Hallo Leute,
Vorweg: Zu meiner Geschichte findet ihr detailiertere Angaben in "Meine Geschichte"!
Jetzt die aktuellen Fakten:
Befinde mich zur zeit in einer stationären Therapie (Alkoholentwöhnung); Soll heißen ich bin Alkohokrank. Das bin ich aber schon länger, auch schon bevor ich meine jetzige Ex-Freundin kennen lernte.
Vor ca. 10 Jahren habe ich bereits eine Therapie in einer Tagesklinik gemacht. Im Anschluss an die erste Therapie habe ich konrolliert weiter getrunken. Klingt jetzt blöd aber es war wirklich so. Habe es viele Jahre durchgehalten und nicht mehr als 2 Bier hintereinander getrunken und höchsten 12 Biere pro Jahr!
So richtig zum "Ausbruch" kam die Sucht erst wieder nachdem meine damalige Freundin sich vor einen Zug stellte und dabei schwer verletzt (Amputation rechter Fuß) wurde. Grund für ihren Suizid war mein Auszug vor jetzt fast drei Jahren.
Damals hat sie ihren Sohn (heute 13) aus erster Ehe und unseren gemeinsamen Sohn (heute 5) an seinem dritten Geburtstag alleine zu Hause gelassen. Nach einigen Std. rief mich dann der ältere der beiden auf der Arbeit an und teilte mir mit, dass Mama weg sei.
Bin sofort nach Hause und habe mich um die Kinder gekümmert. Abends stand dann die Polizei bei mir vor der Tür und teilte mir mit was passiert war.
Nach dem Suizid-Versuch meiner Freundin habe ich mich zweimal heftig betrunken. Anschließend habe ich den Alkoholkonsum wieder in den Griff bekommen wie oben beschrieben.
Bin auch wieder eingezogen, hauptsächlich wegen der Kinder und dass sie vielleicht doch noch mal was gegen ihre psychische Erkrankung und ihre Canabisabhängigkeit unternimmt.
Ende letzten Jahres habe ich mich schließlich von meiner Freundin getrennt. Sie selbst hat regelmäßig Canabis (Joints) und zum Schluss auch Kokain konsumiert. Eine stationäre Therapie hat sie nach drei Wochen abgebrochen. Getrennt habe ich mich während sie in Therapie war.
Seitdem macht sie mir das Leben schwer.
Seitdem ich alleine wohne bin ich wieder angefangen mehr zu trinken (Als Menge: 6 Kisten Bier in 6 Wochen). Daraufhin habe ich beschlossen, da mir der Alkoholkonsum entglitt in Therapie zu gehen.
Anfang Januar bin ich in die stationäre Therapie gegangen und werde am 25.04 entlassen. Dann würde ich natürlich auch gerne meinen Sohn wieder sehen.
Bisher hatten die KM und ich uns zumindest darauf geeinigt, dass mein Sohn und ich zwei Mal wöchentlich telefonieren können.
Dies findet seit dem Mittwoch vor Ostern nicht mehr statt. Entweder ist ihr Telefon ausgeschaltet bzw sie geht nicht ran.
Anfang April habe ich mich mit dem Familientherapeuten meines Sohnes getroffen. Dieser legte mir ein Schreiben von dem Kinderpsychologen meines Sohnes vor.
In diesem Schreiben heißt es u.a., dass mein Sohn durch meine Alkoholerkrankung traumatisiert ist und durch die dauernden Krampfanfälle und den daraus resultierenden Phasen von Bewusstlosigkeit ich nicht in der Lage bin mich für mehr als drei Stunden um meinen Sohn zu kümmern.
Weiterhin empfielt er, dass bei diesen Treffen der Familientherapeut zugegen sein sollte.
Dem habe ich natürlich nicht zugestimmt, da die Anschuldigungen auch nicht den Tatsachen entsprechen. Habe weder unter Krampfanfällen noch unter Bewusstlosigkeiten gelitten. Bei mir kam es noch nichtmal zu körperlichen Entzugserscheinungen, weil ich dafür einfach zu selten und zu unregelmäßig Alkohol konsumiert habe.
Außerdem war der Familientherapeut total verwundert, dass ich gleich im Anschluss an die Therapie wieder arbeiten gehe! Er war davon ausgegangen dass ich so mit 20% wieder starten würde!!!! Hallo!!!!!!!! Ich bin nicht dauerbetrunken durch die Gegend gewandelt oder habe mir irgendetwas zu schulden kommen lassen. Habe noch nicht Mal ne Fahne auf der Arbeit gehabt, weil ich nur getrunken habe, wenn ich frei hatte.
Hab mir jetzt einen RA genommen und will versuchen das alleinige Sorgrecht für meinen Sohn zu bekommen.
Als Argumentation stelle ich mir folgendes vor:
- KM hat vor ca. drei Jahren einen Suizid unternommen (kann ich nachweisen)
- Daraufhin lies sich mein Sohn fast 1 1/2 Jahre nicht von KM anfassen (kann ich nicht nachweisen)
- Ergo: Sohn ist traumatisiert, Therapie weder beim Sohn noch bei KM erfolgt
- H* beeinflusst meine fünfjährigen Sohn so sehr, dass dieser mir im letzten Telefonat bereits gesagt hat, dass er sich nicht entscheiden kann zu wem er gehen
soll (KM oder KV).
- KM ist psychisch krank (Suizid/ Drogenkonsum) und gefährdet damit das Kindeswohl
- Drogenkonsum hat KM vermutlich eingestellt, da sie um die Folgen weiß, wenn´s amtlich wird
- Familientherapeut (Diakonie) ist voreingenommen (Glaubt den ganzen Schwachsinn den KM erzählt)!
- Maßlose Verdrehung der Tatsachen, was meine Alkoholerkrankung betrifft, unter Einbeziehung der Kinder
Meine Frage:
Denkt ihr ich könnte Erfolgt mit der Klage auf alleiniges Sorgerecht haben.
Habt ihr noch Ideen wie ich vorgehen könnte, welche Richtungen ich meinem RA geben könnte???
Vielen Dank,
Helmut
* Realnamen entfernt *
Hallo Rosernkrieg,
das du das ASR bekommst halte ich für ausgeschlossen.
Besteht denn GSR?
Wenn alles so stimmt wie du schreibst seid ihr beide nicht in der Lage ein Kind zu erziehen.
Habt ihr noch Ideen wie ich vorgehen könnte, welche Richtungen ich meinem RA geben könnte???
Nein und ich würde es auch für fahrläsig halten dir irgendwelche Tipps zu geben.
Du bist Alkoholiger und wirst es immer sein. Du wirst erst aus der 2. Therapie entlassen. Ich denke du wirst erstmal nicht so stabil sein ,das du nicht rückfallgefährdet bist und von daher würde ich mich an deiner Stelle um einen guten Umgang bemühen und die Idee des Psychologen halte ich in diesem Fall für gut.
Tina
P.S.: Die Geschichte
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
das kannst du nicht gewinnen. Auch wenn keine alkoholabususbedingten Krampfanfälle und Ohnmachten vorgekommen sind, ist deine Historie eindeutig.Die der Mutter allerdings auch. Nach allem stellt sich mir eher die Frage, ob die Kinder nicht in eine Einrichtung gegeben werden sollten, da beide Eltern offenbar nicht in der Lage sind, sie im nötigen Maß von Verantwortung und Verläßlichkeit richtig zu versorgen und betreuen. Du solltest IMO versuchen einsichtig zu sein und nicht um das ABR kämpfen, sondern eine gute und lebbare Umgangsregelung anstreben. Und dich weiterhin von der Sucht nicht zurückholen lassen. Du weißt, dass du stets Alkoholiker sein wirst, der Unterschied zwischen verantwortungsvollem Vater und... der anderen Sorte liegt allein darin, ob du ein trockener bleibst oder nicht.
/elwu
Hi RosenkriegHH
Du hast hier gleich mehrere Baustellen.
Erst einmal sehe ich Deine geschilderte Alkoholabhängigkeit nicht als Maßgabe, Deine Erziehungsfähigkeit in Frage zu stellen. Jeder Mensch ist anders konstitioniert - manche vertragen 2-3 Bier pro Tag und merken noch nicht mal was (ausser einer gesteigerten Verdauung), andere sind wirklich im Dilemma. Ich finde, Du gehst mit Deiner Situation überaus verantwortungsbewusst und offen um. Da Du Dich jedoch selber als alkoholabhängig bezeichnest (wie auch immer gemeint) solltest Du die bereits erteilten Ratschläge befolgen. Zumindest für Dich selber. 😉
Das SR an sich kannst Du erstmal vergessen. Da Du kein GSR besitzt ist es in D. quasie unmöglich, als Vater es zu bekommen. Und darauf sollte auch nicht derzeit Dein Hauptaugenmerk liegen. Viel wichtiger ist es, dass Du als feste Bezugsperson für Deine Kinder wahrgenommen wirst - und nicht nur von diesen selbst. Dabei hilft Dir das Umgangsrecht, welches ebenso ein Anspruch/GG-Recht von Dir als auch von den Kindern ist. Also lege Deinen Schwerpunkt erst einmal auf einen geregelten, regelmässigen und festen Umgang mit ihnen. Darauf aufbauend können sich neue Optionen eröffnen. Hiervon hast Du mehr als von einem zwangläufig scheiternden Gerichtsprozess - nämlich Umgang, Kontakt und letztendlich auch Einfluss.
In der Verhaltensweise ggü. diversen Familien-Therapeuten, -Psychologen und sonstigen Ich-Personen frage dann lieber noch mal konkret nach, wenn es zu einem Kontakt kommen soll. Einfach so ist von Dir abzulehnen. Es kommt dabei immer auf das Ansinnen selbst an, welches mit einer darauf folgenden Sitzung eigentlich für diese Leute nur noch bestätigt werden muss, ohne dass sie offen für neue Optionen/Ansichten sind. In Deiner Konstellation halte ich die vorgefasste, unüberprüfte Auffassung schon mal als disqualifizierend. Es geht doch für Dich (nur) um den Umgang mit den Kindern - dabei haben persönliche Allüren von anderen Erwachsenen zurückzustecken. Hier musst Du Dich durchsetzen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.