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AW: Auskunft ueber die Kinder

 
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

Ein grosses Lob fuer die Leute in diesem Forum. Man kann viel Hilfe hier herausfinden.

Nun zu meinThema. Meine noch-Frau hatt das Alleiniges Sorgerecht (ich war dumm genug beim Gericht zu zustimmen ohne wissen was die Folgen sind)!!!

Seit der Trennung teilt mir meine noch-Frau gar keinen Auskunft ueber den Kinder. Ich hab ihr mehr mals per Email geschrieben dass sie mir sagt wie es geht mit die Kinder, schule usw. Meine Meinung nach ist die noch Frau ist verpflichtet mir Auskunft ueber meine Kinder geben.

meine Fragen:
a) Wie kann man die noch-Frau aus Auskunft ueber den Kinder zwingen? Geht es nur ueber Anwallt? Wenn Ja, wer zahlt die Anwalt's kosten. Er will auch davon leben.
b) Wie oft muss die noch-Frau Auskunft ueber den Kindern geben? einmal die Monat?
c) In welche Form mussen Auskunfte gegeben? z.b. Schule Zeugnisse bzw Gesundsheits zustand usw mussen Kopiert und zu geschicht werden? (Einfach sagen S... hat 2 in Mate bekommen ist doch keine Auskunft oder?)
d) welche Fristen sind angemessen?

ich bedanke mich im Voraus

mfg

cc


Anm.: Forenregeln beachten (Nr.2).

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2009 15:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo cicero,

a) Wie kann man die noch-Frau aus Auskunft ueber den Kinder zwingen? Geht es nur ueber Anwallt? Wenn Ja, wer zahlt die Anwalt's kosten. Er will auch davon leben.

Zwingen kann man sie nur per Urteil. Die Kosten hierfür wirst wohl oder übel du tragen müssen.

b) Wie oft muss die noch-Frau Auskunft ueber den Kindern geben? einmal die Monat?

Üblich ist 2 mal jährlich. Aber davon kann unter bestimmten Umständen auch abgewichen werden. Allerdings muß sie dich auch zeitnah übre anstehende Elternabende informieren.

c) In welche Form mussen Auskunfte gegeben? z.b. Schule Zeugnisse bzw Gesundsheits zustand usw mussen Kopiert und zu geschicht werden? (Einfach sagen S... hat 2 in Mate bekommen ist doch keine Auskunft oder?)

Üblich sind die Kopien der Zeugnisse. Über den Gesundheitszustand muß sie dich allg. informieren, auf schriftliche Befunde des Arztes hast du kein Anrecht. Auch benotete Arbeiten müssen von ihr dir nicht gezeigt oder kopiert werden,

d) welche Fristen sind angemessen?

Wofür?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2009 16:37
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Danke Tina

das Heist wenn die ex-Frau einfach Kosten verursachen will, dann tut sie es Einfach....

gibt es ein Gesetzliches Grund dafuer ich keinen Anrecht an Arztliche BefundeKopie zu haben? sind meine Kinder nicht auch meine?

mfg

cc

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2009 17:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja,

es sind deine. Nur bei Befunden ist es so, das sie ja eigentlich nur dem Patienten zustehen. Bei Kindern werden diese durch die Sorgeberechtigten vertreten (ab einem gewissen Alter darf der Arzt auch bei Minderjährigen ohne deren Einverständnis die Eltern nicht mehr informieren). Du bist aber nicht mehr sorgeberechtigt und mußt dich insoweit auf die Auskunft deiner Ex verlassen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2009 17:09