk bitte dran, dass schlimmstenfalls dein Kind bei der Noch-Frau "krank" werden könnte und von deiner Noch-Frau zuhause behalten werden könnte, bis dein Urlaub vorbei ist. Dann hast Du gar nix gewonnen.
Ich schlage dir vor, dass du 5 CDs mit Kindergeschichten kaufst, dich ins Auto mit deiner LG und deinem Kind setzt, den Scheidungstermin wahrnimmst und dann wieder zurück nach Holland fährst. Ich weiß, 5 Std. Fahrzeit hin/zurück ist viel, aber der Scheidungstermin steht nun mal.
... oder aber du versuchst den Termin beim Gericht verschieben zu lassen (was sicher die beste Möglichkeit wäre und bestimmt auch gehen wird!)
Lass dich auf keine Konfrontation mit deiner bald-Ex ein, Du und das Kind können nur verlieren!
Gruß
IchbinPapa
5 Cds ersetzen nicht 10 und mehr Stunden die man einem Kind anhand von Geschichten vis a` vis erzählen könnte. Dies ist eine Zeit die Du Dir im hirnverbrannten Dasein vorstellen könntest, das Du abgelenkt wärest und direkt an den nächsten Brückenpfeiler donnerst.
Der Nutzen ist releativ gering, man betrachte die Gegenseite, denn die würde exakt das Gegenteil behaupten und nichtmal schweissnass werden aufgrund des Dahingeschiedenen.
Konfrontation bedient das Ego!
Wenn du während dieser Zeit umgangsberechtigt bist, kannst du auch bestimmen, wer dein Kind betreut, wenn du nicht anwesend bist. Sag deiner Ex im Vorfeld doch einfach, du würdest mit Kind kommen. Wenn du das dann nicht machst (Kind kann im Urlaub ja auch mal krank werden...), kann sie dann akut da auch nichts gegen unternehmen...
Wenn du während dieser Zeit umgangsberechtigt bist, kannst du auch bestimmen, wer dein Kind betreut, wenn du nicht anwesend bist. Sag deiner Ex im Vorfeld doch einfach, du würdest mit Kind kommen. Wenn du das dann nicht machst (Kind kann im Urlaub ja auch mal krank werden...), kann sie dann akut da auch nichts gegen unternehmen...
Wenn ich sentimental bin, manchmal bin ich das dann würde ich Dir einen sanften Faustschlag ins Gesicht geben, würde anschliessend Dich in den Arm nehmen.
Hey, solch einen Quatsch den Du da rumlaberst hörst von Deinem Anwalt....... lass es sein!
Yours
The Brother in me / past preset and future
Sag deiner Ex im Vorfeld doch einfach, du würdest mit Kind kommen. Wenn du das dann nicht machst (Kind kann im Urlaub ja auch mal krank werden...), kann sie dann akut da auch nichts gegen unternehmen
Und dann fällt der werten Dame ein, das so eine doppelte Fahrt zu anstrengend für das Kind istz und lässt es erst gar nicht mit in den Urlaub. Ich würd erstmal versuchen, ob die Verhanlduing verschiebbar ist.
Aber klatt, was is ansufferings Aussage falsch?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ne ganz einfache Kiste ist das. Solange Du Dein Kind rechtmäßig bei Dir hast, hast Du für diese Zeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch im Urlaub mit einer anderen Frau. Das ist gängige Rechtsprechung!
Lass das Kind bei Deiner Freundin!
Grüße aus Kassel
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Aber klatt, was is ansufferings Aussage falsch?
Nicht andersrum?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Äh ja klar, deep. ist schon spät heute :knockout:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ hessentom:
Meine Rede!
Gruß klatt007
Hallo, habe mich etwas merkwürdig ausgedrückt, der Ex würde ich nichts erzählen, gar nichts. Das mit dem Quatsch meinte ich bezogen auf die EX, selbstverständlich sehe ich das so wie der Hessentom.
War etwas spät gestern :puzz:
Gruss